Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen nachfolgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Nach der Neugliederung der Bilanz sind gemäss Umsetzungskonzept HRM2 des Regierungsrates das Finanzvermögen sowie die Beteiligungen und Darlehen des Verwaltungsvermögens neu zu bewerten.
Gemäss Punkt 2.1.2 des Umsetzungskonzeptes werden das Finanzvermögen sowie die Beteiligungen und Darlehen des Verwaltungsvermögens ab dem Einführungszeitpunkt von HRM2 neu bewertet. Die daraus gewonnenen Aufwertungsbeträge sind passivseitig in eine Neubewertungsreserve zu buchen. Diese Reserven dienen ab dem Einführungszeitpunkt von HRM2 für den Ausgleich von negativen Wertberichtigungen in den Folgejahren. Nach einer Sperrfrist von 5 Jahren können diese Sonderreserven linear über einen Zeitraum von 5 Jahren aufgelöst werden. Im Finanzplan 2017 – 2023 ist eine solche erfolgswirksame Auflösung bereits sichtbar.
Generell ist bei einer Neubewertung darauf hinzuweisen, dass es sich um reine Bewertungsmassnahmen handelt. Die Stadt generiert durch die Neubewertung keinen einzigen Franken an zusätzlicher Liquidität. Diese wird erst z.B. mit einem Verkauf realisiert.
2. Gliederung des Finanzvermögens der Stadt Olten
Das Finanzvermögen in Olten setzt sich gemäss beiliegender Bilanz aus folgenden Grundpositionen fest:
100 Flüssige Mittel
101 Forderungen
104 Aktive Rechnungsabgrenzung (Transitorische Aktiven)
106 Vorräte und angefangene Arbeiten
107 Finanzanlagen
108 Sachanlagen Finanzvermögen
3. 100 Flüssige Mittel
Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um Kassabestände, geleistete Vorschüsse an Organisationseinheiten der Stadt sowie Bank- und Postguthaben. Diese werden in Schweizerfranken geführt und bereits unter HRM1 zum Nennwert verbucht. Die Stadt führt keine Konten in fremder Währung. Eine Neubewertung ist deshalb obsolet.
4. 101 Forderungen
Bei den Forderungen werden sämtliche Debitoren und Kontokorrentbeziehungen mit eigenen oder nahestehenden Organisationseinheiten bilanziert. Zusätzlich werden alle Abrechnungskonti in der Gruppe bilanziert. Die Debitorenguthaben, insbesondere Steuerguthaben, wurden bereits unter HRM1 mit einer pauschalen Wertberichtigung versehen. Konten, welche je nach Saldo sowohl als Aktivkonto oder als Passivkonto geführt werden können, erhalten je nach Saldo ein Spiegelkonto (SK).
5. 104 Aktive Rechnungsabgrenzung (Transitorische Aktiven)
Unter aktiver Rechnungsabgrenzung (auch transitorische Aktiven genannt) wird die periodengerechte Abgrenzung von Ertrag verstanden, für den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch kein Zahlungseingang vorliegt, der aber eindeutig das alte Jahr betrifft, oder es wird darunter Aufwand verstanden, der im alten Jahr verbucht ist, aber in die neue Jahresrechnung gehört. Der Wertverbrauch im alten Jahr wird rückgängig gemacht, da der Aufwand erst im neuen Jahr „verbraucht“ wird.
Die Finanzverwaltung hat diese Abgrenzungspraxis bereits seit längerem im Einsatz, was keine Neubewertung notwendig macht.
6. 106 Vorräte und angefangene Arbeiten
Die wichtigsten Positionen unter den Vorräten sind die Brennmaterialen (Heizölvorräte) sowie verschiedene Wappenscheiben, welche bei Anlässen abgegeben werden. Zusätz-lich werden Ankäufe an Wein bilanziert. Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungswerten, vermindert um mögliche negative Wertberichtigungen bei Preisveränderungen. Im Rahmen der Umstellung auf HRM2 erfolgte auch unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzipes keine Anpassung der Werte.
Eine Wertberichtigung dieser Positionen und einer damit verbundenen Schaffung einer Neubewertungsreserve macht wenig Sinn, da die Wertanpassungen gerade in dieser Kategorie jährlich vorzunehmen sind.
7. 107 Finanzanlagen
Unter den Finanzanlagen sind Aktien der UBS und der Alpiq AG bilanziert. Die beiden Positionen wurden bisher zu Anschaffungswerten geführt und per 1. Januar 2016 neu zum Börsenkurs per 31. Dezember 2015 bilanziert. Die so entstandene Reserve von 5‘094‘133.75 Franken wird in die Neubewertungsreserve verbucht. Negative Kursentwicklungen während der Sperrfrist von 5 Jahren werden jeweils erfolgsneutral über die Neubewertungsreserve ausgebucht.
