Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Gemäss Art. 65 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlamentes hat der Stadtrat dem Gemeindeparlament alle zwei Jahre über den Stand von überwiesenen Motionen und Postulaten Bericht zu erstatten. Dabei wird auch festgehalten, dass für überwiesene Motionen und Postulate, bei denen Massnahmen zur Durchführung eingeleitet sind oder der entsprechende Vorstoss sich als undurchführbar erweist, dem Gemeindeparlament ein begründeter Antrag auf Abschreibung zu unterbreiten ist. Diese Bestimmung legt somit fest, dass ein Vorstoss dann abgeschrieben werden kann, wenn Durchführungsmassnahmen eingeleitet oder im Gange sind und nicht zugewartet werden muss, bis die Zielvorstellung des Vorstosses erfüllt ist. Bei Massnahmen, die auf Dauer abzielen, kann der Vorstoss somit auch abgeschrieben werden, wenn diese eingeleitet sind. Selbstverständlich sind die Massnahmen auch nach Abschreibung des Vorstosses weiterzuführen.
2. Abschreibung von Parlamentarischen Vorstössen
STADTPRÄSIDIUM UND KULTUR
Motion Rolf Sommer (SVP) und Mitunterzeichnende betr. Revision des Spesenreglementes
Diese Motion wurde 24. Januar 2002 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 5. September 2002 überwiesen.
In der Zwischenzeit wurden die geforderten Arbeiten durchgeführt und drei neue Reglemente – Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für Behördentätigkeit, Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für Verwaltungsangehörige und Reglement über die Bewirtschaftung der Parkplätze auf städtischen Grundstücken – ausgearbeitet. Die beiden erstgenannten Reglemente wurden bei der ersten Behandlung im Gemeindeparlament im November 2002 zwar abgelehnt, werden aber nach erfolgter Überarbeitung gemäss den in der Parlamentsdebatte geäusserten Forderungen zusammen mit dem dritten, in der Zwischenzeit neu geschaffenen Reglement noch im laufenden Jahr dem Parlament erneut unterbreitet.
Da die geforderte Revision abgeschlossen ist und nur noch im Parlament abgesegnet werden muss, kann die Motion als erledigt abgeschrieben werden.
Postulat Beat Moser (FdP) betr. Einsatz neuster Technologien bei der Protokollerstellung.
Dieses Postulat wurde am 21. August 1997 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 19. März 1998 überwiesen.
Es gilt Vor- und Nachteile allfälliger Neuerungen bei der Protokollierung genau zu studieren. Wird beispielsweise auf das Erstellen eines Wortprotokolls, welches im Übrigen in der Geschäftsordnung des Gemeindeparlamentes nicht ausdrücklich gefordert wird, zu Gunsten eines motivierten Beschlussprotokolls verzichtet, wird erstens dessen Aussagekraft reduziert und zweitens eine andere Qualifikation der verfassenden Person erforderlich. Bei einem Ersatz des Wortprotokolls durch eine reine Tonaufnahme (CD) stellt sich zudem die Frage der praktikablen Handhabung für Milizparlamentarier/innen und die Verwaltungsmitglieder.
Gegenwärtig ist bei der Stadtkanzlei ein Softwareprodukt (verbalix portable) in Prüfung, das bei der Bundeskanzlei eingesetzt wird und die Verknüpfung von Audiodaten und Text, eine vollautomatische Formatierung sowie Spracherkennung umfasst. Falls nicht die neue Administrationssoftware, deren Evaluation derzeit ebenfalls läuft, gleichzeitig eine Protokollierungssoftware beinhaltet, ist geplant, den Kredit für das erwähnte Produkt ins Budget 2004 aufzunehmen.
Nachdem die vom Postulanten angeregten Massnahmen geprüft und eingeleitet sind, kann das Postulat, dessen Anliegen im Übrigen eine Daueraufgabe darstellt und entsprechend immer wieder überprüft werden soll, abgeschrieben werden.
Postulat Rita Lanz (SP) betr. Längere Öffnungszeiten für die Stadtbibliothek
Dieses Postulat wurde am 25. September 1997 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 3. September 1998 überwiesen.
Eine Ausdehnung der Öffnungszeiten steht – bei der Zurverfügungstellung der nötigen personellen Kapazitäten – zuoberst auf der Prioritätenliste des Stadtpräsidiums wie auch der Bibliotheksleitung selber. Es gilt aber festzustellen, dass sie beim derzeitigen Personalbestand nicht möglich ist, da die Arbeitszeiten der drei in der Bibliothek beschäftigten Fachkräfte noch wesentliche andere Tätigkeiten als die Ausleihe umfassen: Kauf von Medien, Katalogisierung der Anschaffungen und von noch 40'000 bis 50'000 noch nicht erfassten Medien in den Beständen, Fernleihe, Einreihen der zurückgebrachten Medien, Beratung und Auskünfte via Telefon, Korrespondenz und Mail etc. Insbesondere die Katalogisierung, die auch dem kurz bevorstehenden Zugang zum Bibliothekskatalog via Internet dient, beschäftigt eine der drei Fachkräfte vollumfänglich. Hinzu kommt das aufwändige und zusätzliche Handling der neuen Medien Hörbücher und DVD sowie die Tatsache, dass neu neben der üblichen Zahl von maximal fünf auszuleihenden Büchern pro Person drei Hörbücher, ein bis zwei DVD und aktuelle Zeitschriften hinzu kommen können. Da die Ausleihe in der räumlich wenig übersichtlichen Bibliothek stets mit zwei Personen besetzt sein muss, ist somit eine Ausdehnung der Ausleihzeiten, die im Übrigen nicht mit den Öffnungszeiten von Lesesaal, Zeitschriftenraum und Studienkabinen (werktags 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr) übereinstimmen, derzeit unrealistisch.
Anpassungen der geltenden, im Übrigen auf Kundenbefragungen beruhenden Öffnungszeiten, das heisst Verschiebungen, wurden in den letzten Wochen wie zu einem früheren Zeitpunkt angekündigt geprüft, aber aus verschiedenen Gründen (u.a. aus Rücksicht auf ältere Benutzerinnen und Benutzer sowie auf Mütter) verworfen.
Da die nötigen Überprüfungen stattgefunden haben, derzeit aber aus personellen Gründen keine Ausdehnungen der Ausleihzeiten möglich respektive mit Rücksicht auf die Benutzenden keine Verschiebungen erwünscht sind, kann das Postulat abgeschrieben werden.
Postulat Claude Schoch (FdP) betr. Umsetzung der Ergebnisse aus der Interpellation „Zentrumslasten„
Dieses Postulat wurde am 24. Juni 1999 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 16. November 2000 überwiesen.
Die Zielsetzung, die Zentrumslasten auf mehr Schultern zu verteilen, wird vom Stadtrat seit langer Zeit verfolgt und hat auch in der Gemeindeordnung vom 28. September 2000 Aufnahme gefunden: In Art. 3 Regionale Zusammenarbeit steht, dass die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen Gemeinden zusammenarbeite und regionale Lösungen fördere; nähmen auswärtige Personen oder anderer Gemeinwesen Leistungen der Stadt in Anspruch, sei deren kostendeckende Beteiligung an den Kosten anzustreben. Auch im Regierungsprogramm 2001-2005 hat der Stadtrat deshalb festgelegt, anzustreben sei eine gerechte Verteilung der Kosten für Einrichtungen wie Stadttheater, Museen. Kunsteisbahn, Sportanlagen oder Badi auf die verschiedenen Nutzerinnen und Nutzer.
Die erwähnte Zielsetzung stellt eine Daueraufgabe dar, die via Stadtpräsidium auch in den Regionalverein OGG und in die Plattform Aargau-Solothurn hineingetragen wurde und dort vorangetrieben wird. Dabei gilt es neben dem erstrebenswerten Lastenausgleich auch die Vorteile des Status einer Zentrumsgemeinde und den regionalen Gedanken mit einzubeziehen. Die Umsetzungsschritte gilt es zudem der jeweiligen aktuellen Situation anzupassen (Finanzsituation der Regionsgemeinden z.B., neue Gesetzgebung, kantonale Finanzvorlagen, neuer kantonaler Finanzausgleich etc.). Im Übrigen lässt auch der Verband Solothurnischer Einwohnergemeinden (VSEG), in dessen Vorstand die Stadt Olten mit Stadtpräsident Ernst Zingg und Finanzverwalter Peter Kohler vertreten ist, derzeit von der Fachhochschule Solothurn Nordwestschweiz Zentrumslasten und -nutzen erarbeiten, u.a. auch um dem Kanton die nötigen Grundlagen für kantonale Regelungen zur Agglomerationspolitik zu verschaffen.
