Am 16. Dezember 2013 haben Roland Rudolf von Rohr (CVP) und Mitunterzeichnende im Gemeindeparlament ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, ob die Verkehrsbeschränkung der Tannwaldstrasse wieder aufgehoben werden kann.
Begründung:
Die Tannwaldstrasse wurde für den Durchgangsverkehr gesperrt mit der Absicht, das Quartier Hardfeld vom Durchgangsverkehr zu schützen. Zugleich wurde erwartet, dass der Verkehr aus dem Niederamt mit der neuen ERO ohne Probleme über die Winznauerstrasse geführt werden kann.
Nun hat sich gezeigt, dass, sehr zum Ärger unser Nachbargemeinden Winznau/Lostor[ etc. der Verkehr in Richtung Olten Winznauerstrasse sehr umständlich ist und sich lange Kolonnen bilden. Mehrere Leserbriefe haben auf diesen Umstand hingewiesen.
Die Verkehrsführung ab Winznau wäre dann: Industriestrasse Haslistrasse Tannwaldstrasse — Martin-Disteli-Strasse (oder Geissfluhweg ev. Einbahnverkehr) Neuhardstrasse Shanghai Kreuzung. Der Grossteil dieser Route führt durch gut ausgebaute Strassen an wenig bewohnten Gebiet. Lediglich der Schluss der Route führt durch stark bewohntes Gebiet. Die Verkehrsführung in Nähe Bahnhof-Veloabstellhalle-Geissfluhweg-untere Martin-Disteli-Strasse bildet dabei eine besondere Herausforderung. Die Quartierstrasse ab Kreuzung Nussbaum können weiterhin geschützt bleiben.
Eine Überprüfung der Wiedereröffnung der Tannwaldstrasse macht deshalb Sinn. Dabei müssen Chancen und Risiken aufgezeigt werden.
Zu den Risiken gehören unter anderem eine Mehrbelastung des Geissfluhweges und der unteren Martin-Disteli-Strasse. Ebenfalls ist die Belastung der «Shanghai-Kreuzung» zu beachten.
Zu den Chancen gehören eine bessere Zufahrt für unsere Nachbarsdörfer aus dem Niederamt nach Olten Ost und eine Entlastung der Gögerstrasse.»
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Stadtrat Thomas Marbet beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
Die an der Tannwaldstrasse bestehende Zufahrtsbeschränkung (Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet») ist Teil eines neuen Verkehrsregimes, welches massgebende Voraussetzung war für die Realisierung des Projektes «Bahnhof Ost» mit seiner Neugestaltung des Bahnhofzuganges und den neuen Infrastrukturanlagen. Alle in diesem Zusammenhang eingeführten Verkehrsmassnahmen stützen sich auf eine mehrjährige Planungsarbeit ab, in deren Rahmen ihre Zweck-mässigkeit bzw. Notwendigkeit belegt und die gegenseitige Abhängigkeiten von Bau-vorhaben und Verkehrsmassnahmen sowie die entsprechenden Vor- und Nachteile aufzeigt
werden konnten. Die entsprechenden Ergebnisse wurden dem Gemeindeparlament für die Beschlussfassung zum Geschäft «Bahnhofbereich Ost, Umgestaltung/Projekt- und Kreditge-nehmigung» aufgezeigt (Auszug aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten vom 28. Januar 2010, Akten-Nr.54/4, Prot.-Nr. 67).
Die Aufhebung der Zufahrtsbeschränkung an der Tannwaldstrasse würde zwar die Belastung der Gösgerstrasse reduzieren, dafür aber das gesamte Projekt «Bahnhof Ost» in Frage stellen. Das durch die Aufhebung der Zufahrtsbeschränkung entstehende Verkehrs-aufkommen würde nämlich einerseits im Bereich der neuen Bahnhofzugänge und der Velorampe für den Langsamverkehr erhebliche Sicherheitsrisiken schaffen und den Knoten Neuhardstrasse - Aaruerstrasse in den Spitzenstunden massiv überlasten. Im Bereich der Martin-Disteli-Strasse West – Neuhardstrasse käme es dadurch zu grösseren Stau-bildungen. Die Vermutung, dass in dieser Situation die nächsten Begehrlichkeiten von motorisierten Verkehrsteilnehmenden die Aufhebung der Zufahrtsbeschränkung an der Martin-Disteli-Strasse Ost betreffen, ist dann wohl nicht ganz abwegig und betroffen davon wäre die Quartierbevölkerung.
