Inhalt
Postulat Brigitte Kissling (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende betr. Erhöhung der Lektionenzahl der Förderlehrkräfte von 21 auf 31 Lektionen
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 28. Juni 2007
- Beschreibung
- Mit Datum vom 16. Mai 2007 hat Brigitte Kissling (SP-Fraktion) folgendes Postulat eingereicht:
„Im Sinne der Chancengleichheit beantragt die SP Olten eine Erhöhung des Stundenpools der Förderlehrkräfte von 21 Lektionen auf 31 Lektionen für Kinder mit Schriftsprach- und Rechenschwächen ab kommenden Schuljahr zu prüfen. Die Kosten von ca. Fr. 40‘000.- für die 10 zusätzlichen Lektionen sind von der Stadt Olten zu übernehmen.
Begründung
Zurzeit zählt die Stadt Olten insgesamt 782 Primarschülerinnen und –schüler. Der Kanton stellt für Kinder mit Schriftsprach- und Rechenschwächen im Primarschulbereich pro 100 Schüler und Schülerinnen 2,5 Lektionen Förderunterricht zur Verfügung. Für die Stadt Olten sind dies zurzeit 21 Lektionen. Die Zuweisung der Kinder erfolgt nach einer individuellen Abklärung. Gemäss Auskunft des Rektors Roland Giger können die 21 Lektionen den Bedarf nicht abdecken. Es besteht eine längere Warteliste. Um der Nachfrage gerecht zu werden, sind zusätzlich 10 Lektionen gefordert. Die Stadt Olten hat die Verantwortung, schwächere Kinder durch gezielte Massnahmen zu unterstützen und zu fördern.
Richtigerweise müssten Kinder mit Schriftsprach- und Rechenschwierigkeiten bereits im 1. Kindergartenjahr erfasst und von Fachpersonen vorbeugend gefördert werden. Dies ist jedoch nur möglich, in dem man Prävention im Kindergarten etabliert. Zurzeit dürfen gemäss Kantonsweisung erst die 6-jährigen Kinder erfasst werden. Längst nicht alle Risikokinder können mit dem heutigen Angebot für Logopädie behandelt und gefördert werden. Es gibt aber bereits Kantone, in denen präventive Projekte, begleitet von der Höheren Fachschule für Heilpädagogik HFH, mit belegten nachhaltigen Resultaten, durchgeführt werden. Hier besteht auf kantonaler Ebene Handlungsbedarf.“
Die Dringlichkeit wurde vom Parlament am 24. Mai 2007 mit 22:19 Stimmen abgelehnt.
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Dr. Martin Wey das Postulat wie folgt:
Zur Dringlichkeit: Der Stadtrat erachtet die Dringlichkeit als gegeben, weil die Budgeteingaben für das Jahr 2008 bis Ende Juni 2007 erfolgen müssen.
Der Stadtrat teilt die grundsätzliche Einschätzung der Postulantin, wonach zur Förderung von Kindern mit Schriftsprach- und Rechenschwächen im Primarschulbereich 21 Lektionen Förderunterricht den ausgewiesenen Bedarf nicht abdecken können. Die Folge davon sind längere Wartezeiten für betroffenen Kinder. Damit besteht die Gefahr, dass schwächere Kinder zu spät erfasst und damit nicht rechtzeitig gefördert werden können. Gerade im Schulbereich ist es wichtig, möglichst früh vorhandene schulische Defizite zu erkennen, um die Chancengleichheit im Bildungsbereich zu gewährleisten.
Die postulierte Chancengleichheit kann einerseits mit dem angesprochenen Förderunterricht, andererseits auch mit logopädischen Massnahmen erreicht werden. Neben der Logopädie nimmt der Förderunterricht bei Diskalkülie (Rechenschwäche) und Legasthenie eine zentrale Rolle ein. Dieses Stützangebot fällt in den Zuständigkeitsbereich des Kantons und ist von diesem bereitzustellen und zu finanzieren. Mit der Regelung des NFA verbleibt diese Fördermassnahme beim Kanton, sodass dieser entsprechend in die Pflicht genommen werden muss. Die Postulantin stellt in diesem Bereicht zur Recht ein Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene fest.
Das Postulat verlangt zu prüfen, ab dem kommenden Schuljahr den Stundenpool der Förderlehrkräfte von 21 Lektionen auf 31 Lektionen zu erhöhen. Die damit verbundenen, jährlichen Kosten zu Lasten der Stadt Olten beziffern sich auf ca. 40'000.—. Dieses zusätzliche Angebot wird vom Kanton nicht subventioniert, würde aber ein ergänzendes und zusätzliches Angebot zur Logopädie schaffen, welches schulschwächere Kinder unterstützen würde. In diesem Zusammenhang bleibt jedoch mit aller Deutlichkeit festzuhalten, dass es primär die Aufgabe des Kantons ist und auch bleiben wird, die notwendigen Fördermassnahmen mittels Logopädie und Förderunterricht sicherzustellen.
Im Sinne der vorstehenden Darlegungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, das Postulat zu überweisen.
Zugehörige Objekte
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