Bereits eingeleitete sowie neue Massnahmen werden in diesem Sinne dauernd überprüft und einzelne Projekte umgesetzt. In diesem Sinne kann das Postulat als erledigt abgeschrieben werden.
Postulat Iris Schelbert-Widmer (GO) betr. Olten im Internet
Dieser Vorstoss wurde als Motion am 9. September 1999 eingereicht und am 23. März 2000 als Postulat überwiesen.
Der Vorstoss beantragte einen eigenständigen Auftritt der Stadt Olten im Internet. Dieser wurde Mitte 2002 in Zusammenarbeit mit der Firma Innovative Web realisiert und ist auf ein sehr gutes Echo gestossen. Er erfüllt mit Einrichtungen wie Online-Schalter und Virtuelle Dienste die Anforderungen an einen modernen Internetauftritt und wird stetig neuen Entwicklungen angepasst.
Nachdem die geforderten Massnahmen ergriffen wurden, kann das Postulat als erledigt abgeschrieben werden.
HOCHBAU UND PLANUNG
Motion Josef Betschart (CVP) betr. Einzonung und Erschliessung des Bornfeldes
Diese Motion wurde am 26. Januar 1984 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 24. Mai 1984 überwiesen.
Die Revision der Ortsplanung wurde in der Zeit vom 2. September bis 1. Oktober 2002 öffentlich aufgelegt. Der östliche Teil des Bornfeldes ist dabei als erste Etappe der Bauzone zugeteilt. Zur Zeit werden auf Grund der eingegangenen Einsprachen gegen die Ortsplanung und der bereits erfolgten Einspracheverhandlungen die bestrittenen Gebiete und Zonenvorschriften eingehend überprüft und allenfalls im Rahmen einer zweiten öffentlichen Planauflage ergänzt bzw. korrigiert. Es darf an dieser Stelle festgehalten werden, dass gegen die teilweise Einzonung des Bornfeldes keine Einsprachen erhoben wurden, sodass die Bewilligung durch den Regierungsrat nur noch eine formelle Angelegenheit sein dürfte, umso mehr, als das Kantonale Amt für Raumplanung in seinem Vorprüfungsbericht vom 22. Juni 2001 die Einzonung des Bornfeldes als recht- und zweckmässig beurteilt hat.
Auf Grund des laufenden Nutzungsplanverfahrens und der unbestrittenen teilweisen Einzonung des Bornfeldes kann die Motion abgeschrieben werden.
Motion Adolf Kellerhals (CVP) betr. Förderung des Sozialen Wohnungsbaus im Zusammenhang mit der geplanten Einzonung des Bornfeldes
Diese Motion wurde am 21. August 1986 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 21. Mai 1987 überwiesen.
Im Rahmen der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 26. Juni 1983 betr. Erwerb von Grund-stücken im Bornfeld wurde in der damaligen Botschaft des Stadtrates u.a. auch die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus erwähnt. In der Zwischenzeit hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt geändert. Der gemeinnützige Wohnungsbau ist zur Zeit kein vordringliches Problem, sodass eine aktive Förderung durch die Öffentliche Hand nicht zur Diskussion steht. Dies nicht zuletzt in Anbetracht anderer wichtiger anstehender Projekte und Anliegen, welche zum Teil äusserst kostenintensiv sind. Es ist zwar nicht zu hoffen, aber durchaus möglich, dass sich die Probleme auf dem Wohnungsmarkt künftig wieder verschärfen und demzufolge für die Öffentliche Hand ein Thema wird. Es ist daher sinnvoll, erst zu gegebener Zeit ein entsprechendes zweckmässiges Instrumentarium zur Verfügung zu stellen.
Auf Grund dieser Erwägungen kann die Motion abgeschrieben werden.
Motion Kurt Troxler (SP) betr. Vorlage des neuen Zonenplanes für das Gebiet südlich der Dünnern
Diese Motion wurde am 25. September 1986 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 29. Oktober 1987 überwiesen.
Die Revision der Ortsplanung wurde in der Zeit vom 2. September bis 1. Oktober 2002 öffentlich aufgelegt. Dabei wurde auch das südlich der Dünnern gelegene Gebiet im Zonenplan integriert. Auf Grund der eingegangenen Einsprachen und der bereits erfolgten Einspracheverhandlungen werden die umstrittenen Gebiete nochmals überprüft und allenfalls im Rahmen einer zweiten öffentlichen Planauflage ergänzt bzw. korrigiert. Die rechtskräftige Einzonung der südlich der Dünnern gelegenen Gebiete ist grundsätzlich nicht bestritten, sodass der Erfüllung der Forderung des Motionärs nichts im Wege steht.
Auf Grund des laufenden Nutzungsplanverfahrens i. S. Ortsplanung kann die Motion abgeschrieben werden.
Motion Peter Gomm (SP) betr. Erlass eines Wohnschutzrichtplanes
Diese Motion wurde am 31. Januar 1991 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 14. März 1991 überwiesen.
Im Rahmen der Erarbeitung der Ortsplanungsrevision wurde das Thema «Wohnflächenanteil» für die verschiedenen Bauzonen intensiv untersucht und diskutiert. Die damals vorberatende Planungskommission wie auch der Stadtrat kamen zur Überzeugung, dass ein Wohnschutzrichtplan nicht ein geeignetes Instrumentarium ist, um die erwünschte Nutzungsdurchmischung zu erreichen. Die Festlegung eines zwingend einzuhaltenden Wohnflächenanteils erscheint zwar auf den ersten Blick zweckmässig, widerspricht aber bei einer flächendeckenden Wirksamkeit dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Bauherrschaften bzw. Investoren sind verständlicherweise nicht bereit, in Nutzungen zu investieren, welche nicht der Nachfrage entsprechen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass sowohl in den noch rechtsgültigen Planungsvorschriften vom 18. November 1985 (Art. 21) als auch in den im Rahmen der Ortsplanungsrevision neu aufgelegten Zonenvorschriften (§ 6) in den Kern- und Kernrandzonen mittels Gestaltungsplänen ein Wohnflächenanteil bis zu 30 % vorgeschrieben werden kann. Damit steht ein zweckmässiges Instrumentarium zur Verfügung, um in begründeten Fällen im Innenstadtbereich einen Wohnanteil zu verlangen. Von dieser Möglichkeit wurde denn auch im Innenstadtbereich mehrmals Gebrauch gemacht und dies meistens auch im Einvernehmen mit den Investoren, da eben die Schaffung von Wohnraum der Nachfrage entsprochen hat.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein Wohnschutzrichtplan zu sehr in die Eigentumsfreiheit eingreifen und daher für Investitionswillige ein Hindernis bedeuten würde. Im Weiteren ist auch rein formell zu erwähnen, dass auf Gemeindestufe das Instrumentarium des Richtplanes nicht mehr existiert.
Aus all diesen Erwägungen wurde im Rahmen der Ortsplanungsrevision bewusst auf den Erlass eines Wohnflächenanteilplanes verzichtet. Die Motion kann aus diesem Grund abgeschrieben werden.
Postulat Iris Schelbert-Widmer (GO) betr. Bus-Bahnhof Olten
Dieser Vorstoss wurde am 19. März 1998 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 20. Mai 1999 als Postulat überwiesen.