8. 108 Sachanlagen Finanzvermögen
Unter den Sachanlagen des Finanzvermögens werden jene Sachwerte bilanziert, die ohne Beeinträchtigung der festgelegten Aufgaben der Stadt veräussert werden können. In Olten umfasst diese Kategorie ausschliesslich Immobilien.
Die Immobilienwerte werden in drei Subkategorien geführt. Es sind dies:
• unbebaute Grundstücke
• baurechtsbelastete Grundstücke
• bebaute Grundstücke.
Die Bauverwaltung der Stadt Olten hat pro Objekt eine Einzelbewertung durchgeführt. Im Anhang befindet sich als Muster eine solche Einzelbewertung.
Massgebend für die Werteermittlung sind verschiedene Faktoren. So wird teilweise auf den kapitalisierten Ertragswert oder auf gemeindespezifisch standardisierte Bauland-preise abgestellt. Bei bereits geplanten Verkäufen wurde auf eine Neubewertung verzichtet und direkt der vereinbarte Kaufpreis eingesetzt.
Dem Bericht und Antrag liegt pro Subkategorie eine detaillierte Liste der Bewertungen bei. Zudem enthält der Bericht ein entsprechendes Muster der Neubewertung.
9. 144 Darlehen im Verwaltungsvermögen
Unter den Darlehen im Verwaltungsvermögen sind 3 Darlehensgruppen bilanziert. Es sind dies:
a) Darlehen an das APH Stadtpark Olten, welches im Rahmen der Sanierung und des Umbaus gewährt wurde. Das Darlehen ist rückzahlbar.
b) Darlehen an den Verein offene Kinderarbeit (Robi-Spielplatz). Das Darlehen wird jährlich abgetragen.
c) Ausbildungsdarlehen, welche im Rahmen der alten Reglements über Stipendien noch gewährt wurden. Aktuell stehen noch 4 Darlehen zur Rückzahlung aus. Bei drei Dar-lehensnehmer konnten die aktuellen Wohnsitze in den USA, Finnland und Guatemala festgestellt werden. Trotz mehrmaliger Aufforderung zur Zurückzahlung konnte bis anhin kein Zahlungseingang verbucht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Darlehen nicht mehr zurückbezahlt werden. Bis zur definitiven Abschreibung erfolgt eine entsprechende Wertberichtigung.
10. 145 Beteiligungen im Verwaltungsvermögen
Die Beteiligungen des Verwaltungsvermögens müssen aufgrund der Vorgaben des Kantons ebenfalls auf ihre Werthaltigkeit geprüft werden. Bilanziert wird der tiefere Wert aus Nominal- oder Steuerwert abzüglich Wertberichtigungen (Bsp. Verlustvorträge).
Folgende Bewertungen wurden vorgenommen:
a) Genossenschaftsanteil Radiogenossenschaft Basel (Nominalwert 100 Franken)
Die Bewertung wird auf 1 Franken belassen, da gemäss Statuten der Genossenschaft beim Austritt eines Genossenschafters keine Rückerstattung des einbezahlten Genossenschaftskapitals stattfindet. (Art. 9 Abs. 2 der Statuten)
b) Dotationskapital der SBO (Nominalwert 14‘000‘000 Franken)
Bilanziert wurde das Nominalkapital. Die SBO selber ist nicht steuerpflichtig (nur über AEN). Insofern existiert kein Steuerwert. Bilanziert wird daher das Dotationskapital.
c) Namenaktien Stadttheater AG Olten (Nominalwert 600‘000 Franken)
Bilanziert wird das Nominalkapital von 600‘000 Franken. Es ist vollständig im Besitz der Stadt. Die Stadttheater AG ist steuerbefreit, ein Steuerwert existiert nicht. Das Nominalkapital ist werthaltig, es existiert kein Verlustvortrag.
d) Namenaktien der Busbetriebe Olten Gösgen Gäu AG (BOGG) – (Nominalwert 864‘600)
Die Stadt besitzt 8646 Aktien der BOGG. Der Steuerwert einer BOGG Aktie beträgt 113 Franken, der Nominalwert 100 Franken. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.
e) Namenaktien der Sportpark AG (Nominalwert 2‘629‘017 Franken)
Die Stadt verfügt über 3141 Aktien zum Nominalwert von 837 Franken. Der Steuerwert beträgt gemäss kantonaler Steuerverwaltung 990 Franken. Die Beteiligung wird zum Nominalwert bilanziert.
