Am 25. September 2003 hat Rolf Sommer im Gemeindeparlament eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Das Verkehrskonzept Olten braucht, da ist die SVP mit dem Stadtrat einig, von Anbeginn eine öffentliche Information und Vertrauen, soll sie nicht wie alle anderen vorgängigen Oltner Verkehrsvorlagen auf der Verkehrsplanunghalde landen.
Die über zweistündige Informationsveranstaltung während der ordentlichen Parlamentssitzung wird aber von uns als ein stadträtlicher Missbrauch, geduldet durch das GR-Büro, des Gemeindeparlamentes betrachtet, denn nur Sachgeschäfte (GO, Art. 23) können traktandiert werden. Das Sachgeschäft «Verkehrskonzept» wird aber nach Informationen erst im Januar 2004 traktandiert.
Wir fragen uns: «Warum wurde die Gemeinderäte nicht auch am 18. August 2003 mit den Mitgliedern der Bau-, Sicherheit- und Stadtentwicklungskommissionen eingeladen?»
Der Stadtrat ist ansonsten auch nicht so grosszügig mit Informationen, eher das Gegenteil. Denn im Stadtrats-Protokoll 212/11.07.01 wird der Kostenanteil der Stadt Olten für die Massnahmenbündel des Verkehrskonzeptes auf Fr. 480'000.00 geschätzt. Ein klarer Fall für den Gemeinderat könnte man meinen, denn gemäss GO Art. 23.b) kann der Stadtrat nur einmalige Ausgaben bis Fr. 400'000.00 genehmigen. Aber der Stadtrat splittet zur Umgehung des Parlamentes die Beträge auf.
Die SVP will ein personell und finanziell kontrolliertes Verkehrskonzept. Die rechtliche und moralische Fairness das oberste Gebot sein. Der Filz und «Du mir ich dir» soll es nicht geben. Die Zivilcourage soll belohnt werden. Wir fordern auch, dass alle Pflichtenhefte, Auftragsvergaben und Protokolle, etc. öffentlich zugänglich sind. Es geht um zuviel Geld, um mehr als Fr. 30 Mio. Die Steuerzahler und die Stimmbürger haben ein Recht auf sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern und dass dem Öffentlichkeitsprinzip nachgelebt wird.
Die SVP stellt zum bisherigen Verkehrskonzept und Zivilcourage folgende Fragen:
1. Warum wurden die Gemeinderäte nicht am 18. August 2003 eingeladen um auch an der Informationsveranstaltung für die oben genannten Kommissionen teilzunehmen?
2. Wie begründet der Stadtrat seinen Entscheid gemäss SR Protokoll 212 vom 21.07.01, dass er den Oltner Anteil der Kosten des gesamten Massnahmenbündel «Verkehrskonzept Olten» (Total geschätzten Kosten von Fr. 800'000.00, Kanton Fr. 320'000.00) von Fr. 480'000.00 als einen Teilkredit von Total Fr. 245'000.00 in eigener Sache beschliesst, statt durch das Gemeindeparlament, wie es die Gemeindeordnung Art. 23.b vorschreibt, zu genehmigen?
3. In welchen weiteren Stadtratsprotokollen wurden bisher weitere Kredite genehmigt?
4. Wann wurde die nebenamtliche Stelle des Projektleiters «Verkehrskonzept Olten» öffentlich ausgeschrieben?
5. Warum wählte der Stadtrat zum Projektleiter Max Studer?
6. Nach welchen Leistungsaufträgen und -ansätzen erfolgt die Entschädigung von Fr. 120'000.00 für den Projektleiter und wie werden die anderen Mitglieder der Projektkommission entschädigt?
7. Fiktive Rechnungen zwischen 1997 und 1999, die Entlassung eines zivilcouragierten Geschäftsleiters (Beobachter 18/2003, Insider Enthüllung «Beruflicher Selbstmord»), wie würde der Stadtrat auf eine solche Meldung reagieren, wenn er selber davon betroffen würde?
8. Wie weiter mit der Projektleitung und der offenen Informationen und der Anwendung des Öffentlichkeitsprinzip betreffend des «Verkehrskonzept Olten»
9. Wie steht der Stadtrat zu Angestellten mit Zivilcourage und könnte er den Vorstoss in der Bundesversammlung von Ständerat Dick Marty (FdP) «Schutzmassnahmen für Whistleblowers» und Nationalrat Remo Gysin (SP) «Gesetzlicher Schutz für Whistleblowers» unterstützen?»
