Inhalt
Personalwesen, Besoldungskosten/Festlegen Budgetgrundlagen
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 7. Dezember 2004
- Beschreibung
- Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Gestützt auf Art. 22 Personalreglement legt das Gemeindeparlament auf der Summe der Gehälter und Zulagen des Gemeindepersonals einen allfälligen Teuerungsausgleich fest. In den Vorjahren wurde der Teuerungsausgleich für das städtische Personal wie folgt gewährt:
1997 kein Teuerungsausgleich
1998 0.4%
1999 kein Teuerungsausgleich
2000 kein Teuerungsausgleich
2001 2 %
2002 2 % bis max. Fr. 80'000.-.
2003 0,9 %
2004 0,5 %
Eine Lohnsummenanpassung von einem Prozent beträgt für die Allgemeine Verwaltung rund Fr. 200'000.-- (inkl. Sozialleistungen). In diesem Betrag ist eine allfällige vom Kanton zu beschliessende Lohnanpassung für die Besoldungen der Lehrkräfte nicht enthalten. Da der neue GAV zusätzliche Kosten von nahezu 2 Lohnprozenten verursacht, hat der Regierungsrat entschieden, auf eine Erhöhung der Teuerungszulagen per 1.1.2005 zu verzichten.
Zudem fallen die individuellen Stufenanstiege (Erfahrungsstufen) gemäss Art. 48 der in diesem Bereich noch gültigen AGO an. Diese Anstiege werden zum Teil durch die tiefere Einstufung von neu eintretenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Vergleich zu den ausgetretenen Personen kompensiert.
Die Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise betrug Ende September 0,9%. Die Inflationsrate für das kommende Jahr wird auf 1 bis 1,3% geschätzt (Prognose Seco).
Für das Budget 2005 ist im Personalbereich im Gegensatz zu den Vorjahren eine Wahlmöglichkeit für die Ausrichtung der Anerkennungszulage in finanzieller Form oder in Form von Freizeit vorgesehen. Dafür wurde ein Betrag von Fr. 95'000.- aufgenommen.
2. Anträge der Betriebskommission und des PSO
Im Zusammenhang mit der Thematik Teuerungsausgleich/Lohnanpassungen beantragte die Betriebskommission in Anbetracht der guten finanziellen Lage der EGO 1,5% Lohnanpassung plus den Ausgleich der effektiven Teuerung. Der Personalverband der Stadt Olten PSO unterstützte diese Eingabe.
3. Antrag des Stadtrates
Angesichts der weiterhin angespannten Finanzlage und insbesondere der zahlreichen Vorhaben zur Stadtentwicklung, deren Finanzierung in den kommenden Jahren gesichert werden muss, beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament den Ausgleich der effektiven Jahresteuerung. Er macht indessen darauf aufmerksam, dass in die Investitionsrechnung 2004 ein Betrag von Fr. 200'000.- aufgenommen worden ist für die Durchführung einer Arbeitsplatzbewertung, die als Basis für die geplante strukturelle Besoldungsrevision dient, sowie für die Prüfung der in Art. 22 des Personalreglements erwähnten Handhabung von Leistungskomponenten.
Beschlussesantrag:
1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2005 der Ausgleich der effektiven Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise Stand November 2004 (im Vergleich zum Vorjahresstand November 2003) gewährt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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