Inhalt
Motion Antonia Hagmann (CVP) und Mitunterzeichnende betr. zinsloses Darlehen an die Sportpark AG für Sanierung Eisstadion/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 23. Oktober 2008
- Beschreibung
- Am 27. März 2008 wurde von Antonia Hagmann (CVP) und Mitunterzeichnende eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt dem Gemeindeparlament einen Beschluss vorzulegen, welcher der Sportpark AG ein zinsloses Darlehen in der Höhe von Fr. 3'000'000.-- gewährt, um die unaufschiebbaren Sanierungen im Eisstadion zu forcieren. Die Verwendung des Darlehens ist ausschliesslich für Investitionen. Ausdrücklich ausgenommen sind Planungs- und Managementaufgaben.
Begründung:
Nach Abklärungen stehen für über Fr. 4'000'000.-- notwendige Sanierungen an. So muss die elektrische Installation für die Beleuchtung, welche immer öfters den Geist aufgibt, so schnell wie möglich erneuert werden. Die Holzschwellen bei der seitl. Stehrampe beginnen sich zu lösen. Es mussten bereits Notlösungen getroffen werden, da erhebliche Unfallgefahren bestehen. Die Sanitäranlagen entsprechen weder in der Anzahl noch in der Ausführung heutigem Standart.
Der Zustand der Garderoben vermittelt unseren Gästen ein schlechtes Image. Das Restaurant genügen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen schon lange nicht mehr, keinen leistungsstarken Abzug in der Küche etc. Dies sind nur einige Beispiele, weshalb die Sanierungen so schnell wie möglich in Angriff genommen werden müssen.
Es ist unzumutbar für das Personal, die Eisbahnbesucher und die Sportvereine noch über mehrere Jahre nur mit Notlösungen zu leben. Wenn zulange zugewartet wird, werden irreparable Schäden an der Bausubstanz der Anlage entstehen.
Wir haben uns im Parlament für diesen Standort entschieden und mit der Überdachung des Aussenfeldes durch die Sportpark AG wurde ein erster Schritt für die Attraktivität dieser Sportanlage gemacht. Die Stadt Olten als Mehrheitsaktionärin der Sportpark AG kann mit einem zinslosen Darlehen ein wichtiges und positives Zeichen setzen.“
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Ernst Zingg die Motion wie folgt:
Vorbemerkung
Am 29. September 2005 hat das Gemeindeparlament die Neuausrichtung der Eissportanlagen genehmigt und der Gründung der Sportpark Olten AG mit 21 : 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen nachstehenden Beschluss gefasst:
7.1 Der Businessplan für die Sportpark Olten AG vom 2. September 2005 wird nicht zur Kenntnis genommen.
7.2 Der Gründung der Sportpark Olten AG unter Einlage von Aktienkapital in der Höhe von Fr. 2'000'000.-- wird zugestimmt unter der Bedingung, dass die Einwohnergemeinde Olten der Sportpark Olten AG weder direkt noch indirekt Hypothekardarlehen gewährt (mit Ausnahme der bereits heute auf dem Baurecht lastenden Hypothek zu Gunsten der Stadt) oder sonstige Kredite einräumt und auch keinerlei Sicherheiten (Garantieverpflichtungen, Bürgschaften etc.) für die Verbindlichkeit der Sportpark Olten AG leistet.
Aufgrund dieses verbindlichen Auftrages kann nur das Gemeindeparlament über weiter gehende Leistungen der Stadt Olten an die Sportpark AG beschliessen, da die Begrenzung des städtischen Beitrages durch das Gemeindeparlament erfolgte.
Erwägungen
Seit Herbst 2005 werden die Eissportanlagen durch die neu gegründete Aktiengesellschaft Sportpark AG betrieben. Am Aktienkapital 13 Gemeinden beteiligt. Olten ist mit 2 Millionen von total 2,320 Millionen Franken grösster Aktionär. Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb und Unterhalt von Sportanlagen im Kleinholz, insbesondere im Hinblick auf die Förderung des Eissportes im Interesse der Bevölkerung der Region Olten, Bereitstellung der Infrastruktur zur Durchführung von sportlichen Aktivitäten sowie Organisation von regionalen Anlässen. Die Sportpark AG hat sich zum Ziel gesetzt, das Wintersportzentrum der Region zu sein. Dieser Anspruch erfordert ein hohes Engagement aller Beteiligten. Das wiederum heisst auch, dass die finanziellen Mittel ausreichend zur Verfügung stehen müssen und sich auch die Investitionen danach zu richten haben.