Die auf Grund des im Jahre 1988 durchgeführten Wettbewerbes vorgesehenen Umgestaltungen des Bahnhofs, des Bahnhofplatzes und damit auch des Busbahnhofes musste auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden, da die SBB ihre ursprünglichen Absichten geändert haben. Die Neugestaltung des Bahnhofs Olten hat für die SBB nicht mehr Vorrang, sodass die Stadt Olten gezwungen ist, während einer noch nicht absehbaren Zeit mit einem Provisorium bzw. Providurium auszukommen. Aus diesem Grund wurden denn auch die Investitionen im Bereich des Bahnhofplatzes gezielt eingesetzt. Wenn es sich dabei wohl oder übel um ein Provisorium handelt, so ist doch festzustellen, das sich die Verhältnisse für die Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs massgebend verbessert haben. So sind beispielsweise die in den Eingangsbereichen zum Oltner Bahnhof inzwischen realisierten Liftanlagen eine erwünschte Erleichterung für ältere Menschen, Gehbehinderte und Reisende mit Kinderwagen.
Auf Grund der Erwägungen kann das Postulat abgeschrieben werden.
TIEFBAU, UMWELT UND ENTSORGUNG
Motion Beat Moser (FdP/JL-Fraktion) und Mitunterzeichnende betr. Dienstleistungsangebot des Werkhofes der Stadt Olten
Diese Motion wurde am 15. Mai 2003 dringlich eingereicht und überwiesen.
Die Behandlung und voraussichtliche Abschreibung ist für die Parlamentssitzung vom 25. September 2003 vorgesehen.
Postulat Dr. Cyrill Jeger (GO) und Mitunterzeichnerinnen betr. Eine Stadt Olten – ohne mein Auto - am 22. September 2001
Dieser Vorstoss wurde am 16. November 2000 als Motion eingereicht und am 28. Juni 2001 als Postulat überwiesen.
Die Umsetzung ist im Jahr 2002 erfolgt. Für die Folgejahre wird jeweils im Budget der Umweltfachstelle ein Betrag reserviert.
Das Postulat kann als erledigt abgeschrieben werden.
Postulat Nico Zila (FdP/JL-Fraktion) für ein Konzept sichere und saubere Innenstadt Olten
Dieser Vorstoss wurde am 27. März 2002 als Motion eingereicht und am 27. Juni 2002 als Postulat überwiesen.
Mit der Durchführung der Aktion C.L.E.A.R.-i.O. wurde das Anliegen des Postulates aufgenommen und umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit den Schulen wird mit der diesjährigen Durchführung des Clean up days am 12. September aufrecht erhalten. Die häufigere Reinigung der Innenstadt durch den Werkhof wird ebenfalls weiterhin durchgeführt.
Das Postulat kann als erledigt abgeschrieben werden.
BILDUNG UND SPORT
Motion Claude Schoch (FdP) und Mitunterzeichnende betreffend gezielter Entwicklung der städtischen Schulen
Diese Motion wurde am 20. Mai 1999 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 18. Mai 2000 überwiesen.
Im Regierungsprogramm des Stadtrates 2001-2005 bestimmt die Direktion Bildung und Sport als ersten Schwerpunkt der laufenden Legislaturperiode die Realisierung der teilautonomen / geleiteten Schulen. Seit Anfang des Jahres 2003 sind sämtliche Schulen der Stadt Olten für den Prozess der geleiteten Schulen beim AVK angemeldet. Im Juni 2003 konnte das Hübeli 2003 als Projektschule den Einführungsprozess abschliessen und wurde als erste geleitete Primarschule des Kantons Solothurn vom AVK zertifiziert.
Am 24. März 2003 hat der Stadtrat auf Antrag der Direktion Bildung und Sport folgende Beschlüsse gefasst.
„1. Das Konzept zur Einführung Geleiteter Schulen an den Schulen der Stadt Olten wird genehmigt und für eine Etablierungsphase von zwei Jahren für die Schuljahre 2003/2004 und 2004/2005 in Kraft gesetzt. ...
2. Im Frühling 2005 hat die Direktion Bildung und Sport dem Stadtrat einen Erfahrungsbericht zur Kenntnis zu bringen und ein den neuen Grundlagen angepasstes Konzept zuhanden des Gemeindeparlamentes durch den Stadtrat genehmigen zu lassen.“
Auch mit der Beantwortung der Motion Luzia Stocker (SP) und Mitunterzeichnende beweist der Stadtrat der Stadt Olten, dass ihm die gezielte Entwicklung der städtischen Schulen am Herzen liegt und gewillt ist, diese auch in den kommenden Jahren voran zu treiben.
Aufgrund dieser Berichterstattung beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament die
überwiesene Motion Claude Schoch (FdP) und Mitunterzeichnende abzuschreiben.
FINANZEN UND INFORMATIK
Postulat Thomas A. Müller (CVP-Fraktion) betr. Förderung der Sparmotivation
Dieser Vorstoss wurde als Motion am 27. März 2002 eingereicht und am 26. September 2002 als Postulation überwiesen.
Mit diesem Vorstoss sind Massnahmen zur Förderung der Sparmotivation gefordert, wie
· Prämierung von Sparvorschlägen
· Förderung der Budgetunterschreitung
· Regelmässige Zwischenberichte zur aktuellen Finanzlage
· Einbezug des Personals in die Budgetierung
· Nutzung von Synergien.
In der Beantwortung der Motion (GP 26.9.2002) wurde zu diesen Massnahmen Stellung genommen. Es wurde beispielsweise auf den allgemein gültigen Grundsatz zur effizienten und kostengünstigen Aufgabenerfüllung (§ 136 Gemeindegesetz) hingewiesen und erklärt, dass Zwischenergebnisse wenig aussagekräftig sind, weil während des Jahres wenig Zahlenmaterial für die Haupteinnahmenquelle, die Steuern vorliegen und der erwartete Ertrag nur schwer abgeschätzt werden kann. Auch grössere Ausgaben in den sozialen Leistungsfeldern sind während der Periode schwieriger abzuschätzen, da die Abrechnung vom Kanton auch Ende Periode erstellt wird.
Dass das Personal in den Budgetprozess einbezogen werden muss, ist für den Stadtrat selbstverständlich. Alle Direktionen und Abteilungen erhalten mit den Budgetunterlagen jeweils die Budgetrichtlinien mit den Zielsetzungen des Stadtrates.
Die Förderung von Verbesserungsvorschlägen ist in Art. 38 des neuen Personalreglementes festgehalten. Danach kann der Stadtrat auch Prämien ausrichten.
Die Nutzung von Synergien regelt auch Art. 3 der Gemeindeordnung. Danach hat die Stadt Olten die regionale Zusammenarbeit zu fördern. Als Beispiele dazu sind die kürzlich erfolgten Zusammenarbeiten im Zivilschutz- und Informatikbereich zu nennen.
Mit der Einführung einer Kosten-Leistungs-Rechnung und der neuen Verwaltungssoftware wird eine transparente Rechnungslegung im Sinne der neuen Verwaltungsführung (WOV) gefördert werden.
Da ein Teil der Forderungen erfüllt oder Massnahmen dazu eingeleitet worden sind bzw. die Förderung eines sparsamen Haushaltes im Gemeindegesetz als Daueraufgabe geregelt ist, kann das Postulat abgeschrieben werden.
ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Motion Jürg Walker (SP) betreffend Totalrevision der Polizeiverordnung
Dieser Vorstoss wurde am 24. September 1992 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 26. Januar 1995 überwiesen.
Die Totalrevision der Polizeiverordnung ist abgeschlossen. Die Behandlung und Verabschiedung durch das Gemeindeparlament erfolgte an der Sitzung vom 15. Mai 2003.
Die Motion kann somit abgeschrieben werden.
Postulat Markus Liechti (CVP) betreffend Befreiung Kirchgasse/Innere Baslerstrasse vom motorisierten Individualverkehr
Dieser Vorstoss wurde am 14. Dezember 1994 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 28. März 1996 überwiesen.
Der Stadtrat hatte, im Einvernehmen mit dem Kanton, eine Projektorganisation mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Interessenverbänden bestellt. Diese gelangte unter Beizug von Verkehrsingenieuren zur Auffassung, dass eine Befreiung der Kirchgasse/Innere Baslerstrasse vom motorisierten Individualverkehr nur in einem Gesamtkonzept „Verkehrsführung Innenstadt“ gesehen werden kann. Ein solches Vorhaben lässt sich nur mit entsprechenden Massnahmen auf dem Basisnetz (Kantonsstrassen) realisieren. Dabei spielt ebenfalls die Frage eines unterirdischen Parkhauses Munzingerplatz eine wichtige Rolle und vor allem die Festlegung der Ein-/Ausfahrt aus dem Parkhaus.
