BERICHT UND ANTRAG
DES STADTRATES
AN DAS GEMEINDEPARLAMENT
KONZEPT INNENSTADT 2008
Parkhaus Munzingerplatz mit Begegnungszone
Inhaltsverzeichnis
I Ausgangslage, Verfahren, Mitwirkung
1. Ausgangslage
2. Spezialkommission
3. Projektorganisation, Prozessablauf, Terminplan
4. Freigabe des «Konzeptes Innenstadt 2008»
5. Mitwirkungsverfahren
6. Eingaben im Rahmen der Mitwirkung / Stellungnahme der Spezialkommission
7. Stellungnahme des Stadtrates zu den Eingaben
8. Inwieweit wurde das «Konzept Innenstadt 2008» auf Grund der Eingaben (Mitwirkung) verändert oder ergänzt?
II Konzept Innenstadt 2008
1. Übergeordnete Ziele
2. Inhalt und Zweck des «Konzeptes Innenstadt 2008»
III Begegnungszone
1. Definition der Begegnungszone
2. Zeitliche Entwicklung der Begegnungszone mit veränderten Verkehrsregimes
3. Einführung der Begegnungszone (2009)
4. Begegnungszone nach Inbetriebnahme des Parkhauses Munzingerplatz
(ab 2011/2012)
5. Begegnungszone nach Eröffnung der Entlastung Region Olten, ERO (ab 2013)
IV Gestaltungskonzept für die Aufwertung der öffentlichen Räume
1. Bedeutung und Stellenwert der öffentlichen Räume
2. Wettbewerb im Rahmen von fünf Projektstudien
3. Beschrieb des Siegerprojektes «Parkett»
4. Überarbeitung des Projektes «Parkett» / Vorprojekt
5. Behindertengerechtes Bauen
6. Realisierung
V Parkhaus Munzingerplatz
1. Evaluation Standort Parkhaus Innenstadt
2. Parkplatzbedarf
3. Parkplatzanzahl im Parkhaus Munzingerplatz
4. Aufhebung bestehender öffentlicher Parkplätze
5. Kurzzeitparkplätze
6. Parkplatzbilanz
7. Evaluation Erschliessung Parkhaus Munzingerplatz
8. Beurteilung Verkehrszustände für Parkhauserschliessung über Dornacherstrasse
9. Umweltverträglichkeit
10. Gestaltungsplan
11. Realisierung
VI Parkhaus Munzingerplatz / Wirtschaftlichkeit
1. Vorprojektstudie mit Kostenschätzung
2. Geologischer Kurzbericht
3. Stellungnahme der Kantonsarchäologie
4. Parameter welche die Wirtschaftlichkeit beeinflussen
5. Finanzielles Engagement und Rahmenbedingungen der Stadt Olten
VII Parkhaus Munzingerplatz / Investorenwettbewerb / Baurechtsvertrag
1. Öffentliche Ausschreibung des Investorenwettbewerbes
2. Wettbewerbsprogramm
3. Baurechtsvertrag mit Zusatzvereinbarung
VIII Parkleitsystem
1. Grundsatz
2. Vorgehen
3. Kosten
IX Kosten
1. Begegnungszone mit Aufwertung öffentlicher Räume
1.1 Kostenschätzung für Realisierung
1.2 Kredit für Projektierung mit KV
2. Parkhaus Munzingerplatz
2.1 Kostenschätzung
2.2 Durchführung Investorenwettbewerb
2.3 Folgekosten im Rahmen der Realisierung
2.4 A-fonds-perdu-Beitrag von Seiten der Stadt
3. Parkleitsystem
X Erforderlicher Kredit
XI Weiteres Vorgehen / Terminplan
Anhänge
Anhang 1 Mitglieder der Spezialkommission
Anhang 2 Projektorganisation
Anhang 3 Definition der Begegnungszone
Anhang 4 Einführung Begegnungszone (Zustand Z1, 2009)
Anhang 5 Begegnungszone nach Inbetriebnahme des Parkhauses Munzingerplatz (Zustand Z2, ab 2011/2012)
Anhang 6 Begegnungszone nach Inbetriebnahme der ERO (Zustand Z3, ab 2013)
Anhang 7 Umgestaltung Knoten Capitol
Anhang 8 Bestehendes Parkplatzangebot
Anhang 9 Aufhebung bestehender öffentlicher Parkplätze
Anhang 10 Evaluation «Erschliessungsvarianten»
Anhang 11 Rampenanlage Dornacherstrasse / Bestvariante
Anhang 12 Vergleich Parkgebühren mit vergleichbaren Städten
Anhang 13 Bleichmattstrasse, Radstreifen mit Haltebalken
Beilagen
Beilage 1 Zusammenstellung Mitwirkungsbeiträge / Stellungnahme der Spezialkommission
Beilage 2 Verkehrskonzept Innenstadt / Begegnungszone, Bericht Verkehr
Beilage 3 Vorprojekt «Gestaltungskonzept öffentliche Räume»
Beilage 4 Beleuchtungskonzept
Beilage 5 Kostenschätzung «Begegnungszone mit Gestaltungskonzept» und Projektierungskredit
Beilage 6 Parkierungskonzept Innenstadt / Parkhaus Munzingerplatz, Bericht Verkehr
Beilage 7 Parkhaus Munzingerplatz / Umweltverträglichkeit zur Voruntersuchung
Beilage 8 Parkhaus Munzingerplatz / Städtebauliche Beurteilung Rampenanlage
Beilage 9 Vorprojektstudie Parkhaus Munzingerplatz
Beilage 10 Geologischer Bericht
Beilage 11 Programm Investorenwettbewerb
Beilage 12 Entwurf Baurechtvertrag
Beilage 13 Zusatzvereinbarung zum Baurechtsvertrag
BERICHT UND ANTRAG DES
STADTRATES AN DAS GEMEINDEPARLAMENT
Konzept Innenstadt 2008, Parkhaus Munzingerplatz mit Begegnungszone/Zustimmung Konzept, weiteres Vorgehen und Genehmigung Kredit
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
Zusammenfassung:
Die Bedeutung der Innenstädte wurde während der letzten Jahrzehnten wieder vermehrt erkannt. So wurde und wird gesamtschweizerisch und auch europäisch in die Innenstädte grosszügig investiert – sowohl von der öffentlichen Hand als auch von privater Seite. Damit werden unsere Innenstädte wieder Anziehungspunkte für Besucher/-innen, Einkaufende, Bewohner/-innen und Arbeitende.
Wir alle sind aufgefordert unseren Blick zu schärfen für die Werte und Entwicklungschancen unserer Oltner Innenstadt. Wir müssen das Verständnis und die Bereitschaft aufbringen, stets neue Massnahmen zur Attraktivierung unserer Innenstadt zu erarbeiten und zu realisieren. Eine Daueraufgabe und auch die richtige Antwort auf die peripheren Einkaufszentren. Denn wir dürfen nicht in Konkurrenz mit diesen treten, sondern wir müssen für unsere Besucher/-innen und Kunden/Kundinnen eine andere, hohe Erlebnisqualität und -vielfalt bieten. Die städtische Urbanität mit den vielfältigsten Nutzungsangeboten – von kommerziellen bis zu kulturellen Dienstleistungen – bietet dazu eine gute Chance.
Die vorbereitende Spezialkommission und der Stadtrat sind überzeugt, dass mit der Realisierung des vorliegenden Konzeptes «Innenstadt 2008» die vorerwähnten Ziele nachhaltig erfüllt werden. Damit werden unserer Innenstadt neue Entwicklungsimpulse verliehen.
Das Konzept «Innenstadt 2008» beinhaltet die Einführung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Begegnungszone und die gestalterische und nutzungsmässige Aufwertung der öffentlichen Räume sowie die Realisierung des Parkhauses Munzingerplatz.
Die Begegnungszone wird nicht «nur» mit rein «polizeirechtlichen» und «verkehrstechnokratischen» Massnahmen – wie z. B. Signalisierungen – realisiert, sondern durch die gestalterische und nutzungsmässige Aufwertung der öffentlichen Räume unterstützt. Damit soll einerseits das rücksichtsvolle «Miteinander» der verschiedenen Verkehrsteilnehmer/-innen gefördert werden. Andererseits wird für das Flanieren, sich aufhalten, sich begegnen und für Läden, Restaurants, kulturelle Einrichtungen, Markt, Events usw. mehr Platz geschaffen.
Das Gestaltungs- und Nutzungskonzept für die öffentlichen Räume basiert auf dem Siegerprojekt aus dem durchgeführten Wettbewerb im Rahmen von fünf Projektstudien. Aufgrund der Beurteilung der damaligen Jury, der wertvollen Beiträge im Rahmen der Mitwirkung und der aktiven Mitarbeit der Spezialkommission wurde das Wettbewerbsprojekt zum nun vorliegenden Vorprojekt mit Kostenschätzung ausgearbeitet. Die geschätzten Kosten (exkl. MwSt.) belaufen sich auf rund Fr. 17.2 Mio. Diese müssen insofern relativiert werden, da sich die Kosten für die ohnehin anfallenden Sanierungsarbeiten (Strassenbeläge, Leitungen usw.) auf rund Fr. 10.7 Mio. (exkl. MwSt.) belaufen. Die Mehrkosten für die Begegnungszone inklusive der Aufwertung der öffentlichen Räume betragen somit rund Fr. 7 Mio. (inkl. MwSt.). Zudem ist zu erwähnen, dass in Abhängigkeit mit der Realisierung des Parkhauses Munzingerplatz und der ERO die Realisierung in vier Etappen über die Zeitdauer von cirka sechs Jahren vorgesehen ist.
