Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
- Ausgangslage
1.1. Ursprung des Bedürfnisses
Durch die kontinuierliche Veränderung von Familienstrukturen sowie der Männer- und Frauenrolle wächst das Bedürfnis, die Unterrichtszeiten der Kinder, das Leben in der Familie und die Berufstätigkeiten besser zu koordinieren. Blockzeiten erleichtern den erziehenden Eltern, beruflich tätig zu sein oder wieder in den früher ausgeübten Beruf zurückzukehren.
Das Umfeld wird für die Familien, für die Wirtschaft und die Schule vereinfacht. Blockzeiten sind heute ein wichtiger Mosaikstein der Attraktivität einer Wohngemeinde.
Im Kantonsrat wurde am 31. Oktober 2001 ein Postulat der Fraktion FdP/JL eingereicht, welches den Regierungsrat des Kantons Solothurn aufforderte, die Änderungen der Ausführungsbestimmungen vorzulegen, damit im Kanton grosse Blockzeiten eingeführt werden könnten. Der Kantonsrat hat das Postulat am 5. März 2002 erheblich erklärt und der Regierungsrat hat Grundsätze zur Gestaltung von Blockzeiten vorgelegt.
1.2. Auslösendes Element
Im Regierungsprogramm der Legislaturperiode 2001–2005 legte der Stadtrat unter anderem fest, dass auch in der Stadt Olten die Einführung grosser Blockzeiten angegangen werden soll. Die Realisierung von „grossen Blockzeiten“ bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler am Morgen von Montag bis Freitag je 4 Lektionen Unterricht haben werden, d.h. dass die Schülerinnen und Schüler von 08.15 bis 11.45 Uhr in der Schule sein werden. Dies entspricht der Forderung nach einer familienfreundlichen Schule.
1.3. Bisherige Situation
Das Gemeindeparlament der Stadt Olten hat an der Sitzung vom 15. Mai 2003 mit 43 : 3 Stimmen der Einführung der grossen Blockzeiten an den Kindergärten der Stadt Olten auf Beginn des Schuljahres 2003/2004 zugestimmt. Seit August 2003 wird deshalb an den 13 Kindergärten der Stadt Olten mit grossen Blockzeiten unterrichtet.
Die ersten Erfahrungen und Rückmeldungen sowohl der Kindergärtnerinnen, wie auch der Eltern sind durchwegs positiv. An Elternabenden der Primarschulen wurde von Seiten der Eltern gewünscht, dass auch die Primarschulklassen nach grossen Blockzeiten unterrichtet werden sollten und die Anfangs- und Schlusszeiten am Morgen an die Kindergarten-Blockzeiten angeglichen werden sollen. Für die Kindergartenschülerinnen und –schüler stellen die längeren Unterrichtszeiten kein Problem dar. Einige Kinder sind zwar „müde und hässig“, die grosse Mehrheit zeigt jedoch keine Auffälligkeiten und müde und hässige Kinder gab es gemäss Aussagen der Kindergärtnerinnen bereits früher beim Eintritt in den Kindergarten.
Die zusätzlichen je zwei Stunden Förderunterricht pro Kindergarten bewähren sich bestens. Aus diesem Grunde sind auch bei den Primarschulklassen zusätzliche Unterrichtsstunden durch eine Partnerlehrkraft vorgesehen, damit der Unterricht in der Halbklasse nicht vernachlässigt werden muss.
1.4. Grundlagen
Das Amt für Volksschule und Kindergarten hat im Oktober 2002 ein Faltblatt „Blockzeiten für Kindergarten und Primarschule – Familienfreundliche Schulen“ herausgegeben. Dabei werden innerschulische und ausserschulische Angebote aufgelistet und mögliche Stundenplanmodelle aufgezeichnet. Dieses Faltblatt dient als strukturelle Grundlage, auch wenn die durch die Schulkommission eingesetzte Arbeitsgruppe andere Stundenplanmodelle ausgearbeitet hat. Rechtlich bestehen bisher keine Grundlagen. D.h., dass zusätzliche Unterrichtszeiten für die Schülerinnen und Schüler durch den Kanton nicht subventioniert werden. Die Schulkommission muss zwingend beim AVK das gewählte Konzept vor der Installierung genehmigen lassen.
