Am 31. August 2003 hat Rolf Sommer im Gemeindeparlament eine dringliche Motion eingereicht. Die Dringlichkeit wurde vom Gemeindeparlament an seiner Sitzung vom 4. September 2003 abgelehnt. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:
«Seit ca. dem 3. Juli 2003 ist die Riggenbachstrasse, nachdem die langwierige Baustelle endlich abgeräumt wurde, mit dem Strassenverkehrssignal 2.13 (Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder) zwischen Fachhochschule und Krummackerweg gesperrt.
Auch die direkte Einfahrt und Ausfahrt ab südlicher Teil der Sälistrasse in und von der Säliparkeinstellhalle wird verboten. Nur über Umwegen und Belastungen von anderen Strassen z. B. die Engelbergstrasse, Unterführungsstrasse, Aarburgerstrasse können die Bewohner des Fustlig/Wilerfeldquartier motorisiert das Einkaufszenter Sälipark erreichen.
Besorgte Telefone und Gespräche von Bewohnern dieses Quartieres bewogen mich am 4. Juli 2003 zu Abklärungen beim Regierungsrat und bei der Stadtverwaltung.
Ich erhob schon bei der öffentlichen Auflage (4. Juni 1998) des Erschliessungsplanes «Riggenbachstrasse–Theodor Schweizer Weg–Sälistrasse» Einsprache. Sie wurde vom Stadtrat am 19. Oktober 1998 mit den Worten abgelehnt «Der beanstandete Erschliessungsplan ist weder konzeptlos noch punktuell, sondern gut in die übergeordnete Planungen eingebettet.» Der Erschliessungsplan wurde am 11. April 2000, auf ausdrücklichen Wunsch des Stadtrates (Schreiben vom 29.01.1999, «unter Kosten- und Entschädigungsfolgen des Beschwerdeführers»), vom Regierungsrat genehmigt.
Auffallend ist in der Stadt Olten, dass für Gutachten/Experten von Verkehrsmassnahmen oder Baustudien oft immer wieder die gleichen Ingenieure und Architekten gewählt werden. Dazu könnte man sich auch einige Gedanken machen.
Zum «Verkehrsmassnahmendebakel» auf der rechten Aareseite möchte ich und die Bewohner die folgenden Fragen beantwortet haben:
1. Der Stadtrat war 1998 der Ansicht, dass der Erschliessungsplan «Riggenbachstrasse–Theodor Schweizer Weg–Sälistrasse» gut in die übergeordnete Planung eingebettet ist. Was findet nun der Stadtrat an diesem Erschliessungsplan falsch?
2. Warum lässt der Stadtrat in einer Fahrverbotszone gebührenpflichtige Parkplätze einrichten?
3. Warum macht der Stadtrat eine Beschwerde gegen die Verfügung des Regierungsrates vom 1. Juli 2003, beim Verwaltungsgericht?
4. Kann der Stadtrat abschätzen, bis wann auch die auf ein Auto oder seltener Motorrad angewiesenen Quartierbewohner direkten Zugang zum Einkaufszenter Sälipark oder einen direkten Heimweg haben?
5. Warum werden immer die gleichen Büros für sogenannte Gutachten/Expertisen für die städtischen Verkehrsmassnahmen gewählt?
6. Wie beurteilt der Stadtrat die Zufriedenheit der Mehrheit der Bevölkerung, mit allen durchgeführten Verkehrsmassnahmen im Stadtteil «rechtes Aareufer» seit 1980?
7. Wie hoch schätzt der Stadtrat die zusätzlichen Unterhaltskosten der Tempo-30-Zonen jährlich und insgesamt seit deren Einführung und wann werden die ENGELBERG-Obelisken gesetzt?
Begründung zur Dringlichkeit:
In der Pressemitteilung vom 18. Juli 2003 schiebt der Stadtrat den schwarzen Peter dem Regierungsrat zu. Die Aktenlage ist aber so, dass der Regierungsrat nicht anders kann,
denn er muss sich an den noch rechtsgültigen Erschliessungsplan halten, denn wir leben immer noch in einem Rechtsstaat und nicht in Sedwyla. Bis zur gegenteiligen Überzeugung , ist die mehrheitliche Meinung im Quartier, dass der Stadtrat das ganze Verkehrsschlamassel selber verursacht hat.
Die Bevölkerung hat ein Anrecht auf die offene Information und die Wahrheit und die kann nicht warten.»
