Am 25. Januar 2007 wurde von Christian Werner (SVP) und Mitunterzeichnenden eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, die ‚Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann’ per 01.01.2008 abzuschaffen und 111 Art. 61 SRO ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Die Gleichstellung zwischen Frau und Mann ist ein verfassungsmässiger Auftrag, der alle Stellen dazu verpflichtet, in diesem Sinne zu handeln. Für die Realisierung braucht es somit keine besondere Kommission.
Die Gleichstellung zwischen Frau und Mann ist weit fortgeschritten. Nachholbedarf zeigt sich im Bereich der – stark von der jeweiligen Branche abhängigen – Lohnungleichheit. Hier hat die Gleichstellungskommission der Stadt Olten jedoch überhaupt keine Einflussmöglichkeit und ist daher irrelevant.
Gleichstellung erfolgt in der Gesellschaft und ist ein Zusammenspiel zwischen Frau und Mann. Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Olten besteht allerdings ausnahmslos aus Frauen und trägt somit diesem Aspekt keine Rechnung. Ausserdem stehen die von der Kommission angebotenen und von der Stadt Olten subventionierten Kurse ausschliesslich Frauen offen.
Viele junge Frauen legen keinen Wert mehr auf diktierte Gleichstellung. Feministische Quoten-Politik stammt aus dem vergangenen Jahrhundert und wird den Problemen junger Generationen nicht mehr gerecht.
Seit ihrer Gründung hat die Gleichstellungskommission der Stadt Olten grosse Kosten verschlungen. Bei einer Abschaffung der Kommission werden somit finanzielle Ressourcen frei, die sinnvoller investiert oder zum Schuldenabbau eingesetzt werden können.“
* * *
Im Auftrag des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Ernst Zingg den Vorstoss wie folgt :
Folgende Vorbemerkung sei erlaubt: Es wäre schön, wenn alle verfassungsmässigen Aufträge allein durch die Tatsache, dass sie in der Verfassung stehen, auch schon erfüllt wären. Das würde in vielen Bereichen viel Arbeit ersparen...
Die Wirklichkeit unterscheidet sich auch in dieser Frage oft von der Theorie: Auch wenn die Gleichstellung ein verfassungsmässiger Auftrag ist, gibt es immer Belange, wo spezielle Stellungnahmen von Frauen berechtigt sind, damit diese mitwirken können, wie der Auftrag erfüllt werden soll. In Olten sind hier etwa die Bereiche Sicherheit im öffentlichen Raum oder „Olten 2020“ zu nennen.
Die Kommission befasste sich in den letzten 14 Jahren mit verschiedensten Themen, u.a.
Ø Politische Frauenförderung (Frauen-Parlamente)
Ø Frau im öffentlichen Raum, Bau und Planung
Ø Frau und Arbeit
Ø Sprachliche Gleichstellung
Ø Sichtbarmachen von Leistungen von Frauen
Ø Aus-, Fort- und Weiterbildung für Frauen
Ø Vernetzung von Frauen
Ø Gegen Gewalt an Frauen
Ø Frau und Familien
Ø Männerförderung
Ø Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter
Ø Sicherheit in Olten
In den Jahresberichten wurden die Arbeiten jeweils ausführlich beschrieben.
Die Kommission hat einen beratenden Charakter und unterstützt alle Stellen, die den verfassungsmässigen Auftrag realisieren sollten. Der Auftrag ist verpflichtend und die Kommission trägt aktiv dazu bei, dass dies sichergestellt wird.
Die Kommission kann auch als Beratungs- und Anlaufstelle für die Lohngleichheit bei der Stadt Olten eintreten.
Was die Zusammensetzung der Kommission betrifft, so ist festzustellen, dass sie von den Parteien, welche Kandidierende zur Wahl stellen, und vom Parlament, welches die Wahl vornimmt, bestimmt wird. In der Geschichte der Kommission gab es auch schon einzelne männliche Mitglieder. Wenn die Kommission heute ausschliesslich aus Frauen besteht, so liegt dies wesentlich an den Parteien, die keine Männer in die Kommission nominierten.
Die Arbeit der Kommission betrifft indessen beide Geschlechter, da ja die Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung für alle Personen erreicht werden soll. Falsch ist Behauptung, dass die von der Kommission angebotenen und von der Stadt Olten subventionierten Kurse ausschliesslich Frauen offen stehen: Für Männer wird seit zwei Jahren erfolgreich das Männerpalaver angeboten, welches von der Kommission mitfinanziert wird.
Die Gleichstellung ist nach wie vor ein wichtiges Thema, auch bei so genannt jungen Frauen. Zahlreiche prominente Untersuchungen weisen darauf hin, dass das Postulat der längst fälligen Gleichstellung nach wie vor nicht erfüllt ist. Dabei geht es nicht um eine feministische Quoten-Politik.
Was die Kosten betrifft, können sowohl die Kommissionsmitglieder wie auch der Stadtrat ein gutes Gewissen haben. Für die von der Kommission organisierten Kurse und Veranstaltungen werden jedes Jahr 17'000 Franken budgetiert, von denen rund 2000 bis 2500 Franken in Form von Kursgeldern zurückfliessen. Pro Einwohnerin und Einwohner beträgt der durchschnittliche jährliche Nettoaufwand somit rund 85 Rappen. Die Arbeit der Kommission erfolgt ausserhalb der Sitzungen übrigens ehrenamtlich.
Fazit:
Der Stadtrat sieht keinerlei Notwendigkeit, die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann aufzulösen, was im Übrigen mit einer Änderung der Gemeindeordnung und damit einer Volksabstimmung verbunden wäre. Auch wenn der Auftrag der Gleichstellung in der Verfassung enthalten ist, gilt es weiterhin – auch auf lokaler Ebene – ein Auge darauf zu halten, ob und wie dieser in die Tat umgesetzt wird. Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann hat in dieser Hinsicht in den letzten Jahren mit geringen finanziellen Aufwendungen wertvolle Dienste geleistet und wird dies zweifellos auch weiterhin tun. Dafür spricht der Stadtrat ihren früheren und jetzigen Mitgliedern seinen Dank aus.
In diesem Sinne beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die Motion abzulehnen.