Am 31. August 2004 hat Daniel Vögeli von der FdP/JL-Fraktion des Gemeinderates Olten zuhanden des Stadtrates folgende Interpellation eingereicht:
„Gewalt und Extremismus in Olten
Anlässlich der Kilbi 2004 ist es zu Ausschreitungen gekommen. In den zwei folgenden Wochen gab es Demonstrationen von rechten und linken Kreisen.
Der Stadtrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Teilt der Stadtrat die Auffassung der FdP, dass Olten eine offene und sichere Stadt sein soll?
- Warum liess sich die Stadt von den Chilbi-Ereignissen derart überraschen, nachdem aufgrund früherer Vorkommnisse die erhöhte Gefährdungslage eigentlich bekannt hätte sein sollen?
- Warum dauerte es so lange, bis die Polizei-Verstärkung vor Ort war? Hat Olten ein Sicherheits-Problem?
- Kann der Stadtrat Aussagen machen, was für Gruppierungen an den Ausschreitungen an der Kilbi beteiligt gewesen sind und wie sich diese Gruppierungen zusammengesetzt haben?
- In welcher Form haben sich diese Gruppierungen an den Ausschreitungen beteiligt?
- Trifft es zu, dass nur eine der beteiligten Gruppierungen die Polizei angegriffen hat und auch die eigentlichen Sachbeschädigungen ausschliesslich von dieser einen Gruppierung verursacht worden sind? Wenn ja, von welcher?
- Wieso ist von stadträtlicher Seite eine öffentliche Stellungnahme abgegeben worden, bevor die Abklärungen getroffen worden und die Fakten bekannt gewesen sind?
- Ist eine der beteiligten Gruppierungen im konkreten Fall durch die voreilige und möglicherweise tatsachenwidrige stadträtliche Stellungnahme zu unrecht öffentlich beschuldigt und vorverurteilt worden? Welche? Welche Konsequenzen zieht der Stadtrat daraus?
- Teilt der Stadtrat die Auffassung, dass die offenbar falsche öffentliche Stellungnahme von stadträtlicher Seite provokativ gewirkt hat und mitverantwortlich gewesen ist für die Ereignisse nach der Kilbi?
- Seit wann hat der Stadtrat Kenntnis von den tatsächlichen Abläufen an der Kilbi? – Wieso sind die Fakten nicht richtiggestellt worden? Spielt es für den Stadtrat keine Rolle, dass Olten einerseits bis über die Landesgrenzen hinweg in einem negativen, nicht zutreffenden Licht erscheint und andererseits die möglicherweise falsche Berichterstattung Grundlage für neue Auseinandersetzungen bieten könnte?
- Wieso hat der Stadtrat in Kenntnis der Vorgeschichte und im auf der Hand liegenden Wissen, was für Kreise (Linksextramisten, Schwarzer Block) hier mobilisiert werden, die Demonstration vom Donnerstag, 26. August 2004 bewilligt?
- Wieso wurde die Demonstration ausserdem ausgerechnet auf Donnerstag abend (Abendverkauf) bewilligt und erst noch mit der Route durch die Altstadt ?! Spielen die Interessen von Stadtbesuchern und Gewerbe keine Rolle?
- Wäre die Demonstration auch bewilligt worden, wenn sie vom Rechten Spektrum anbegehrt worden wäre?
- Was schätzt der Stadtrat, welche Kosten der öffentlichen Hand und dem Gewerbe aus dem Fehlentscheid entstanden sind?
- Welche Konsequenzen zieht der Stadtrat aus den Ereignissen an der Kilbi und den nachfolgenden Demonstrationen?
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Stadträtin Doris Rauber beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
Zu Frage 1
Ja, der Stadtrat teilt die Auffassung der FdP, dass Olten eine offene und sichere Stadt sein soll.
Zu Frage 2
Im Vorfeld von Veranstaltungen werden die Risikostufen durch die Polizei beurteilt. Aufgrund bisheriger Erfahrungen war die Kilbi bis anhin nicht der höchsten Risikostufe zugeordnet. Die Oltner Kilbi verlief jeweils friedlich und es kam zu keinen nennenswerten negativen Ausschreitungen; trotzdem war eine zusätzliche Patrouille im Einsatz. Die Ergebnisse der durch die Polizei vorgenommenen Analyse werden zweifelsohne Konsequenzen für die zukünftigen Einsätze bei solchen Anlässen zur Folge haben.
Zu Frage 3
Im Rahmen des Kilbi-Dispositivs war eine zusätzliche Patrouille der Stadtpolizei vor Ort. Nach Entwicklung der Lage wurden zwei weitere Patrouillen der Polizei Kanton Solothurn beigezogen. Weitere Verstärkung musste zuerst aus Freizeit oder Ferienzeit alarmiert und mobilisiert werden. Der Beizug von weiteren Polizeimitteln aus dem ganzen Kanton benötigt verständlicherweise Zeit. Aus diesem Vorfall kann nicht abgeleitet werden, dass Olten ein im Vergleich zu ähnlich gelagerten Zentrumsstädten überdurchschnittliches Sicherheitsproblem hat.