An der Sitzung vom 16. Dezember 2002 stimmte der Stadtrat der versuchsweisen Sperrung der Kirchstrasse mit den entsprechenden flankierenden Massnahmen unter dem Vorbehalt zu, dass die Grundvoraussetzungen hinsichtlich der Dosierungsmöglichkeiten (Pförtneranlagen, koordinierte Lichtsignalanlagen) auf dem Kantonsstrassennetz vorgängig oder gleichzeitig geschaffen werden.
Diese Verkehrsmassnahmen wurden nun im „Verkehrskonzept Olten“ zusammengefasst. Das „Verkehrskonzept Olten“ wurde dem Gemeindeparlament am 4. September 2003 vorgestellt und wird im Januar 2004 zur Behandlung unterbreitet.
Aufgrund der vorgenannten Erwägungen und der bisher getroffenen Massnahmen kann das Postulat als erledigt abgeschrieben werden.
SOZIALES
Postulat Daniel Probst (FdP/JL-Fraktion) betr. Förderung der Vergabe von Mandaten an Private
Dieser Vorstoss wurde am 24. Januar 2002 als Motion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 23. Januar 2003 als Postulat überwiesen.
Bisherige Arbeiten:
Der Interimsleiter des Vormundschaftsamtes, Herr Ulrich Bohren, suchte per Inserat (17. April 2003) Interessenten für die Übernahme von freiwilligen Mandaten. In der Folge meldeten sich interessierte Personen. Nach einer ersten Orientierungsveranstaltung am 21. Mai 2003 mit 25 teilnehmenden Personen, davon 10 mit Wohnsitz in Olten, nahm eine Gruppe von 6 Personen an der zweiten Einführungsveranstaltung vom 11. Juni 2003 teil und stellten sich als potentielle Freiwillige für die Übernahme von Mandaten zur Verfügung.
Im Vormundschaftsamt wurden 8 als geeignet befundene Fälle zur Übergabe an Freiwillige vorbereitet. 4 davon sind bereits übergeben, die weiteren sind in Bearbeitung.
Geplante Arbeiten:
Sobald die bereits rekrutierten Freiwilligen Fälle übernommen haben, plant das Vormundschaftsamt eine neue Informationsveranstaltung. Für die Durchführung wird ein externes Team in Betracht bezogen. Eine entsprechende Offerte wird eingeholt.
Aufwand/Ertrag:
Das Durchführen der Informationsveranstaltungen, die Rekrutierung von Freiwilligen, die Vorbereitung und Übergabe von Fällen, die Begleitung während der Fallführung und die Kontrolle sind zeitintensive Aufgaben. Dem gegenüber zu stellen ist die Entlastung durch die Fallführung Privater. Für das Vormundschaftsamt ist der Aufwand bis anhin deutlich grösser als der Ertrag. Die Hoffnung besteht allerdings, mittelfristig eine noch nicht bezifferbare Entlastung zu erreichen. Auf jeden Fall darf der Einbezug privater Personen in die soziale Verantwortung der Gesamtgemeinschaft positiv gewürdigt werden.
Die bis anhin übertragenen Fälle sind vom Typ „Altersbeistandschaft“. Diese zählen beim Vormundschaftsamt zu den „einfach“ zu führenden Fällen, da in der Regel zu Beginn viele Arbeiten anstehen, jedoch nach „Einrichten“ der Verwaltung durch das Vormundschaftsamt die Fälle routinemässig geführt werden können. Für künftig an private zu übertragende Fälle werden wir neue Kriterien suchen. Sinnvoll wäre die Übergabe von Fällen, die u.a. folgende Kriterien erfüllen:
· Geringe Komplexität in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen
· Geringe Komplexität in der Persönlichkeitsstruktur
· Hoher Bedarf der betreuten Person an regelmässiger persönlicher Zuwendung
Die Übertragung solcher Fälle an Private würde die Qualität der Betreuung verbessern, da die professionell eingesetzten Sozialtätigen für nicht komplexe Fälle pro Jahr wenige Arbeitsstunden einsetzen können, eine Privatperson aber beispielsweise wöchentlich einen Besuch machen und eine Beziehung aufbauen kann.
Gesamtwürdigung:
Gesamthaft gesehen ist bis jetzt weder Zeit noch Geld gespart worden, jedoch dürfte sich mittelfristig eine Entlastung auf der Aufwandsseite abzeichnen. Die finanziellen Auswirkungen müssen in jedem Fall noch genau geprüft werden. Im vormundschaftlichen Bereich sind Entschädigungen an Mandatsführende zu entrichten, die bei Vergabe an Private im Vormundschaftsamt auf der Einnahmenseite nicht mehr verbucht werden können. Positiv zu würdigen ist auf jeden Fall die Einbindung Privater in die öffentliche Verantwortung.
Im Sinne der Erwägungen beantragt der Stadtrat, das Postulat als erledigt abzuschreiben.
3. Berichterstattung bezüglich Vorstössen, die noch hängig sind
STADTPRÄSIDIUM UND KULTUR
Postulat Beat Moser und Mitunterzeichner der FdP-Fraktion betr. Richtlinien über die Ausrichtung der Anerkennungszulage
Dieses Postulat wurde am 29. September 1994 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 28. Juni 1995 überwiesen.
Seit 26. August 2002 ist die neue Personalverordnung der Stadt Olten in Kraft, welche die Bestimmungen des seit November 2001 geltenden Personalreglements so ausführt, dass sie in die Praxis umgesetzt werden können. Diese beiden Erlasse beinhalten auch Regelungen bezüglich Handhabung von Leistungskomponenten und Personalgespräch.
Der Prozess „Führen mit Zielen“ oder Management by Objectives (MbO) ist in der Stadtverwaltung im Jahre 2002 erfolgreich angelaufen. In Kürze finden Schulungen bezüglich Beurteilungsgespräche statt; Anfang 2004 werden die zu Jahresbeginn 2003 festgelegten individuellen Zielsetzungen erstmals überprüft und neue Ziele fixiert.
Ergänzt werden soll dieses Prozedere durch eine im Rahmen der bevorstehenden Besoldungsrevision in Form und Umfang noch zu definierende Leistungskomponente als letzten Baustein im Prozess, der mit einem neuen Personalreglement vor Jahresfrist seinen Anfang genommen hat. Bevor die Besoldungsrevision in Angriff genommen werden kann, gilt es indessen die anstehende Neustrukturierung der Stadtverwaltung zu realisieren und die dabei entstehenden Änderungen durch eine Neubewertung der Stellen zu berücksichtigen.
Die Leitplanken für das Vorgehen und die Organisation in Sachen Besoldungsrevision sollen ca. Mitte 2004 festgelegt werden.
Postulat Claude Schoch (FdP) und Mitunterzeichnende betr. Stärkung der Museen in der Stadt Olten
Dieser Vorstoss wurde als Motion am 20. Mai 1999 eingereicht und am 23. März 2000 als Postulat überwiesen.
Der Stadtrat gab, unter dem ursprünglichen Titel „3 Museen unter einem Dach“, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, mit dem Ziel, die Möglichkeiten einer eventuellen Konzentration der Museen aufzuzeigen, aber auch die Interessen einer modernen Museumskonzeption und museumspädagogische Aspekte zu berücksichtigen. Die Machbarkeit einer Konzentration unter den heutigen räumlichen Verhältnissen wurde von der Studie deutlich in Frage gestellt. In der Zwischenzeit wurde von verschiedenen Interessengruppen das Projekt „Chance Innenstadt“ lanciert, mit welchem Ideen über die Innenstadt generell, über den Verkehr in der Innenstadt, über die Parkierungsmöglichkeiten und über den Munzingerplatz aufgenommen wurden. In diesen Zusammenhang gehören auch die drei Oltner Museen. Somit wurden die Anliegen des Postulates in einen grösseren Zusammenhang gestellt. Zudem wurde die Bedeutung der Oltner Museen im Rahmen des vom Parlament noch zu bewilligenden Kulturkonzeptes von Seiten des Stadtpräsidiums deutlich unterstrichen.
