Am 10. November 2003 wurde bei der Stadtkanzlei Olten folgende Dringliche Motion eingereicht:
„Zur Dringlichkeit:
Gemäss Art. 36 der Solothurner Kantonsverfassung können neben 1500 Stimmberechtigen auch fünf Einwohnergemeinden eine Volksabstimmung verlangen. Dies muss innert 90 Tagen nach einem Kantonsratsbeschluss eingegeben werden. Der Beschluss über die neue Ausweisverordnung erfolgte am 3.9.2003, so dass die Dringlichkeit gegeben ist.
Motion
Die Einwohnergemeinde beschliesst das Gemeindereferendum gegen den Kantonsratsbeschluss vom 3.9.2003 betr. Ausweisverordnung.
Begründung:
Die Städte Grenchen und Solothurn, sowie weitere Gemeinden beteiligen sich an einem Referendum gegen den Kantonsratsbeschluss vom 3. September 2003. Die Grüne Fraktion des Gemeinderates Olten schlägt vor, dass sich auch die Stadt Olten an diesem Referendum beteiligt.
Es geht darum, dass sich im Rahmen der neuen Gebühren-Regelung bei der Ausweisverordnung der Kanton mit 80% Anteil am Kostenverteiler beteiligen will, den Gemeinden würden 20% verbleiben. Empfehlungen des Bundes gehen von einem Kostenverteiler von 40% für den Kanton und von 60% für die Gemeinden aus. In anderen Kantonen wie Zürich, Bern, Aargau, Waadt und Tessin gelte eine solche Regelung. Die FdP beantragte im Solothurner Kantonsrat einen Schlüssel 50:50 – ist jedoch mit diesem Antrag unterlegen.
Die Solothurner Kantonsregierung mit ihrem engagierten Finanzdirektor Christian Wanner beteiligt sich an vorderster Front und ganz zu Recht im Kampf gegen das neue Steuerpaket. Darin werden ungebührlich Kosten vom Bund auf die Kantone abgewälzt und in die Autonomie der Kantone eingegriffen. Im Fall der neuen Ausweisgebührenverordnung wälzt aber nun der Kanton ungebührlich Kosten auf die Gemeinden ab, bzw. er verlangt von den Gemeinden höhere Abgaben.
Im Fall der Pass-Ausweise fallen auf Gemeindeebene wie auf Kantonsebene Arbeiten an, so dass die Gebühren auch hälftig aufgeteilt werden können.“
Stadtpräsident Ernst Zingg beantwortet im Namen des Stadtrates die Motion wie folgt:
Der Stadtrat geht mit dem Interpellanten einig, dass die vom Kanton beschlossene Gebührenregelung insofern stossend ist, dass sie stark von den Empfehlungen des Bundes abweicht. Ebenso ist an Hand von Erhebungen der städtischen Einwohnerkontrolle festzustellen, dass der Zeitaufwand für die Ausstellung eines Pass-Antragsformulars – bei einem Gemeindeanteil von bisher Fr. 10.- pro Ausweis – im einfachsten Falle mindestens 10 Minuten beträgt. Auf Grund der strengen Vorschriften bezüglich Passfotos kann die Ausstellung indessen bis zu vier Schalterbewegungen auslösen.
Der Stadtrat hat sich trotz dieser prinzipiellen Überlegungen an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2003 gegen die Unterstützung des Gemeindereferendums gegen den Kantonsratsbeschluss vom 3. September 2003 betr. Ausweisverordnung ausgesprochen. Dies aus verschiedenen Überlegungen: Die Summe der Passgebühren belief sich im Jahr 2002 auf Fr. 45'748.-. Davon erhielt der Kanton Fr. 37'748.-, die Stadt Olten Fr. 8000.-. Geht man von der Empfehlung des Bundes (40% für den Kanton, 60% für die Gemeinden) aus, so hätte die Stadt Olten im vergangenen Jahr Fr. 27'449.- erhalten, das heisst rund Fr. 19'500.- mehr, als ihr effektiv ausgerichtet wurden; bei einer hälftigen Aufteilung der Gebühren, wie sie die Motion vorschlägt, würde sich die Differenz zu den heutigen Einnahmen der Stadt Olten auf Fr. 14'900.- beschränken. Angesichts dieser doch einigermassen geringen Differenz stellt die Durchführung einer Volksabstimmung in den Augen des Stadtrates einen unverhältnismässigen Aufwand dar.
Die vordergründig dabei zu erreichenden finanziellen Vorteile dürften zudem in einem Missverhältnis stehen zu den Nachteilen, welche ein solcher Schritt für die mit Blick auf kommende Grossvorhaben erforderliche gute Zusammenarbeit mit dem Kanton hervorrufen könnte.
Der Stadtrat empfiehlt aus diesen Gründen dem Parlament, die vorliegende Motion abzulehnen und damit auf eine Unterstützung des Gemeindereferendums zu verzichten.