Die heute über die ganze Innenstadt verteilten öffentlichen Parkplätze (ca. 230) sind verantwortlich für den markanten Parksuchverkehr, welcher die Innenstadt unnötig belastet und zudem die Erreichbarkeit für unsere Besucher/-innen und Kunden/Kundinnen erschwert. Sämtliche öffentlichen Parkplätze im Bereich der Begegnungszone werden aufgehoben und in das Parkhaus Munzingerplatz integriert. Das Parkhaus Munzingerplatz bietet mit seinen vorgesehenen 300 bis max. 400 Parkplätzen ein konzentriertes und attraktives Parkplatzangebot an zentralster Lage mit optimalem Fussgängerzugang zur gesamten Innenstadt. Für Kurzbesorgungen werden max. 30 Kurzzeitparkplätze mit einer Parkdauer von 15 Minuten geschaffen. Diese werden im Interesse der Kontrollierbarkeit bewirtschaftet (Fr. 0.50 / 15 Min.).
Das Parkhaus Munzingerplatz wird direkt ab der Kantonsstrasse (Capitol-Kreuzung) über die Dornacherstrasse via nördliches Areal des Hübelischulhauses erschlossen. Damit wird die Begegnungszone vom Erschliessungsverkehr des Parkhauses Munzingerplatz möglichst freigehalten. Die Erschliessung überzeugt auch in städtebaulicher Hinsicht, wird sie doch optimal in die Stadtstruktur eingebettet und es werden keine Strassenräume durch Rampenanlagen verunstaltet.
Das Parkhaus Munzingerplatz soll durch einen privaten Investor (Team) realisiert werden. Zu diesem Zweck wird ein Baurecht erteilt. Um eine in allen Belangen optimale Lösung zu erhalten, wird nach dem Entscheid des Gemeindeparlamentes vom 18. November 2008 ein Investorenwettbewerb durchgeführt.
Die Mehrkosten für die vorgeschlagene Bestvariante «Erschliessung Dornacher-strasse» (Rampenanlage mit Tunnel), gegenüber einer Lösung mit Rampenanlage direkt an das Parkhaus Munzingerplatz betragen ca. Fr. 2 bis 2.5 Mio. Diese Mehrkosten können dem Parkhaus Munzingerplatz nicht zusätzlich belastet werden, da auf Grund der ohnehin hohen Erstellungskosten (Felsaushub) nach Einschätzung der Experten der Parkhausbetrieb keine marktkonforme Rendite abwerfen würde. Aus diesem Grund werden von der Stadt Olten rund Fr. 2.3 Mio. aus dem Fonds «Auskaufsgelder für nicht erstellte Parkplätze» als A-fonds-perdu-Beitrag in den Bau des Parkhauses eingeworfen. Bei der Heimfallentschädigung wird dieser Betrag selbstverständlich mitberücksichtigt bzw. in Abzug gebracht.
Nach dem Abschluss des Investorenwettbewerbes (Zuschlag des Baurechtes an den Investor mit dem besten Angebot) und der Ausarbeitung des Projektes «Begegnungszone mit Aufwertung der öffentlichen Räume» wird die gesamte Vorlage am 25. Juni 2009 dem Gemeindeparlament zur Genehmigung unterbreitet und anschliessend die erforderliche Urnenabstimmung am 27. September 2009 durchgeführt.
Abschliessend ist zu erwähnen, dass die Oltner Politik die Zeichen der Zeit erkannt hat und verschiedenste Projektierungen und Realisierungen der öffentlichen Hand im Interesse einer erfolgsversprechenden und nachhaltigen Stadtentwicklung vorantreibt. Gleichzeitig werden die ebenso wichtigen Projekte und Realisierungen des Kantons, der SBB und der privaten Investoren aktiv begleitet und unterstützt. Stellvertretend seien hier nur einige Bespiele erwähnt, so die Entlastung Region Olten (ERO), die Quartierentwicklungen im Kleinholz, Olten SüdWest und Bornfeld, die Attraktivierung des Aareraumes, die Projekte Bahnhof Ost, Bahnhof West und SBB-Werkstättenareal sowie die Projekte im Bereich der Bildung und der Aufwertung der Museen. Die Realisierung des Konzeptes «Innenstadt 2008» bietet einen weiteren wichtigen Baustein im Kontext der Stadtentwicklung und wird das Erscheinungsbild und das Image der Oltner Innenstadt massgebend verbessern.
Die vorberatende Spezialkommission und der Stadtrat wollen diese Chance gezielt nutzen und empfehlen deshalb dem Gemeindeparlament die Vorlage gutzuheissen und die erforderlichen Kredite zu genehmigen.
I
Ausgangslage, Verfahren, Mitwirkung
1. Ausgangslage
Grundlage für diese Vorlage bilden die Beschlüsse des Gemeindeparlaments vom 28. Juni 2007, wonach der Stadtrat beauftragt wurde, dem Gemeindeparlament im November 2008 eine Vorlage zu unterbreiten, welche einerseits die Grundlage für die Einführung der Begegnungszone mit Gestaltungsvorschlägen zur Aufwertung der öffentlichen Räume (Strassen und Plätze) und andererseits die Grundlage für die Realisierung eines unterirdischen Parkhauses Munzingerplatz beinhaltet. Dabei hat das Gemeindeparlament ausdrücklich betont, dass die Begegnungszone, die Aufwertung der öffentlichen Räume und das Parkhaus Munzingerplatz in einem direkten Zusammenhang stehen und somit gemeinsam beurteilt und behandelt werden müssen. Dies bedeutet, dass die drei Teilprojekte «Begegnungszone», «Aufwertung der öffentlichen Räume» und «Parkhaus Munzingerplatz» in einer Vorlage zusammengefasst werden.
2. Spezialkommission
In Anbetracht der Wichtigkeit und Komplexität dieses Geschäftes und im Interesse einer möglichst breit abgestützten Meinungsbildung wurde eine Spezialkommission eingesetzt.
Die Spezialkommission setzte sich zusammen aus je einem Vertreter bzw. je einer Vertreterin der Geschäftsprüfungskommission, der im Parlament vertretenen Parteien (wenn möglich Parlamentarier/-in), der Kommission für Stadtentwicklung, der Baukommission und der Kommission für Öffentliche Sicherheit. Im Interesse der Kontinuität wurden für sämtliche Vertreter/-innen entsprechende Stellvertreter/-innen bestimmt. Die Mitglieder der Spezialkommission sind im Anhang 1 aufgeführt.
3. Projektorganisation, Prozessablauf und Terminplan
Die Projektorganisation ist im Anhang 2 dargestellt. Als externe Experten wurden beauftragt:
- Markus Reichenbach, Büro smt,
Verkehrsplanung und Umwelt
- Matthias Wehrlin, Büro Atelier Wehrlin,
Städtebau
- Michael Ringli, Implenia AG,
Erstellungskosten auf Basis Vorprojekt, Wirtschaftlichkeitsbeurteilung,
Vorschlag Finanzierung
- Marcel Rietschi, Stokar + Partner AG,
Investorenwettbewerb
- Dr. Rudolf Steiner, Dr. iur. Fürsprech und Notar,
Rechtsfragen und Baurechtsvertrag
Dank der äusserst konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Spezialkommission, den externen Fachleuten und den Verantwortlichen der Verwaltung konnten die äusserst komplexen Themen sorgfältig diskutiert, beurteilt und der vorgegebene Zeitplan eingehalten werden.
4. Freigabe zur Mitwirkung
Die Spezialkommission hat die Vorlage anlässlich ihrer 7. Sitzung vom 22. April 2008 mit sämtlichen Berichten zur Mitwirkung zuhanden des Stadtrates freigegeben.
Der Stadtrat hat seinerseits am 26. Mai 2008 die Vorlage zur Mitwirkung freigegeben.
5. Mitwirkungsverfahren
Die Ausstellung zur Mitwirkung in der Eingangshalle des Stadthauses dauerte vom 3. Juni bis 27. Juni 2008. Während dieser Zeit fanden zwei Informationsveranstaltungen statt, an welchen interessante Diskussionen geführt wurden.
6. Eingaben im Rahmen der Mitwirkung / Stellungnahme der Spezialkommission
Während der vierwöchigen Mitwirkung mit Ausstellung und zwei Informationsveranstaltungen haben die nachfolgend aufgeführten Parteien, Interessenverbände und Privatpersonen rechtzeitig ihre Beiträge eingereicht:
1. Gewerbe Olten
2. SP der Stadt Olten
3. CVP der Stadt Olten
4. SVP der Stadt Olten
5. Grüne der Stadt Olten
6. FDP der Stadt Olten
7. IG Velo Region Olten
8. Verkehrs-Club der Schweiz, Sektion Solothurn
9. Lehrerinnen und Lehrer des Hübelischulhauses
10. Hans-Dieter Jäggi, Marktgasse 11, 4600 Olten
11. Christine von Arx, Martin Distelistrasse 4, 4600 Olten
12. Georg Hasenfratz, Eigenheimweg 16, 4600 Olten
13. Werner Geiser, Grundeigentümer der Liegenschaft Ringstrasse 12, 4600 Olten
14. Rita Lanz, Eigenheimweg 16, 4600 Olten
15. Mike Iselin, Elsastrasse 19, 4600 Olten
Die Spezialkommission hat in drei Sitzungen die Eingaben eingehend geprüft und beurteilt. Sie dankt an dieser Stelle den politischen Parteien, den Interessenverbänden und den Privatpersonen für ihr Engagement und ihre kritischen und wertvollen Beiträge.