Mit der Überdachung des Ausseneisfeldes im Herbst 2007 wurde ein erstes Versprechen eingelöst. Die Bevölkerung und insbesondere die Jugend kann Eissport nun auch bei schlechter Witterung ausüben. Die von den Aktionärsgemeinden meist genannte Forderung ist damit erfüllt worden. Der im Businessplan geschätzte Investitionsrahmen wurde allerdings um rund 1,2 Millionen Franken weit überschritten und hat den ohnehin engen Finanzhaushalt noch weiter eingeschränkt.
Aufgrund eines von Fachspezialisten erstellten Masterplanes sind weitere dringende Investitionen notwendig geworden bzw. stehen bevor, so
Þ Auflagen Gebäudeversicherung bezüglich Sicherheit
Þ Beleuchtung Eishalle
Þ Sanierung Stehrampe Ost
Þ Sanierung Tribüne West
Þ Neubau WC-Anlage Nord
Þ Neubau Annex Süd
Þ Zufahrt- und Vorplatz Süd
Þ Dach Eindeckung Eishalle – Entfeuchtungsanlage
Þ Giebelfassade Nord/Süd
Þ Sanierung Gardeobentrakt West – Neubau WC-Anlagen West
Þ Ersatzbau Werkstatt Nord
Es handelt sich primär um Investitionen für Anlagen- und Personenschutz, Hygiene sowie eine zeitgemässe Infrastruktur. Sie sind aus finanziellen Gründen nur in Etappen realisierbar.
Nur mit einer weiteren Unterstützung der Aktionäre können diese genannten Investitionen realisiert werden. Insbesondere die Hauptaktionärin, die Einwohnergemeinde Olten, kann mit einer weiteren finanziellen Unterstützung den Betrieb des neuangelaufenen Wintersport-Zentrums gewährleisten.
Nicht den Erwartungen und den Vorgaben des Businessplanes entsprechen die Resultate der Betriebsrechnungen der letzten beiden Saisons. Nachdem die neue Aktiengesellschaft im ersten Betriebsjahr noch eine ausgeglichene Jahresrechnung vorlegen konnte, folgten wegen Mindereinnahmen (Erträge aus Eissportvereine, Werbeeinnahmen, Sommer- und Restaurationsbetrieb) negative Abschlüsse. Die Finanzkraft der Eissportvereine verunmöglicht indessen eine Preisanpassung gemäss Businessplan. Eine solche Planabweichung hätte sich im Übrigen auch bei einer Betriebsführung in Eigenregie ergeben. Vor allem wegen diesen fehlenden Einnahmen ist die Sportpark AG in finanzielle Schwierigkeiten geraten und braucht deshalb dringend finanzielle Unterstützung. Andernfalls droht eine Illiquidität der Aktiengesellschaft.
Der Stadtrat hat von der kritischen Lage und den schlechten Ergebnissen leider Kenntnis nehmen müssen (vgl. Vorinformation an die Aktionärsgemeinden in der Beilage) und ist bestrebt, die missliche Finanzsituation zu verbessern. Dazu braucht es mehr finanzielle Mittel. Für weitere Beitragsleistungen ist aber das Parlament zuständig und es sind die Finanzkompetenzen nach Art. 13 und 14 der Gemeindeordnung zu beachten. Zudem sind gemäss Trennungsverbot (Einheit der Materie) die Beschlüsse vom 29. September 2005 einzubeziehen. Eine entsprechende Vorlage soll noch dieses Jahr dem Gemeindeparlament vorgelegt werden.
Da sich die notwendige finanzielle Unterstützung nicht nur auf Investitionen beschränkt, kann der Vorstoss nicht als Motion überwiesen werden. Im Sinne der vorstehenden Erwägungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament hingegen den Vorstoss als Postulat zu überweisen.
Zugehörige Objekte
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