Stadträtin Silvia Forster beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
Zu Frage 1:
In Anbetracht der zu erwartenden Überbauung des Giroud-Olma Areals in Olten musste mit zusätzlichem Verkehr gerechnet werden. Aus diesem Grund beauftragte der Stadtrat das Büro Weber Angern Meier (WAM) mit einer Expertise bezüglich eines Erschliessungskonzeptes. Die Expertise vom Februar 1996 empfiehlt das Giroud-Olma Areal nicht nur von der Sälistrasse sondern auch von der Riggenbachstrasse her zu erschliessen. Im weiteren wurde die Sperrung der Riggenbachstrasse zwischen Ein- und Ausfahrt Sälipark und Krummackerweg sowie eine Ein- und Ausfahrtsregelung Sälipark in die Sälistrasse empfohlen. Der Stadtrat hat diese Vorschläge als Grundsätze der Verkehrsregelung in Sinne von § 39 Abs. 3, des Kantonalen Planungs- und Baugesetztes in den Erschliessungsplan aufgenommen, der von Regierungsrat im Jahr 2000 genehmigt wurde. Bereits bei der Beschlussfassung über den Erschliessungsplan war klar, dass für die künftige Signalisation ein separates polizeirechtliches Verfahren durchzuführen ist. Für den Stadtrat war auch klar, dass es sich beim Erschliessungsplan lediglich um «Grundsätze» der Verkehrsregelung handelt und dass die Signalisation im Einzelnen durchaus noch abänderbar ist. Die Signalisationsmassnahmen wurden in der Zwischenzeit beschlossen und im Jahr 2001 publiziert. Gegen diese Signalisationsmassnahmen gingen beim Departement des Innern drei Beschwerden ein, wovon noch eine hängig ist. Warum Gemeinderat Sommer seine Beschwerde in dieser Angelegenheit zurückgezogen hat kann nur er beantworten. Seit 2001 ist in diesem Verfahren durch das Departement des Innern nichts unternommen worden. Der Stadtrat war und ist sich noch heute bewusst, dass die vorgeschlagenen Signalisationen wohl die Zielsetzung «Verhinderung von zusätzlichem Fremdverkehr in die angrenzenden Wohnquartiere» kleinräumig erfüllen, aber auch erhebliche Nachteile mit sich bringen, nämlich:
- Mit dem Fahrverbot an der Riggenbachstrasse wird der quartierfremde Verkehr aber auch der Verkehr vom Fustlig-Wilerfeldquartier in das Giroud-Olma Gebiet von der Riggenbachstrasse in andere Strassenzüge, insbesondere in die Engelbergstrasse verlagert. Die Quartierbewohner/innen des Fustlig-Wilerfeldquartiers können zudem nicht mehr – wie erwünscht – auf direktestem Weg ins Einkaufszentrum Sälipark gelangen, sondern müssen Umwegfahrten in Kauf nehmen, was wiederum zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung des gesamten Wohnquartiers führt.
- Mit der Ein- und Ausfahrtsregelung Sälipark in die Sälistrasse wird wohl der quartierfremde Verkehr – beispielsweise von Dulliken und Starrkirch-Wil her – verhindert. Hingegen müssen die Quartierbewohner/innen unzumutbare Umwegfahrten in Kauf nehmen.
Als der Stadtrat seinerzeit den Erschliessungsplan mit den vorerwähnten Signalisationsmassnahmen beschloss, waren Zufahrtsbeschränkungen für ein ganzes Quartier rechtlich noch nicht möglich oder zumindest noch nicht «gesicherte» Rechtsprechung. Nachdem der Stadtrat bereits im Schöngrundquartier Zufahrtsbeschränkungen verordnet hatte und dagegen gerichtete Beschwerden vom Verwaltungsgericht rechtskräftig abgewiesen wurden, beschloss er nach einer Information der Quartierbewohner/innen im Fustlig-Wilerfeld die grossmehrheitlich zustimmten, im Gebiet Fustlig-Wilerfeld ebenfalls Zufahrtsbeschränkungen für das ganze Quartier einzuführen, nämlich ein Einfahrtsverbot für Motorwagen und Motorräder mit Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet». Damit soll das ganze Quartier vom Fremdquartier befreit werden. Im März 2003 beschloss der Stadtrat die versuchsweise Einführung dieser Verkehrsmassnahmen im Fustlig-Wilerfeld, anschliessend wurde die entsprechende Signalisation mit Rechtsmittelbelehrung publiziert. Dagegen gingen sechs Beschwerden ein. Das entsprechende Verfahren ist ebenfalls beim Departement des Innern hängig.
Das Departement des Innern hat nun überraschender Weise mit Verfügung vom 1. Juli 2003 das Verfahren betreffend Einführung der Zufahrtsbeschränkungen sistiert. Dies mit der Begründung, dass zuerst über die von der Stadt Olten inzwischen nicht mehr erwünschte Signalisation «Sperrung Riggenbachstrasse» und «Ein- und Ausfahrtsregelung Sälistrasse» rechtskräftig entschieden werden muss. Der Stadtrat hat gegen diese Verfügung beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.
