Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
Zusammenfassung
Die Quartiere Hardfeld, Waldheim und Chnoblauch sollen vom stetig zunehmenden Fremdverkehr durch die Zufahrtsbeschränkung «Fahrverbot für Motorfahrzeuge, ausgenommen Zubringerdienst» wirkungsvoll entlastet werden. Mit der im Rahmen des Verkehrsmanagementes nun realisierten Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Neuhardstrasse – Unterführungsstrasse wird das für die Einführung der Zufahrtsbeschränkung notwendige Linksabbiegen von der Neuhardstrasse in Richtung Aarauerstrasse zugelassen. Damit sind die Voraussetzungen für die Realisierung der Zufahrtsbeschränkung auch im Hardfeldquartier geschaffen. Im Finanz- und Investitionsplan ist vorgesehen, dem Gemeindeparlament eine entsprechende Vorlage im Mai 2009 zu unterbreiten. Der erforderliche Realisierungskredit ist im Budget 2009 Investitionsrechnung-Konto 790.501.21 bereits bewilligt.
1. Ausgangslage
Vorallem das Hardfeldquartier wird vom Fremdverkehr und im Besonderen die Martin Disteli-Strasse vom Durchgangsverkehr (Erschliessungsverkehr zum nördlichen Industrie- und Gewerbegebiet) belastet. Es ist daher ein langjähriges Anliegen, das Hardfeldquartier – anlaog dem Schöngrund- und Fustlig-Wilerfeldquartier – mittels Zufahrtsbeschränkung vom Fremdverkehr zu entlasten. Im Bezug auf die Martin Disteli-Strasse ist dies nur möglich, wenn am Kreuzungspunkt Neuhardstrasse – Unterführungsstrasse das Linksabbiegen von der Neuhardstrasse in Richtung Aarauerstrasse ermöglicht wird, da sonst der Verkehr vom Bahnhof her in Richtung Osten über die Martin Disteli-Strasse geführt werden muss. Aus diesem Grund haben sich die Vertreter/-innen der Stadt Olten im Rahmen der Projektierung des Verkehrsmanagementes beim Kanton für die Realisierung der Lichtsignalanlage im Knotenbereichs Neuhardstrasse – Unterführungstrasse eingesetzt.
2. Realisierung der Zufahrtsbeschränkung
Im Rahmen des Verkehrsmanagementes wurde in der Zwischenzeit u. a. auch die vorgenannte Lichtsignalanlage im Knotenbereich Neuhardstrasse – Unterführungsstrasse realisiert. Das Linksabbiegen von der Neuhardstrasse in Richtung Aarauerstrasse ist nun zugelassen. Damit sind die Voraussetzungen für die Einführung der Zonensignalisation «Fahrverbot für Motorfahrzeuge» mit Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet» geschaffen.
Die Signalisationstafeln werden an den bereits bestehenden Signalisations-Stelen (Tempo 30, Anwohnerprivilegierung) montiert. Im Weiteren müssen im Eingangsbereich von der Neuhardstrasse in die Martin Distelistrasse neue Signalisationstafeln errichtet werden. Dies ist erforderlich, da die Fahrzeuglenker -/innen sonst in eine Sackgasse geführt werden und dabei gezwungen würden, die Zone mit «Fahrverbot mit Zusatztafel Zubringerdienst gestattet» durchfahren zu müssen. Die heute im Knotenbereich Martin Distelistrasse – Florastrasse befindlichen Signalisationen «Anwohnerprivilegierung und Tempo 30» werden an den Knoten Martin Distelistrasse – Neuhardstrasse verschoben. Die im südlichen Bereich der Martin Distelistrasse (vis à vis der Firma Nussbaum) heute bewirtschafteten 12 Parkplätze werden in Parkplätze mit blauer Zone (Anwohnerprivilegierung) umgewandelt. Bewirtschaftete Parkplätze in einer Zone mit Anwohnerprivilegierung und Zufahrtsbeschränkung stehen zum Zweck dieser Zonen im Widerspruch. Die jährlichen Einnahmen für die 12 Parkplätze betragen rund Fr. 27'000.-.
Im Bereich der Kantonsstrasse (Aarauerstrasse) werden Links- und Rechtsabbiegeverbote als Vorsignalistionen angebracht.
3. Realisierungskosten
40 Signalisationstafeln (50 x 70 cm) inkl. Montage Stk. à Fr. 300.00 Fr. 12‘000.00
20 Sockel mit Halterung inkl. Einbau Stk. à Fr. 1‘500.00 Fr. 30‘000.00
Anpassungsarbeiten Fr. 10‘000.00
Unvorhergesehenes Fr. 10‘000.00
Total Realisierungskosten Fr. 62‘000‘00
Im Budget 2009 ist ein Kredit von Fr. 100‘000.00 in der Investitionsrechnung Konto Nr. 790.501.21 bewilligt. Aufgrund der geschätzten Kosten wird dieser Kredit voraussichtlich nicht ausgeschöpft.
4. Zone Tempo 30 und blaue Zone mit Anwohnerprivilegierung
Die bestehende Tempo 30-Zone und die blaue Zone mit Anwohnerprivilegierung wird um das Teilstück Martin Disteli-Strasse «Kreuzung Martin Disteli-Strasse – Florastrasse bis Kreuzung Martin Disteli-Strasse – Neuhardstrasse» erweitert.
5. Eingabe der Quartierbewohner/-innen
Mit Schreiben vom 18. März 2009 haben die Quartierbewohner/-innen (87 Unterschriften) den Stadtrat gebeten, auf Grund der neuen Situation die Einführung der Zone «Zufahrtsbeschränkung» mit Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet» im Hardfeldquartier unverzüglich einzuführen. Diesem Begehren wird nun entsprochen.
6. Weiteres Vorgehen
- Nach dem Entscheid durch das Gemeindeparlament wird die Direktion Öffentliche
Sicherheit das erforderliche polizeirechtliche Verfahren ausschreiben (Juni 2009).
- Einholen der Offerten für Signalisationstafeln und Vergabe (Juli 2009).
- Lieferung der Signalisationstafeln (August 2009)
- Realisierung der Zufahrtsbeschränkung (September 2009)
Beschlussesanträge:
1. Der Realisierung der Zonen für die Zufahrtsbeschränkung im Hardfeld-, Waldheim- und Chnoblauchquartier mit der Verkehrssignalisation „Fahrverbot für Motorfahrzeuge“ mit Zusatztafel „ausgenommen Zubringerdienst“ gemäss beiliegendem Plan wird zugestimmt.
2. Die bestehende Tempo 30-Zone und die blaue Zone mit Anwohnerprivilegierung im Hardfeldquartier wird um das Teilstück Martin Disteli-Strasse «Kreuzung Martin Disteli-Strasse – Florastrasse bis Kreuzung Martin Disteli-Strasse – Neuhardstrasse» erweitert.
3. Die 12 bewirtschafteten Parkplätze an der Martin Disteli-Strasse werden in Parkplätze mit Blauer Zone und Anwohnerprivilegierung umgewandelt.
Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.