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Einbürgerung
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Wichtige Links
Informationen zur EinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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FAQs
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Für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist es möglich, das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben. Dies geschieht allerdings nicht automatisch und erfordert etliche Voraussetzungen:
In der Schweiz kennt man zudem die erleichterte Einbürgerung. Diese gilt unter bestimmten Voraussetzungen für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sowie für Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Bürgerrecht noch nicht besitzen. Zuständig ist hierfür alleine der Bund. Bundesamt für MigrationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.: weitere Informationen zum Thema: ch.ch:Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. weitere Informationen zur Einbürgerung |
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Ihre erste Anlaufstelle für eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung ist die Bürgergemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare. Bürgergemeinde Olten - EinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
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Die Schweiz war nicht immer ein Einwanderungsland – obschon immer wieder Menschen aus hauptsächlich europäischen Ländern in der Schweiz Schutz vor Krieg oder politischer Verfolgung gesucht haben. Im Jahr 1850 betrug die ausländische Wohnbevölkerung gerade mal drei Prozent. Damals herrschte in der Schweiz ein Mangel an Nahrungsmitteln, weshalb die Menschen hungern mussten. Viele Schweizerinnen und Schweizer wanderten deshalb in jener Zeit nach Übersee aus – etwa nach Kalifornien, Kanada oder Brasilien. Erst beim Übergang vom 19. ins 20. Jahrhundert wandelte sich die Schweiz von einem Auswanderungs- zu einem Einwanderungsland. 1915 lag der Anteil an Ausländerinnen und Ausländern bereits bei 15 Prozent; ihre Zahl nahm aber während des Ersten Weltkriegs als Folge der Abwanderung wieder ab. 1934 trat dann das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer in Kraft. Es wurde mehrfach geändert und war grundsätzlich von einer abwehrenden Haltung geprägt: Das Gesetz sollte nur erwünschte Gruppen ins Land lassen. Seit 2008 gilt in der Schweiz das neue Ausländergesetz. Damit wird die Zulassung zum Arbeitsmarkt für Personen ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA beschränkt auf besonders qualifizierte Arbeitskräfte. Staatssekretariat für Migration:Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Weitere Informationen zum Thema |
ID-Bestellung / Info Passbeantragung
Identitätskarte
Für die Bestellung einer IDK ohne Pass muss jede Person persönlich bei der Einwohnerkontrolle Olten vorsprechen (ein Antrag beim Ausweiszentrum Solothurn ist für die IDK alleine nicht möglich). Ab dem 7. Geburtstag muss der Antrag unterschrieben werden. Bei Personen, die noch nicht volljährig sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, ist zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Was wird benötigt?
- aktuelles Passfoto (mit Vorteil vom Fotografen erstellt)*
- alte Identitätskarte
- Verlustmeldung einer Schweizer Polizeistelle, falls die Identitätskarte nicht mehr auffindbar ist (siehe Ausweisverlust)
- Gebühr in bar oder mittels Postcard/Maestrokarte/Twint (Fr 35.- für Kinder, Fr 70.- für Erwachsene)
* siehe auch FotomustertafelExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Personen, die noch nicht volljährig sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, sind durch die sorgeberechtigte Person bzw. durch den Beistand oder der Beiständin zu begleiten. Die Begleitperson einer Person unter umfassender Beistandschaft, muss den entsprechenden Ernennungsakt vorlegen, sowie sich persönlich (mit Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis) ausweisen können. Bei Anträgen für Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge sind vom nicht anwesenden Elternteil die schriftliche Einwilligung mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formular EinwilligungserklärungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie eine Ausweiskopie (Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis) vorzuweisen
Gültigkeit
Erwachsene: 10 Jahre
Minderjährige: 5 Jahre
Kombiantrag Pass/ID
Es ist möglich die Identitätskarte in Kombination mit dem Pass zu beantragen, jedoch ist dies nur über das Ausweiszentrum Solothurn möglich (Kontaktdaten am Ende der Seite).
