Am 29. Januar 2004 wurde im Gemeindeparlament von Daniel Schneider und Mitunterzeichner/innen der SP-Fraktion eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Auftrag
Der Stadtrat wird beauftragt eine konzeptionelle Studie für die Stadtmöblierung, ein Baumkonzept und ein Beleuchtungs- und Anleuchtungskonzept ausarbeiten zu lassen.
Kurzbegründung
Einleitung
Das Erscheinungsbild einer Stadt ist von vielen Faktoren geprägt. Bauliche und freiräumliche Qualitäten, Angebote im Freizeitbereich, Wohnqualität, Bildungsangebot, usw.
Ein besonderer und sehr präsenter Teil ist die Möblierung, Bepflanzung und Beleuchtung des öffentlichen Freiraumes. Sie wiederspiegelt die Autonomie einer Gemeinde und kann bei seriöser Vorbereitung und Anwendung imagefördernd bei gleichzeitiger Reduktion der Unterhaltskosten sein.
Inhalt der Studie
Es ist eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Fachplanern (Lichtplanende, Freiraumplanende) und Unterhaltsverantwortlichen mit der Gesamtstudie zu beauftragen.
Möglich wäre im Rahmen eines eingeladenen Wettbewerbes zu einem breiteren Auswahlspektrum zu gelangen.
Stadtmöblierungskonzept Aufzeigen von Möblierungskonzepten, unterschieden nach Quartieren, Innenstadt und *spezifischen Orten (Quai, Plätze, etc.)
Mit Möblierung sind Sitzgelegenheiten, Absperr- und Trennanlagen, Entsorgungsfunktionen (Abfalleimer, Sammelstellen), Baumscheibenabdeckungen usv. gemeint
Beleuchtungs- und
Anleuchtungskonzept Aufzeigen von Beleuchtungsformen, unterschieden nach Anleuchtungskonzept Quartieren, Innenstadt und *spezifischen Orten (Quai, Plätze, etc.).
Eine wesentliche Betrachtung gilt der Notwendigkeit und Machbarkeit von Sicherheitsbeleuchtungen.
Studien zur Anleuchtung von, für das Stadtbild relevanten Bauten und Gebäudeensembles.
Baumkonzept Das Bauminventar aus dem Jahre 1990 ist zu aktualisieren.
Im Weiteren ist konzeptionell darzulegen, wo und in welchen
Strassenzügen, Plätzen, Pärke, Friedhöfe weitere Einzelbäume, Baumreihen, oder Baumgruppen realisierbar sind.
*hierbei sind, falls die Planer zum Schluss kommen, dass spezifische Orte separat zu behandeln sind, diese Orte nur zu bezeichnen und nicht zu beplanen.
Ziel
Ziel dieser drei untrennbar zu betrachtenden Aspekte ist die Klärung des Möblierungswirrwarrs und eine Erhöhung des atmosphärischen Wertes unserer Stadt.
Aus der Vereinfachung und quantitativen Reduktion der Möblierungsvarianten sollte in einem 10-Jahres Programm das Bild der Stadt Olten kontinuierlich eine unverwechselbare Identität erhalten.
Im Weiteren sollen mit der Umsetzung dieser Massnahmen der Unterhalt und die Beschaffungskosten nachweislich reduziert werden.
Das Resultat der Studie ist bis Ende 2004 den Kommissionen Stadtentwicklung, Baukommission und Altstadtkommission darzulegen und dem Parlament informativ abzugeben. Eine anschliessende adäquate Öffentlichkeitsorientierung ist empfehlenswert.
Die im Voranschlag 2004 vorgesehene Kreditsumme von Fr. 60'000.00 ist in angemessener Höhe zu ergänzen.»
Stadträtin Silvia Forster beantwortet die Motion im Namen des Stadtrates wie folgt:
Der Stadtrat teilt die Auffassung der Motionärinnen und Motionären, dass die Stadtmöblierung inkl. Bäume, Beleuchtung und Anleuchtung wesentliche Elemente der Stadtgestaltung sind und insbesondere die Aussenräume aufwerten und ihr ein unverwechselbares Ambiente verleihen. Die Baukommission hat am 28. Juli 2003 ein Vorgehenskonzept gutgeheissen für die Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes. In der Folge wurde im Rahmen des Budget 2004 ein entsprechender Kredit von Fr. 60'000.00 bewilligt. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Baukommission, der Altstadtkommission und der Direktionen Bau I, Bau II und öffentliche Sicherheit wird nun unter Beizug eines Oltner Teams bestehend aus Architekten und einem Landschaftsarchitekten (Werk I und Grünwerk I) das Gesamtkonzept erarbeiten. Der Leistungsauftrag wie auch die entsprechenden Modalitäten des Drittauftrages wurden bereits definiert.
Das Vorgehen entspricht in den wesentlichsten Punkten den Intentionen der Motionärinnen und Motionären.
Das zu erarbeitende Gesamtkonzept gliedert sich in zwei Arbeitsphasen und wird Aussagen machen über Beläge, Ausstattungen und Möblierungen, Vegetation, Beleuchtung und ev. Kunst. In einer ersten Phase werden demnach die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen erarbeitet welche im Übrigen für die Nachvollziehbarkeit in repräsentativen Beispielen visualisiert werden sollen. In der anschliessenden zweiten Phase folgen nach Bedarf, wie auch auf Grund der entsprechenden Entscheide der politischen Behörden, weitere zweckmässige Konkretisierungen und Ergänzungen.
Der Stadtrat ist der Auffassung, dass das gewählte Vorgehen erfolgsversprechend ist und auch den Anliegen der Motionärinnen und Motionären entspricht. Für die erste Phase sollen die vorgesehenen Fr. 60'000.00 ausreichen. Es werden unzweifelhaft im Rahmen von erforderlichen detaillierten Abklärungen oder von Einzelprojekten allfällig zusätzliche Kredite nötig werden, die sich aber auf Grund eines vorhandenen Gesamtkonzeptes auch wirklich begründen lassen. In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass Konzepte nötig sind, hingegen können und müssen diese anhand von Einzelrealisierungen erprobt und angepasst werden.
Der von den Motionärinnen und Motionären formulierte Auftrag an den Stadtrat kann aus formellen Gründen nicht als Motion, sondern als Postulat behandelt werden. Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament, die Motion als Postulat zu überweisen und auf Grund der bereits erteilten Aufträge dieses gleichzeitig abzuschreiben.