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Adressauskunft
Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse schriftlich glaubhaft machen. Es werden weder telefonische noch Auskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt.
Adressauskunft
Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse schriftlich glaubhaft machen. Es werden weder telefonische noch Auskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt.
Die Gebühr für Adressauskünfte beträgt Fr. 25.-. Ebenfalls benötigen wir für die Beant-wortung einen Interessennachweis.
Bitte legen Sie je Adressauskunft Fr. 25.- in bar sowie ein frankiertes und adressiertes
Retourcouvert bei.
Selbstverständlich können Sie den Betrag auch auf unser Postcheck-Konto 46-1-0 mit dem Zahlungszweck „internes Konto 0221.4210.00 Adressauskunft“ überweisen. Legen Sie Ihrer Adressanfrage bitte eine Fotokopie Ihrer Einzahlung bei.
Bei Zahlung von ausserhalb der Schweiz:
IBAN-NR. CH72 0900 0000 4600 00010
BIC POFICHBEXXX
Es besteht auch die Möglichkeit der Online-Anfrage (Interessennachweis per E-Mail an einwohnerkontrolle@olten.ch zustellen). Die Gebühr kann direkt im Online-Schalter bezahlt werden.
Wir werden Ihre Anfrage nach Erhalt gleichentags bearbeiten.
Zugehörige Objekte
Name | |
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