Die Weiterbearbeitung des Projektes „Chance Innenstadt“ hat eine gewisse Verzögerung erfahren, weil der Stadtrat der Ansicht ist, dass es vorab die Verkehrsführung in der Innenstadt zu klären gilt, bis die weiteren angesprochenen Aufgabenkreise angegangen werden können. Eine Information des Parlaments über das Verkehrskonzept Innenstadt hat an der Sitzung vom 4. September 2003 stattgefunden. Klare Aussagen zum weiteren Vorgehen werden aber erst nach der Beschlussfassung im Parlament im Januar 2004 möglich sein.
Postulat Claude Schoch (FdP) betr. Einführung von Leistungsaufträgen in geeigneten Einheiten der Verwaltung oder von ihr beauftragten externen Stellen
Dieses Postulat wurde am 29. Juni 2000 eingereicht und am 12. Dezember 2002 überwiesen.
Das kantonale Recht setzt dem Globalbudget auf Stufe der Gemeinden derzeit noch gesetzliche Schranken. Art. 48 der am 28. September 2000 beschlossenen Gemeindeordnung (SRO 111) verpflichtet die Stadtverwaltung indessen zu einem bürgerfreundlichen und ergebnisorientierten Handeln unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Interessen. Gemäss Art. 49 kann das Gemeindeparlament beschliessen, wirkungsorientierte Steuerungsmodelle für die Verwaltung einzuführen. Die zu erbringende Leistung ist nach Umfang und Qualität festzulegen.
Art. 34 der Geschäftsordnung des Stadtrates (SRO 122) vom 18. April 2001 legt unter dem systematischen Titel Kunden- und Wirkungsorientierung zudem fest, das die Stadtverwaltung der Erfüllung aller Aufgaben im Sinne der Nachhaltigkeit die folgenden Kriterien zugrundelegt: Kundenfreundlichkeit, Orientierung auf das Ergebnis und Einbezug ökonomischer und ökologischer Interessen. Die Verwaltung richtet die Aufgabenerfüllung sodann darauf aus, die Bestrebungen für die Einführung und Unterhaltung wirkungsorientierter Steuerungsmodelle unterstützen zu können.
Gestützt auf diese gesetzlichen Vorgaben ergibt sich für die Exekutive ein deutlicher Handlungsbedarf in Richtung der im Vorstoss beschriebenen Anliegen. Der Stadtrat beabsichtigt deshalb im Jahre 2004 ein Konzept dem Gemeindeparlament vorzulegen, wie die „Wirkungsorientierte Verwaltungsführung“ in der Verwaltung der EG der Stadt Olten einzuführen und zu realisieren ist. Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass die Kinderkrippen (Direktion Bildung und Sport), die Spitex (Direktion Soziales) und die Region Olten Tourismus (Stadtpräsidium) bereits mit einem Leistungsauftrag versehen sind und als Pilotfälle gelten können.
Postulat Dr. Markus Ammann (SP-Fraktion) betr.
www.olten.ch Dieses Postulat wurde am 5. September 2002 eingereicht und am 26. Juni 2003 überwiesen.
Aus intensiven Verhandlungen mit der Heutronic AG als derzeitiger Betreiberin von
www.olten.ch resultierte im ersten Halbjahr 2003 ein Vereinbarungsentwurf, laut dem die Stadt Olten auf die Beanspruchung der Domain
www.olten.ch verzichten und deren volle Nutzung der Heutronic AG überlassen würde. Mit Rücksicht auf das vorliegende Postulat wartete der Stadtrat mit der Unterzeichnung des Entwurfs ab, bis das Postulat an der Juni-Sitzung des Parlaments behandelt würde.
An der Parlamentssitzung wurden zahlreiche Stimmen laut, welche ihre Unzufriedenheit mit der vom Stadtrat angestrebten Lösung ausdrückten. Mit 31:6 Stimmen beschloss das Parlament denn auch, das Postulat zu überweisen, aber nicht abzuschreiben.
Der Stadtrat entschied daraufhin an seiner Sitzung vom 30. Juni 2003, die Vereinbarung einstweilen nicht zu unterzeichnen und mit der Firma Heutronic ein weiteres Gespräch zu führen; anschliessend solle bei Bedarf das im Parlament verschiedentlich angeregte Gutachten über die Rechtssituation bzgl. Domain-Name
www.olten.ch eingeholt werden.
Das Gespräch, das am 9. Juli 2003 stattfand, hat keine wesentlichen neuen Erkenntnisse gebracht. Derzeit ist ein Gutachten über die Rechtssituation bzgl. Domain-Name
www.olten.ch in Bearbeitung.
Postulat Daniel Probst (FdP/JL-Fraktion) betr. Durchführung einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung.
Dieser Vorstoss wurde am 24. Januar 2001 als Motion eingereicht und am 26. September 2002 als Postulat überwiesen.
Mit der neuen Geschäftsordnung hat der Stadtrat explizit die Aufgabe und das Instrument erhalten, um im Sinne der Kunden- und Wirkungsorientierung eine Erfolgskontrolle zu betrieben. Die Stadtverwaltung hat gestützt auf Art. 36 Geschäftsordnung Stadtrat unter Leitung des Stadtschreibers oder der Stadtschreiberin im Rahmen eines Konzeptes für ein angemessenes Feedback zu ihrer Arbeit im Allgemeinen und bei besonderen Anlässen zu sorgen. Diese Auswertung soll Aussagen über die Einhaltung der Grundsätze (Kundenfreundlichkeit, Orientierung auf das Ergebnis, Nachhaltigkeit etc.) der Aufgabenerfüllung machen und dem Controllingprozess dienen.
Erste Schritte werden im laufenden Jahr mit der Teilnahme am Programm Lokale Agenda 21 ergriffen, indem externe Fachleute auf Grund eines standardisierten Verfahrens die Tätigkeit der Stadtverwaltung mit Blick auf die Nachhaltigkeit überprüfen. In naher Zukunft vorgesehen ist aber auch eine repräsentative Bevölkerungsbefragung, welche auch wesentliche Erkenntnisse für die vor einer Neustrukturierung stehende Stadtentwicklung liefern soll. Das entsprechende Knowhow wird vom Stadtpräsidium derzeit erarbeitet.
Postulat Daniel Vögeli (FdP) und Mitunterzeichnende betr. Tagungs- und Theaterzentrum Olten (TZO)
Dieser Vorstoss wurde am 5. September 2002 als Motion eingereicht und am 12. Dezember 2002 als Postulat überwiesen.
An der Sitzung vom 26. Mai 2003 hat der Stadtrat die Weichen für das weitere Vorgehen bezüglich künftige Gesellschaftsform des Stadttheaters und Gebäudesanierung gestellt, indem er einen Zeitplan aufstellte und zwei Arbeitsgruppen einsetzte. Beide Arbeitsgruppen – Gesellschaftsform und Umbau/Sanierung – haben in der Zwischenzeit mehrmals getagt. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse ihrer Arbeit noch in diesem Jahr dem Parlament und im ersten Halbjahr 2004 dem Volk vorzulegen.
Postulat Cyrill Jeger (GO-Fraktion) betr. Überprüfung der Verwaltung im Bereich Bau/Planung
Dieser Vorstoss wurde am 5. September 2002 als Motion eingereicht und am 12. Dezember 2002 als Postulat überwiesen.
Der Stadtrat hat in seiner Beantwortung der Motion im Dezember 2002 eine Überprüfung der beiden Direktionen Bau I und II nicht zuletzt auch mit Blick auf eine allfällige Wiederzusammenführung im Rahmen der Neustrukturierung als zweckmässig und erforderlich beurteilt. Anlässlich der Auswahl des externen Experten hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 10. März 2003 dann entschieden, dass in einer ersten Phase die Grobeinteilung der neuen Direktionen vorzunehmen sei und erst anschliessend bei Bedarf innerhalb der neuen Direktionen weitere Überprüfungen vorgenommen werden sollen. Dieser Bedarf ist – wie auch die einstimmige Überweisung des Vorstosses im Parlament zeigt – im Falle der beiden Baudirektionen mit Sicherheit gegeben.
HOCHBAU UND PLANUNG
Motion Grüne Fraktion (GO) betr. Velo-Konzept
Diese Motion wurde am 25. Juni 1998 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 20. Mai 1999 überwiesen.
