Am 27. Januar 2014 haben Huguette Meyer Derungs, Renata Pfeiler-Häfeli und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
„Seit bald acht Jahren soll die Kinderbetreuung in Olten aufgrund der überwiesenen Motion Küttel weiterentwickelt werden. Seit 2010 ist der Leistungsauftrag im Blick auf die Neuorganisation der Finanzierung von Kindertagesstätten (Krippen und Horte) nicht mehr erneuert worden. Seit 2009 haben die unterstützten Kinderbetreuungsinstitutionen immer die gleichen finanziellen Mittel erhalten, ohne dass die steigenden Personalkosten berücksichtigt worden wären. Das heutige Finanzierungssystem führt wegen steigenden Zahlen der betreuten Kinder, der stetig ansteigenden Mitfinanzierung von nicht in der Stadt Olten wohnenden Nutzern und ungleichen Finanzierungen zu einem massiven Anstieg der Ausgaben. Gleichzeitig wird durch starre Vorgaben bezüglich Kosten (Tarife) und Auslastung sowie zeitliche Nutzungsmöglichkeit der unternehmerische Freiraum der Institutionen behindert und damit die gesamte Entwicklung in diesem Bereich.
2012 wurde ein Analyse erstellt, welche u.a. feststellte, dass die Finanzierung von Kinderbetreuung im Vorschulalter mit einem Wechsel von der Krippenfinanzierung zu Betreuungsgutschriften (in Form von an Eltern abgegebenen Gutscheinen) vereinfacht werden kann und damit effektiver, transparenter und auf die in der Stadt Olten wohnhaften Kinder beschränkt wird. Ebenfalls wurde festgestellt, dass schulergänzende Angebote (ab der 1. Primarklasse) nicht ausreichend sind und bestehende Angebote rechtsungleich finanziert werden. Die Tarife wurden jetzt zwar erhöht, den Krippen und Horten stehen jedoch weiterhin nicht mehr Gelder zur Verfügung. Das starre System verhindert, dass sie neue bedarfsgerechte Angebote schaffen können. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Der erste von der Bildungsdirektion zugesagte Einführungstermin für Betreuungsgutschriften ist am 1.1.2014 verstrichen. Die eingesetzte Projektgruppe befasst sich bereits mit umsetzungsorientierten Fragen, bevor überhaupt die Grundsätze geklärt sind. Es ist zu befürchten, dass im Bereich der vorschulischen und schulergänzenden Kinderbetreuung auch nach dem 01.01.2015 die Mittel bedingt effizient und nicht nach geklärten sozialpolitischen Leitlinien eingesetzt werden. Gleichzeitig wird den Institutionen keine Möglichkeit gewährt, ihre finanzielle Situation durch eigene Tarifgestaltung und Individualisierung des Betreuungsangebotes zu verbessern.
Begründung Dringlichkeit:
Die Neuorganisation der Finanzierung von Krippen, Horten, Mittagstischen etc. ist umgehend an die Hand zu nehmen, da die heutigen finanziellen Mittel effektiver und transparenter eingesetzt werden könnten und damit eine wichtige Massnahme im Blick auf die angespannte Finanzlage darstellt. Durch die dringliche Beantwortung der gestellten Fragen soll dem Stadtrat die Möglichkeit gegeben werden umgehend sich mit der Thematik in ihren Grundsätzen auseinanderzusetzen und damit die Basis für ein rasches Vorwärtskommen der Neuorganisation zu schaffen.
Der Stadtrat wird daher gebeten folgende Fragen zu beantworten:
A. Einführung von Betreuungsgutschriften für Kinder im Vorschulalter
- Welche Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter sollen bis 1.1.2015 durch Betreuungsgutschriften finanziert werden.
- Welchen finanziellen Betrag will der Stadtrat für die Betreuung von Kinder im Vorschulalter ab 2015 einsetzen?
- Nach welchen Parametern wird dieser Betrag festgelegt? Wir bitten um Stellungnahme in welchem Ausmass vor allem folgende Parameter berücksichtigt werden: heutige Bedarfssituation, künftige Bedarfssituation (Bevölkerungszuwachs, Pendlerzuwachs, künftiges Personalwachstum in Grossbetrieben wie Fachhochschule, SBB etc.).