Zu den Fragen 4, 5 und 6
Die beiliegenden Medienmitteilungen von Polizei Kanton Solothurn und Stadtrat der Einwohnergemeinde Olten (beide vom 10.09.2004) beantworten diese Fragen.
Zu Frage 7
Aufgrund des Medien- und des öffentlichen Interesses sah sich der Stadtrat zu einer möglichst raschen, dem damaligen Kenntnisstand entsprechenden Stellungnahme veranlasst.
Zu Frage 8
Aufgrund der Medienmitteilung der Polizei Kanton Solothurn vom 15.08.2004 unter dem Titel „Olten: Massenschlägerei, Schussabgabe, Vandalismus – In der Nacht auf Sonntag ist es anlässlich der „Oltner Kilbi“ zu einer Massenschlägerei gekommen. Beteiligt waren in erster Linie Rechtsradikale und ausländische Gruppierungen. Gegen Morgen glich die Gegend um die Schützenmatt bis zur Handelshofkreuzung einem „Schlachtfeld“.“ schossen sich die Medien auf das Thema Rechtsextreme ein.
„Olten sei eine Hochburg für Rechtsextreme“. Diese Aussage der Fernsehfrau der Tagesschau konnte durch Stadträtin Doris Rauber verhindert und relativiert werden durch die Aussage „Olten hat eine kleine Gruppe Rechtsextremer wie jede Stadt mit Zentrumsfunktion“.
Durch den Stadtrat wurden zusammenfassend keine Gruppierungen öffentlich beschuldigt.
Zu Frage 9
Es gab keine falsche öffentliche Stellungnahme, weder durch den Stadtrat noch durch die zuständige Polizeidirektorin oder durch den Polizeikommandanten.
Zu Frage 10
Die beiliegenden Medienmitteilungen von Polizei Kanton Solothurn und Stadtrat der Einwohnergemeinde Olten (beide vom 10.09.2004) beantworten diese Frage.
Zu Frage 11
Die Direktion Öffentliche Sicherheit hat die Bewilligung für die Demo der Jungen Alternativen auf Vorschlag der Stadtpolizei und Polizei Kanton Solothurn erteilt und zwar bevor bekannt war, dass sich eine Gruppe Rechtsextremer am Sonntag versammeln könnte (OT-Interview vom 28.08.2004). Im Nachhinein stellt sich die Frage, ob die Beurteilung richtig war. Es wurde davon ausgegangen, dass eine kleine Gruppe von Kantonsschülern und Kantonsschülerinnen einen Friedensmarsch gegen Gewalt und Rassismus durchführen wird.
Zu Frage 12
Gemäss Gesuch schlugen die Organisatoren zwei Daten vor. Dabei war der Mittwoch bereits durch eine andere Veranstaltung in der Innenstadt besetzt. Es blieb deshalb noch der Donnerstag. Es war die Rede von einer lokalen Demonstration. Die vorgeschlagene Route wurde aus verkehrs- und sicherheitspolizeilichen Gründen nicht bewilligt. Nach Verhandlungen der Polizei mit den Organisatoren einigte man sich auf die gewählte Route. Die Altstadt-Variante war taktischer Natur, die letztlich auch dem Gewerbe dienen sollte. Die Interessen der Öffentlichkeit und des Gewerbes wurden mitberücksichtigt. Unter anderem wurden die Gewerbetriebe in der Altstadt im Sinne einer Prävention informiert. Es fanden in der Folge in der Innenstadt keine Sachbeschädigungen statt.
Für den Stadtrat spielen die Interessen von Stadtbesuchern und Gewerbe sehr wohl eine Rolle, er unterstützt das Gewerbe im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er hat auch Verständnis für die Reaktion von Gewerbetreibenden im Anschluss an die Demonstrationen.
Zu Frage 13
Gemäss unserer Bundesverfassung geniessen Demonstrationen den Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Einschränkungen dieses Grundrechts sind nur unter bestimmten Umständen möglich. Wenn sich eine Gruppierung an die Auflagen der Polizei hält und die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist, gibt es keinen Grund, eine Demo nicht zu bewilligen. Zudem besteht bei einer Nichtbewilligung die Gefahr, dass sich diese Gruppe dann trotzdem trifft.
Zu Frage 14
Die Direktion Öffentliche Sicherheit sieht bei der Bewilligung der Demonstration aus damaliger Sicht keinen Fehlentscheid.
Demonstrationen sind ein schweizerisches Grundrecht. Die Dienstleistungen der Polizei sind in diesem Sinne Auftrag und Verpflichtung. Bezüglich Kosten des Gewerbes sieht sich der Stadtrat nicht in der Lage eine Beurteilung abzugeben.
Zu Frage 15
Der Stadtrat wird mit Blick auf zukünftige Bewilligungsgesuche klare, restriktive Rahmenbedingungen bezüglich Zeitpunkt, Routenwahl etc. unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten festlegen. Der Stadtrat zeigt sich ferner befriedigt darüber, dass es bei beiden Demonstrationen durch die aufgebotenen Polizeikräfte gelungen ist, sowohl Personen- als auch Sachschaden zu verhindern.