Vorab stellt die Spezialkommission fest, dass die Attraktivierung der Innenstadt nicht ein einmaliger Akt, sondern ein Prozess ist – gleichsam eine Daueraufgabe. Wir alle müssen das Auge für die Werte und das Entwicklungspotenzial unserer Innenstadt schärfen und gleichzeitig das Verständnis und die Bereitschaft für ständige Verbesserungen aufbringen. In diesem Sinn ist die vorgeschlagene Einführung der Begegnungszone mit der Aufwertung der öffentlichen Räume (Strassen und Plätze) und auch das Parkierungskonzept mit Parkhaus Munzingerplatz ein erfolgsversprechendes und nachhaltiges Massnahmenpaket, das es ständig auf Grund der Erfahrungen weiter zu entwickeln gilt. Nur der ständige Dialog zwischen allen Interessierten und Betroffenen (Gewerbetreibende, Bewohner/-innen, Kulturschaffende, Politiker/-innen usw.) wird zu einer kontinuierlichen und damit nachhaltigen Attraktivierung unserer Innenstadt führen. Dazu braucht es nach Auffassung der Spezialkommission ein Innenstadt-Management und -Marketing. Ein solches Projekt muss in enger Zusammenarbeit mit dem Gewerbe Olten und der Wirtschaftsförderung durchgeführt und von einem professionellen Büro begleitet werden.
Im Anhang 3 sind die für die Spezialkommission massgebenden Inhalte der verschiedenen Eingaben sowie die entsprechenden Stellungnahmen thematisch zusammengefasst.
7. Stellungnahme des Stadtrates zu den Eingaben zum Mitwirkungsverfahren
Der Stadtrat schliesst sich der Stellungnahme der Spezialkommission an.
8. Was wurde auf Grund der Mitwirkung projektmässig verändert?
- Ausdehnung der Begegnungszone auf die Mühlegasse.
- Überarbeitung der Gestaltung im Bereich Konradstrasse, insbesondere hinsichtlich der ursprünglich vorgeschlagenen Wasserrinnen, welche für Fussgänger/-innen und Velofahrer/-innen gefährlich sind.
- Die Kirchgasse wurde inzwischen im Sinn einer «platzartigen» Gestaltung weiterentwickelt.
- Fahrradstreifen mit Haltebalken im Bereich der südlichen Bleichmattstrasse / Knoten Ziegelfeldstrasse.
- Die Spezialkommission teilt die Auffassung des Stadtrates, dass die vorgeschlagene Anzahl Parkplätze im Parkhaus Munzingerplatz von rund 300 auf maximal 400 erhöht werden kann (Obergrenze hinsichtlich Umweltverträglichkeit), sofern dies wirtschaftlich möglich ist und ein Investor gefunden wird. Bei 300 Parkplätzen im Parkhaus Munzingerplatz müssen 230 oberirdische Parkplätze aufgehoben werden. Bei einem allfällig erhöhten Parkplatzangebot im Parkhaus Munzingerplatz soll die Anzahl der aufzuhebenden oberirdischen Parkplätze «massvoll» erhöht werden. Dies bezieht sich selbstverständlich auf sogenannte Konkurrenzparkplätze zum Parkhaus Munzingerplatz und somit auf die Gebiete Amthausquai und Römerstrasse und allenfalls auf die Schützenmatte / Rötzmatt.
- Im Bereich der vorgeschlagenen Begegnungszone sollen maximal 30 Kurzzeitparkplätze realisiert werden. Die Parkdauer soll dabei auf 15 Minuten beschränkt werden, da bei einer Parkdauer von 30 Minuten das Parkhaus Munzingerplatz konkurrenziert würde.
II
Konzept Innenstadt 2008, Parkhaus mit Begegnungszone
1. Übergeordnete Ziele
Während den letzten Jahrzehnten hat der Stellenwert der Innenstädte – gesamtschweizerisch und auch europäisch – wieder stark an Bedeutung gewonnen. Die Politik, die Wirtschaft, die Gewerbetreibenden, die Kulturschaffenden und nicht zuletzt auch die Bevölkerung haben die Werte und Chancen unserer Innenstädte wieder erkannt und sind auch bereit, in diese zu investieren.
Gerade auch auf die Konkurrenz der nahegelegenen Einkaufsmöglichkeiten – insbesondere der peripheren Einkaufszentren – braucht es eine überzeugende Antwort. Diese liegt vor allem in der städtischen Urbanität (Nutzungsziel fällt auf kleinsten Raum), welche bei entsprechender Aufwertung zu einem unverwechselbaren und interessanten Erlebnisraum wird. Das Einkaufen wird im Zusammenspiel mit anderen typischen städtischen Nutzungen wie Kultur, Bildung usw. zu einem Erlebnis, das sich von den Einkaufszentren im Grünen unterscheidet. Die Innenstadt soll zu diesem Zweck als Einkaufs- und Dienstleistungsort, als Ort der Kultur und Bildung, der Begegnung, des Flanierens und des Erlebens gefördert werden. Die Bevölkerung der Region und der Stadt soll sich in unserer Innenstadt wohl und sicher fühlen und die verschiedenartigsten Nutzungen und Angebote unserer Innenstadt erleben und geniessen können.
Der Stadtrat ist sich bewusst, dass eine interessante und lebendige Innenstadt von vielen Faktoren abhängt und die Kooperation zwischen der Bevölkerung, der Politik, der Wirtschaft, den Gewerbetreibenden und den Kulturschaffenden verlangt.
Die Innenstadt soll durch ein entsprechendes Verkehrsregime von Durchgangsverkehr / Fremdverkehr entlastet werden. Damit soll die Erreichbarkeit der Innenstadt für unsere Besucher/-innen, Einkaufende, für Interessierte an Kultur und Bildung sowie für die Arbeitenden gezielt verbessert werden. Dies gilt für den öffentlichen Verkehr wie auch für den motorisierten Individualverkehr. Der Langsamverkehr (Fussgänger/-innen und Velofahrer/-innen) soll als umweltschonendes Verkehrsmittel gefördert werden. Mehr Raum zum Flanieren, sich aufhalten, sich begegnen usw., um die Vorzüge unserer Innenstadt ohne Hektik geniessen zu können.
Das Verkehrsregime soll nicht nur auf reinen «technokratischen» Signalisationsmassnahmen basieren. Die gestalterische und nutzungsmässige Aufwertung unserer öffentlichen Räume (Strassen und Plätze) soll das verständnisvolle und rücksichtsvolle Miteinander zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmer/-innen zusätzlich fördern.
Die heute über die ganze Innenstadt verteilten öffentlichen Parkplätze führen zwangsläufig zu einem unkoordinierten und damit erhöhten Erschliessungsverkehr und zudem zu einem markanten Parksuchverkehr. Diese bestehenden öffentlichen Parkplätze sollen in einem konzentrierten und attraktiven Angebot im Rahmen eines innenstädtischen Parkhauses integriert werden. Mit einer möglichst direkten Erschliessung des innenstädtischen Parkhauses ab dem übergeordneten Strassennetz (Kantonsstrassen) soll die Innenstadt vom motorisierten Individualverkehr weitgehend entlastet werden (kanalisierter Erschliessungsverkehr, Reduktion des Parksuchverkehrs). Die durch die Aufhebung der bestehenden Parkplätze neu gewonnenen Flächen sollen den Fussgänger/-innen zu Gute kommen. Mehr Platz wird auch den Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Aktivitäten (Aussenverkauf, Aussenrestaurant, Ausstellungen, Events usw.) in vermehrtem Mass auf die öffentlichen Flächen erweitern können.
2. Inhalt und Zweck des «Konzeptes Innenstadt 2008, Parkhaus mit Begegnungszone»
Das Konzept Innenstadt 2008 beinhaltet die Einführung und etappenweise Entwicklung der Begegnungszone, die etappenweise Aufwertung der öffentlichen Räume, die Realisierung des Parkhauses Munzingerplatz und eines Parkleitsystems.
Die Spezialkommission und der Stadtrat sind überzeugt, dass mit dem vorgeschlagenen Massnahmenpaket die vorerwähnten Ziele optimal und nachhaltig erfüllt werden können. Wie bereits erwähnt, handelt es sich dabei nicht um einen einmaligen Akt, sondern um einen Prozess, bei welchem wir alle aufgefordert sind, aufgrund der gemachten Erfahrungen stets Verbesserungen anzustreben und auch zu realisieren.
Die drei Themenbereiche «Begegnungszone», «Gestalterische und nutzungsmässige Aufwertung der öffentlichen Räume» und die «Realisierung des Parkhauses Munzingerplatz» wurden entsprechend ihrer gegenseitigen Abhängigkeiten stets zusammen und ganzheitlich diskutiert und beurteilt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit werden nachfolgend die drei Themen einzeln beschrieben.
III
Begegnungszone
1. Zweck und Definition der Begegnungszone
Wie bereits erwähnt, soll die Attraktivität der Innenstadt durch die Schaffung von Aufenthalts- und Begegnungsräumen gefördert werden. Die öffentlichen Räume (Strassen und Plätze) bilden dazu die nötige Infrastruktur. Um diese attraktiver gestalten zu können, muss das Miteinander zwischen den Strassenraumbenützern (motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr und Langsamverkehr) gefördert und entsprechend neu definiert werden. Die Schaffung einer Begegnungszone bildet dazu den nötigen gesetzlichen Rückhalt. Mit der Begegnungszone wird den Fussgänger/-innen mehr Fläche zum Einkaufen, Flanieren und als Begegnungsort zur Verfügung gestellt. Auch die Dienstleistungsbetriebe (Läden, Restaurants usw.) und die kulturellen Einrichtungen sollen durch mehr zur Verfügung gestellte Flächen profitieren, um ihre Aktivitäten auf den öffentlichen Raum erweitern zu können.