1.5. Arbeitsgruppe der Schulkommission
Die Schulkommission hat zur Vorbereitung der Einführung der grossen Blockzeiten eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Rektors eingesetzt. Dieser Gruppe gehören Lehrkräfte der Kindergärten wie der Primarschule sowie Vertreterinnen der Schulkommission an.
Von Anfang an waren sich sowohl die Direktion Bildung wie die Schulkommission und die Arbeitsgruppe einig, dass die zusätzliche Unterrichtszeit für die Vertiefung des Stoffes verwendet werden soll und die Kinder nicht einfach in einen Hort geschickt werden sollen. Die Resultate der letzten PISA-Studie sprechen diesbezüglich eine deutliche Sprache. Ebenso einigte man sich frühzeitig darauf, Blockzeiten von 3 ½ Stunden-Dauer einzurichten. Damit können durchwegs 4 Lektionen zwischen 08.15 und 11.45 Uhr erteilt werden. Ein früherer Schulbeginn ist mindestens für Schüler der 4. – 6. Klasse möglich.
Mit der Einbindung des hauptamtlichen Inspektors Herr Daniel Eggimann in die Arbeitsgruppe wurde das Ziel verfolgt, das AVK frühzeitig einzubeziehen, damit nicht im anschliessenden Bewilligungsverfahren Probleme auftauchen, die nicht mit den zuständigen Bewilligungsbehörden abgesprochen wurden. Daniel Eggimann hat denn auch wertvolle Mitarbeit bei der Ausgestaltung der Stundenplanmodelle geleistet und wir können dem Bewilligungsverfahren ruhig entgegensehen, das heisst, es ist lediglich noch eine Formsache.
1.6. Kosten und Massnahmen im Finanzplan
Im Finanzplan 2004 –2008 der Stadt Olten sind für die Realisierung der Blockzeiten für das Jahr 2004 Fr. 300'000.— (Primarschule, Kleinklassen erst ab August 2004) und ab dem Jahre 2005 Fr. 500'000.— aufgenommen. Dies in Anlehnung an den Beschluss des Gemeindeparlamentes im Mai 2003.
Der Kanton legt fest, dass die Gemeinden bei der Realisierung der Blockzeiten unterstützt werden, indem Abweichungen von der geltenden Stundenplanverordnung bewilligt werden, dass jedoch dem Kanton keine zusätzlichen Kosten erwachsen dürfen.
2. Erwägungen
2.1. Vorgehen/ Ergebnis der Evaluation/ Stundenplanmodelle
Da die Pflichtstundenzahl für die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Klasse der Primarschule, der 1. und 2. Einführungsklassen und an der 3. Kleinklasse 18 bis 26 Lektionen beträgt und der Unterricht gem. Schulgesetz resp. Stundenplanverordnung 413.61 vom 27. Oktober 1987 zwingend auf 7 Halbtage für die Schülerinnen/Schüler resp. 9 Halbtage für die Lehrkräfte verteilt werden muss, sind für diese Klassen bei der Einführung von Blockzeiten zusätzliche Lektionen notwendig. Bei den 1. und 2. Klassen hat sich bei der Einführung des Schulstoffes der Halbklassenunterricht sehr bewährt. Von Seiten der betreffenden Lehrkräfte ist es nicht denkbar, dass Lesen und Schreiben im Ganzklassenunterricht eingeführt werden kann. Deshalb soll auf diesen Stufen der Halbklassenunterricht im bisherigen Rahmen möglich sein, damit keine Qualitätseinbusse beim Unterricht eintritt.
Diese zusätzlichen Lektionen werden von einer Partnerin/Partnerlehrkraft erteilt, wobei in der Regel eine Partnerlehrkraft an einer oder zwei Klassen eingesetzt werden kann.
