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Start Mitwirkung Gestaltungsplan und Teilzonenänderung «Wilerfeld» (GB Olten Nr. 5003)
Die entsprechenden Planungsmassnahmen mit Gestaltungsplan, Teilzonenänderung und Sonderbauvorschriften werden vom 7. April bis 6. Mai 2026 im Stadthaus Olten zur Mitwirkung öffentlich aufgelegt.
Die Profond Anlagestiftung beabsichtigt am Wilerweg 101, Olten, dem Standort des Supermarkts, einen Ersatzneubau zu realisieren. Die bestehende Nutzung für einen Supermarkt bleibt zur Quartierversorgung erhalten. Über der erdgeschossigen Einkaufsnutzung sind vier Geschosse für rund vierzig Mietwohnungen vorgesehen. Dafür wurde ein entsprechendes Richtprojekt erarbeitet.
Für die Realisierung des Projekts auf der Parzelle GB Olten Nr. 5003 ist die Aufhebung des rechtsgültigen Gestaltungsplans Langhagstrasse-Wilerfeld Ost vom 8. April 1986 (RRB 1986/1046) nötig. Der bestehende Gestaltungsplan wird durch einen neuen Gestaltungsplan mit Teilzonenänderungsplan ersetzt. Der Umzonungs-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan Käppelistrasse West vom 7. Mai 1996 und dessen Änderung vom 4. April 2000, welche die Parzelle geringfügig überlagern, werden nicht aufgehoben.
Das Bauvorhaben am Siedlungsrand zu Starrkirch-Wil fügt sich optimal in die umgebende Situation ein. Der Fussabdruck des bestehenden Gebäudes wird nicht vergrössert. Eine bodengebundene Fassadenbegrünung sowie Holzverschalung geben dem Baukörper ein natürliches Erscheinungsbild. In den Obergeschossen gliedern durchgehende Balkone und Einschnitte die Wohngeschosse und schaffen Wohnqualität. Auf dem begrünten Dach wird mit einer PV-Anlage Strom erzeugt.
Durch den geplanten Teilrückbau der Parkierungsfläche zu Gunsten der Begrünung und Gestaltung einer Aussenspielfläche wird der Grünraum gestärkt und der Freihaltebereich zwischen dem Wilerfeld und Starrkirch-Wil gewinnt gleichzeitig an Attraktivität. Das Areal ist gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen. Für den Langsamverkehr werden Veloabstellplätze vorgesehen. Unterhalb des Gebäudes ist eine zweigeschossige Einstellhalle geplant.
Das gesamte Planungsdossier für die Aufhebung des bestehenden und Festsetzung eines neuen Gestaltungsplans mit Teilzonenänderung liegt nun für die Mitwirkung und die Eingabe zur Vorprüfung durch den Kanton vor.
Die Unterlagen für die öffentliche Mitwirkung werden vom Dienstag, 7. April, bis Mittwoch, 6. Mai 2026 während der offiziellen Öffnungszeiten im Stadthaus aufgelegt; sie können zudem unter www.olten.ch eingesehen werden. Für die interessierte Bevölkerung werden jeweils mittwochs am 15. April und 29. April, von 16.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunden im Foyer im Stadthaus angeboten, an denen die Behörde, Planende und Bauherrschaft für Auskünfte zur Verfügung stehen.
Mitwirkungseingaben, welche einen Antrag und dessen Begründung enthalten sollen, sind schriftlich (per Post mit Angabe zum Absender) bis Mittwoch 6. Mai 2026 (Poststempel) einzureichen an Stadt Olten, Direktion Bau, Dornacherstrasse 1, 4601 Olten.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Gestaltungsplan (PDF, 219 kB) | Download | 0 | Gestaltungsplan |
| Sonderbauvorschriften (PDF, 182 kB) | Download | 1 | Sonderbauvorschriften |
| Zonenplanänderung (PDF, 597 kB) | Download | 2 | Zonenplanänderung |
| Raumplanungsbericht (PDF, 21.09 MB) | Download | 3 | Raumplanungsbericht |
| Richtprojekt (PDF, 2.51 MB) | Download | 4 | Richtprojekt |
| Aussenlärmgutachten (PDF, 285 kB) | Download | 5 | Aussenlärmgutachten |
| Verkehrsgutachten (PDF, 161 kB) | Download | 6 | Verkehrsgutachten |

