Mit Datum vom 26. August 2007 hat Heinz Eng (FdP-Fraktion) folgende dringliche Interpellation eingereicht:
Nach gut 2 Wochen Schulstart hat das neue Schuljahr für einige Schülerinnen/Schüler und deren Eltern in einem Bereich sicherlich anders als vielleicht erwartet begonnen. Ich spreche damit den Bereich Gesundheit an. Von besorgten Eltern in der Nachbarschaft wurden meine Frau und ich darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Kinder von Kopfläusen befallen seien und wir ebenfalls unsere Kinder diesbezüglich untersuchen sollten. Wir haben das Glück, dass unsere Kinder bis anhin nicht von Kopfläusen befallen sind. Die in Rede stehenden Fälle trugen sich im Säli-Schulhaus zu.
Nach Rücksprache mit den Eltern der betroffenen Kinder wurde mir mitgeteilt, dass ein Grund des Übels das Hygieneverhalten gewisser Kinder und deren Eltern in den Sommerferien sein könnte. Unter anderem z.B. der Aufenthalt in Ländern mit geringeren Hygienestandards, Aufenthalte in Lagern usw.
Scheinbar ist die aktuelle Plage nicht die erste dieser Art. Ich finde es eine Zumutung, wenn im Parlament einerseits eine sicherlich notwendige Schulsozialarbeit ausgiebig diskutiert und beschlossen wird und andererseits die Grundversorgung ärztlicher Kontrolle für die Gesund-heit der Schulkinder betreffend Läuseplage nicht sichergestellt ist.
Dazu drängen sich folgende Fragen auf:
- Seit wann bestehen solche Formen von Läuseplagen an Oltner Schulen ?
- Sind diese zeitlich (z.B. nach Sommerferien) zu konkretisieren oder treten diese unverhofft auf?`
- Welches sind die prophylaktischen und therapeutischen Massnahmen von Seiten der Stadt ?
- Sind Eltern wieder vermehrt über Hygienemassnahmen für ihre Kinder zu informieren und allenfalls dazu anzuhalten ?
- Warum wurde im konkreten Fall nicht generell von Seiten der Schulen informiert?
- Einigen Kinder wurde die Läuse unverschuldet von bereits befallenen Kindern über-tragen. Da es die Schule scheinbar versäumt hat, rechtzeitig die Gefahr zu erkennen und Massnahmen vorzukehren, stellt sich die Frage der Haftbarkeit und Rückerstattungsberechtigung der Arzt- und Medikamentenkosten in begründeten Fällen. Wie stellt sich der zuständige SR dazu ?
- Sind die ärztlichen Kontrollen an Schulen neu auszurichten, d.h. z.B. schwergewichtig und flächendeckend nach den Sommerferien ?
In der Hoffnung, mit dieser Interpellation dem Thema die notwendige Bedeutung und einer scheinbar noch zu schaffenden, auch in Zukunft brauchbaren Lösung verholfen zu haben, dankt der Interpellant im Namen der Betroffenen und Interessierten den Behörden der Stadt Olten.