In der Begegnungszone beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, die Fussgänger/-innen haben gegenüber dem Fahrzeugverkehr Vortritt. Sie können jederzeit und überall die Fahrbahn queren, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Die Definition der Begegnungszone ist im Anhang 3 dargelegt.
2. Zeitliche Entwicklung der Begegnungszone mit veränderten Verkehrsregimes
Mit der Realisierung des Parkhauses Munzingerplatz, der damit verbundenen Aufhebung sämtlicher bestehender oberirdischer Parkplätze im Bereich der Begegnungszone (Eröffnung ab 2011/2012) und mit der Umsetzung des Projektes Entlastung Region Olten (ERO) sowie dessen Kernstück, der Umfahrungsstrasse Olten (Eröffnung 2013), eröffnen sich neue Verkehrslösungen für eine vermehrte Attraktivität der Innenstadt.
Mit dem neuen Verkehrsregime, sprich der Begegnungszone, sollen bereits kurzfristig, also vor der Eröffnung des Parkhauses Munzingerplatz und der Entlastungsstrasse (ERO), Verbesserungen erreicht werden. Mit der Inbetriebnahme des Parkhauses Munzingerplatz eröffnet sich eine Weiterentwicklung der Begegnungszone und mit der Inbetriebnahme der Entlastung Region Olten wird die Umsetzung der Begegnungszone komplettiert. Daraus ergeben sich mehrere Zustände, von der bestehenden Situation (Z0) bis zum definitiven Zustand nach der Eröffnung der Entlastungsstrasse. Meilensteine sind die kurzfristige Einführung der Begegnungszone (Z1), die Eröffnung des Parkhauses Munzingerplatz (Z2) und die Eröffnung der Entlastungsstrasse im Rahmen des Projektes ERO (Z3).
3. Einführung der Begegnungszone / (Zustand Z1, 2009)
Der Zustand Z1 ist im Anhang 4 dargestellt.
Mit der kurzfristigen Einführung der Begegnungszone als Basismassnahme im Kernbereich der Innenstadt und der Altstadt soll – vom bestehenden Verkehrszustand ausgehend – rasch eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität erreicht werden. Dies soll mit einer sukzessiven gestalterischen und nutzungsmässigen Aufwertung der Strassenräume und Plätze erfolgen (vergleiche Ziffer IV dieses Berichtes). Die Begegnungszone mit den entsprechenden Verkehrsregeln und die Aufwertung der öffentlichen Räume sollen zu einer veränderten Verkehrskultur führen, welche das tolerante und rücksichtsvolle Miteinander aller Verkehrsteilnehmer/-innen fördert.
Im Rahmen der Einführung der Begegnungszone werden neben den entsprechenden Signalisierungen die Einfahrtsbereiche markiert (zum Teil provisorisch, z. B. mit Farbe) und die stärkere Verknüpfung zwischen Altstadt und Innenstadt realisiert.
Während des Zustandes Z1 – also vor der Inbetriebnahme bzw. Realisierung des Parkhauses Munzingerplatz – werden grundsätzlich keine Parkplätze aufgehoben. Während dem Bau des Parkhauses Munzingerplatz (Bauzeit ca. 1 ½ Jahre, zusätzlich ca. 4 ½ Monate Grabungsarbeiten durch Kantonsarchäologie, total ca. 2 Jahre) müssen selbstverständlich die Parkplätze auf dem Munzingerplatz sowie allfällig einige zusätzliche für die Bauplatzinstallation und für den Baustellenverkehr aufgehoben werden.
In den Zustand Z1 fällt die Bauzeit des Parkhauses. Durch eine optimale Baustellenorganisation ist die Zugänglichkeit zu den betroffenen Liegenschaften sicherzustellen, wie z. B. die rückwärtige Erschliessung der Liegenschaften an der Baslerstrasse.
4. Begegnungszone nach Inbetriebnahme des Parkhauses Munzingerplatz /
(Zustand Z2, ab 2011/2012)
Der Zustand Z2 ist im Anhang 5 dargestellt.
Nach der Einführung der Begegnungszone soll in einem zweiten Schritt die Verbesserung der Parkierungssituation in der Innenstadt erreicht werden. Dies umfasst die Erstellung des Parkhauses Munzingerplatz mit einer Kapazität von 300 - 400 Parkplätzen sowie die Aufhebung von 230 oberirdischen öffentlichen Parkplätzen im Bereich der Begegnungszone. Für die Parkierungsbedürfnisse für den «Kurzeinkauf» (Kiosk, Blumenladen, Metzgerei, Bäckerei, Post usw.) sind maximal 30 Kurzzeitparkplätze mit max. 15 Minuten Parkdauer vorgesehen. Die integrale Umsetzung der Parkierungsmassnahmen ist unabdingbar, um die Zielsetzungen bezüglich Attraktivierung der Innenstadt zu erfüllen und um einen wirtschaftlichen Betrieb des Parkhauses zu gewährleisten.
Die Erschliessung des Parkhauses Munzingerplatz erfolgt über die Dornacherstrasse. Dies bedingt die Aufhebung des bestehenden Einbahnregimes und Anpassung des Knotens Ziegelfeld-/Ring-/Dornacherstrasse (Capitol-Kreuzung). Die Knotenanpassungen erfolgen unter den Aspekten der Leistungsfähigkeit und der Einführung der Veloverkehrsachsen Dornacherstrasse Nord - Dornacherstrasse Süd und Dornacherstrasse Nord - Ringstrasse (mit Weiterführung über die Hammerallee und später als Verbindung in das Gebiet Olten SüdWest; vgl. Anhang 7). Mit der Modifikation des Capitol-Knotens sollen auch die «Einfahrtstore» zur Begegnungszone an die definitiven Standorte unmittelbar an den Knotenbereich verschoben werden.
Um den zu- und wegfahrenden Parkhausverkehr über vergleichsweise «verträgliche» Achsen zu lenken, sind flankierende Massnahmen notwendig. Dazu sollen die nachfolgenden Strassenabschnitte vom motorisierten Individualverkehr gesperrt werden:
Hübelistrasse Süd (Zubringerdienst gestattet), Dornacherstrasse südlich der Ein- und Ausfahrt zum / vom Parkhaus (Wendemöglichkeit für PW, erlaubt für LKW, welche für die Anlieferung im Bereich Dornacherstrasse und Ringstrasse Ost – ab Hübelistrasse – benötigt werden) sowie zwischen Munzingerplatz und Kirchgasse. Der Veloverkehr ist davon ausgenommen.
Generell soll die Durchlässigkeit für den Veloverkehr maximal gehalten werden. In Einbahnstrassen und Strassen mit Fahrverboten wird der Veloverkehr generell zugelassen.
Anstelle der heute über die ganze Innenstadt verstreuten Parkplätze wird mit dem Parkhaus Munzingerplatz ein konzentriertes und attraktives Parkplatzangebot geschaffen. Damit wird einerseits der Parksuchverkehr markant reduziert und andererseits können die durch die Aufhebung der Parkplätze gewonnenen Flächen in attraktiver Form genutzt werden.
5. Begegnungszone nach Inbetriebnahme der Entlastungsstrasse ERO /
(Zustand Z3 ab 2013)
Der Zustand Z3 ist im Anhang 6 dargestellt.
Der Zustand Z3 (ab 2013) stellt den Zustand nach Eröffnung der ERO dar. Der Begegnungszone werden dabei die flankierenden Massnahmen zur ERO überlagert. Dies beinhaltet die Sperrung der Kirchgasse, des Teilbereichs der inneren Baslerstrasse südlich der Konradstrasse sowie der Mühlegasse für den motorisierten Individualverkehr. Die entsprechenden Fahrverbote werden mit der Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet» versehen. Der Anstösserverkehr, der Güterumschlag, der Zubringerdienst sowie der Bus- und Zweiradverkehr werden weiterhin zugelassen.
Die Erschliessung des Parkhauses Munzingerplatz erfolgt analog Zustand Z2 weiterhin über die Dornacherstrasse.
Mit der Inbetriebnahme der ERO werden bestehende Kantonsstrassenabschnitte vom motorisierten Individualverkehr entlastet. Mit dieser Entlastung (Bereich «Ziegelfeldstrasse - Ringstrasse - Froburgstrasse - Amthausquai») entsteht ein «Spielraum», um die nördlichen Anschlüsse der Innenstadt flexibler zu gestalten und damit Umwegfahrten im Innenstadtbereich zu minimieren. Zudem kann der Verkehr auch auf die relativ verträglichen Achsen gelenkt werden.
Folgende Massnahmen sind vorgesehen und sollen umgesetzt werden:
- Knoten Ziegelackerstrasse / Ziegelfeldstrasse:
Im Rahmen der Umgestaltungsmassnahmen zur ERO ist die Einführung der Linksabbiegebeziehung Richtung Westen vorgesehen. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, die in der Begegnungszone befindlichen Strassenstücke Ringstrasse und Bleichmattstrasse vom Durchgangsverkehr in Richtung Westen zu entlasten (Vergleiche nachfolgende Massnahme).
- Knoten Bleichmattstrasse / Ziegelfeldstrasse:
Um die Verkehrsbelastung auf der Beziehung «südliche Ringstrasse – Bleichmattstrasse» zu reduzieren und um Rückstaubildungen vom Knoten Bleichmattstrasse / Ziegelfeldstrasse in die Bleichmattstrasse und allenfalls in die Ringstrasse während den Hauptverkehrszeiten zu beschränken, soll die Linksabbiegebeziehung auf der Bleichmattstrasse in Richtung Westen aufgehoben werden. Alternative Fahrbeziehungen in Richtung Westen bestehen auf der Bannstrasse und neu auf der Ziegelackerstrasse.