Postulat Erich Bienz (LDU) betr. Atel-Parkplatz und Winkel-Parkhaus
Dieses Postulat wurde am 16. Februar 1995 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 25. Januar 1996 überwiesen.
Postulat Peter Gomm (SP) betr. Konzept Entlastung Innenstadt
Dieses Postulat wurde am 30. März 1995 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 8. März 1996 überwiesen.
Postulat Markus Liechti (CVP) betr. Verkehrskonzept mit kurz- bis mittelfristig wirksamen Massnahmen
Dieser Vorstoss wurde am 6. November 1997 als Motion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 20. Mai 1999 als Postulat überwiesen.
Postulat Alfons Hürzeler (FDP) betr. Parkhaus Munzingerplatz
Dieses Postulat wurde am 9. September 1999 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 18. Mai 2000 überwiesen.
Postulat Claude Schoch (FDP) betr. Einführung eines Parkleitsystems
Dieses Postulat wurde am 28. Juni 2001 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 12. Dezember 2001 überwiesen.
In Anbetracht der Planungs- und Realisierungszeit der Entlastung Region Olten mit zweiter Aarebrücke (GVP) von mind. 8 Jahren – Fertigstellung frühestens im Jahr 2012 – ist es zwingend notwendig, kurz- und mittelfristige Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsabläufe für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in unserer Stadt realisieren zu können. Aus diesem Grund hat der Stadtrat zusammen mit den kantonalen Instanzen eine Projektorganisation mit Vertreter/innen aus Politik, Wirtschaft, Interessenverbänden usw. bestellt. Aufgabe war dabei, kurz- und mittelfristig realisierbare Massnahmen zu erarbeiten, welche einerseits losgelöst vom GVP zu Verbesserungen führen und andererseits dem GVP nicht widersprechen, sondern wenn möglich sinnvolle Ergänzungen dazu beinhalten.
Das in der Zwischenzeit erarbeitete Verkehrskonzept Olten wurde den zuständigen Kommissionen am 18. August 2003 und dem Gemeindeparlament am 4. September 2003 im Rahmen einer eingehenden Information vorgestellt. Das Verkehrskonzept Olten wird dem Gemeindeparlament im Januar 2004 zur Behandlung bzw. Genehmigung unterbreitet. Sämtliche vorerwähnten Vorstösse stehen in direktem Zusammenhang zum Verkehrskonzept Olten und werden aus diesem Grund zusammen mit diesem in der Parlamentssitzung im Januar 2004 behandelt.
Motion Cyrill Jeger (GO) betr. Gestaltung Bifangplatz
Diese Motion wurde am 9. September 1999 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 27. Januar 2000 überwiesen.
Das im Jahr 2002 erarbeitete Konzept für die Neugestaltung des Bifangplatzes stiess in Teilbereichen auf Widerstand in der Bevölkerung – insbesondere wegen dem ursprünglich geplanten Kiosk. Aus diesem Grund hat der Stadtrat die Vorlage anlässlich der Budgetdebatte im Gemeindeparlament vom 10. und 12. Dezember 2002 denn auch zurückgezogen. Auf Grund verschiedener Abklärungen und einer Umfrage des Quartiervereins rechtes Aareufer wird das Konzept für die Neugestaltung des Bifangplatzes inkl. Kostenfolgen überarbeitet und dem Gemeindeparlament im Rahmen des Budgets 2004 unterbreitet. Gleichzeitig wird selbstverständlich auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.
Motion der FDP-Fraktion betr. Einführung von Tempo 30 in Wohnquartieren
Diese Motion wurde am 10. Dezember 1998 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 24. Juni 1999 überwiesen.
In der Zwischenzeit wurde im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Grobanalyse zur Einführung von Tempo 30-Zonensignalisationen für sämtliche Wohnquartiere erstellt. Auf Grund dieses Berichtes sowie der geänderten Praxis des Kantonalen Amtes für Öffentliche Sicherheit ist es möglich, mit relativ geringem finanziellen Aufwand die Tempo 30-Zonen einzuführen. Der Stadtrat wird dem Gemeindeparlament mit dem Budget 2004 eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
Postulat Manuela Schluep-Probst (FDP) betr. Olten - «die freundliche Stadt»
Dieses Postulat wurde am 29. Juni 2000 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 10. Mai 2001 überwiesen.
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Direktionen Öffentliche Sicherheit, Bau I und Bau II hat Grundlagen für eine bessere Wegweisung, Signalisation und Beschriftung der wichtigen Nutzungen in unserer Stadt wie beispielsweise Museen, überregionale Schulen usw. aber auch Infrastrukturen wie Parkplätze usw. erarbeitet. Es gilt nun, diese Grundlagen und Erkenntnisse in ein Konzept zu überführen und die Informations- und Wegweisungstafeln zu typisieren. In diesem Zusammenhang wird auch ein Möblierungskonzept für die Stadt Olten entwickelt. Die entsprechenden Konzepte und deren etappenweisen Realisierung werden den zuständigen Kommissionen und dem Stadtrat im Frühling 2004 unterbreitet. Im Budget 2004 wird ein Kredit für die Realisierung einer ersten Etappe vorgesehen.
Postulat Rita Lanz (SP) betr. besserer Schutz für historisch wertvolle Bausubstanz
Dieses Postulat wurde am 28. September 2000 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 12 Dezember 2001 überwiesen.
Auf Grund der im Rahmen der Ortsplanungsrevision eingegangenen Einsprachen und der bereits durchgeführten Einspracheverhandlungen erarbeitet eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Altstadtkommission und der Baudirektion I Grundlagen für die Festlegung der historisch wertvollen Bausubstanz in Olten. Den zuständigen Kommissionen sowie dem Stadtrat soll bis Ende 2003 die entsprechenden Vorschläge für den Ortsbildschutz unterbreitet werden.
Postulat Daniel Vögeli (FDP) betr. dritte Aarebrücke
Dieses Postulat wurde am 23. Februar 2001 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 29. März 2001 überwiesen.
Postulat Cyrill Jeger (GO) und Mitunterzeichnende betr. Attraktivitätssteigerung Dünnern-Schützenmatte-Aareraum
Dieses Postulat wurde am 6. September 2001 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 5. September 2002 überwiesen.
Das Konzept für die Attraktivierung des Aare- und Dünnernraums wurde dem Gemeindeparlament am 26. Juni 2003 vorgestellt. Dieses Konzept wird nun verfeinert, um wirkungsvolle, aber nicht präjudizierende Sofortmassnahmen realisieren zu können. Im Weiteren soll im Jahr 2004 und 2005 im Bereich der alten Brücke ein Aarerestaurant während einer zweijährigen Versuchsphase betrieben werden. Das Konzept soll auch als Grundlage für die Durchführung eines öffentlichen Wettbewerbes dienen, dessen Durchführung im Jahr 2005 vorgesehen ist.
TIEFBAU, UMWELT UND ENTSORGUNG
Postulat Raphael Laubscher (FDP), Barbara Milanifard (SP), Candidus Waldispühl (GO) stellvertretend für die Umweltschutzkommission der Stadt Olten betr. Naturnahe Lebens- und Erlebnisräume
Dieses Postulat wurde am 6. November 1997 eingereicht und am 27. Januar 2000 überwiesen
Folgende Massnahmen im Sinne des Postulates wurden seit der letzten Berichterstattung umgesetzt: Im Gheid wurden Massnahmen aus dem Landschaftsentwicklungskonzept realisiert. Das Budget 2004 enthält ein Projekt für die letzte Etappe der Umgestaltung und Erweiterung der Waldlichtung bei den Seidenhoflochweihern. Projekte zur Neuschaffung von Erlebnisräumen im Siedlungsgebiet sind noch ausstehend.
Postulat Dr. Cyrill Jeger und MitunterzeichnerInnen (GO) betr. Luftreinhaltung in Olten
Dieser Vorstoss wurde am 7. September 2000 als Motion eingereicht und am 10. Mai 2001 als Postulat überwiesen.
