Inhalt
Verzicht auf Zustellung Publikationsorgan (Anzeiger TGO)
Mit diesem Formular können Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Olten auf die Zustellung des "Anzeiger Thal Gäu Olten" (TGO) verzichten.
Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Olten haben, müssen einen entsprechenden Antrag bei ihrer Wohngemeinde stellen.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2026
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Formular Verzicht auf Zustellung des amtlichen Publikationsorgans (TGO) in gedruckter Form (PDF, 97 kB) | Download | 0 | Formular Verzicht auf Zustellung des amtlichen Publikationsorgans (TGO) in gedruckter Form |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Direktion Präsidium | 062 206 13 35 | stadtkanzlei@olten.ch |