- Wünschbar ist die Einführung der Linksabbiegebeziehung aus der inneren Baslerstrasse Richtung Westen. Dies soll im Rahmen der Umgestaltungsmassnahmen zur ERO geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass im Rahmen der Umgestaltungsmassnahmen zur ERO auf der Handelshofkreuzung auch im Bereich der Froburgstrasse ein lichtsignalgesteuerter Fussgängerübergang vorgesehen ist. Damit könnte die heutige Fussgängerunterführung aufgehoben werden.
- Amthausquai:
Um den Verkehr aus dem Amthausquai bzw. Klosterplatz nicht mehr über die Römerstrasse führen zu müssen, ist die Einführung der Linksabbiegebeziehung vom Amthausquai Richtung Westen im Rahmen der Umgestaltungsmassnahmen zur ERO zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.
IV
Gestaltungskonzept für die Aufwertung der öffentlichen Räume
1. Bedeutung und Aufwertung der öffentlichen Räume
Der Stellenwert der Innenstädte hat in der Politik, der Wirtschaft und der Bevölkerung gerade während den letzten Jahrzehnten gesamtschweizerisch und auch europäisch wieder an Bedeutung gewonnen. Eine attraktive und damit lebendige Innenstadt ist Voraussetzung für die Attraktivität und die Entwicklungsmöglichkeiten der gesamten Stadt und Region.
Wir alle sind aufgefordert, unser Bewusstsein für die Qualitäten und Werte unserer Innenstadt, aber auch für deren Gefährdung zu schärfen. Die Stärkung und Attraktivierung ist dabei eine Daueraufgabe. Im ständigen Dialog zwischen allen Beteiligten müssen neue und nachhaltige Lösungen und Massnahmen angestrebt und realisiert werden, dass unsere Innenstadt attraktiv, lebenswert und unverwechselbar bleibt. Attraktiv und lebendig kann unsere Innenstadt nur sein, wenn sich die Menschen wohl und sicher fühlen. Die Lebensqualität und das Sicherheitsbefinden stehen in engen Wechselbeziehungen und sind Voraussetzungen für ein lebendiges Stadtzentrum.
In diesem Kontext spielen die öffentlichen Räume (Strassen und Plätze) eine zentrale Rolle, prägen sie doch massgebend das Bild und damit auch das Image unserer Innenstadt. Ihre Gestaltung, im Zusammenspiel mit einem stadtgerechten Verkehr im Rahmen der Begegnungszone, ist massgebend verantwortlich für das Wohl- und Sicherheitsbefinden. Die öffentlichen Räume decken eine Vielzahl von Funktionen und Bedürfnissen ab. Sie sind Bewegungsfläche, Aufenthaltsbereiche und automatisch immer auch Orte der Begegnung. Hier drückt sich die Lebendigkeit des «städtischen» Lebens aus. Gerade auch in Anbetracht der Konkurrenz anderer, nahegelegener Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere auch der peripheren Einkaufszentren, muss die Innenstadt eine besondere und unverwechselbare Erlebnisvielfalt bieten. Die Chancen liegen dabei in der innerstädtischen Urbanität – in der Verknüpfung von kommerziellen und kulturellen Angeboten.
2. Wettbewerb im Rahmen von fünf Projektstudien
In Anbetracht der Wichtigkeit und Komplexität der gestalterischen Aufwertung der öffentlichen Räume und im Interesse verschiedenartiger und qualitätsvoller Lösungsvorschläge wurden fünf Büros zur Ausarbeitung eines Gestaltungskonzeptes eingeladen, nämlich die Büros:
- bbz Tino Buchs, Wasserwerkgasse 10, 3011 Bern
- Grünwerk 1, Leberngasse 15, 4600 Olten
- Metron Landschaftsarchitekten AG, Stahlrain 2, 5200 Brugg
- Schneider Landschaftsarchitekten, Kirchgasse 25, 4600 Olten
- Vogt Landschaftsarchitekten AG, Stampfenbachstrasse 57, 8006 Zürich
Die fünf Büros wurden verpflichtet jeweils Teams zu bilden. Voraussetzung war dabei der Einbezug eines Architekturbüros mit Kompetenz in städtebaulichen Themen.
Das vom Stadtrat eingesetzte Beurteilungsgremium unter dem Präsidium von Stadträtin Silvia Forster hat am 26. November 2007 mit den eingeladenen Teams eine Zwischenbesprechung durchgeführt. Die Präsentationen der Teams wurden eingehend diskutiert. Es wurden dabei Aktennotizen verfasst und den teilnehmenden Teams zugestellt.
Am 25. Januar 2008 haben sämtliche Teams ihre Projektvorschläge termingerecht eingereicht. Nach einer technischen Vorprüfung hat das Beurteilungsgremium am 29. Januar 2008 die eingereichten Vorschläge – welche durchwegs einen qualitativ hohen Standard aufwiesen – eingehend und umfassend diskutiert und beurteilt.
Das Beurteilungsgremium empfahl einstimmig den Projektvorschlag «Parkett» des Teams bbz Tino Buchs zur Weiterbearbeitung. Am 11. Februar 2008 hat der Stadtrat das Büro bbz unter Federführung von Tino Buchs mit der Weiterbearbeitung beauftragt.
3. Beschrieb des Siegerprojektes «Parkett» durch das Beurteilungsgremium
Das Beurteilungsgremium hat das Siegerprojekt «Parkett» wörtlich wie folgt beschrieben:
«Gesamtkonzeption
Das der Stadt latent zugrunde liegende Ordnungsmuster wird von den Verfassern neu aufgenommen und als städtebauliche Grundlage für die Inszenierung und Hierarchiebildung der einzelnen stadträumlichen Elemente, der Strassenzüge interpretiert. Grundsätzlich werden zwei laterale Hauptverkehrsachsen durch Verbindungsstrassen quer vernetzt. Mittig werden diese Querstrassen durch die Konradstrasse verbunden. Diese Verbindung bildet die Basis für den Spezialfall Konradstrasse als «öffentliches Parkett». Weiter werden die Schnittpunkte der Querachsen mit den äusseren Hauptverkehrsachsen richtigerweise als Eingänge zur innerstädtischen Begegnungszone definiert. Damit sind die wesentlichen Charakteristika der Strassenzüge innerhalb eines Gesamtsystems genau und in einleuchtender Art definiert und erlauben eine entsprechende Ausgestaltung.
Das «öffentliche Parkett», nämlich die strassenplatzartige Ausbildung der Konradstrasse wird durch einen durchgehenden Basaltbelag ausgezeichnet. Der Strassenplatz erhält damit eine angemessene übergeordnete Präsenz, die durch weitere Massnahmen mit Kandelabern und Möblierung präzise unterstützt wird. Der Basaltbelag wird weiter in der Form von Bändern um die anschliessenden Blockwender gespannt. Dies erlaubt die Abbildung der Zugehörigkeit der nutzungsintensiven Querachsen zum übergeordneten und verbindenden «öffentlichen Parkett». Diese Bänder gliedern die Strassenräume funktional und sind interessanterweise gleichzeitig Abflussrinnen und Hilfe für die Sehbehinderten. Die flächige Gliederung wird sinnvoll durch einseitige Baumreihen ergänzt. Damit wird eine räumliche Einengung erreicht, die den intimeren und nutzungsbezogenen Charakter der Querstrassen unterstützt. Die Hauptbasaltfläche und deren Übergänge respektive ihre Verzahnung mit den Bändern sind in ihren Begrenzungen zum Teil formal noch unentschieden.
Aussenraum, Qualität, Funktionalität
Der Munzingerplatz soll korrekterweise multifunktional genutzt werden können. Seine knappe Auszeichnung erhält er durch eine leichte Absenkung und den Vorschlag einer räumlichen Fassung durch einen seitlichen Museumsbau. Als weitere Besonderheiten werden die Kirchgasse und die Ringstrasse behandelt, die als sinnvolle Differenzierung keine Baumreihen aufweisen, sowie die Eingangsbereiche, die in einleuchtender Weise durch ein Basaltband ausgezeichnet werden. Die Behandlung des Überganges zur Altstadt mit einer Basaltfläche nur in einer Übergangszeit wird nicht verstanden. Die endgültige Lösung der Anbindung an die Altstadt ist unbefriedigend.
Ausstattung, Möblierung und Lichtkonzept
Die Ausstattung mit speziell angefertigten Sitzbänken mit Holzabdeckungen auf einem Basaltblock wird sparsam eingesetzt. Anklang findet das Beleuchtungskonzept, das eine lineare und regelmässige Beleuchtung in den Querstrassen mit Leuchtstelen und unregelmässigen Lichtgruppen in der Konradstrasse mit Mastleuchten vorsieht. Die übrigen Elemente der Stadtmöblierung sind etwas weniger überzeugend.
