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Budget 2022: für den Stadtrat überwiegen die Vorteile
An seiner Sitzung vom 24./25. November 2021 hat das Gemeindeparlament das Budget 2022 der Stadt Olten behandelt. Es sieht bei einem Aufwand von 116'582'800 Franken und einem Ertrag von 117'160'100 Franken einen Überschuss von 577'300 Franken vor. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 18'526'000 Franken.
Entgegen dem Antrag des Stadtrates hat das Gemeindeparlament auf Antrag der Fraktion SP/JSP Steuerfüsse von 110% für natürliche Personen und von 118% für juristische Personen beschlossen. Der Stadtrat hatte eine Erhöhung der Steuerfüsse von bisher je 108% auf neu je 112% beantragt; die Finanzkommission wollte die Steuerfüsse auf 108% belassen. Das Parlament legte zudem auf Antrag der FDP-Fraktion fest, das Budget 2022 mit den Steuerfüssen 110%/118% der Urnenabstimmung zu unterstellen. In der Schlussabstimmung sprach es sich mit 21:14 Stimmen bei 5 Enthaltungen für das angepasste Budget 2022 aus.
Der Stadtrat hat sich mit der neuen Ausgangslage befasst und dabei festgehalten, dass das Budget 2022 in der vorliegenden Form einerseits auf der Ausgabenseite die von ihm beantragten Positionen fast vollumfänglich enthält. Zudem ist die Stadt Olten auf der Einnahmenseite angesichts der anstehenden hohen Investitionen – unter anderem für das vom Volk beschlossene neue Schulhaus mit Dreifachturnhalle und für das vom Parlament unterstützte Projekt Neuer Bahnhofplatz Olten – auf die erwarteten Mehreinnahmen von rund 2,5 Mio. Franken angewiesen; für diese würden sowohl der vom Parlament abgelehnte stadträtliche Antrag auf 112%/112% wie auch der vom Parlament nun beschlossene auf 110%/118% sorgen.
Der Stadtrat hält andererseits fest, er habe mit seinem Antrag auf 112%/112% die steuerliche Mehrbelastung wie in den vergangenen Jahren weiterhin gleichmässig auf die natürlichen und die juristischen Personen verteilen wollen. Zudem habe sein Antrag den finanzpolitischen Grundsatz der Oltner Exekutive berücksichtigt, auch bei den juristischen Personen die steuerliche Belastung in der tieferen Hälfte aller Solothurner Gemeinden zu belassen; der Mittelwert beträgt derzeit 112%.
In der Gesamtabwägung der verschiedenen Aspekte der am 13. Februar 2022 zur Volksabstimmung gelangenden Vorlage überwiegen für den Stadtrat die Vorteile, wenn möglichst rasch ein rechtskräftiges Budget vorliegt und die Aktivitäten und Projekte weitergeführt werden können, von denen sowohl die Bevölkerung wie auch die lokale Wirtschaft und das Gewerbe profitieren. Deshalb spricht er sich mehrheitlich für eine Annahme des vorliegenden Budgets 2022 aus.