f) Anteilschein Feriendorf Fiesch (Nominalwert 60‘000 Franken)
Die Stadt Olten verfügt über einen Anteilschein von 60‘000 Franken. Gemäss Ge-schäftsbericht vom 30. April 2016 des Feriendorf Fiesch beträgt das Eigenkapital der Genossenschaft 2‘945‘678 Franken, das nominale Genossenschaftskapital beträgt 2‘129‘000 Franken. Der einbezahlte Anteilschein kann somit als werthaltig bezeichnet werden.
g) Genossenschaftsanteil Tennisanlage Gheid (Nominalwert 150‘000 Franken)
Der Genossenschaftsanteil an der Tennisanlage betrug ursprünglich 300‘000 Franken. Mit Beschluss vom 9. Februar 2015 hat der Stadtrat im Rahmen einer Bilanzsanierung auf die Hälfte des Genossenschaftskapitals verzichtet. Das Genossenschaftskapital betrug nach der Bilanzbereinigung per Ende 2014 272‘300 Franken, der Anteil der Stadt betrug 150‘000 Franken. Per Ende 2015 betrug das Genossenschaftskapital Total 271‘600 Franken. Der Anteil der Stadt reduziert sich somit auf 149‘614 Franken.
h) Genossenschaftsanteil an der VEBO, Oensingen (Nominalwert 20‘000 Franken)
Die Stadt verfügt über einen Genossenschaftsanteil von 20‘000 Franken. Gemäss Sta-tuten der VEBO (Art. 9) wird jedoch bei einem Austritt eines Genossenschafters der Genossenschaftsanteil nicht zurückbezahlt. Die Beteiligung wird deshalb im 1 Franken belassen.
i) Anteilschein APH Stadtpark (Nominalwert 542‘000 Franken)
Die Stadt verfügt über ein Genossenschaftskapital von 542‘000 Franken am Altersheim Stadtpark. Das gesamte bilanzierte nominale Genossenschaftskapital beträgt 1‘102‘092 Franken. Die Stadt besitzt somit einen Anteil von 49.18%. Gemäss Schlussbilanz 2015 beträgt das Eigenkapital 744‘972.85. Die u.a. aufgrund des Verlustvortrages von 376‘068.95 Franken. Das bilanzierte Eigenkapital weist somit gegenüber dem bilanzierten Genossenschaftskapital lediglich eine Werthaltigkeit von 67.60% aus. Entsprechend wird das Genossenschaftskapital entsprechend auf 366‘392 Franken festgelegt.
j) Genossenschaftsanteil AHP Brüggli – Dulliken (Nominalwert 100‘000 Franken)
Die Stadt verfügt über einen Genossenschaftsanteil von 100‘000 Franken. Gemäss Geschäftsbericht 2015 ist der Anteil werthaltig.
k) Stiftung Raum für Soziale Projekte in der Region Olten (Nominalwert 100‘000 Franken)
Mit Beschluss vom 18. April 1994 hat der Stadtrat ein Stiftungskapital von 100‘000 Franken gesprochen. Auf das Stiftungskapital hat die Einwohnergemeinde keinen di-rekten Anspruch mehr. Gemäss Artikel 12 der Statuten wird bei einer Auflösung der Stiftung das verbleibende Stiftungskapital für einen möglichst gleichen Zweck weiter-verwendet. Eine Rückerstattungspflicht ist aufgrund der aktuellen Statuten ausge-schlossen.
11. Revision
Die Rechnungsprüfungskommission wurde durch das Amt für Gemeinden über die durchzuführende Revision instruiert. Von der Einwohnergemeinde Olten haben an diesem Kurs alle Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission teilgenommen.
Für die Neubewertung liegt ein entsprechender Revisionsbericht der Rechnungsprüfungskommission bei.
Beschlussesantrag:
1. Die Neubewertungen gemäss beiliegender Bilanz (Anhang A) werden genehmigt.
2. Die Neubewertungsreserven von Fr. 14‘167‘530.70 werden zur Kenntnis genommen.
3. Der Revisionsbericht der RPK vom 7. Dezember 2016 wird zur Kenntnis genommen.
Beilagen:
- Listen Neubewertung Sachanlagen Finanzvermögen
- Muster Einzelbewertung Sachanlagen Finanzvermögen
- Bilanz (Anhang A)
- Revisorenbericht
Olten, 22. Dezember 2016
NAMENS DES STADTRATES VON OLTEN
Der Stadtpräsident Der Stadtschreiber
Dr. Martin Wey Markus Dietler