Zuhanden der Parlamentssitzung vom 27. März 2008 hat Rolf Sommer (SVP) eine Interpellationen mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Feststellung:
Am 25.03.08; News vom 13.12.07 auf der Homepage der Sportpark AG: Information an die Presse
Für unverfälschte Informationen zur Kunsteisbahn wenden Sie sich doch bitte an die Fachleute – diese finden Sie bestimmt nicht in den Garderoben oder im Restaurant (sprichwörtlich...)
Wer ist mit den Fachleuten gemeint? Der Geschäftführer oder die vom Stadtrat ausgewählten Verwaltungsräte? Keiner dieser Personen hat je eine Kunsteisbahn geführt. Wo findet man die „Fachleute“? Findet man zufälligerweise einer der vermeintlichen Fachleute, z.B. Marco Lauber, Verwaltungsrat, im Areal der Kunsteinbahn, sind sie nicht bereit, auf eine einfache Frage, über die finanzielle Lage der Sportpark AG oder der Finanzmittelbeschaffung für die Sanierung, eine Antwort zu geben.
Jeder Zuschauer und Eissportler kann die unhaltbaren baulichen und sanitären Zustände beim Besuch der Kunsteisbahn wahrnehmen. Oder man braucht nicht einmal da gewesen zu sein und muss nur die EHCO- Matchberichte oder die Leserbriefe lesen. Vom Lichtausfall, Lautsprecher die nicht VIP-Logen tauglich sind, der mangelhaften sanitären Anlagen, die maroden Garderoben, gefährlichen Stehrampen, etc. sind nur einige der auffälligsten Unzulänglichkeiten. Von den versteckten Mängel wissen vermutlich nur die „Fachleute“!
Die Stadt Olten ist mit ca. 75% Mehrheitsaktionär. Die Stadt Olten, das heisst der Steuerzahler und nicht der Stadtrat haftet am Schluss für ein finanzielles Fiasko, wie schon bei der ehemaligen Kunsteisbahngenossenschaft (KEKO).
Das Gemeindeparlament hat am 29.09.2005 zur Sportpark-Vorlage, ganz klare Rahmenbedingungen gesetzt:
7.2 „Der Gründung der Sportpark Olten AG unter Einlage von Aktienkapital in der Höhe von Fr. 2'000'000.— wird zugestimmt unter der Bedingung, dass die Einwohnergemeinde Olten der Sportpark AG weder direkt nicht indirekt Hypothekardarlehen gewährt (mit Ausnahme der bereits heute auf dem Baurecht lastenden Hypothek zu Gunsten der Stadt) oder sonstige Kredite einräumt und auch keinerlei Sicherheiten (Garantieverpflichtungen, Bürgschaften etc.) für die Verbindlichkeit der Sportpark Olten AG leistet.“
Die Stadt Olten ist Mehrheitsaktionär, das heisst der Gemeinderat, hat als die Volksvertreter der Stimmberechtigten, ihre Interessen wahrzunehmen und gemäss der Eidesformel, Schaden abzuwenden, aber dafür brauchen wir auch klare Informationen.
Fragen:
1. Wie ist die finanzielle Lage der Sportpark AG (Erfolgsrechnung und Bilanz 2007)?
2. Wann ist mit der Sanierung der Kunsteisbahn zu rechnen?
3. Mit welchen finanziellen Aufwendungen und ihren Kostenfolgen ist für die Sanierung zu rechnen?
4. Wie gedenkt die Sportpark AG, die Sanierung zu finanzieren?
5. Ist der Stadtrat bereit, einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch vom Kunsteisbahnareal dem Gemeindeparlament zukommen zu lassen?
6. Ist der Stadtrat bereit, den Leistungsvertrag mit der Sportpark AG dem Gemeindeparlament zur Kenntnis zu bringen?
7. Kann die Rechnungsprüfungskommission der Stadt Olten, dass keinerlei finanzielle und materielle Zuwendungen, direkt oder indirekt durch die Stadt Olten an die Spotpark AG erfolgte, garantieren?
8. Was geschieht bei einem Konkurs der Sportpark AG und kann der Verwaltungsrat haftbar gemacht werden (Stichwort: Verantwortlichkeitsklage)?“
* * *
Im Auftrag des Stadtrates beantwortet Stadtrat Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Der Stadtrat benützt die Gelegenheit, um einleitend einmal mehr darauf hinzuweisen, dass die Oltner Eissportanlagen seit Herbst 2005 von einer Aktiengesellschaft, der Sportpark Olten AG, betrieben werden. Aktionäre sind 13 Gemeinden; die Einwohnergemeinde Olten ist mit 2 Mio. von total 2,32 Mio. Franken Aktienkapital die grösste Aktionärin. Entgegen den mehrfachen falschen Behauptungen des Interpellanten und seines Umfeldes hat die Stadt Olten seit der Schaffung der AG und der Einlage des Aktienkapitals nicht in Sanierungen oder Ausbauten wie etwa die Überdachung des Ausseneisfeldes investiert. Eine Ausnahme bildet der Bodenbelag für die Trendsportanlage: Hier hat die Stadt den Betonbelag unter dem Ausseneisfeld im Interesse einer raschen Lösung zu Gunsten unserer Jugend finanziert, was nun von Seiten der Sportpark Olten AG durch entsprechende Mietzinsreduktionen kompensiert wird.
