Inhalt
Postulat Brigitte Kissling (SP) und Mitunterzeichnende betr. Photovoltaikanlagen/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 28. Mai 2009
- Beschreibung
- An der Sitzung vom 29. Mai 2008 haben Brigitte Kissling (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende folgendes Postulat eingereicht:
„Der Stadtrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der sbo zu prüfen, welche städtischen Gebäude sich für die Installation einer Photovoltaikanlage eignen würden sowie abzuklären, welche Kosten und welchen Nutzen durch die Installation von Photovoltaikanlagen für die Stadt entstehen würden.
Begründung:
Mit dem geplanten Abbruch des sbo Werkhofes geht die dort bestehende und zurzeit einzige Photovoltaikanlage der sbo verloren. Einer Stadt, die mit dem Energielabel ausgezeichnet ist und dieses langfristig behalten will, muss es ein Anliegen sein, hier für einen gleichwertigen Ausgleich zu schaffen.
Mit dem Beschluss vom 21. April 2008 zum Reaudit Energiestadt bekundet der Stadtrat erneut den Willen, einen Beitrag zur effizienten Energienutzung zu leisten und betont, dass dabei das Augenmerk auf den direkten Einflussbereich der Stadt gelegt wird. Dazu gehört selbstverständlich auch die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energie.
Die Stadt hat nun die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der sbo zu prüfen, welche städtischen Gebäude sich für die Installation von Photovoltaikanlagen eignen würden. Wünschenswert wäre es, dem Parlament einen Vorschlag für ein Solaranlagenprogramm für die Stadt mitsamt einer Wirtschaftlichkeitsrechnung und einem Ausweis des Nutzens vorzulegen.
Die Technik der Photovoltaik hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht. Die Photovoltaik ist heute eine sinnvolle nutzbare erneuerbare Energiequelle, auch wenn sie aus rein wirtschaftlicher Sicht noch nicht immer ganz konkurrenzfähig ist. Gerade die Einrichtung von solchen Anlagen auf öffentlichem Grund ist eine sinnvolle Massnahme, um mittelfristig die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit erreichen zu können.
Die Stadt Olten kann mit der Umsetzung eines Solaranlagenprogramms eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion für andere Städte und HauseigentümerInnen übernehmen und damit gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zu einem besseren Image von Olten leisten.“
* * *
Im Auftrag des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Ernst Zingg den Vorstoss wie folgt:
Es darf gleich zu Beginn festgehalten werden, dass der Stadtrat durchaus bereit ist zu prüfen, welche städtischen Gebäude sich für die Installation einer Photovoltaik- oder Wärmekollektoranlage eignen. Laut Angaben der Energieberater kommen dafür aber nur sanierte Dächer in Frage: Wird eine Anlage auf einem nichtsanierten Dach installiert, führt dies bei einer späteren Dachsanierung zu unnötig hohen Kosten.
Die Möglichkeit, Photovoltaik- oder Wärmekollektoranlagen zu installieren, soll in diesem Sinne als Teil des üblichen Sanierungsprogramms bei der Planung von Dachsanierungen abgeklärt werden. Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Olten im laufenden Jahr gleich an zwei Orten Sonnenkollektoren oder eine Photovoltaikanlage einsetzen wird: beim Stadthaus und in der Badi beim Ersatz der Heizung für Duschenwasser. Weitere Anlagen befinden sich auf dem Dach der HPS und auf dem Neubau der Garderoben im Kleinholz.
Noch etwas zur Rolle der sbo:
Das erwähnte Gebäude des ehemaligen sbo-Werkhofes am Gheidweg befindet sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Olten. Die Photovoltaikanlage auf dessen Dach gehört den sbo und wird auch bis zum Gebäudeabbruch weiter durch die sbo betrieben. Der damit produzierte Strom wird von den sbo der a.en-Solarstrombörse kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die a.en-Solarstrombörse, an welcher die sbo und die Atel Versorgungs AG (AVAG) partizipieren, verfügt über ca. 20'000 kWh Solarstrom, wovon ca. 10'000 kWh effektiv nachgefragt bzw. gekauft werden.
Die sbo verstehen sich aber nach ihren Angaben nicht als Stromproduzentin, sondern als Netzbetreiberin und Energieendversorgerin, die bei Vorlieferanten den von ihren Kundinnen und Kunden nachgefragten Strommix beschafft (aktueller Beschaffungsmix siehe unten abgebildete Stromkennzeichnung 2007).
Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Vergütung für ins Netz eingespiesene erneuerbare Energie in Form der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) durch die Swissgrid. Es ist dem Produzenten jedoch freigestellt, den ökologischen Mehrwert auch anderweitig zu veräussern. Aufgrund des derzeit geringen Nachfragevolumens kann nicht davon ausgegangen werden, dass die sbo (bzw. die a.en) mehr als bereits heute übernimmt.
Aus dem Aarestromfonds und dem Solarstromfonds können übrigens A-fonds-perdu-Investitionskostenbeiträge beantragt werden.
Abb.: Stromkennzeichnung sbo 2007
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament den Vorstoss im Sinne der Erwägungen zu überweisen.
Zugehörige Objekte
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