Verkehr
Charakteristisch für die Lösung sind die klare Definition von Fahrbahn und Seitenbereichen durch die markante Randausbildung mit 3 cm Niveaudifferenz sowie die Auszeichnung der Konradstrasse als Rückgrat der Begegnungszone. Die Knotenbereiche sind nicht differenziert. Die Konradstrasse weist mit einheitlichem Natursteinbelag Platzcharakter auf und bildet einen attraktiven Begegnungsraum. Die Detailausgestaltung der beidseitigen Wasserrinne mit hartem Anschlag bildet für den Fussverkehr eine eher unangenehme Unstetigkeit und gefährdet den längsgerichteten Veloverkehr. In den übrigen Strassenzügen ergibt sich insgesamt eine recht klassische Strassenraumsituation mit linearer Struktur und fahrdynamisch ausgebildeten Einlenkern. Die Durchsetzung des angestrebten Fahrver-haltens unter Gewährung des Fussgängervortritts wird alleine mit dieser Ausgestaltung nur bedingt unterstützt. Die Etappierung ist folgerichtig vorgeschlagen. Der Vorschlag, den Knoten Baslerstrasse – Kirchgasse – Mühlegasse als Übergang von der Altstadt in die übrige Innenstadt nur für den Übergangszustand als Basaltfläche zu gestalten, wird als unverhältnismässig beurteilt. Für die Parkierung von Autos und Zweirädern beinhaltet das Konzept umsetzbare Vorschläge. Das Konzept weist zudem generell die gewünschte hohe Nutzungsflexibilität auf. Die Torsituationen mit Basaltfläche und markanten Infostelen kennzeichnen die Übergänge in die Begegnungszone klar. Die Positionierung des Tores an der Bleichmattstrasse ist zu modifizieren. Das Konzept mit durchgehender Abgrenzung der Seitenflächen weist günstige Voraussetzungen für Sehbehinderte auf.
Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit
Für die Konradstrasse muss mit relativ hohen Kosten gerechnet werden. Das Material Basalt birgt unbekannte Risiken. Der Unterhalt der Konradstrasse verursacht leicht erhöhten Aufwand. Die Etappierung kann beliebig erfolgen.»
4. Überarbeitung des Projektes «Parkett» / Vorprojekt (Beilage 3)
4.1. Konzept
Das Konzept «Parkett» verfolgt die Stärkung der Identität der Oltner Innenstadt mit folgenden Mitteln:
Aufwertung der Strassenzüge
Eine klare Einteilung in drei unterschiedlichen Strassentypen mit hohem Wiedererkennungseffekt. Ausbildung von platzartigen Strassenzügen zu Aufenthaltsräumen.
Als neues Rückgrat der Begegnungszone wird die Konradstrasse als «innerstädtisches Parkett» mit Natursteinbelag hervorgehoben. Der Belag spannt sich eben zwischen den Häuserfassaden auf.
Der Strassenzug Kirchgasse - Baslerstrasse wird ebenfalls platzartig ausformuliert. Er vermittelt zwischen Altstadt und jüngerer Innenstadt.
Mit Baumreihen bestandene Strassenzüge strukturieren die Stadt, helfen der Orientierung und sorgen für eine angenehme Beschattung.
Aufwertung des Munzingerplatzes
Der multifunktional nutzbare, zentrale Platz im Herzen der Begegnungszone definiert einen neuen Ort an dieser markanten innerstädtischen Stelle zwischen Oltner Stadthaus, Stadtkirche und Museum. Er repräsentiert die neue Mitte der Oltner Innenstadt.
Mit der Offenhaltung der Fläche nach der Erstellung des darunter gelegenen Parkhauses wird ein für die Stadt Olten einzigartiger städtischer Raum mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten geschaffen. Er wird zum Ort für Spiel, Markt, Chilbi, Konzerte, Openairkino, Eisbahn, Oltner Kabarett-Tage und viele weitere möglichen Anlässe.
Der Munzingerplatz erlangt im eigentlichen Wortsinne seine Identität als Platz und wird zu einem wichtigen Bindeglied zwischen mittelalterlicher Altstadt und moderner Stadt.
4.2 Überarbeitete Inhalte
Ausweitung der Begegnungszone
Aufgrund des Mitwirkungsverfahrens wurde die Mühlegasse zusätzlich der verkehrsberuhigten Begegnungszone hinzugefügt. Folglich wird auch dieser Strassenabschnitt gemäss dem Konzept «Parkett» gestalterisch aufgewertet.
Anpassung der Strassentypologie
Strassentyp 1, Seitenstrassen mit Baumreihen:
Unverändert, wie auf Stufe Wettbewerb. Neu diesem Typ zugeordnet wurde die nördliche Ringstrasse, welche auf Stufe Wettbewerb als Strassentyp 2 (ohne Bäume) geplant war. Im Unterschied zum Wettbewerbsbeitrag weist also auch dieser Strassenabschnitt eine Baumreihe auf.
Strassentyp 2, platzartiger Strassenzug Kirchgasse / Baslerstrasse:
Die Weite und der Materialwechsel garantieren eine deutliche Zäsur zwischen Altstadt und der jüngeren Innenstadt. Auf Stufe Wettbewerb wurden beide Strassen als gewöhnliche Seitenstrasse behandelt. Die neue Einstufung kommt der Schlüsselfunktion als Schnittstelle zwischen Altstadt und jüngerer Innenstadt entgegen. Sie geht auf die besondere platzartige Situation und die besondere Nutzung (u.a. Marktnutzung) ein. Der Belag wird als ruhiger Asphaltteppich ausgebildet (siehe auch Punkt 2.3.4).
Strassentyp 3, platzartiger Strassenzug Konradstrasse mit «Parkett»:
Unverändert: Durchgehendes Natursteinparkett, wie auf Stufe Wettbewerb.
Konkretisierungen
Munzingerplatz mit Belagsintarsie, Wasserspiel und Baumhain:
Auf dem neuen Kirchpodest mit Baumreihe entsteht eine Bühne, von welcher aus der Platz überblickt werden kann. Ein schattenspendendes Baumdach lädt zum Verweilen und Beobachten des Treibens auf dem Munzingerplatz ein.
Der Westrand des Munzingerplatzes wird durch einen neuen Baumhain definiert. In Kontrast zur offenen Platzfläche bietet der Hain ein lichtes Baumdach, welches Schatten spendet. Der Hain weist den Grundriss eines möglichen Museumsneubaues auf. Im Rahmen eines Museumsneubaues werden die Bäume weiterverwendet. Dementsprechend wird der Belag als einfache, problemlos zu öffnende und schliessende Chaussierung ausgeführt.
Der Platz wird durch eine Differenzierung im Belag fein gegliedert. Eine leicht abgesenkte rechteckige Belagsintarsie definiert das Zentrum des Platzes. Belebt wird es durch ein attraktives Wasserspiel:
Fontänen schiessen in die Höhe, bringen Bewegung und Geräusch in den Raum und machen diesen sinnlich wahrnehmbar. Das Spiel wird Anziehungspunkt, Identität stiftende lebendige Raumskulptur und zentrales Unterhaltungs- und Spielelement zugleich.
Konkretisiert wurde auch die Belagsart der Intarsie: In die um 3 cm abgesenkte Belagsfläche wird ein Gussasphalt mit verspielter Gesteinskörnung eingebaut. Nach dem Einbau wird die Oberfläche abgeschliffen: Die unterschiedlichen Farben und Grössen der beigemischten Steinkörner kommen dadurch wie bei einem Terrazzo-Belag voll zur Geltung und werden durch das Wasserspiel zusätzlich verstärkt: Das von den bodeneben eingelassenen, steuerbaren Düsen in die Höhe geschossene Wasser fliesst über den abgeschliffenen Belag und erhöht so den Farbkontrast. Bei voller Benetzung tritt die Fläche zudem als Spiegelfläche in Erscheinung; ein besonders in der Nacht attraktiver Effekt.
Werden die Düsen abgestellt oder bleibt nach einem Regenschauer noch Wasser auf der Fläche zurück, so sammelt sich dieses in sanft ausgeschliffenen kreisförmigen Vertiefungen, welche nach dem Abtrocknen der Fläche noch eine Weile als «Wasserringe» um die Düsen in Erscheinung treten, um sich dann langsam verdampfend aufzulösen.
Für Anlässe, welche Schutz vor Regen oder vor der Sonne erfordern, wird für den Munzingerplatz entsprechendes verschiebbares Mobiliar entwickelt.
Für die diversen Anlässe sind Wasser- und Stromanschlüsse vorgesehen.
Natursteinbelag:
Wie bereits auf Stufe Wettbewerb wird ein Natursteinbelag aus Basaltlava vorgeschlagen. Steinformat, Oberflächenqualität und Belagsaufbau wurden konkretisiert und zusammen mit dem städtischen Tiefbauamt Olten auf eine Stufe gebracht, aufgrund welcher eine Testfläche erstellt werden kann. Basaltlava aus Deutschland entspricht den technischen Anforderungen, insbesondere besitzt dieser Stein eine überdurchschnittliche Druckfestigkeit, Tausalzbeständigkeit und Rutschfestigkeit.
Eine extra erstellte Musterfläche wurde zusammen mit Vertretern der Stadt Olten besichtigt und entsprach den gestalterischen Erwartungen voll und ganz. Aufgrund dieser Bestätigung wurde das Projekt weiter auf der Basis dieser Steinwahl weiterbearbeitet.
Parallel wird dennoch der als mögliche Alternative gehandelte Guber-Stein aus der Schweiz weiter untersucht.
Randabschlüsse aus Naturstein:
Strassentyp 1, Seitenstrassen mit Baumreihen:
Die Randabschlüsse innerhalb der Seitenstrassen (Typ 1) werden wie im Wettbewerb vorgesehen ausgeführt: als grosszügige Natursteinbänder aus demselben Naturstein wie das Parkett. Der Anschlag beträgt 3 cm. Diese Höhe ist zwingend: Sie stellt den Kompromiss zwischen Geh- und Sehbehinderten dar, zwischen Überfahrbarkeit mit dem Rollstuhl und der Wahrnehmbarkeit mit dem Blindenstock. Die Kante wird leicht gefasst. Eine Abschrägung ist gestalterisch wie nutzungsbedingt nicht erwünscht (insbesondere soll aus Sicherheitsgründen die Auffahrt mit dem Fahrrad von der Fahrbahn auf den Gehsteig nicht erleichtert werden).
