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Umzug innerhalb Olten
Sie haben in Olten eine neue Adresse oder sind innerhalb der Liegenschaft umgezogen? Ihren Umzug müssen Sie innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder via https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so vornehmen.
Bitte laden Sie folgende Dokumente in eUmzug oder stellen uns diese zu:
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neuer Mietvertrag bzw. Bestätigung vom Vermieter oder Eigentümer bei Untermiete
- Ausländer/innen EU-EFTA-Bürger: Ausländerausweis im Original (ausgenommen Ausweise in Kreditkartenformat)
Drittstaatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung die Gebühr von Fr. 30.- (pro Person) zu bezahlen resp. wir senden Ihnen eine Rechnung.
EU-EFTA-Bürger mit Ausländerausweis in Kreditkartenformat haben nach erfolgter Adressänderung die Gebühr von Fr. 30.- (pro volljährige Person) und Fr. 20.- (pro Kind) zu bezahlen resp. wir senden Ihnen eine Rechnung. Bei einem Ausländerausweis in Papierformat benötigen wir diesen im Original und die Gebühr beträgt Fr. 40.- pro volljährige Person oder Fr. 30.- pro Kind.
Nach erfolgter Zustellung der Dokumente werden wir Ihre Adressänderung erfassen. Anschliessend erhalten Sie als Quittung einen neuen Schriftenempfangsschein sofern ein Heimatschein hinterlegt ist (für Schweizerbürger). Den Ausländerausweis in Papierformat senden wir zwecks Adressänderung ans Migrationsamt Solothurn und stellen Ihnen die entsprechende Rechnung zu.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 206 12 07 | einwohnerkontrolle@olten.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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