In der Zwischenzeit hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 13. November 2003 die Beschwerde der Stadt Olten in den massgebenden Teilen gutgeheissen. Das Verwaltungsgericht hält u. a. in Ziffer 6 fest «Es empfiehlt sich, beide Verfahren weiter voranzutreiben. Wenn beide Beschwerdeverfahren abgeschlossen sind, hat die Planungsbehörde (Stadtrat) über die Prioritäten zu entscheiden. Es kann auch die blosse Sperrung der Riggenbachstrasse verkehrsrechtlich weiterbearbeitet werden. Würde die Massnahme rechtskräftig, bräuchte sie nicht umgehend umgesetzt werden. Werden beide Verkehrsmassnahmen, die gross- und die kleinräumigere, durch das Departement des Innern materiell nicht beanstandet, kann die Stadt mit dem neuen Signalisationskonzept Erfahrungen sammeln und Änderungen der Erschliessungsplanung erwägen.»
Das Kantonale Departement des Innern hat nun über die hängigen Beschwerden materiell zu entscheiden. Der Stadtrat beabsichtigt nach wie vor, die grossräumige Verkehrsregelungsmassnahme – nämlich die Zufahrtsbeschränkung für das gesamte Fustlig–Wilerfeld analog dem Schöngrund – für einen einjährigen Versuch einzuführen. Die Resultate dieses Versuches werden dann zeigen, ob die Sperrung der Riggenbachstrasse und die Verkehrsregelungsmassnahmen an der Sälistrasse entgegen der Auffassung des Stadtrates doch noch notwendig sind oder eben hinfällig werden. Bei der definitiven Einführung des Verkehrsregimes durch das Gemeindeparlament muss je nachdem der Erschliessungsplan anschliessend angepasst werden.
Zu Frage 2:
Diese Frage kann der Interpellant am besten selber beantworten, hat er doch bei der Stadtpolizei interveniert, dass die provisorisch gestellte Fahrverbotstafel entsprechend dem im Erschliessungsplan eingezeichnete Standort verschoben werden muss. Die Stadtpolizei hatte sinnvollerweise die Fahrverbotstafel hinter die beiden erwähnten gebührenpflichtigen Parkplätze gestellt. Mit der Intervention Sommer standen vorübergehend in der Tat zwei Parkplätze in der Fahrverbotszone und konnten somit von der Öffentlichkeit nicht mehr benutzt werden. In der Zwischenzeit wurden die Fahrverbotstafeln auf Grund des erwähnten Urteils des Verwaltungsgerichts vom 13. November 2003 entfernt.
Zu Frage 3:
Ist mit der Antwort 1 hinlänglich beantwortet.
Zu Frage 4:
Wie bereits erwähnt ist das Verfahren hängig.
Zu Frage 5:
Es werden mehrere Büros mit Aufträgen in Sachen Verkehrsplanung betraut. Es ist aber in der Tat so, dass auf Grund des Wissensstandes über die Verkehrsplanung in Olten gewisse Folgeaufträge an die gleichen Büros vergeben werden. Aus Sicht des Stadtrates ist dies zweckmässig und auch kostengünstiger, da das bereits vorhandene Wissen eingebracht werden kann.
Zu Frage 6:
Der Stadtrat ist der Meinung, dass die Mehrheit der Bevölkerung mit den eingeführten Verkehrsmassnahmen grundsätzlich einverstanden ist. Es gibt verständlicher Weise sicher auch einzelne Verkehrsmassnahmen sowie insbesondere auch deren Ausgestaltung, welche nicht nur auf helle Begeisterung stossen. Die Meinungen gehen auch in der Verkehrsplanung je nach Interesse und Sichtweise begreiflicher Weise auseinander.
Zu Frage 7:
Der zusätzliche Aufwand darf als äusserst gering bezeichnet werden und liegt insbesondere in der Pflege der Grünrabatten und Bäume. Auch die Reinigung der Strassen braucht etwas mehr Aufwand.
Bei den vom Interpellanten erwähnten Gestaltungselementen handelt es sich nicht um Obeliske sondern um einfache Betonscheiben, die ursprünglich im Eingangsbereich Bifangplatz/Engelbergstrasse aufgestellt werden sollten. Auf Grund der damaligen Meinungen in der Bevölkerung (nach Auffassung des Stadtrates die Mehrheit) wurde auf diese Gestaltungselemente verzichtet.