Strassentypen 1 und 2, platzartige Strassenzüge Konradstrasse und Kirchgasse / Baslerstrasse:
Die Abschlüsse der konzeptionell als platzartige Situationen geplanten Räume der Konradstrasse, Kirchgasse / Baslerstrasse hingegen wurden überarbeitet: Sie werden neu als leicht überfahrbare Abschlüsse mit einem schrägen Anschlag von 4 cm Höhe über 16 cm Breite ausgeführt (ebenfalls behindertengerecht). Damit wird die flächige und funktionale Zerschneidungswirkung vermindert, das gewünschte Bild des von Fassade zu Fassade durchgehenden Belages wird besser erreicht, der Belag bleibt ein ruhiger Teppich. Insgesamt wurde hier das Projekt gegenüber der Wettbewerbsabgabe für die Nutzer (v.a. Fussgänger, Behinderte, Fahrradfahrer) verbessert und ein gestalterischer Mehrwert erzielt.
Asphaltbelag:
In allen Fahrbahn- und Gehsteigbereichen (ausser Konradstrasse) soll der besonders dauerhafte Splittmastixbelag eingebaut werden, mit den Verkehrslasten angepassten Aufbaustärken. Splittmastix ist ein Asphaltbelagstyp, welcher dem Bild des auf Stufe Wettbewerb vorgeschlagenen Drainasphalt besonders nahe kommt, aber gegenüber letzterem keine Nachteile (Scherkräfte von Pneus, Reinigungsschwierigkeiten) besitzt. Mit der gewünschten gröberen Körnung kommt er der gestalterischen Absicht entgegen und gewinnt an Stabilität und Lebensdauer. Da es sich um einen durchaus gängigen Belagstyp handelt, werden nicht verhinderbare zukünftige Flicken im Belag aufgrund von Leitungsarbeiten nicht zu stark in Erscheinung treten. Im Zusammenhang mit dem Natursteinbelag (siehe Punkt 2.3.1) ist die Erstellung einer Testfläche möglich und wünschenswert.
Bäume:
Für die Seitenstrassen wird ein robuster und in seiner Gestalt lockerer Strassenbaum vorgeschlagen: Gleditschie oder Lederhülsenbaum, botanisch Gleditsia triacanthos «Inermis». Der Baum wächst locker verzweigt in die Höhe und erzeugt mit seinen feinen gefiederten Blättern ein angenehmes Schattenspiel. Die leichte Krone macht vor den Fenstern nicht „dicht“, sondern lässt die Sonne durchdringen und viele Durchblicke zu. Im Herbst verfärbt sich das Laub goldgelb. Die Blüten sind eher unscheinbar, die gewählte Sorte erzeugt auch kaum Früchte. Die Gleditschie ist sehr anpassungsfähig und resistent gegenüber Streusalz und Trockenheit. Die Baumscheibe wird entweder mit einem Gussrost oder mit Drainasphalt begehbar und für Wasser und Luft dennoch durchlässig gestaltet. Der durchgehende Einsatz der Bäume in den Seitenstrassen garantiert ein angenehmes Strassenklima.
Das Baumcarré westlich an den Munzingerplatz angrenzend wird ebenfalls mit Gleditschien bepflanzt, um so über die Jahre der Bautätigkeit die Strassenbäume heranziehen zu können. Die Baumgruppe bleibt aber bis zur Besetzung der Fläche mit einem Neubau bestehen.
Die aufgrund des Parkhausneubaues zwingend zu entfernenden Rosskastanien an der Westseite der Stadtkirche werden durch Bäume gleicher Art, durch neue Rosskastanien ersetzt.
Beleuchtung (Beilage 4):
Für die Planung der öffentlichen Beleuchtung wurden Lichtplaner hinzugezogen: Das Büro d-lite hat das funktionierende Konzept weitgehend übernommen, betreffend konzeptioneller Klarheit, atmosphärischer Wirkung, Energieeffizienz und Lichtverschmutzung aber deutlich vorangebracht. Gleichzeitig wurden die Beleuchtungskörper spezifiziert und die Anforderungen an Beleuchtungen im öffentlichen Raum vor allem in Bezug auf die geforderten Helligkeitswerte konsequent umgesetzt.
Die Konradstrasse wird geprägt von hohen Masten mit zwei, drei oder vier Köpfen und einer Lichtpunkthöhe von 8 m. Diese Kandelaberköpfe der oberen Ebene leuchten das «Parkett» grossflächig und relativ homogen aus. Zusätzliche Kandelaberköpfe auf einer niedrigeren Ebene (Lichtpunkthöhe knapp 4 m) setzen Akzente, z. B. bei den Sitzgelegenheiten.
Die gleiche Art der Beleuchtung setzt sich auf dem Munzingerplatz fort und bildet die Verbindung zur Kirchgasse. Gleichzeitig werden von ihr aus drei Lichtpunkte auf die Belagsintarsie mit dem Wasserspiel gesetzt.
Die Rosskastanien mit der Sitzbankreihe erhalten eine Beleuchtung, welche unterhalb des Baumdaches aufgehängt wird.
Alle Seitenstrassen werden mit einer einreihigen Kandelaberreihe bestückt: Gegenüber jedem zweiten Baum kommt ein doppelköpfiger Kandelaber gleichen Typs wie die Kandelaber mit niedriger Lichtpunkthöhe in der Konradstrasse zu stehen. Die Kandelaber strahlen bis zur anderen Fassadenseite, so dass überall die erforderlichen Lichtwerte erreicht werden. Dennoch wird eine gestalterisch erwünschte Unterscheidung der zwei Strassenseiten (Baumreihe / Kandelaberreihe) erreicht.
Ein Akzent wird bei der platzartigen Aufweitung vor der Martinskirche gesetzt: Ein hoher Masten mit mehreren Köpfen markiert die Situation mit besonderem Licht und nimmt die Fassadenbeleuchtung der Kirche auf.
Eine weitere Differenzierung wird mit der gespannten Beleuchtung in der Kirchgasse und der inneren Baselstrasse erreicht. Sie betont die qualitätsvolle Fassadenreihe und unterstützt den platzartigen Charakter. Dabei soll auf die bestehende Hängung zurückgegriffen werden.
Alle Lichtquellen strahlen gegen den Boden und sind gegen den Himmel hin abgeschirmt.
Fahrradständer und gedeckte Abstellbereiche:
In den Seitenstrassen werden wie im Wettbewerbsbeitrag vorgesehen in lockeren Abständen fest versetzte ungedeckte Bügelgruppen angeboten. An folgenden wichtigen Orten werden grosszügig gedeckte Abstellplätze mit einer leichten, transparenten Stahl-Glaskonstruktion erstellt: Entlang der Längsseite der zukünftigen Tiefgarageneinfahrt (hinter Hübelischulhaus), längs der bestehenden Rampe in die Stadthaus-Tiefgarage (von der nördlichen Hübelistrasse aus erreichbar), am südlichen Ende des Baumcarrés Munzingerplatz (diese Plätze können u. U. in den zukünftigen Museumsneubau integriert werden) sowie am südlichen Ende der Mühlegasse.
Ausstattung:
Die Elemente entsprechen inhaltlich und formell weitgehend den Vorschlägen des Wettbewerbsbeitrages und wurden während der Weiterbearbeitung auf ihre Ausführbarkeit hin überprüft und konkretisiert.
Eine Umsetzung der Idee eines «walk of fame» der Gesellschaft Oltner Kabarett-Tage mit einer öffentlichen Nennung der bisherigen und zukünftigen Cornichon-Preisträger ist denkbar. Ein mögliches Medium dazu stellen die grossen Sitzbänke zwischen Munzingerplatz und Konradstrasse mit Natursteinsockel und Holzrost dar: Die Namen der Preisträger könnten in den Seitenwänden der Natursteinquader eingraviert oder eingelassen werden.
5. Behindertengerechtes Bauen
Mit den Beratungsstellen für behindertengerechtes Bauen und für Sehbehinderte wurden anlässlich mehrerer Sitzungen die massgebenden Detailausgestaltungen eingehend diskutiert. Es konnte weitgehend ein Konsens gefunden werden. Die noch offenen Fragen werden im Einvernehmen mit den Beratungsstellen im Rahmen des Bauprojektes behandelt.
6. Realisierung
Nach der Einführung der Begegnungszone (Signalisation, Gestaltung Einfahrtsbereiche und Verknüpfung Altstadt-Innenstadt) wird das Gestaltungskonzept in 4 Etappen (unterteilt in verschiedene Lose) über die Zeitdauer von ca. 6 Jahren realisiert (vgl. Anhang 5).
Die Einfahrtsbereiche zur Begegnungszone, welche in ihren Flächen und bzgl. Randabschlüssen im Rahmen der weiteren Etappen Änderungen erfahren, werden nicht gepflästert sondern provisorisch mit Farbe markiert.
Zur Erprobung des Natursteinbelages «Parkett» (Erscheinungsbild, Druck- und Rutschfestigkeit usw.) wird Ende 2008 bzw. Anfang 2009 (je nach Witterungsverhältnissen) beim Eingangsbereich zur Begegnungszone im Bereich der südlichen Ringstrasse eine Testfläche erstellt. Die Möblierungen und insbesondere die Beleuchtung werden vor der Realisierung bemustert. Die etappenweise Realisierung der Begegnungszone ist hinsichtlich Bauablauf und Baustellenorganisation so zu gestalten, dass die Verkehrsabläufe für alle Verkehrsteilnehmer/-innen möglichst wenig beeinträchtigt werden und die Zugänglichkeit zu den betroffenen Liegenschaften möglichst während der gesamten Bauzeit gewährleistet bleibt.