- Nach welchem Model (Einkommenshöhe, Anzahl Kinder, Gewichtung der persönlichen Kostenbeteilung nach Einkommenshöhe etc.) wird dieser finanzielle Betrag verteilt zur Festlegung der Betreuungsgutschriften und welche sozialpolitischen Ziele werden dabei verfolgt?
- Wie hoch war der Betrag, der im 2013 für Kinder im Vorschulalter ausgegeben wurde, die nicht in der Stadt Olten wohnten?
- Was ist der finanzpolitische Vorteil der Einführung von Betreuungsgutschriften?
- Was sieht der konkrete Zeitplan aus, dass die Betreuungsgutschriften per 01.01.2015 eingeführt sind? Wann kommt eine allfällige Vorlage vor das Parlament?
A. Künftige Finanzierung von schulergänzenden Betreuung
- Welche Formen von schulergänzenden Angeboten sind in der Stadt Olten bis 01.01.2015 geplant?
- Welchen finanziellen Betrag will der Stadtrat für die Finanzierung von schulergänzende Betreuung einsetzen?
- Nach welchen sozialpolitischen Zielen werden die schulergänzenden Angebote ab 01.01.2015 unterstützt?
- Nach welchen Parametern wird dieser Betrag festgelegt? Wir bitten um Stellungnahme in welchem Ausmass vor allem folgende Parameter berücksichtigt werden: heutige Bedarfssituation, künftige Bedarfssituation (Schülerwachstum, Bevölkerungszuwachs, mögliche künftige Schulangebote etc.).
- Welche Zielgruppe soll von der schulergänzenden Betreuung profitieren, insbesondere bezüglich Altersgruppe, Wohnort, Schulort?
- Bis wann sind schulergänzende Betreuungsangebote eingeführt, welche heute noch nicht existieren?
- Was sieht der konkrete Zeitplan aus, dass die Finanzierung von schulergänzender Betreuung per 01.01.2015 neu geregelt ist? Wann kommt eine allfällige Vorlage vor das Parlament?“
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey die Interpellation wie folgt:
Allgemeines:
Bislang konnte die Direktion Bildung und Sport die Einführung von Betreuungsgutscheinen nicht umsetzen. Die Leistungsvereinbarungen wurden seit 2010 nicht mehr erneuert, jedoch läuft die Finanzierung gemäss dem Modell der Fachhochschule weiter.
Sowohl die zuständige Direktion wie auch die Krippen und Horte sind mit der aktuellen Lösung nicht zufrieden. Gemeinsam sollen in der Projektbegleitgruppe mögliche Stolpersteine eruiert und Lösungen gefunden werden. Zur Unterscheidung zwischen Einheimischen und Auswärtigen wurde mit der Zwischenlösung der Erhöhung der Tarife für die Eltern ab 01.03.2014 bereits reagiert. Die Auswärtigen bezahlen neu annähernd Vollkosten. Zudem besteht grosses Interesse der umliegenden Gemeinden für eine regionale Einführung von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter.
Die Einkommensverteilung der Eltern von aktuellen Kindern und Jugendlichen in den subventionierten Krippen und Horten entspricht in Olten nicht der Einkommensverteilung aller Oltner Familien. Rund 58% der Plätze werden von Eltern mit einem Einkommen von über CHF 108‘000.- belegt, der Mittellstand ist dünn und bei den tiefen Einkommen sind nur rund 30% der Plätze an Einkommen unter CHF 40‘000.- vergeben. Es besteht Optimierungspotenzial.
Finanzielles:
Tagesstrukturen inklusive städtische Mittagstische werden auf der Funktion 297, Krippen und Horte auf der Funktion 542 abgerechnet.
Einführung von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter:
- Welche Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter sollen bis 01.01.2015 durch Betreuungsgutscheine finanziert werden?
Es sind dies primär Krippenplätze für Kinder im Vorschulalter (vor dem Kindergarten). Eventuell, je nach Finanzierbarkeit, auch Tagesfamilien und schulergänzende Betreuung (SEB)-Angebote.
2. Welchen finanziellen Betrag will der Stadtrat für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter ab 2015 einsetzen?
