Inhalt
Personalwesen, Besoldungskosten/Festlegen Budgetgrundlagen
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 21. November 2007
- Beschreibung
- Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Gestützt auf Art. 22 Personalreglement legt das Gemeindeparlament auf der Summe der Gehälter und Zulagen des Gemeindepersonals allfällige Lohnanpassungen fest. In den letzten drei Jahren wurden Lohnanpassungen für das städtische Personal wie folgt gewährt:
2005 1,5%
2006 1,0%
Zusätzlich wurde im Budget 2006 für die Umsetzung der Besoldungsrevision eine einmalige Rückstellung in Höhe von 0,5 % der gesamten Lohnsumme des städtischen Personals vorgenommen.
2007 1,1%
An der Sitzung vom 27. September 2007 hat sich das Parlament im Rahmen der Beratung der geplanten Teilrevision des Personalreglements dafür ausgesprochen, dass es weiterhin jährlich über die Kaufkrafterhaltung beschliesst und dabei der aktuelle Landesindex der Konsumentenpreise nicht im Vordergrund steht.
Die Prognosen der wichtigsten Ökonomen unseres Landes (UBS, CS, Seco, KOF, BAK, Créa) sagen zurzeit eine durchschnittliche Jahresteuerung 2008 von über 1% voraus. In den Budgetzahlen 2008 ist 1% eingerechnet.
Die Besoldungsordnung für die Lehrkräfte richtet sich nach den kantonalen Vorschriften bzw. dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen Gesamtarbeitsvertrag. Der Regierungsrat hat mit den Personalverbänden über die Lohnrunde 2008 partnerschaftlich verhandelt. Die Parteien einigten sich darauf, dass dem Staatspersonal auf 1.1.2008 eine Lohnerhöhung um 2 Prozent (0,7% Teuerungsausgleich und 1,3% Reallohnerhöhung) zugestanden wird.
2. Antrag des Stadtrates
Der Stadtrat beantragt dem Gemeindeparlament in Kombination mit der Besoldungsrevision auf Grund der prognostizierten Jahresteuerung eine Lohnanpassung für das Jahr 2008 von 1%.
Beschlussesantrag:
1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2008 auf Grund der prognostizierten Jahresteuerung eine Lohnanpassung von 1% gewährt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Olten, 15. Oktober 2007
NAMENS DES STADTRATES VON OLTEN
Der Stadtpräsident: Der Stadtschreiber:
Ernst Zingg Markus Dietler
Zugehörige Objekte
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