Inhalt
Postulat Markus Oegerli (SP) und Mitunterzeichnende betr. Erdgeschoss Stadthaus/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 23. Oktober 2008
- Beschreibung
- Am 26. März 2008 wurde im Gemeindeparlament von Markus Oegerli und Mitunterzeichnende der SP-Fraktion ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Erdgeschoss Stadthaus
Die SP Olten beauftragt den Stadtrat eine Veränderung des Erdgeschosses im Stadthaus zu prüfen.
Kurzbegründung
Mit dem Ergebnis des Studienauftrages zum Gestaltungskonzept der Begegnungszone geht man von einer Aufwertung der Konradstrasse aus. Die Konradstrasse wird zum «öffentlichen Parkett».
Optisch distanziert sich das Erdgeschoss des Stadthauses heute stark von der Konradstrasse. Dies ist angesichts der Nutzung mit den Amtsstellen aus Diskretionsgründen richtig.
Bei einer Aufwertung zum «öffentlichen Parkett» der Konradstrasse ist die Optik des Stadthauses nicht mehr richtig.
Allenfalls ist eine interne Verschiebung der Nutzungen, eine Umgestaltung des Eingangs oder (bei genügend Raumangebot) eine neue, zusätzliche Nutzung im Erdgeschoss möglich.
Das Stadthaus soll sich gegenüber dem «öffentlichen Parkett» als offen und freundlich präsentieren und für die Begegnungszone «bereit» sein.»
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Für den Stadtrat beantwortet Stadträtin Silvia Forster das Postulat wie folgt:
Es ist unbestritten, dass die Konradstrasse und der Munzingerplatz im Rahmen der Begegnungszone zusätzlich belebt werden sollte. Dies bezieht sich selbstverständlich auch auf die angrenzenden Nutzungen. Auch die «Spezialkommission Parkhaus Munzingerplatz und Begegnungszone» hat dies festgestellt. Es ist ihr ebenfalls ein grosses Anliegen, die Nutzungen im Erdgeschoss des Stadthauses und des Hübelischulhauses – im Rahmen der Schulhausplanung bzw. eines Schulhausneubaus im Kleinholz – zu überprüfen und anderweitige Nutzungen anzustreben, welche die Konradstrasse und den Munzingerplatz zusätzlich aufwerten und beleben. In diesem Zusammenhang ist auch der Neubau für die Museen einzubeziehen. Abschliessend ist noch festzuhalten, dass bei einer Änderung der Nutzungen im Erdgeschoss des Stadthauses bzw. bei Verlegungen von Nutzungen im Stadthaus und Hübelischulhaus die Dienstleistungen (ganzheitlich betrachtet) für die Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung nicht verschlechtert werden dürfen.
Im Sinne der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat zu überweisen.
Zugehörige Objekte
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