Ausweisverlust
Ist Ihr Ausweis (ID oder Pass) verloren gegangen, wurde er gestohlen oder zerstört? Jeder Verlust eines Ausweises ist sofort nach Feststellung einer Schweizer Polizeistelle anzuzeigen, welche eine Verlustanzeige ausstellt. Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss nach der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden. Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.
Provisorischer Pass (Notpass):
Wenn die Zeit zur Beantragung eines Passes nicht ausreicht, muss ein provisorischer Pass beantragt werden.
Ein provisorischer Pass wird für die Dauer des geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate, ausgestellt. Einige Staaten anerkennen den provisorischen Schweizer Pass nicht. Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind deshalb bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen.
Dieser kann direkt im Ausweiszentrum Solothurn beantragt werden, wird vor Ort produziert und ausgehändigt oder an einem folgenden Flughafen:
Sie sprechen am Abreisetag bei der Flughafenpolizei vor.
Notpassstellen an den Flughäfen:
Zürich Tel. 058 648 54 36
Basel Tel. 058 480 65 82
Genf Tel. 022 427 58 30
Lugano-Agno Tel. 058 482 10 85
Die provisorischen Pässe sind nach der Rückkehr in die Schweiz zu retournieren.
Bestellung Pass
Zuerst vereinbaren Sie einen Termin:
Starten Sie den BestellprozessExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. online oder vereinbaren Sie einen Termin per Telefon im Ausweiszentrum Solothurn unter 032 627 63 70.
Telefonnummer und Adresse des Ausweiszentrums:
AusweiszentrumExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hauptbahnhofstrasse 12
4502 Solothurn
Tel. 032 627 63 70 / E-Mail: ausweiszentrum@ddi.so.ch
Wir ersuchen Sie, sich möglichst frühzeitig um einen Termin zu bemühen.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an oder Sie können unser Merkblatt downloaden.
- Preis
- ID: Fr 35.- Kinder, Fr 70.- Erwachsene, Preise Pass siehe Merkblatt oder Webseite Ausweiszentrum
Lebensbescheinigung
- Preis
- 20.-
Wohnsitzbescheinigung / Niederlassungsbescheinigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Niederlassungsbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in Olten bestätigt.
Jede Person muss die Bescheinigung einzeln beantragen (ausgenommen für GA-Plus Duo Partner, das Onlineformular nur einmal ausfüllen/bezahlen).
--> Bescheinigung für GA:
Für die Beantragung oder Verlängerung des GA-Plus Familia oder GA-Plus Duo Partner müssen Sie alle Personen aufführen und das entsprechende Formular der SBB (https://www.swisspass.ch/unterlagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) hochladen. Damit wir das Formular bestätigen können, bitten wir Sie, eine Wohnsitzbescheinigung / Niederlassungsbescheinigung zu bestellen (nur für eine Person ausfüllen).
Anschliessend werden wir Ihnen das Formular unterschrieben per Post zurücksenden.
Verheiratete Paare oder Paare in eingetragener Partnerschaft benötigen keine Bescheinigung für die Beantragung/Verlängerung des GA’s, sondern nur eine Kopie des Familien- oder Partnerschaftsausweises.
--> Wohnsitzbescheinigung/Niederlassungsbescheinigung für die Motorfahrzeugkontrolle:
Wird das Gesuch erstmals eingereicht, müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder bei der Motorfahrzeugkontrolle vorsprechen und dort einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis) vorlegen. Bei der persönlichen Vorsprache bei der Motorfahrzeugkontrolle entfällt die Gebühr für die Bescheinigung von Fr. 20.-. Sofern das Gesuch per Post geschickt wird, ist zwingend eine Wohnsitzbescheinigung/Niederlassungsbescheinigung beizulegen.
- Preis
- Fr. 20.-
Zugehörige Objekte
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| Einbürgerung |
| Name | Online | Download |
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