Inhalt
Volksmotion Alex Capus und Stefan Nünlist betr. Olten SüdWest
- Geschäftsart
- Antrag
- Datum
- 17. Dezember 2009
- Beschreibung
- Am 22. Mai 2009 wurde bei der Stadtkanzlei folgende Volksmotion mit 470 gültigen Unterschriften eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeindeparlament einen Beschlussesantrag über den Erwerb des Areals Olten SüdWest vorzulegen.
Begründung:
Das Areal Olten SüdWest steht vor dem Verkauf. Die heutige Eigentümerin hat mit einem für sehr rasches und ‚effizientes‘ Bauen bekannten Investor einen Vorvertrag abgeschlossen.
Das Areal Olten SüdWest ist für Olten von historischer Bedeutung. Seit der Erschliessung der rechten Stadtseite Mitte des 19. Jahrhunderts hat Olten nun wieder die Möglichkeit, einen zusammenhängenden Stadtteil zu gestalten. Geschieht dies mit Sachverstand und der notwendigen Langfristperspektive, kann Olten als urbaner Lebensraum nachhaltig gestärkt werden.
Voraussetzung für die Realisierung dieser historischen Chance ist, dass die Stadt über die Zonenplanung hinausgehende Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten verfügt. Dies ist nur gegeben, wenn die Stadt das Areal käuflich erwirbt und entlang einer zeitgemässen Stadt- und Siedlungsplanung entwickelt. Dabei ist ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten Rechnung zu tragen und ein massvolles quantitatives und qualitatives Wachstum anzustreben. Davon profitieren alle Oltnerinnen und Oltner sowie das lokale Gewerbe.“
* * *
Stadtrat Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Die Argumente, die aus Sicht des Stadtrates gegen einen Erwerb des Areals Olten SüdWest sprechen, sind in der Vorlage „Bebauungsgebiet Olten SüdWest, Qualitätssicherung/Kenntnisnahme“ ausführlich dargelegt worden: Sie reichen von der Finanzplanung über das Fehlen von Ressourcen und Knowhow und die Konfrontation mit verschiedensten Interessen bis hin zur Überzeugung, dass auch ohne Kauf eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Entwicklung von Olten SüdWest gesichert werden kann. Die erwähnten Gründe haben dazu geführt, dass ein Erwerb denn auch nicht in die vom Parlament an der Novembersitzung mit 40:0 Stimmen zur Kenntnis genommene Finanz- und Investitionsplanung des Stadtrates aufgenommen wurde.
Mit den in der genannten Vorlage aufgezeigten Massnahmen und den im Zusatzbericht vorgestellten Zusatzvereinbarungen sind die in der Volksmotion angestrebte Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Olten zudem auch ohne Erwerb des Areals gesichert. Aus Gesprächen des Investors Leopold Bachmann mit dem Stadtrat, aber auch mit Dritten (u.a. Wirtschaftsförderung) geht hervor, dass sich der Investor durchaus der Aufgabe, einen Stadtteil zu entwickeln, und der damit verbundenen Erwartungen bewusst ist.
Hinzu kommt, dass ein Erwerb des Areals laut den Ausführungen des noch aktuellen und des künftigen Besitzers gar nicht möglich ist: Mit Schreiben vom 4. September 2009 gab der künftige Investor Leopold Bachmann bekannt, dass er mit einem Vorvertrag, welcher am 28.04.2009 notariell beurkundet wurde, das Bauland von der Verkäuferin Aktiengesellschaft Hunziker + Cie gekauft hat. Der Kaufpreis, 20 Mio. Schweizer Franken, ist bezahlt durch ein unwiderrufliches und unbedingtes Zahlungsversprechen der Credit Suisse vom 27.04.2009. Im Weiteren wurde eine Konventionalstrafe von 10 Mio. Schweizer Franken vereinbart für den Fall, dass eine Partei den Vertrag bricht. Leopold Bachmann schreibt: „Aus den oben angeführten Bindungen aus dem notariellen Vorvertrag ersehen Sie, dass mein Kauf des Baulandes Olten SüdWest definitiv und unwiderruflich ist. Ein Verkauf des Areals Olten SüdWest an die Stadt Olten ist nicht möglich.“ Das Schreiben des Investors wird bestätigt durch ein Schreiben der aktuellen Besitzerin AG Hunziker & Cie vom 16. September 2009: „Im Mai 2009 konnte die AG Hunziker & Cie mit dem Interessenten L. Bachmann, Rüschlikon, einen Vorvertrag über den Verkauf des betreffenden Geländes abschliessen. Die AG Hunziker & Cie hält sich an den Grundsatz ‚pacta sunt servanda‘ und wird sich gegenüber Herrn Bachmann vertragskonform verhalten. Aus diesem Grund steht im heutigen Zeitpunkt ein Verkauf des Geländes Olten SüdWest an die Stadt Olten oder an einen Dritten nicht zur Diskussion.“
Aus den genannten Gründen und mangels Umsetzbarkeit der beabsichtigten Zielsetzung beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament die Volksmotion abzulehnen.
Zugehörige Objekte
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