Inhalt
Baurechtsvertrag für Klosteranlage unterzeichnet
Zweieinhalb Monate nach der Volksabstimmung über den Umzug der städtischen Musikschule ins Kapuzinerkloster Olten ist das Vorhaben einen wichtigen Schritt weitergekommen: Mit dem Kanton Solothurn als Besitzer der Klosteranlage im Stadtzentrum hat die Stadt Olten einen Baurechtsvertrag unterzeichnet; das Baurecht beginnt am 1. Januar 2027 und wird für eine Dauer von 50 Jahren eingeräumt. Die Einräumung des Baurechts für den Betrieb zur Erfüllung von städtischen Aufgaben erfolgt kostenlos. Zugleich erwirbt die Stadt Olten für 1 Franken die auf dem Areal stehenden Gebäude. Neben der Musikschule, deren Schulstart vor Ort in knapp zwei Jahren geplant ist, sind auf dem Grundstück ergänzende öffentliche Nutzungen, insbesondere im Garten und in der Kirche, vorgesehen.
Die Stadt Olten erhält mit dem Vertrag das Recht, die Gebäude Klosterplatz 8 und 12 sowie die Gartenanlage unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu nutzen. Sie ist auch berechtigt, die sich auf der Baurechtsparzelle befindlichen Gebäude umzubauen. Dabei darf das Äussere des Gebäudes nicht verändert werden und ist in seiner bisherigen Gestalt fachgerecht unter Einhaltung der denkmalpflegerischen Auflagen zu unterhalten. Im Innern sind Veränderungen möglich, allerdings unter Rücksichtnahme auf die Gebäudestruktur, welche erhalten werden muss.
Das Bauprojekt für den Umzug der Musikschule ist in der Zwischenzeit abgeschlossen, das Baubewilligungsverfahren erfolgt voraussichtlich im November/Dezember 2026. Nach der Ausführungsplanung erfolgt der Baustart im Juni 2027.