Eine sektorielle Massnahmenplanung wurde in der Beantwortung der Motion abgelehnt und eine Massnahmenplanung Umwelt in Aussicht gestellt. Im Jahr 2003 wurden erste Schritte einer solchen Massnahmenplanung eingeleitet: die Bestandesanalyse „Faktor 21“ und der Zertifizierungsprozess „Label Energiestadt“. Beide Instrumente stellen eine weitere Grundlage für eine Massnahmenplanung Umwelt dar. Die eigentliche Massnahmenplanung ist jedoch noch ausstehend.
Postulat Claude Schoch (FdP) für ein städtisches Konzept Mobilfunkantennen
Dieser Vorstoss wurde am 28. Juni 2001 als Motion eingereicht und am 12. Dezember 2002 als Postulat überwiesen.
Der Stadtrat hat in seiner Beantwortung festgehalten, dass die Einflussmöglichkeiten der Stadt in diesem Bereich beschränkt sind. Er hat in Aussicht gestellt, einen Kataster der Standorte anfertigen zu lassen. Ähnliche Absichten hat auch das Amt für Umwelt des Kantons geäussert. Eine Abstimmung dieser beiden Absichten ist sinnvoll, muss aber noch vorgenommen werden.
BILDUNG UND SPORT
Motion Alfons Hürzeler (FdP) und Franco Giori (CVP) betreffend Sportstättenplanung der Stadt Olten
Diese Motion wurde am 26. Juni 1997 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 24. September 1998 überwiesen.
Am 2. September 2001 wurde über diese noch hängige Motion im Gemeindeparlament bereits erstmals Auskunft erteilt. Seither sind folgende Entscheide gefällt worden:
Im Bereiche der kurz- und mittelfristigen Massnahmen wurden die Abklärungen für die Erstellung eines neuen Trainings-Rasenfeldes mit Beleuchtung soweit voran getrieben, dass im Jahre 2003 nach dem Abbruch des Schützenhauses mit der Realisierung begonnen werden kann. Der entsprechende Kredit wurde im Jahre 2002 durch das Gemeindeparlament bewilligt und wir dürfen damit rechnen, dass das neue Feld im Jahre 2004 in Betrieb genommen werden kann. Damit kann ein Engpass bei den Rasensportfeldern im Kleinholz, welcher durch die Aufgabe anderer Felder infolge der Platanen-Überbauung entstand etwas gemildert werden.
Für die Sanierung des Kunststoffrasenfeldes der Landhockeyaner sind im Finanzplan 2005 Fr. 600'000.- aufgenommen worden. Diese Sanierung ist unumgänglich und soll deshalb im Jahre 2005 an die Hand genommen werden.
Die gesamte Sportstättenplanung muss zukünftig in enger Zusammenarbeit mit den Gremien der Stadtentwicklung geführt werden. Dabei sind langfristige Entscheide zu fällen, welche eine Neu-Orientierung betreffend Verlegung von Sportanlagen in das Gebiet Olten Süd-West prüfen und wo dies sinnvoll und machbar ist auch weiter voran treiben. Dieser Prozess ist soeben angelaufen. Dabei wird auch geprüft, welche Anlagen als regionale Schwerpunkte im Dreieck Aarau – Olten –Zofingen erstellt werden könnten. Die Konzentration von Sportanlagen an einem Ort soll dabei nicht aufgegeben werden. Der grundsätzliche Entscheid soll noch in der laufenden Legislatur erfolgen. Da diese Arbeiten noch anstehen, ist die Motion noch nicht abzuschreiben.
Jugendmotion Jupa Region Olten betr. Anlage für Trendsportarten
Am 11. September 2001 wurde diese Jugendmotion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 05. September 2002 überwiesen.
In Zusammenarbeit mit Bau I und Bau II wurden verschiedene Standorte insbesondere Industriehallen auf ihre Eignung hin geprüft. Leider führte diese Überprüfung nicht ans Ziel, die möglichen Standorte mussten aufgrund ihrer Grösse, Bausubstanz, Lage oder anfallenden Kosten verworfen werden.
Während dieser Startphase waren mehrere junge Interessierte in die Suche involviert, unter dem Eindruck der negativen Resultate ist der Elan der Jungen doch etwas erlahmt. Nichts desto trotz wurde die Suche nach einer rasch realisierbaren Übergangslösung durch die Direktionen Bau sowie Bildung und Sport vorangetrieben.
Im Herbst / Winter 2003 soll die Option Reithalle eins zu eins während mehrerer Wochen getestet werden. Dazu soll das vorhandene Material früherer Anlagen eingesetzt werden.
Noch nicht vorhanden sind die Resultate des Tests zur Eignung des Bodens der Reithalle, im weiteren muss auch noch die Betreuung der Anlage während den Öffnungszeiten organisiert werden.
Sollte dieser Versuch zu positiven Ergebnissen führen, wird die Reithalle während einer
Übergangsphase als Standort für eine Trendsportanlage Verwendung finden.
Der Stadtrat hält an seiner ursprünglichen Stossrichtung fest; das Ziel bleibt, innerhalb der nächsten fünf Jahre eine definitive Trendsportanlage zu errichten.
Motion Trudy Küttel Zimmerli (SP) und Mitunterzeichnende betr. Neuorganisation des freiwilligen Musikunterrichtes (FMU)
Diese Motion wurde am 24. Januar 2003 eingereicht und am 19. August 2002 im Gemeindeparlament beantwortet und überwiesen.
Durch den Wechsel bei der Leitung der Musikschule kamen die bei der Beantwortung im August 2002 aufgezeichneten Wege etwas in Verzug. Am damals aufgezeigten Vorgehen wird festgehalten. Die Musikschulkommission hat an der Sitzung vom 12. Mai 2003 eine Arbeitsgruppe bestimmt, welche sich wie folgt zusammensetzt:
Vertreter Musikschule: Georges Regner, Beatrice Heim, Martin Kunz
Vertreter Jugendmusik: Beat Kohler, Christoph Moser
Vertreter Musikschul-Kom.: Beat Gassner, Urs Reinhard, Heinz Baumann
Vertreter Direktion Bildung: Roland Giger
Vertreter Inspektorat: Kurt Heckendorn
Die Arbeitsgruppe hat ihre Aufgabe Anfang September 2003 in Angriff genommen, mit dem Ziel den freiwilligen Musikunterricht sowohl konzeptionell, wie auch organisatorisch auf zeitgemässe Grundlagen auszurichten. Dabei steht eine engere Zusammenarbeit der bisherigen Organisationen Musikschule und Jugendmusik sowie eine Überprüfung und Annäherung der Elternbeiträge im Vordergrund. Erste Resultate können auf das Jahr 2005 erwartet werden.
Postulat Doris Engeler Meyer und 30 Mitbürger: Errichtung einer Tagesschule auf Beginn des Schuljahres 1994/1995
Dieses Postulat wurde am 4. Juni 1993 in Form einer Volksmotion eingereicht.
Bekanntlich scheiterte der Versuch zur Errichtung einer öffentlichen Tagesschule im Jahre 1999 aus Kostengründen und weil zuwenig Anmeldungen eingegangen sind. Die Direktion Bildung und Sport hat seither im Bereiche der familienergänzenden Kinderbetreuung auch ohne diese Realisierung wesentliche Fortschritte erzielen können. Nachdem im Jahre 2000 ein Mittagstisch auf der rechten Aareseite realisiert werden konnte, wurde dies seit Beginn des Jahres 2003 auch auf der linken Aareseite möglich. Allerdings ist es immer noch so, dass beide Mittagstische noch freie Kapazitäten aufweisen und besser genutzt werden sollten. Die Direktion Bildung und Sport rechnet damit, dass mit der Einführung der grossen Blockzeiten an den Primarschulen das Angebot besser frequentiert wird und lässt deshalb beide Institutionen auch im Schuljahr 2003/2004 bestehen, wenn auch an einzelnen Tagen auf der linken Aareseite eine Betreuung nicht mehr angeboten werden kann, weil sich nur gerade ein Kind angemeldet hat.
Die Einführung der Blockzeiten an den Kindergärten – und die vorgesehene Einführung an den Primarschulen auf das Schuljahr 2004/2005 – sind ein weiterer Schritt in der Verbesserung des Angebotes. Auch die Kinderkrippenplätze erfuhren im Jahre 2003 durch die Eröffnung einer Krippe im Hagmattquartier, welche durch die Krippe Sonnhalde betreut wird, eine wesentliche Steigerung der Betreuungsplätze.