Stadträtin Silvia Forster beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Stadtrat hat bewusst den ordentlichen Weg eingeschlagen und die Kommissionen vor dem Gemeindeparlament orientiert. Zudem ist er der Überzeugung, dass ein solch wichtiges Geschäft eine Sitzung des Gemeindeparlamentes verdient. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass die für dieses Geschäft zuständigen Parlamentarierinnen und Parlamentarier ausführlich informiert und andererseits auch von ihrer Seite entsprechende Fragen gestellt werden können.
Zu Fragen 2 und 3:
Das Protokoll des Stadtrates vom 13. Juli 2001 betr. der Bewilligung von Nachtragskrediten für das Verkehrskonzept Olten kann verschiedenartig interpretiert werden. Tatsache bleibt, dass der Stadtrat einen Kredit von Fr. 235'000.00 und Fr. 10'000.00 als Bevorschussung für den Kanton (wird zurückbezahlt) bewilligt hat. Diese Kostenreduktion gegenüber der ursprünglichen Schätzung ist insbesondere darin begründet, dass die Erarbeitung eines Parkleitsystems (ursprünglich Fr. 100'000.00) auf eine Grobanalyse reduziert wurde (Fr. 15'000.00). Auf den Kredit für die Bearbeitung der Quartierzellen (Verkehrsberuhigungsmassnahmen, Tempo 30 usw.) von Fr. 50'000.00 konnte ebenfalls verzichtet werden, da auf Konzeptstufe keine weiteren Abklärungen notwendig waren.
Im Interesse der Transparenz werden nachfolgend die bewilligten Kredite und die effektiven Aufwendungen aufgeführt:
1. Projektleitung
SR 08.05.2000 Prot.-Nr. 154 Fr. 60'000.00
SR 13.07.2001 Prot.-Nr. 212 Fr. 60'000.00
SR-Ausschuss Stadtentwicklung 02.10.2002 Fr. 32'000.00
Total für Projektleitung Fr. 152'000.00
2. Aufwendungen der Verkehrsingenieure inkl. Nebenkosten
2.1 Verkehrsführung Innenstadt
SR 13.07.2001 Prot.-Nr. 212 Fr. 100'000.00
2.2 Parkraumkonzept
SR 13.07.2001 Prot.-Nr. 212 Fr. 60'000.00
2.3 Parkleitsystem
SR 13.07.2001 Prot.-Nr. 212 Fr 15'000.00
2.4 Erarbeitung des Pflichtenheftes für Basisnetz
SR 13.07.2001 Prot.-Nr. 212 Fr. 10'000.00
Dieser Kredit wurde gemäss Stadtrats-Protokoll vom 13.07.2001 zu Gunsten des Bau- und Justizdepartementes des Kantons Solothurn bevorschusst und wird von diesem zurückerstattet.
Total bewilligte Kredite für Aufwendungen
der Verkehrsingenieure Fr. 185'000.00
Total bewilligte Kredite für Projektleitung und Aufwendungen
der Verkehrsingenieure inkl. Nebenkosten Fr. 337'000.00
Es muss festgehalten werden, dass bei komplexen Arbeiten wie es das Verkehrskonzept Olten darstellt, die Aufwendungen sehr schwer abzuschätzen sind. Die zusätzlichen Aufwendungen sind insbesondere darin begründet, dass erst während dem Prozess die notwendigen, zusätzlichen Analysen, Studien, Abklärungen und Evaluationen ersichtlich bzw. verlangt werden. Im Weiteren fallen auch die damit verbundenen zusätzlichen Sitzungen und Mehraufwendungen im Bereich der Dokumentationen massgebend ins Gewicht.
Totale Aufwendungen für das Verkehrskonzept Olten Fr. 398'026.30
Total bewilligte Kredite Fr. 337'000.00
Erforderlicher Nachtragskredit Fr. 61'026.30
Der erforderliche Nachtragskredit von Fr. 61'026.30 wurde vom Stadtrat am 15. Dezember 2003 bewilligt. Dabei ist nochmals zu erwähnen, dass Fr. 10'000.00 vom Kanton zurückerstattet werden, sodass sich die Gesamtaufwendungen auf netto Fr. 388'026.30 belaufen und der Nachtragskredit netto Fr.51'026.30 beträgt. Die Details betreffend bewilligte Kredite und Aufwendungen können dem beigelegten Auszug aus dem Prot. des Stadtrates vom 15. Dezember 2003 entnommen werden.
Im Interesse der Vollständigkeit muss erwähnt werden, dass die Kosten für die Dokumentation für das Gemeindeparlament im Betrag von Fr. 20'681.10 nicht dem Verkehrskonzept belastet wurden, sondern der Stadtrat hat diese Kosten mit einem Nachtragskredit zu Gunsten Kto.-Nr. 011.310.01 bewilligt.