Dem Stadtrat ist es bewusst, dass mit der Einführung der Zufahrtsbeschränkung die Kapazitätsengpässe auf den Kantonsstrassen nicht verbessert werden konnten. Es muss aber festgehalten werden, dass im Zusammenhang mit der wachsenden Mobilität und der angebotsorientierten Verkehrs¬politik die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den öffentlichen Ver¬kehr wie auch der Schutz der Wohnquartiere vor dem Fremdverkehr notwendig und zukunftstauglich ist. So steht im Auszug aus dem Protokoll des Gemeinde-parlamentes der Stadt Olten vom 28. Januar 2010 zum Geschäft «Bahnhofbereich Ost, Umgestaltung/Projekt- und Kreditgenehmigung» wörtlich:
«Betreffend Zufahrtsbeschränkung muss festgestellt werden, dass jede Verlagerung von unnötigem quartierfremden Verkehr auf das Hauptverkehrsstrassennetz zu erweiterten Unzulänglichkeiten in diesem Netz führt. Diese Tatsache steht im Spannungsfeld mit der Frage, ob deshalb bzw. ob zur Vermeidung dieser Situation, Wohngebiete durch quartierfremden Verkehr vermehrt belastet werden respektive belastet bleiben sollen. Mit den in der Stadt Olten bereits eingeführten Massnahmen zur Reduktion des quartierfremden Verkehrs ist diese Frage auch beantwortet. Überlastete Hauptverkehrsstrassen sind nicht erwünscht, ebenso wenig aber von Immissionen ungeschützte und damit unattraktive Wohngebiete. Letzterem wird zu Recht der Vorrang attestiert und es ist hinlänglich bekannt, dass die Überlastung des Hauptverkehrsstrassennetzes letztendlich nur durch die Reduktion des Gesamtverkehrsvolumens, z.B. durch Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr (öV), erreicht werden kann. Das nun vorliegende Geschäft trägt mit den vorgeschlagenen Massnahmen zu Gunsten des Langsamverkehrs und zur Förderung des öV dieser Erkenntnis Rechnung».
Das neue Verkehrsregime mit der Zufahrtsbeschränkung an der Tannwaldstrasse konnte bis heute nicht richtig in Betrieb genommen werden. Seit Beginn der Bauarbeiten war bzw. ist der Verkehr von und zur Tannwaldstrasse nur eingeschränkt möglich. Zudem war ab 1.10.2013 und damit auch zum Zeitpunkt der Einreichung des Postulates, die Durchfahrt an der Tannwaldstrasse wegen den Bauarbeiten für die neue Veloeinstellhalle komplett gesperrt. Der Ziel- und Quellverkehr des Industriegebietes welcher gemäss neuem Verkehrsregime über die Tannwaldstrasse fahren dürfte, wählte demzufolge den Weg über die Gösger- und Industriestrasse. Mit dem Ende der Bauarbeiten «Bahnhof Ost», voraussichtlich ab Ende Juli 2014, wird der von der Zufahrtsbeschränkung aus-genommene Verkehr ohne Einschränkungen über die Tannwaldstrasse verkehren können und damit den Knoten Trimbacherbrücke entsprechend entlasten. Somit ist eine baldige Verbesserung der momentanen Unzulänglichkeiten an der Gösgerstrasse / Knoten Trimbacherbrücke in Sicht.
Es ist unbestritten, dass die momentane Bewirtschaftung der Gösgerstrasse problematisch ist. Die aktuelle Verlagerung des Verkehrs von der Tannwaldstrasse auf die Gösgerstrasse ist zweifellos auch ein Grund dafür. Den hauptsächlichen Grund aber ortet der Stadtrat in der Tatsache, dass sich in Spitzenstunden der motorisierte Verkehr Richtung Aarau / Aarburg auf dem Bahnhofquai / Unterführungsstrasse respektive Aarburgerstrasse und nicht selten sogar über den Knoten Bahnhofplatz hinaus auch auf der Bahnhofbrücke zurückstaut. Ein solcher Stau behindert bzw. verunmöglicht die Ausfahrt von der Gösgerstrasse auf den Bahnhofquai, so dass auf der Gösgerstrasse an den Knoten Trimbacherbrücke (Dosieranlage) und Bahnhofplatz entsprechende Stausituationen mit behindernden Auswirkungen auf den Busbetrieb entstehen. Ebenso ist in dieser Situation die Ausfahrt vom Bahnhofquai über den Knoten Postplatz enorm erschwert. Aus diesem Grund hat der Stadtrat den Kanton aufgefordert, durch die Steuerung der Signalanlagen an den Knoten Postplatz, von Rollstrasse und Bifangplatz den Abfluss Richtung Aarau zu verbessern. Zudem werden aktuell mit dem Kanton zusammen Massnahmen geprüft, welche den Betrieb des Abschnittes Postplatz-Sälikreisel optimieren könnten.
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament, das Postulat zu überweisen und als erfüllt abzuschreiben.