2.2. Anforderungen an die Partnerlehrkraft
Bewusst haben wir den Ausdruck «Partnerunterricht» gewählt, damit Doppelspurigkeiten mit dem Begriff «Förderunterricht» vermieden werden können. Es soll damit gezeigt werden, dass die Klassenlehrkraft und die Partnerlehrkraft gleichwertig sind und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Die Partnerlehrkraft muss im Besitz eines Primarlehrerpatentes sein, für den Unterricht an den Einführungs- und Kleinklassen legen wir Wert auf eine zusätzliche heilpädagogische Ausbildung. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Partnerlehrkraft auch den Deutschzusatzunterricht erteilt, wobei eine klare Trennung von Partnerunterricht und Deutschzusatzunterricht notwendig ist, da der Kanton den Deutschzusatzunterricht subventioniert. Der Partnerunterricht geht voll zu Lasten der Stadt Olten. Für die Partnerlehrkräfte gelten analog die Bestimmungen des Dienstauftrages.
2.3. Stundenplanmodelle (mit Lektionszahlen für die SchülerInnen)
Primarschule Ganzkl. U. Halbkl. U. Werken Part. U. Rel/GK
- Klasse 8 6 ½ 4 4 2
- Klasse 9 6 4 4 2
- Klasse 16 3 ½ 4 2 1
Einführungsklasse
- EK 10 4 ½ 4 6 --
- EK 10 6 ½ 4 2 2
Kleinklasse
3. KKL 12 3 ½ 6 4 1
Rel = Religion
GK = Grundkurs Musik
2.4. Vergleich mit andern Gemeinden
Blockzeiten sind wohl im Kanton seit einiger Zeit im Gespräch. Konkret umgesetzt hat bis heute aber erst die Gemeinde Dornach ein ähnliches Konzept, wie es die Stadt Olten vorsieht (3 ½ Stunden mit 4 Lektionen). Dornach hat dazu an der 1. Klasse der Primarschule und 1. und 2. Klasse der EK je 4 Lektionen zusätzliche Unterrichtszeit bewilligt.
Die Stadt Solothurn hat in ihrem Konzept, welches zur Zeit in den Budgetberatungen ist, für die 1. Klasse und 1. EK je 4 Lektionen, für die 2. Klasse und 2. EK je 2 Lektionen zusätzlichen Unterricht vorgesehen. Sowohl in Dornach, wie in Solothurn wird der musikalische Grundkurs analog im Stundenplan der 1. und 2. Klasse integriert.
Basel, welches bereits seit mehreren Jahren Blockzeiten kennt, hat zusätzlichen Unterricht im Rahmen von sechs Lektionen in der 1. bis zwei Lektionen in der 3. Klasse bewilligt. Da die Stundentafeln inklusive Werkunterricht und Halbklassenunterricht nicht mit unserem Lehrplan übereinstimmt, sind Vergleiche schwieriger anzustellen. Es kann jedoch gesagt werden, dass sich die Basler Stundenplanmodelle mit den zusätzlichen Lektionen für den Halbklassen-Unterricht bewähren. Hingegen mussten im baulichen Sektor vielerorts zusätzliche Schulräume geschaffen werden.
2.5. Weiterbildung der Lehrkräfte
Es liegt auf der Hand, dass die neuen Formen des Partnerunterrichtes den Lehrkräften in Kursen vermittelt werden muss. Ein Tageskurs zum Thema Team-Teaching hat bereits anfangs November 2003 unter der Leitung einer Fachhochschuldozentin stattgefunden. Weitere Kurse mit der gesamten Lehrerschaft der Unterstufe und Kleinklassen werden in den nächsten Jahren folgen. Für die Jahre 2004 bis 2006 sind nochmals je 2 Tage Weiterbildung im Programm.
2.6. Stellungnahme der Schulkommission
Die Schulkommission hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 11. November 2003 behandelt. Sie unterstützt die Einführung der grossen Blockzeiten an sämtlichen städtischen Schulen vollumfänglich (Schlussabstimmung 7:0). Entgegen dem Antrag der Arbeitsgruppe hat sie – aus Kostengründen – entschieden, in der 3. Klasse der Primarschule lediglich noch 2 Stunden Partnerunterricht einzusetzen. Sie wird die Entwicklung beobachten und auf diesen Entscheid zurückkommen, falls im Unterricht deutliche Schwächen auftreten sollten.