Die Direktion Bildung und Sport ist von diesem aufgezeigten pragmatischen Vorgehen überzeugt, da damit machbare Wege eingeschlagen werden im Hinblick auf eine eventuelle spätere Eröffnung einer öffentlichen Tagesschule in Olten. Im Legislaturprogramm 2001/2005 der Stadt Olten ist zudem eine Errichtung einer öffentlichen Tagesschule nicht vorgesehen.
Postulat FdP betreffend Organisation der Schulzahnpflege
Das Gemeindeparlament hat den am 14. Dezember 1994 als Motion eingereichten Vorstoss am 2. Mai 1996 als Postulat überwiesen.
Der Stadtrat wird darin beauftragt, die Organisation der Schulzahnpflege (Kontrolle, Prophylaxe und Behandlung) und insbesondere die Notwendigkeit einer gemeindeeignen Schulzahnklinik zu überprüfen.
Reihenuntersuche und Prophylaxe sind zwei wesentliche Pfeiler der schulzahnärztlichen Betreuung unserer Kinder und Jugendlichen. Sie sind im Gesetz über die Schulzahnpflege vom 29. Oktober 1994 und in einer Teilrevision 1995 kantonal geregelt und müssen im Rahmen der Schule verwirklicht werden. Anders sieht es bei der Behandlung aus. Hier haben in den letzten Jahren die Mehrheit der Gemeinden keinen eigenen Schulzahnarzt resp. Schulzahnärztin mehr angestellt. Für die Behandlung von Zahnschäden, welche bei der Reihenuntersuchung festgestellt werden, sind die örtlichen Zahnärzte zuständig. Die Stadt Olten hat die eigene Schulzahnklinik im Säli-Schulhaus bisher nicht aufgegeben, weil damit auch Vorteile verbunden sind. Die Aufhebung der Schulzahnklinik wurde Ende der 90er Jahre jedoch geprüft, aber nicht beantragt, weil dadurch gegenüber der Schulzahnärztin beträchtliche Abgangsentschädigungen hätten bezahlt werden müssen.
Hingegen müssen die Kosten, welche durch die Führung einer gemeindeeigenen Schulzahnklinik erwachsen möglichst optimiert werden. Reihenuntersuche und die Prophylaxe sollen für alle Schülerinnen und Schüler gratis sein. Für die Behandlungen soll hingegen ein angemessener Elternbeitrag erhoben werden. Die Direktion Bildung und Sport hat deshalb die noch aus dem Jahre 1981 bestehende Schulzahnpflegeordnung in Zusammenarbeit mit der Finanzdirektion und den Oltner Zahnärzten überprüft und wird das neue Reglement im Herbst 2003 dem Gemeindeparlament zur Beratung vorlegen. Darin sind wesentliche Verbesserungen im Finanzhaushalt der Schulzahnklinik und eine Anpassung an die neuen Verhältnisse im Gesundheitswesen vorgesehen.
FINANZEN UND INFORMATIK
Motion Claude Schoch (FdP) betr. Einführung einer aussagekräftigen Kostenrechnung in der Stadtverwaltung
Dieser Vorstoss wurde am 26. Juni 2000 eingereicht und am 29. März 2001 überwiesen.
Mit der laufenden Evaluation einer neuen Verwaltungssoftware ist eine Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) als Muss-Kriterium definiert worden. Damit die Vergleichbarkeit der Ergebnisse unter den Gemeinden möglich wird, hat sich diese nach dem von der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) erarbeiteten harmonisierten Modell (Projekt KOLIBRI) (Kosten-, Leistungs- und Indikatoren-Betriebsrechnung International) zu richten. Das Handbuch ist soeben erschienen und ist die Grundlage für die harmonisierte Entwicklung einer Kosten-Leistungs-Rechnung in den Kantonen und Gemeinden. Nur wer sich bei der Einführung daran orientiert, kann Zeit und Kosten sparen. Die KLR baut auf der Finanzbuchhaltung nach Massgabe des harmonisierten Rechnungsmodell (HRM) auf.
Das anspruchsvolle Werk wurde von einer Arbeitsgruppe mit Kantonsvertretern, Vertreter der Hochschule für Wirtschaft, Luzern und die NOVO Business Consultants AG erstellt. Mit dieser guten Durchmischung wird die wissenschaftliche und praktische Seite berücksichtigt. Nach Aussagen der Arbeitsgruppe wird ein Kanton oder Gemeinde, die eine KLR einführt, etwa drei bis fünf Jahre benötigen, bis der vorgesehene Modellstand entwickelt sein wird. Es ist deshalb auch ratsam, mit einem einfacheren Modell zu starten und dieses dann im KOLIBRI-Standard später auszubauen.
Die angebotenen Softwareprodukte entsprechen zwar noch nicht dem neuen KLR-Modell. Sie sind aber gemäss Auskünften der Lieferantenfirmen ohne weiteres anpassungsfähig. Der Zeitplan für die Einführung der neuen Verwaltungssoftware ist auf 1. Januar 2005 terminiert. Als Zwischenlösung hat die Verwaltung bereits vor zwei Jahren für verschiedene Dienststellen vereinfachte Kostenstellenrechnungen eingeführt (vgl. dazu Beilagen zum Voranschlag und zur Rechnung).
ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Keine
SOZIALES
Motion Daniel Probst (FdP/JL-Fraktion) betr. Einführung eines anreizorientierten Sozial-hilfesystems
Dieser Vorstoss wurde am 24.1.2002 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 23. Januar 2003 überwiesen.
Die Anwendung von anreizorientierten Systemen in der Sozialhilfe ist bei der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe), beim Kanton Solothurn und bei der Stadt Olten weiterhin ein wichtiges Thema.
Die SKOS-Richtlinien wurden im Mai 2003 dahingehend ergänzt, indem für junge Erwachsene besondere Richtlinien erlassen wurden. (Als "junge Erwachsene" gelten in der Sozialhilfe alle Menschen zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 25. Altersjahr). Dabei ist aus pädagogischen Gründen das Gegenleistungsprinzip durch ein gezieltes Anreizsystem zu fördern. Die Erwerbsunkostenpauschale und weitere situationsbedingte Leistungen können so gestaltet werden, dass sie im Sinne eines Bonussystems sowohl den Eintritt in ein Integrationsprogramm als auch gute Leistungen und Verhaltensweisen honorieren. Gleichzeitig gelten im Malusbereich (Kürzung der Sozialhilfe bei Fehlverhalten), insbesondere beim Wohnen und beim Lebensunterhalt, strengere Massstäbe.
Auf kantonaler Ebene wurden die Anreizsysteme für die Teilnahme von Sozialhilfebeziehenden in Beschäftigungsprogrammen (Oltech) verbessert, indem neben dem Motivationszuschlag neu auch "Allgemeine Erwerbsunkosten" im Betrag von Fr. 250.-- pro Monat bei einem 100%-Pensum berücksichtigt werden können. Andererseits werden
arbeitsfähige Personen von der Sozialhilfekommission sanktioniert (Kürzung oder gänzliche Streichung der Sozialhilfeleistungen), wenn sie sich weigern, in den Beschäftigungsprogrammen teilzunehmen.
In Olten wird weiterhin geprüft, in welchen weiteren Bereichen integrationsfördernde Massnahmen möglich sind (z.B. Arbeitseinsätze im Werkhof / Projekte wie Schwanenmätteli für Suchtabhängige).
Ab 1.1.2004 entfällt im Kanton Solothurn bei der Sozialhilfe der Gemeindeselbstbehalt von 30%. Es ist deshalb angezeigt, Projekte auf Kantonsebene anzugehen, da bei erfolgreichen Projekten alle Gemeinden von allfälligen Kosteneinsparungen profitieren.
Beschluss:
1. Die im Bericht unter Ziffer 2 aufgeführten Vorstösse werden im Sinne der Erwägungen abgeschrieben.
2. Von den Kurzbegründungen über noch nicht erledigte Vorstösse gemäss Ziffer 3 des Berichtes wird Kenntnis genommen.