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Hundesteuer
Informationen für Hundehaltende
Gestützt auf § 7 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BGS 614.71) müssen alle, die einen mehr als drei Monate alten Hund halten, diesen der Einwohnergemeinde melden. Ebenso ist die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden.
Im Weiteren haben Hundehaltende für jeden meldepflichtigen, im Kanton gehaltenen Hund in der Wohnsitzgemeinde eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Die Gemeinden legen die Hundesteuer in dem durch den Kantonsrat vorgegebenen Rahmen fest. Die Hundesteuern fallen an die Gemeinden.
Haben Sie Fragen?
Telefon: 062 206 12 48
E-Mail: finanzen@olten.ch
Quellen für weiterführende Informationen:
- Einwohnergemeinde Olten - Bezug Hundesteuer
- AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. - AllgemeinExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- AMICUS - Handbuch für HundehalterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Gesetz über das Halten von Hunden (614.71)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Wurmcheck in OltenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hundesteuer
Hundehaltende und Ihre Hunde müssen in der AMICUS-Datenbank registriert sein. Die registrierten Daten dienen als Basis für den Einzug der Hundesteuer. Hundehaltende müssen dafür besorgt sein, dass Ihre Daten auf der Datenbank stets korrekt sind. Zu deren Kontrolle haben Hundehaltende die Möglichkeit, sämtliche relevanten Daten online unter www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzusehen. Das Login erfolgt via Personen-ID und Passwort.
- Haben Sie keine Personen-ID, sind jedoch bei der Gemeinde als Hundehaltende registriert, dann wenden Sie sich bitte an den Helpdesk von AMICUS.
- Sind Ihre Adressdaten auf der Datenbank fehlerhaft, dann wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle der Einwohnergemeinde Olten.
- Weitergabe, Übernahme, Ausfuhr oder Tod Ihres Hundes melden Sie direkt in der AMICUS-Datenbank.
- Sind die Hundedaten nicht korrekt oder unvollständig (z.B. Chip, Rasse, etc.) oder fehlt der Hund in der Datenbank, dann melden Sie sich bitte bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierazt.
Hundesteuer
Die Hundesteuer der Stadt Olten beträgt pro Jahr und Hund CHF 130.00.
Die Hundesteuer des Kantons Solothurn beträgt pro Jahr und Hund CHF 35.00.
Beide Steuern werden durch die Einwohnergemeinde in Rechnung gestellt.
Bezug der Hundesteuer
Bis spätestens 30 Tagen nach Rechnungsstellung der Einwohnergemeinde (jeweils im April), ist die Hundesteuer zu entrichten. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung, wird je Mahnung eine Gebühr von CHF 50.00 zusätzlich fällig. Wird die Hundesteuer trotz Mahnung nicht beglichen, erstattet die Einwohnergemeinde Olten Strafanzeige gestützt auf § 15 des Hundegesetzes.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steuerverwaltung/Stadtkasse | 062 206 12 33 | finanzen@olten.ch |