V
Parkhaus Munzingerplatz
1. Evaluation Standort Parkhaus Innenstadt
Im Jahre 2006 wurde im Rahmen von drei Projektstudien die Standorte Rötzmatt, Schützenmatte und Munzingerplatz auf ihre Vor- und Nachteile beurteilt. Die Beurteilungskriterien beinhalten verkehrsplanerische, städtebauliche und wirtschaftliche Aspekte. Nach einer eingehenden Evaluation der drei Standorte kamen die externen und internen Fachleute sowie der Stadtrat und das Gemeindeparlament zu folgenden Schlussfolgerungen:
Der Standort Munzingerplatz vermag die Anforderungen bzw. Erwartungen, welche an ein innerstädtisches Parkhaus gestellt werden, am besten zu erfüllen. Die zentrale Lage bietet einen optimalen Fussgängerzugang zur Innenstadt. Der Munzingerplatz erfährt dadurch die gewünschte Belebung. Ein Parkhaus Munzingerplatz unterstützt bzw. löst zudem weitere Projekte aus, so insbesondere die räumliche und nutzungsmässige Neugestaltung des Munzingerplatzes, verbunden mit einer möglichen baulichen Verdichtung im Zusammenhang mit der Aufwertung der Museen (Museumsneubau) und allfälliger Drittnutzungen. Der Munzingerplatz wird zum urbanen Zentrum unserer Stadt. Voraussetzungen für die Realisierung des Parkhauses Munzingerplatz sind einerseits die städtebaulich und verkehrsplanerisch optimale Anordnung der Zu- und Wegfahrt, verbunden mit einem entsprechenden Verkehrsregime, welches eine möglichst geringe Belastung der Innenstadt (Begegnungszone) durch den motorisierten Individualverkehr verspricht. Basierend auf einem kompakten Parkhaus mit möglichst wenig Kubatur pro Parkplatz und direkten Zu- und Wegfahrten ist eine realistische Finanzierungsmöglichkeit nach Auffassung der Firma Implenia möglich.
Der Raum Rötzmatt (westlich der Leberngasse) muss als Option für ein weiteres Parkhaus gesichert werden. Ob dies in Form der vorgeschlagenen Projektstudie oder in einer modifizierten Lösung geschieht, muss im Rahmen einer Gesamtplanung des Raumes Schützenmatte / Rötzmatt abgeklärt werden (Wettbewerb). Der Standort Rötzmatt wird mit der Realisierung der ERO, der Fussgänger- und Veloverbindung Hammerallee - Olten SüdWest und der Aufwertung des Bahnhofes Olten Hammer an Bedeutung gewinnen. Die spätere Realisierung eines Parkhauses im Raum Rötzmatt kann durch einen weiteren Bedarf an Parkplätzen ausgelöst werden. Ein weiterer Grund für die Realisierung ist die städtebauliche Aufwertung des gesamten Raumes Schützenmatte / Rötzmatt. In diesem Zusammenhang sollen die bestehenden oberirdischen Parkplätze, welche eine grosse Fläche des Raumes Schützenmatte / Rötzmatt belegen, zugunsten anderer, attraktiverer Nutzungen aufgehoben und in einem Parkhaus untergebracht werden. Im Zusammenhang mit der Realisierung der ERO gewinnt der Raum Schützenmatte / Rötzmatt an städtebaulicher Bedeutung, bildet er doch gleichsam das Tor zur Innenstadt. Gleichzeitig bildet dieser Raum auch das «Gelenk» zwischen den südlich gelegenen Gebieten und der Innenstadt. Eine städtebauliche Aufwertung dieses Raumes ist also mit oder ohne Parkhaus dringend notwendig. Aus diesem Grund müssen raschmöglichst die strategischen Ziele für die bauliche und nutzungsmässige Entwicklung dieses Raumes formuliert werden, um rechtzeitig einen städtebaulichen Wettbewerb durchführen zu können.
Der Raum Schützenmatte (östlich der Leberngasse) bietet eine einmalige Chance zur Aufwertung als mulifunktional nutzbare Allmend – direkt angrenzend an die Innenstadt. Wenige Städte verfügen über eine derart wertvolle Situation bzw. Chance.
Ein Parkhaus Schützenmatte, ob in der vorgeschlagenen Art der Projektstudie oder in einer modifizierten Form, würde diese Allmend räumlich unvorteilhaft belasten und die Möglichkeit der vielfältigen Nutzbarkeit massgebend einschränken (Schulfest, Chilbi und andere grössere Veranstaltungen und Anlässe). Aus diesen Gründen wurde auf ein Parkhaus Schützenmatte verzichtet.
Abschliessend darf festgestellt werden, dass nicht nur die fachlichen Argumente für die Realisierung eines Parkhauses Munzingerplatz sprechen. Gerade in jüngster Zeit wird ein Parkhaus Munzingerplatz auch von der Politik und Wirtschaft in verstärktem Mass propagiert.
2. Parkplatzbedarf
Im Rahmen des Parkraumkonzeptes Olten 2002 wurde der Parkplatzbedarf aufgrund der bestehenden Nutzungen sowie der Entwicklungspotenziale rechnerisch definiert. Für das Gebiet der Innenstadt (Begegnungszone) wurde ein Manko von rund 400 Parkplätzen festgestellt, wobei die Parkierungsmöglichkeiten für die Anwohner/-innen den grössten Teil ausmachen. Bei dieser Ermittlung des Parkplatzbedarfs wurden Mehrfachnutzungen von Parkplätzen (tagsüber Kunden / Besucher, nachts Anwohner) nicht berücksichtigt. Im Weiteren wurden die rechnerischen Ergebnisse nicht durch konkrete Auslastungszahlen überprüft.
Aufgrund der zusätzlichen Untersuchungen hinsichtlich der Auslastung der bestehenden Parkplätze und Mehrfachnutzungen sowie eines entsprechenden Entwicklungspotenzials der Innenstadt wird ein Parkplatzbedarf von rund 330 Parkplätzen als realistisch erachtet. Innerhalb der Begegnungszonen würde dies ein Zuwachs von rund 100 Parkplätzen bedeuten (230 öffentliche Parkplätze werden im Rahmen der Realisierung des Parkhauses Munzingerplatz aufgehoben).
3. Parkplatzanzahl im Parkhaus Munzingerplatz
Die Berechnungen des Parkplatzbedarfs insbesondere auch mit Blick auf optimierte Erstellungskosten und einen wirtschaftlichen Betrieb des Parkhauses (Auslastung) deuten auf eine für Investoren realistische Kapazität von rund 300 Parkplätzen hin. Sollte sich eine Wirtschaftlichkeit auch bei einer höheren Parkplatzzahl ergeben, sind der Stadtrat und die Spezialkommission bereit, bis zur von der Umweltschutzgesetzgebung (Lärm) definierten Obergrenze von rund 400 Parkplätzen zu gehen.
4. Aufhebung bestehender öffentlicher Parkplätze
Aufgrund der umweltrechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere um die erforderliche Auslastung des Parkhauses Munzingerplatz zu erreichen und somit für dessen wirtschaftlichen Betrieb zu «garantieren», ist es unumgänglich, sämtliche bestehenden, oberirdischen öffentlichen Parkplätze im Innenstadtbereich (Begegnungszone) aufzuheben. Dabei handelt es sich um die Aufhebung von ca. 230 oberirdischen Parkplätzen. Wird die Anzahl Parkplätze im Parkhaus Munzingerplatz (300 Parkplätze, wovon 23 Kurzzeitparkplätze 15 - 30 Minuten) erhöht, soll die Anzahl der aufzuhebenden Parkplätze «massvoll» erhöht werden (z. B. im Bereich Amthausquai, Römerstrasse).
Die Aufhebung dieser Parkplätze muss in den Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan verankert und im Rahmen des polizeirechtlichen Verfahrens rechtlich sichergestellt werden, bevor eine Baubewilligung für die Realisierung des Parkhauses erteilt werden kann bzw. darf.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Aufhebung der oberirdischen Parkplätze – als Konkurrenzparkplätze zum Parkhaus Munzingerplatz – für potenzielle Investoren eine zwingende Voraussetzung darstellt. Dies bedeutet, dass sich Stadtrat bzw. Gemeindeparlament im Rahmen des Investorenwettbewerbes verpflichten (Inhalt des Baurechtsvertrages), die rund 230 bestehenden oberirdischen Parkplätze unmittelbar nach Eröffnung des Parkhauses Munzingerplatz aufzuheben.
Im Bereich des Klosterplatzes sind 4 bis 6 Parkplätze für die Bewohner/-innen der Altstadt vorgesehen. Damit wird die heutige Regelung für Bewohner/-innen der Altstadt nicht verschlechtert.
Bestehende Parkplätze auf Privatparzellen (viele Trottoirs sind z. T. auf privatem Grund) werden grundsätzlich nur in Absprache und im Einvernehmen mit den Grundeigentümer/-innen aufgehoben.
5. Kurzzeitparkplätze, Parkplätze für Menschen mit Behinderung, Anlieferung
Innerhalb der Begegnungszone werden für Kurzbesorgungen maximal 30 Parkplätze geschaffen. Für diese Kurzzeitparkplätze wird die Parkzeit auf 15 Minuten begrenzt. Damit werden keine zusätzl