Inhalt
Ladenschlusszeiten an Samstage, Änderung/Teilrevision Ladenschlussverordnung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 21. November 2007
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit Schreiben vom 12. Oktober 2007 gelangte der Gewerbeverband Olten an die Direktion Öffentliche Sicherheit mit dem Gesuch, die Ladenschlusszeiten an Samstagen um 1 Stunde hinauszuschieben und per 1. Januar 2008 generell auf 17.00 Uhr festzulegen. Bei den Detaillisten, sowohl im Mitgliederkreis wie bei den Nichtmitgliedern, sei eine Befragung durchgeführt worden und die Zustimmung für Ladenöffnung am Samstag bis 17.00 Uhr liege bei 65 %. Die Meinung des Personals wurde über die Gewerkschaft UNIA erfragt. Obschon ein sehr grosses Verständnis für dieses Anliegen vorhanden ist, findet man zurzeit keine Mehrheit für eine Zustimmung zur Offenhaltung bis 17.00 Uhr.
Gestützt auf die kantonale Verordnung und die Beschlüsse des Stadtrates vom 24. September 1987 bzw. 13. März 1995 wurde der Ladenschluss an Samstagen sowie Heiligabend und Silvester auf 16.00 Uhr festgesetzt. Dieser heute geltenden Regelung wurde durch den Vorsteher des Polizei-Departementes des Kantons Solothurn am 16. März 1995 die Genehmigung erteilt.
Die kantonale Verordnung über den Ladenschluss (KRB vom 25. Februar 1987) gibt in § 4, Absatz 4 den Einwohnergemeinden die Möglichkeit den Ladenschluss an Samstagen sowie am 24. und 31. Dezember bis 17.00 Uhr hinauszuschieben.
Erwägungen
Die vorberatenden Stellen befürworten das vorliegende Gesuch. Einerseits entspricht es offensichtlich einem Wunsch der Kundschaft und diesbezügliche Bestrebungen des örtlichen Gewerbes sollen nach Möglichkeit unterstützt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die nahegelegenen Einkaufszentren Perry-Markt in Oftringen sowie der Gäupark in Egerkingen, aber auch die Geschäfte der Städte Aarau, Solothurn und Grenchen an Samstagen bis 17.00 Uhr geöffnet sind.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Argumente beantragt deshalb der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die städtische Ladenschlussverordnung im Sinne der Gesuchsteller teilweise zu revidieren und dem Departement des Innern des Kantons Solothurn die Genehmigung zu beantragen.
Synoptische Darstellung
Ziff 1.2 alt neu
Ladenschluss Montag bis Mittwoch und Freitag um 18.30 Uhr; an Samstagen und am 24. und 31. Dezember um 16.00 Uhr Montag bis Mittwoch und Freitag um 18.30 Uhr; an Samstagen und am 24. und 31. Dezember um 17.00 Uhr
Beschlussesantrag:
I.
1. Der Teilrevision von Ziff. 1.2 der Ladenschlussverordnung vom 13. März 1995 wird zugestimmt. Sie tritt unter Vorbehalt der Genehmigungserteilung durch das Departement des Innern des Kantons Solothurn per 1. Januar 2008 in Kraft.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt
II.
Ziff. I.1 des Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Beilagen:
· Gesuch um Änderung der Ladenschlussverordnung des Gewerbeverbandes Olten vom 12. Oktober 2007
· Ladenschlussverordnung vom 13. März 1995
4600 Olten, 29. Oktober 2007
NAMENS DES STADTRATES VON OLTEN
Der Stadtpräsident: Der Stadtschreiber:
Ernst Zingg Markus Dietler
Zugehörige Objekte
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