Es gilt zuerst die aktuellen Subventionen an die Kitas aufzuschlüsseln in Vorschulalter und Horte (SEB). Der Auftrag zur Berechnung der aktuellen Subventionsverteilung erfolgt durch eine externe Firma nach Inkrafttreten des Budgets 2014.
3. Nach welchen Parametern wird dieser Betrag festgelegt? Wir bitten um Stellungnahme in welchem Ausmass vor allem folgende Parameter berücksichtigt werden: heutige Bedarfssituation, künftige Bedarfssituation (Bevölkerungswachstum, Pendlerzuwachs, künftiges Personalwachstum in Grossbetrieben wie Fachhochschule, SBB etc.)
Die heutige Situation zeigt, dass ca. 25% der subventionierten Plätze (Krippen und Horte) von auswärtigen Kindern belegt ist. Der Stadtrat verfolgt mit den neuen Tariferhöhungen der Elternbeiträge u.a. das Ziel, dass Auswärtige nicht mehr von den Subventionen profitieren und ab 01.03.2014 annähernd Vollkosten bezahlen. Die Berechnung der Vollkosten ist insbesondere von den Kostentreibern Personalaufwand und Infrastrukturaufwand (Miete, Eigentum) abhängig und ist von Kita zu Kita etwas unterschiedlich.
Zudem haben die subventionierten Kindertagesstätten heute Wartelisten, die neue Kita Lilly&Lars ist hingegen aufgrund von Vollkostenverrechnung nur zu zirka einem Drittel ausgelastet. Es besteht auch das Interesse, dass 1-2 weitere Kitas zusätzliche Krippenplätze in Olten schaffen wollen, jedoch aufgrund der Objektfinanzierung (Subvention an die Kita) und ohne Anschubfinanzierung einen sehr schweren Stand haben und nur gut-verdienende Eltern sich die Plätze leisten können.
Die Krippen sprechen von Wartelisten. Die Direktion Bildung und Sport hatte in den letzten vier Jahren jedoch erst wenige Anfragen für Krippenplätze. Die Direktion Soziales kann nur mit Hilfe von Familienergänzungsleistungen max. CHF 6‘000.- an einen Krippenplatz beisteuern. Die genaue Bedarfssituation ist schwierig zu definieren.
Die Subjektfinanzierung (Betreuungsgutscheine für Eltern) soll aufgrund deren Einkommens- und Vermögenssituation Anreize schaffen, sowohl für Eltern zur Vereinbarung von Erwerb und Familie als auch für neue Krippeneinrichtungen mit neuen Krippenplätzen. Die Eltern müssen in Olten wohnhaft (steuerpflichtig) sein, können ihre Kinder jedoch auch ohne weiteres in Krippen ausserhalb von Olten platzieren, wenn dies aufgrund der Arbeits- oder Lebenssituation sinnvoll sein sollte.
Die Beispiele aus der Region Luzern zeigen, dass die Anzahl Krippen nach der Umstellung auf die Subjektfinanzierung von 22 (2008) auf 28 (2012) gestiegen sind und die Krippenplätze von 393 (2008) auf 635 (2012).
4. Nach welchem Modell (Einkommenshöhe, Anzahl Kinder, Gewichtung der persönlichen Kostenbeteiligung nach Einkommenshöhe etc.) wird dieser finanzielle Betrag verteilt zur Festlegung der Betreuungsgutscheine und welche sozialpolitischen Ziele werden dabei verfolgt?
Die (ausgelaufenen) Leistungsvereinbarungen mit den Kitas und damit die Objektfinanzierung werden aufgelöst. Fakultativ, jedoch sinnvollerweise, schliessen die Stadt und die Kita eine einfache Zusammenarbeitserklärung ab, welche die grundsätzliche Zusammenarbeit (Informationaustausch, etc.) regelt.
Die Kitas erhalten damit den gewünschten Handlungsspielraum und können ihre Angebote, gestützt auf die Qualitätsanforderungen des Kanton Solothurn, weiterentwickeln und der Nachfrage anpassen. Der Markt soll spielen. Die Kitas verrechnen den Eltern neu Vollkosten.