Zu den einzelnen Fragen:
Frage 1:
Die Zahlen des letzten Geschäftsjahres liegen vor. Die Sportpark Olten AG befindet sich derzeit in einer finanziell angespannten Lage. Die Zahlen im Businessplan, der bei der Gründung der Aktiengesellschaft im November 2005 vorgelegt wurde, können insbesondere auf der Ertragsseite nicht erreicht werden. Zwar sind die Besucherfrequenzen in der vergangenen Saison dank der Überdachung des Aussenfeldes erfreulich gestiegen; die im Businessplan erwarteten Steigerungen der Eismieten gegenüber den Eissportvereinen können aber aus wirtschaftlichen wie auch politischen Gründen nicht durchgesetzt werden. Auf Einnahmen aus Events im Sommerbetrieb muss zudem zum Schutz der Nachbarn weitgehend verzichtet werden. Hinzu kamen aber auch Überraschungen auf der Kostenseite: Als Auflage der Gebäudeversicherung galt es rasch Sicherheitsmängel im baulichen und im Anlagebereich zu beheben, dank denen sich die Halle nun aber in einem länderspieltauglichen Zustand befindet, wie Swiss Hockey attestiert. Zudem kam die Überdachung des Aussenfeldes auf Grund von Mehraufwendungen bei den Fundamenten und von Umweltschutzmassnahmen teurer zu stehen als budgetiert. Hingegen bewegen sich die Personalkosten unter den budgetierten Werten. Genauer auf die aktuellen Zahlen eingegangen werden kann im Zusammenhang mit einer Vorlage, die noch im laufenden Jahr dem Gemeindeparlament unterbreitet werden soll.
Fragen 2 und 3:
Die Sportpark Olten AG rechnet in den nächsten Jahren mit einem Finanzbedarf von rund 7 Mio. Franken; die Realisierung hängt von den vorhandenen finanziellen Mitteln ab. Im Detail geht es um folgende Vorhaben:
- Beleuchtung Eishalle, Sanierung Stehrampe Ost
- Sanierung Tribüne West, Neubau WC-Anlage Nord, Neubau Annex Süd, Zufahrt- und Vorplatz Süd
- Dach Eindeckung Eishalle, Entfeuchtungsanlage, Sanierung Giebelfassade Nord/Süd
- Sanierung Garderobentrakt West, Neubau WC-Anlage West, Ersatzbau Werkstatt Nord
Frage 4:
Die Sportpark Olten AG sieht sich nach den Investitionen 2007/08 (v.a. Überdachung Ausseneisfeld) nicht in der Lage, die geplanten Investitionen und die daraus folgenden Amortisationsverpflichtungen mit Eigenmitteln zu bestreiten. Sie ist dafür auf die Unterstützung des Aktionariats und von Banken angewiesen.
Frage 5:
Die Stadt Olten als Hauptaktionärin ist im Besitz des Grundbuchauszugs, der die Eigentumsverhältnisse und Dienstbarkeiten enthält und von Parlamentsmitgliedern eingesehen werden kann.
Frage 6:
Die Leistungsziele wurden in Form des Businessplans und mit Zielsetzungen wie der Förderung des öffentlichen Eislaufs festgehalten; eine eigentliche Leistungsvereinbarung besteht nicht, kann aber jederzeit formuliert werden. Die Interessen der Stadt Olten werden zudem durch den Einsitz des zuständigen Stadtratsmitglieds für Bildung und Sport im Verwaltungsrat der Sportpark Olten AG gewahrt.
Frage 7:
Die Rechnungsprüfungskommission hat sämtliche Zahlungen an die Sportpark Olten AG ab Datum 29.09.2005 geprüft und bestätigt, dass keinerlei Zuwendungen durch die Stadt Olten an die Sportpark AG erfolgten, die nicht im Gemeindeparlament beschlossen oder mit dem Budget der Stadt Olten genehmigt wurden (vgl. Beilage). Eine begründete Ausnahme bildet die oben erwähnte Investition in den Bodenbelag der Trendsportanlage.
Frage 8:
Ein Konkurs würde voraussichtlich zu einem weitgehenden Verlust des Aktienkapitals und zu einer zumindest vorübergehenden Schliessung des Betriebs führen. Charakteristisch für eine Aktiengesellschaft (AG) ist, dass für Verbindlichkeiten grundsätzlich nur das Vermögen der AG haftet. Das Gesetz (Art. 752ff. OR) erklärt aber Personen, die bei der Gründung, der Führung, der Kontrolle oder der Liquidation einer AG wichtige Funktionen ausüben, unter bestimmten Voraussetzungen für persönlich haftbar. Gemäss Art. 754 OR können die Mitglieder des Verwaltungsrats und alle mit der Geschäftsführung befassten Personen für den Schaden verantwortlich gemacht werden, den sich "durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen". D.h. die verantwortlichen Personen müssen rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben, um haftbar gemacht zu werden. In der Regel ist dieser Nachweis in der Praxis schwer zu erbringen.