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Gebührenanpassungen bei Museen und Bibliothek
Im Rahmen der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung wurde vom Oltner Stadtrat Anfang Jahr das Ziel festgelegt, die Kosten der städtischen Museen in den kommenden Jahren zu senken. Themen waren u.a. kurzfristig die Erhöhung der Eintrittsgebühren und der Gebühren für Veranstaltungen, die Schliessung an besucherarmen Feiertagen und die Verlängerung von Sonderausstellungen, mittelfristig die Anpassung der Öffnungszeiten. Die Eintrittsgebühren der Museen sind in der Gebührenverordnung der Einwohnergemeinde Olten (SRO 711.2) geregelt; eine Änderung bedarf somit einer Teilrevision dieser Gebührenverordnung in der Kompetenz des Stadtrates, solange sich die Eintrittsgebühren weiterhin im Rahmen der Gebührenordnung (SRO 711) bewegen, welche eine Maximalhöhe von 30 Franken vorgibt.
Seit seiner Eröffnung 2019 erhebt das Haus der Museen – wie zuvor das Historische Museum und das Naturmuseum als Einzelne – eine Eintrittsgebühr für Erwachsene von 5 Franken (AHV 3 Franken); Kinder und Jugendliche sind gratis. Nur rund ein Drittel der Besuchenden bezahlen im Übrigen den «normalen» Tarif; die Übrigen profitieren von Vergünstigungen (Museumspass, Raiffeisen, etc.). Vergleiche mit anderen Museen sind insofern schwierig, dass sich die Schweizer Museen in ihrer Grösse, in ihrem Angebot und in ihrer Bedeutung stark unterscheiden. Eine Gegenüberstellung der hundert grössten Museen der Schweiz zeigt jedoch, dass sich die Stadt Olten mit ihren Eintrittsgebühren gegenüber anderen vergleichbaren Städten am unteren Ende der Skala bewegt, sofern überhaupt Gebühren erhoben werden.
Der Stadtrat hat daher beschlossen, dass die Eintrittsgebühren der städtischen Museen ab 2027 auf 9 Franken für Erwachsene und 6 Franken für AHV-Beziehende angehoben werden. Die Einnahmen sollten sich dadurch um rund 20'000 Franken beim Haus der Museen und rund 10'000 Franken beim Kunstmuseum erhöhen. Der Gratiseintritt für Kinder und Jugendliche sowie mit der KulturLegi wird beibehalten. Die Gebührenerhöhung ist mit der Leitung des Archäologischen Museums des Kantons Solothurn, welches Teil des Hauses der Museen ist, abgesprochen.
Auf Antrag der Leitung des Hauses der Museen bleibt dieses zudem ab 2027 an schwach besuchten Tagen geschlossen. Dies betrifft den 2. Januar, Pfingstmontag, 1. August und Stephanstag und führt zu Einsparungen bei den Personalkosten (Empfang und Aufsicht) von rund 3’100 Franken. Das Kunstmuseum hingegen verzeichnet an den genannten Tagen gute Besuchendenzahlen, weshalb derzeit auf eine Schliessung verzichtet wird.
Antrag an Parlament auch für die Bibliothek
Im Rahmen der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung wurde vom Stadtrat zudem das Ziel festgelegt, auch die Kosten der Stadtbibliothek und der Jugendbibliothek zu senken. Neben der organisatorischen und örtlichen Zusammenführung der beiden Bibliotheken soll unter anderem eine Erhöhung der Jahresgebühren einen Beitrag an diese finanzielle Zielvorgabe leisten. Die Jahresgebühren sind in der Gebührenordnung der Einwohnergemeinde Olten (SRO 711) geregelt; eine Änderung bedarf somit einer Teilrevision dieser Gebührenordnung in der Kompetenz des Gemeindeparlaments.
Diesem beantragt der Stadtrat, ihm wie in einigen anderen Bereichen die Kompetenz zu erteilen, innerhalb einer vom Parlament gesetzten Bandbreite Gebühren anpassen zu können. Wird ihm diese an der Septembersitzung des Parlaments zugestanden, beabsichtigt er per Anfang 2027 die seit 30 Jahren gleichgebliebenen, im Vergleich mit den Bibliotheken anderer Städte tiefen Gebühren für Erwachsene um 5 Franken auf 30 Franken für Einwohnende bzw. um 10 Franken auf 60 Franken für Auswärtige anzuheben. Bei rund 2000 Nutzenden, davon 55% Einwohnenden, würde dies die Einnahmen aus Benützungsgebühren und Dienstleistungen um rund 14'000 Franken erhöhen. Aus Gründen der Leseförderung, der Senkung von Hemmschwellen, der Chancengleichheit und der Integration sollen die Gebühren für Schülerinnen und Schüler sowie von Besitzerinnen und Besitzern der Kulturlegi auf der bisherigen Höhe beibehalten werden.