Grundsätzlich geht man von Vollkosten pro Tag von ca. CHF 105-120.- aus, die Kostentreiber sind Personalaufwand und Infrastrukturaufwand. Es ist üblich, dass Kinder 2-3 Tage pro Woche in der Krippe sind, unüblich sind 4-5 Tage. Die Betreuungsgutscheine sind ein Subjektfinanzierungsmodell. Sie gründen auf dem steuerbaren Einkommen und einem zu bestimmenden Anteil des Vermögens. Aufgrund der ebenfalls noch politisch zu bestimmenden sozialpolitischen Ziele (Verhinderung Sozialhilfe, Stärkung des Mittelstandes, Anziehen von Gutverdienenden etc.) werden dann die effektiven Betreuungsgutscheine (Höhe des Beitrages an die Eltern) berechnet.
Beispiele:
5. Wie hoch war der Betrag, der im 2013 für Kinder im Vorschulalter ausgegeben wurde, die nicht in der Stadt Olten wohnten?
Die Abrechnung 2013 ist noch offen. Die Abrechnung dürfte jedoch unter dem Budget 2013 liegen.
Es kann gesagt werden, dass rund ein Viertel der Plätze von auswärtigen Kindern und Jugendlichen belegt wurde. Mit dem neuen Tarif ab 01.03.2014 werden die Subventionen für Auswärtige reduziert.
Es besteht zudem das Problem, dass - historisch-gewachsen - die Krippen und Horte derzeit über denselben Finanzierungspool abgerechnet werden.
6. Was ist der finanzpolitische Vorteil der Einführung von Betreuungsgutschriften?
Die Höhe der Betreuungsgutscheine kann zentral vom Stadtrat angepasst werden. Insbesondere können Kostenexplosionen wie in den vergangenen Jahren frühzeitig erkannt werden und die Tarife und damit die Kosten der EG Olten können sehr schnell angepasst werden. Es sind weiter keine individuellen Leistungsvereinbarungen mit den Krippen (und Horten) mehr notwendig. Neue Kitas können einfach in den Markt eintreten, dies wird auch eine gewisse Dynamik und Konkurrenz bringen. Auch Tagesfamilien könnten mit Betreuungsgutscheinen berücksichtigt werden.
Fairerweise muss erwähnt werden, dass die Berechnung der Kosten im zeitlichen Verlauf für Betreuungsgutscheine schwierig ist, denn die Höhe der Betreuungsgutscheine ist abhängig vom Einkommen und einem Anteil Vermögen und die genaue Nachfrage ist dynamisch und schwierig zu definieren. Hilfreich sind deshalb Berechnungsmodelle aufgrund der aktuellen Kinder in den Krippen und deren Einkommens-/Vermögenswerten der Eltern. Mit Hilfe von Berechnungsmodellen können dann mögliche Wege skizziert werden mit mehr oder weniger Gewicht auf: Verhinderung von Sozialhilfe, tiefe Einkommen unterstützen, Mittelstand stärken, Doppelverdiener anziehen etc.
7. Wie sieht der konkrete Zeitplan aus, dass die Betreuungsgutscheine per 01.01.2015 eingeführt werden können? Wann kommt eine allfällige Vorlage vor das Parlament?
Die Kostenberechnung für unterschiedliche Modelle soll im März erfolgen. Die Vorlage ist dann im April/Mai im Stadtrat und Mai/Juni im Parlament. Bei einem positiven Entscheid können die Betreuungsgutscheine per 01.01.2015 eingeführt werden.
Künftige Finanzierung von schulergänzender Betreuung (SEB):
- Welche Formen von schulergänzenden Angeboten sind in der Stadt Olten bis 01.01.2015 geplant?
Die Projektleitung mit J. Rechsteiner (Leiter Dienste) und Peter Hruza (externer und fachlicher Berater) thematisierte die SEB zuletzt anlässlich der Schulleitungskonferenz (SLK) vom 09.12.2013. Die Schule Olten verfügt heute über zwei Mittagstische mit je 16 Plätzen, im Säli und wie auch im Bifang, welche jeweils Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag geöffnet sind. Zudem gibt es die Blockzeiten sowie das Angebot der Hausaufgabenhilfe an unterschiedlichen Nachmittagen.