Die Schulkommission erachtet die Blockzeiten nicht nur als zeitgemässes Stundenplanmodell; sie verspricht sich vom Partnerunterricht vielmehr auch einen Qualitätsgewinn in der Schule. Gerade in den ersten Schuljahren, die für den Verlauf einer Bildungskarriere entscheidend sind, muss die zusätzliche Präsenzzeit der Kinder für die zielgerichtete Förderung genutzt werden. Deshalb spricht sich die Schulkommission eindeutig für das vorliegende Schulmodell mit Partnerunterricht aus.
3. Finanzielles
3.1. Einmalige Kosten
3.1.1. Ausbau von Klassenzimmern
Auf die Erstellung neuer Schulräume wird verzichtet. Zusätzlich notwendiges Schulmobiliar, welches in Nischen und Gängen für den zusätzlichen Unterricht bereit gestellt werden muss, wird durch Ersatz von bisherigem Schulmobiliar frei. Bauliche Massnahmen in den einzelnen Schulhäusern werden erst geprüft, wenn mit der gewählten Lösung negative Erfahrungen gemacht werden.
3.1.2. Weiterbildung der Lehrkräfte
Für die Jahre 2004, 2005 und 2006 sind gemäss 2.5. je zwei Tage zusätzliche Weiterbildung für alle 1./2./3./EK und KKL-Lehrkräfte geplant. Dafür sind für die 3 Jahre je Fr. 4'000.— vorgesehen. Total also Fr. 12’000.—.
3.2. Jährlich wiederkehrende Kosten
Auf Grund der zusätzlichen Lehrkräfte für den Partner- resp. Förderunterricht ergibt sich folgende Kostenzusammenstellung:
3.2.1 Kindergärten
13 Kindergärten à je 2 Std. Förderunterricht = 26 Stunden
KG LK 14 Besoldungskosten 102'700.-- Sozialleistungen 23’600.--
Total Förderunterricht an den Kindergärten 126’300.--
3.2.2 Primarschule
- Klassen 6 Klassen à je 4 Lektionen = 24 Lektionen
- Klassen 6 Klassen à je 4 Lektionen = 24 Lektionen
- Klassen 7 Klassen à je 2 Lektionen = 14 Lektionen
PS LK 17 = 62 Lektionen
(eine Stufe tiefer, da keine
Klassenlehrerverantwortung) Besoldungskosten 202’399.—
Sozialleistungen 40’480.—
Total Partnerunterricht an den Primarschulen 242’879.—
3.2.3. Einführungsklassen/Kleinklassen
- EK 2 Klassen à je 6 Lektionen =12 Lektionen
- EK 2 Klassen à je 2 Lektionen = 4 Lektionen
- Kleinklasse 1 Klasse à 4 Lektionen = 4 Lektionen
EK/KKL LK 19 = 20 Lektionen
(eine Stufe tiefer, da keine
Klassenlehrerverantwortung) Besoldungskosten 72’090.—
Sozialleistungen 14’418.—
Total Partnerunterricht an den EK und KK 86’508.—
Total KG/PS/EK/KKL Partner-, resp. Förderunterricht 455’687.—
Für die Kindergärten sind die Kosten für das Schuljahr 2003/2004 mit Beschluss des Gemeindeparlamentes vom 15. Mai 2003 bewilligt.
Für das Schuljahr 2004/2005 sind die Besoldungskosten anteilmässig im Budget 2004 enthalten.
3.2.4. Integrierter Musikgrundkurs
Der bisherige freiwillige Musikgrundkurs soll im Rahmen der Blockzeiten in den Stundenplan integriert werden. Dadurch erhalten alle Kinder der 1. und 2. Klassen die Möglichkeit, den musikalischen Grundkurs im Rahmen des Blockzeitenunterrichtes zu besuchen. Diese Lösung bewährt sich vielerorts bereits heute und sowohl Solothurn wie auch Dornach integrieren den musikalischen Grundkurs analog im Stundenplan der 1. und 2. Klasse resp. der 2 EK.
