Inhalt
Interpellation Christian Werner (SVP) und Mitunterzeichnende betr. "Wegweisungsartikel"
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 28. Juni 2007
- Beschreibung
- Am 21. Mai 2007 hat Christian Werner (SVP) folgende dringliche Interpellation eingereicht:
„Seit Jahren gefährden - auf öffentlichen Plätzen sich aufhaltende - Personen in Olten
u. a. durch aggressives Betteln, erheblichen Alkoholkonsum, grosse Unordnung und sehr laute Musik die öffentliche Ordnung und Sicherheit.
Diese Situation wirkt für viele Bürgerinnen und Bürger beängstigend und hat zur Folge, dass die betroffenen Plätze von der Öffentlichkeit nicht mehr bestimmungsgemäss genutzt werden können.
Um störende Personen wegweisen zu können, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage.
Die nun vom Kantonsrat beschlossene Ergänzung des kantonalen Polizeigesetzes (KapoG), welches voraussichtlich auf den 1. Juli 2007 in Kraft tritt, enthält u. a. auch eine Ergänzung des § 37 KapoG. Damit wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, die es erlaubt, neu auch bei Einzelpersonen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, vorübergehende Wegweisungen verfügen zu können.
Der Stadtrat wird in diesem Zusammenhang ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hat sich die Stadt Olten während der Vernehmlassung zur Ergänzung des
§ 37 KapoG (Wegweisungsartikel) geäussert?
2. Teilt der Stadtrat mit dem Interpellanten die Meinung, dass z.B. Randständige in Olten an verschiedenen Orten gelegentlich die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden oder stören?
3. Ist der Oltner Stadtrat gewillt, zu gegebener Zeit und bei Bedarf den ergänzten Wegweisungsartikel des KapoG in Olten anzuwenden und entsprechend Wegweisungen konsequent zu verfügen?
4. Ist der Stadtrat bereit, bei einem allfälligen Referendum sich für die beschlossene Ergänzung des KapoG einzusetzen?
Erwägung zur Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit drängt sich aufgrund des voraussichtlichen Inkrafttretens klar auf.“
Die Dringlichkeit wurde vom Parlament am 24. Mai 2007 mit 36:6 Stimmen abgelehnt.
Die Interpellation wird im Namen des Stadtrats von Stadtpräsident Ernst Zingg sowie Stadträtin Doris Rauber wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung zur Dringlichkeit:
Der Stadtrat kann keine Gründe für eine Dringlichkeit erblicken. Gemäss Auskunft des Departements des Innern ist der Zeitpunkt der Inkraftsetzung noch nicht bestimmt. Die Inkraftsetzung ist aber frühestens auf den 1. August 2007 geplant. Die vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen sind aber abgesehen davon nicht dringlich, da deren Beantwortung keinen direkten Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der Teilrevision des Gesetzes über die Kantonspolizei haben.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Der Stadtrat hat in seiner Vernehmlassung vom 25. September 2006 die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, die eine Wegweisung ermöglichen, grundsätzlich begrüsst. Aus diesem Grund unterstützt der Stadtrat denn auch den vom Kantonsrat beschlossenen Wegweisungsartikel. Der Stadtrat ist sich aber auch bewusst, dass mit der Wegweisungsbefugnis allein das Problem der Randständigen nicht gelöst ist.
2. Ja.
3. Die Wegweisung kann gemäss § 37 Abs. 1 i.V.m. 24 KapoG nicht durch den Stadtrat, sondern nur durch die Kantonspolizei resp. die Stadtpolizei erfolgen. Die Stadtpolizei wird selbstverständlich zu gegebener Zeit und bei Bedarf den neu geschaffenen Wegweisungsartikel anwenden.
4. Es handelt sich hier um eine hypothetische Frage. Sollte tatsächlich das Referendum gegen die Teilrevision des Kantonspolizeigesetzes ergriffen werden, was im Moment eher als unwahrscheinlich gilt, so wird sich der Stadtrat zum gegebenen Zeitpunkt mit der Frage einer aktiven Beteiligung im Abstimmungskampf befassen.
Zugehörige Objekte
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