Die SLK ist sich grundsätzlich darüber einig, dass es Tagesstrukturen braucht, über die Ausprägung ist man sich noch nicht schlüssig. Die SLK gesamt möchte das Thema vertiefen und weiterhin in das Projekt eingebunden bleiben. Das Thema wird im Februar/März erneut traktandiert mit dem Ziel, das Gesamtangebot und die Qualität der einzelnen Angebote zu analysieren, zu klären, ob die SLK die Angebote an die Schulstandorte gebunden sieht oder ob es dafür einen „freien Betreuungsmarkt“ mit privaten Angeboten gibt.
In die Projektbegleitgruppe sind auch die Vertretungen der zwei subventionierten Horte (GFVO, Neumatt) integriert. Hier stellt sich insbesondere die Herausforderung, die historisch-gewachsenen Strukturen zu bereinigen, damit die Krippenplätze im Vorschulalter von den Hortplätzen ab Kindergarten getrennt werden können. Heute läuft die gesamte Finanzierung aus einem Pool und es wird ab Einführung der Betreuungsgutscheine im Vorschulalter eine Übergangszeit von ca. 2 Jahren benötigen, damit auch die aktuellen „Härtefälle“ im Kindergarten sauber von der Finanzierung im Vorschulalter getrennt werden können. Ergänzend sind Tagesfamilien auch ein Thema.
Für die SEB erarbeitet die Projektleitung zusammen mit der SLK und der Projektbegleitgruppe bis ca. April/Mai ein Konzept zu Handen des Stadtrates.
2. Welchen finanziellen Betrag will der Stadtrat für die Finanzierung von schulergänzende Betreuung einsetzen?
Es gilt zuerst die aktuellen Subventionen an die Kitas aufzuschlüsseln in Vorschulalter und Horte (SEB). Der Auftrag zur Berechnung der aktuellen Subventionsverteilung ist nach Inkrafttreten des Budgets aufgrund des Referendums frühestens im März 2014 möglich.
3. Nach welchen soziopolitischen Zielen werden die schulergänzenden Angebote ab 01.01.2015 unterstützt?
Das zu erstellende SEB-Konzept wird für Transparenz und als Entscheidungsgrundlage dienen.
4. Nach welchen Parametern wird dieser Betrag festgelegt? Wir bitten um Stellungnahme in welchem Ausmass vor allem folgende Parameter berücksichtigt werden: heutige Bedarfssituation, künftige Bedarfssituation (Schülerwachstum, Bevölkerungswachstum, mögliche künftige Schulangebote etc.).
Vergleiche Aussage unter Ziffer 3 vorstehend.
5. Welche Zielgruppe soll von der schulergänzenden Betreuung profitieren, insbesondere bezüglich Altersgruppe, Wohnort, Schulort?
Grundsätzlich sollen alle Altersgruppen (Kindergarten, Primarschule, Oberstufe) von SEB-Angeboten profitieren können, an der Sek I pflegt man jedoch einen langen Mittag, damit auch Schülerinnen und Schüler aus z.B. Boningen über den Mittag nach Hause gehen können. Insgesamt liegt die Priorität für SEB im Bereich Kindergarten und Primarschule.
In Olten wohnhafte Kinder und Jugendliche sollen die SEB-Angebote primär nutzen können.
Im Übrigen wird auf die Ziffer 3 verwiesen.
6. Bis wann sind schulergänzende Betreuungsangebote eingeführt, welche heute noch nicht existieren?
Das zu erstellende SEB-Konzept wird für Transparenz und als Entscheidungsgrundlage dienen.
In der aktuellen finanziellen Situation der Einwohnergemeinde Olten sind sowohl die Umsetzung von heute noch nicht existierenden Angeboten sowie eine zeitliche Ankündigung sehr schwierig, wenn nicht unmöglich.
7. Wie sieht der konkrete Zeitplan aus, dass die Finanzierung von schulergänzender Betreuung per 01.01.2015 neu geregelt ist? Wann kommt eine allfällige Vorlage vor das Parlament?
Für die SEB erarbeitet die Projektleitung zusammen mit der SLK und der Projektbegleitgruppe bis ca. April/Mai ein Konzept zu Handen des Stadtrates. Ab Juni 2014 kommt eine solche Vorlage vor das Parlament.