Zu Frage 4, 5 und 6:
Vorab muss festgehalten werden, dass gemäss dem Reglement für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Einwohnergemeinde der Stadt Olten vom 10. Dezember 1998 direkte Vergaben (Dienstleistungsauftrag) nur bis Fr. 100'000.00 zulässig sind. Für Dienstleistungsaufträge ab Fr. 100'000.00 bis Fr. 250'000.00 müssen mit Einladungsverfahren mindestens 3 Anbieterinnen oder Anbieter durchgeführt werden.
Im Rahmen der Projektleitung wurde keine nebenamtliche Stelle geschaffen. Diese Arbeiten wurden einerseits an Max Studer, Ingenieur, Olten, als eigentlicher Projektleiter und an Dr. F. Bühlmann als fachlicher Koordinator, welcher im übrigen auch die Pflichtenhefte erstellte und die Offerten überprüfte, vergeben. Die Aufwendungen für die Projektleitung waren zum Zeitpunkt der ersten Vergabe an Max Studer nicht abzuschätzen, da der dazu erforderliche Umfang des gesamten Projektes und die entsprechenden Pflichtenhefte bzw. Leistungsaufträge erst später erstellt werden konnten. Aus diesem Grund hat der Stadtrat am 08.05.2000 einen ersten Kredit von Fr. 60'000.00 für die Projektleitung gesprochen. Eine Submission im Rahmen eines Einladungsverfahrens war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, da wie bereits erwähnt die Leistungsaufträge nicht vorlagen. Am 13.07.2001 hat der Stadtrat einen weiteren Kredit von Fr. 60'000.00 für die Projektleitung inkl. fachliche Koordination durch Dr. F. Bühlmann bewilligt. Die Weiterbearbeitung durch Ingenieur Max Studer war sinnvoll, da er bereits wertvolle Erkenntnisse und Erfahrungen über das laufende Projekt gewonnen hat. Da aber zu diesem Zeitpunkt mit der Möglichkeit gerechnet werden musste, dass die Aufwendungen von Seiten des Projektleiters den Schwellenwert von Fr. 100'000.00 überschreiten könnte, hätte die weitere Arbeitsvergabe im Rahmen eines eingeladenen Submissionsverfahrens erfolgen müssen. Bei der Abrechnung hat sich nun gezeigt, dass die Gesamtaufwendungen von Max Studer Fr. 104'993.10 (exkl. MwSt) betragen und somit den Schwellenwert von Fr. 100'000.00 überschreiten (die Schwellenwerte des Submissionsreglementes beziehen sich auf Kosten exkl. MwSt). Für diese Unterlassung entschuldigt sich die Baudirektion; sie wird künftig alles daran setzen, dass in ähnlichen Fällen, wo die Schwellenwerte (Submissionsreglement) allenfalls überschritten werden könnten, ein entsprechendes Submissionsverfahren durchgeführt wird. Es bestand nie die Absicht, irgend etwas vertuschen zu wollen, im Gegenteil, das Geschäft wurde stets transparent dargelegt.
Max Studer wurde in Absprache mit dem Bau- und Justizdepartement vom Lenkungsausschuss einstimmig als Projektleiter vorgeschlagen und vom Stadtrat bestätigt. Die Begründung lag insbesondere darin, dass er mit den örtlichen Verhältnissen und auch weitgehend mit den bereits vorhandenen Verkehrsplanungen und Verkehrsprojekten vertraut ist. Er hat schon bei verschiedenen, erfolgreich abgeschlossenen Projekten als Projektleiter gewirkt. Auch für das Kantonale Bau- und Justizdepartement hat er ein Projekt als Projektleiter geführt und wurde von diesem als äusserst kompetent und effizient qualifiziert.
Der Leistungsauftrag wurde im Protokoll des Stadtrates vom 8. Mai 2000 (Prot.-Nr. 154) definiert. Die Leistungen wurden gemäss Vertrag nach Aufwand verrechnet, nach vereinbarten Stundenansätzen.
Zu Frage 7:
Der Stadtrat verwahrt sich, den vom Interpellanten erwähnten Artikel im Beobachter mit dem vorliegenden Geschäft in Verbindung zu bringen.
Zu Frage 8:
Die Konzeptarbeiten sind nun abgeschlossen. Für die weitere Projektierung übernimmt die Baudirektion I die Projektleitung und für die Ausführung die Baudirektion II.
Zu Frage 9:
Diese Frage wirft der Interpellant in einer von ihm eingereichten Motion betr. gesetzlicher Schutz für «Whistleblower» auf. Es kann deshalb auf die Beantwortung dieser Motion verwiesen werden.