Inhalt
Dringliche Motion Max Pfenninger (FdP) betr. Aufhebung Lastwagen-Durchfahrts-Verbot durch die Sportstrasse/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 12. November 2003
- Verfasser/Beteiligte
- Max *Pfenninger (Verfasser/in)
- Beschreibung
- Am 09. November 2003 hat Herr Max Pfenninger zuhanden des Stadtparlamentes eine dringliche Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, das Lastwagen-Durchfahrtsverbot durch die Sportstrasse aufzuheben.
Begründung:
Mit Baubeginn der Überbauung Platanen und Abbruch der Schiessanlage entsteht über Jahre ein intensiver Baustellenverkehr, welcher zur Zeit ausschliesslich über den Hausmattrain abgewickelt wird. Analog dem Busverkehr und weil Lastwagen und Stadtomnibus am Hausmattrain (Schulweg) nicht kreuzen können, ohne das Trottoir zu befahren, soll für eine geordnete Zu- und Wegfahrt von der Grossbaustelle gesorgt werden. Ausserdem wäre es logischer, wenn die Grossbaustelle über das Industriequartier, d.h. Rötzmatt, erschlossen würde.“
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Stadträtin Doris Rauber beantwortet die dringliche Motion im Namen des Stadtrates wie folgt:
Beim Vorstoss handelt es sich gemäss Art. 60 ff. der Geschäftsordnung des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten um ein Postulat, da allfällige Massnahmen, die auf Grund des Vorstosses ergriffen werden, in die Kompetenz des Stadtrates fallen. Somit entfällt von vornherein die Möglichkeit einer Entgegennahme als Motion. Hinzu kommt, dass – gestützt auf das neue Polizeireglement vom 15. Mai 2003 – die Zuständigkeit für den Beschluss von Fahrverboten nicht mehr beim Gemeindeparlament, sondern beim Stadtrat liegt.
In der Sache selbst sind folgende Ausführungen anzubringen:
An seiner Sitzung vom 30. März 1995 beschloss das Gemeindeparlament, die Sportstrasse für die Durchfahrt der Lastwagen mittels Vorschriftssignal 2.07 (Verbot für Lastwagen) zu sperren (Beschluss Nr. 76). In seinen Erwägungen stellte das Gemeindeparlament fest, dass aufgrund der durchgeführten Zählungen des Verkehrs an einem Werktag (durchschnittlich 100 Lastwagen, 1600 Personenwagen) die Entlastung der Sportstrasse vom Schwerverkehr ein begründetes Anliegen ist. Aufgrund des Beschlusses des Gemeindeparlaments wurde die Verkehrsmassnahme publiziert. Gegen diese Verkehrsmassnahme wurden keine Beschwerden erhoben. Deshalb wurde diese Massnahme am 22. August 1995 durch die Stadtpolizei verfügt und signalisiert.
Im Zusammenhang mit dem bereits abgebrochenen Schützenhaus sowie dem Baubeginn der Überbauung „Platanen“ wurde die Aufhebung der Verkehrsmassnahme durch die zuständigen Stellen der städt. Verwaltung (Baudirektion II, Tiefbau und Stadtpolizei) neu beurteilt.
Die Überprüfung ergab, dass bei einer Aufhebung des Fahrverbotes für Lastwagen an der Sportstrasse der Baustellenverkehr zu einer zusätzlichen Belastung für die Anwohnerschaft führen würde. Mit Blick auf die zahlreichen Veranstaltungen auf den Sportplätzen und in der Stadthalle erachteten die beurteilenden Stellen die bereits bestehenden Immissionen für die betroffene Anwohnerschaft an der Sportstrasse aber als derart hoch, dass diesen eine weitere Zunahme des Verkehrs nicht ohne Not zugemutet werden sollte. In einer Güterabwägung kamen die zuständigen Verwaltungsstellen deshalb zum Schluss, dass die temporäre Mehrbelastung des Hausmattrains und die damit verbundenen Inkonvenienzen für die Anwohnerschaft geringer ausfallen würde als die Aufhebung des Fahrverbotes an der Sportstrasse.
Abklärungen bei der Fahrdienstleitung des Busbetrieb Olten Gösgen Gäu (BOGG) haben ergeben, dass keine Verkehrssituationen bekannt sind, welche die Ergreifung von Verkehrsmassnahmen notwendig erscheinen lassen.
Mit der Aufhebung des Fahrverbotes, welche mit Beschwerdemöglichkeit publiziert werden müsste, würde die Stadt Olten, entgegen der bisherigen Politik, lediglich einer Verlagerung der Problematik in einen andern Strassenzug Vorschub leisten.
Der Stadtrat empfiehlt deshalb dem Gemeindeparlament, das Dringliche Postulat abzuweisen. - Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
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