In der Stadt Olten besuchen zur Zeit 193 Kinder (ca 70%) den freiwilligen Grundkurs 1 und 2 im Gruppenunterricht. Der Unterricht wird bei der Integration in die Blockzeiten im Halbklassen-Unterricht erteilt. Zusätzlichen Lektionen sind gemäss Abklärungen des Leiters der Musikschule Georges Regner nicht notwendig. Der bisherige Elternbeitrag von Fr. 60.— soll weiterhin erhoben werden. Falls Schülerinnen oder Schüler einer Klasse den Grundkurs nicht besuchen, resp. die Eltern den Beitrag von Fr. 60.— nicht bezahlen wollen, so würden diese Kinder den Unterricht bei der Klassenlehrkraft besuchen.
4. Personelle Auswirkungen
Es wird damit gerechnet, dass für den Partnerunterricht 8-12 Lehrkräfte im Teilpensum von 4-10 Lektionen angestellt werden müssen. Die Rekrutierung dieser Lehrkräfte geschieht unmittelbar nach erfolgreich verlaufener Volksabstimmung, welche am 8. Februar 2004 geplant ist. Zu diesem Zeitpunkt werden auch andere vakante Stellen im Lehrkörper im Schul- und Amtsblatt ausgeschrieben.
Wir dürfen zuversichtlich sein, dass es gelingen wird, die entsprechenden Lehrkräfte zu finden, da gerade eine Stelle als Partnerlehrkraft im Teilpensum für viele bisherige, nicht mehr tätige Lehrerinnen ein willkommener Wiedereinstieg bedeutet.
5. Realisierung
5.1. Realisierung in Teilschritten
Nachdem das Gemeindeparlament im Mai 2003 der Einführung der Blockzeiten an den Kindergärten für das Schuljahr 2003/2004 bereits zugestimmt hat, sind die Blockzeiten an unseren Kindergärten seit August 2003 in Betrieb. Sie werden von den Eltern sehr geschätzt und die Ausdehnung auf die Primarschule wird gefordert.
Im Gemeindeparlament hat der Stadtrat dargelegt, dass er im Frühjahr 2004 das Gesamtprojekt «Blockzeiten an den Schulen der Stadt Olten» vorlegen werde. Diese Anträge liegen nun vor.
Die Weiterführung der Blockzeiten an den Kindergärten resp. die Einführung der Blockzeiten an der Primarschule und den Kleinklassen soll auf Beginn des Schuljahres 2004/2005 definitiv erfolgen.
In unserem Kanton hat erst die Gemeinde Dornach die Blockzeiten auf Beginn des Schuljahres 2003/2004 eingeführt. In Solothurn ist eine Einführung auf Schuljahr 2004/2005 ebenfalls geplant.
5.2. Bewilligung des Departements für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn
Das vorliegende Konzept resp. die Stundenplanmodelle für den Partnerunterricht wurden in enger Zusammenarbeit mit dem hauptamtlichen Inspektor Daniel Eggimann erstellt. Das Einverständnis liegt mündlich vor. Die schriftliche Bewilligung wird nachgeliefert, da zuerst die Verhandlungen in der Schulkommission abgewartet wurden. Sie wird zum Zeitpunkt der Beratungen im Gemeindeparlament vorliegen. Die zusätzlichen Lektionen im Partnerunterricht werden nicht nur akzeptiert, sondern begrüsst, da auch das Inspektorat der Meinung ist, dass damit die Unterrichtsqualität verbessert wird.
5.3. Controlling
Das Controlling über das Gesamtkonzept „Blockzeiten an den Schulen der Stadt Olten“ liegt bei der Schulkommission, welche zu diesem Zwecke die bestehende Arbeitsgruppe im Amte lassen will und regelmässige Berichterstattungen fordert. Das Controlling über die Zusammenarbeit zwischen der Klassenlehrkraft und der Partnerlehrkraft liegt bei der zuständigen Schulhausleitung und dem Rektorat. Dem Inspektorat des Kantons müssen die Auswertungsberichte ebenfalls zugestellt werden.
Beschlussesantrag:
I.
1. Die Einführung der grossen Blockzeiten an den Kindergärten, Primarschulen, Einführungsklassen und Kleinklassen an den Schulen der Stadt Olten wird genehmigt.
2. Die jährlich wiederkehrenden Besoldungskosten (Stand Schuljahr 2004/2005) im Betrage von Fr. 455'687.— werden mitbewilligt.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
- Die Beschlüsse I/1 und I/2 unterliegen dem obligatorischen Referendum.