Inhalt
Dringlicher überparteilicher Auftrag betr,. Velofahren im Schritttempo durch die Winkelunterführung
- Geschäftsart
- Auftrag
- Datum
- 23. November 2022
- Beschreibung
Mit Mail vom 18. November 2022 wurde folgender überparteilicher Vorstoss dringlich zu Handen des Gemeindeparlaments eingereicht:
«Der Stadtrat wird eingeladen, erneut das Gespräch mit dem Eigentümer der Winkelunterführung aufzunehmen, damit dort Velofahren im Schritttempo erlaubt werden kann, zumindest temporär, bis die Situation am Postplatz entschärft ist.
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der aktuellen Baustelle auf dem Postplatz hat sich die Situation für Velofahrer:innen, welche die Stadtseite wechseln, stark verschlechtert. Diese Situation ist nicht tragbar. Massnahmen müssen möglichst bald umgesetzt werden, um Unfälle zu vermeiden.
Begründung:
Das Erlauben der Durchfahrt mit dem Velo durch die Winkelunterführung würde die desolate und gefährliche Situation für Fahrradfahrende auf dem Postplatz sowie auf der Unterführungsstrasse wesentlich entschärfen. Insbesondere wird dadurch die Sicherheit der vielen Schüler/innen, die für ihren Schulweg die Stadtseite wechseln müssen, massgeblich verbessert.
Die gefährliche Situation ist Anlass genug, das Gespräch mit dem Eigentümer der Winkelunterführung erneut aufzusuchen. Die Winkelunterführung stellt die einzige gefahrlose Verbindung für den Langsamverkehr zwischen der rechten und linken Stadtseite dar. Der Stadtrat wird daher gebeten, einmal mehr alle Handlungsoptionen auszuloten. Beispielsweise soll geklärt werden, wie sichergestellt werden kann, dass der Eigentümer im Falle eines Unfalls nicht haftet.
In diversen Städten ist das Velofahren im Schritttempo in Teilen der Fussgängerzonen und/oder teilweisen auch in engen Unterführungen erlaubt und entsprechend ausgeschildert (z.B. Luzern, Basel, Winterthur, Zürich). Fussgänger/innen haben dabei immer Vortritt.»
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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