Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
Die ungenügende Eigenkapitalbasis des Busbetriebes Olten Gösgen Gäu sowie bevorstehende Ersatzinvestitionen machen eine Aktienkapital-Erhöhung notwendig. Das bisherige Aktienkapital der Stadt Olten von nominell CHF 224'800.-- soll um CHF 639'800.-- auf CHF 864'600.-- erhöht werden. Der Anteil am gesamten Aktienkapital von total 2,5 Millionen Franken beträgt danach 34,6 % (bisher 35,2 %).
1. Ausgangslage
1.1 Bisherige Situation
Der Busbetrieb Olten Gösgen Gäu (BOGG) ist am 3. Juni 1998 aus der Fusion von Stadtomnibus Olten AG (SOO; Aktienkapital CHF 460'000.--) und der Automobilgesellschaft Gösgeramt AG (AGO) ohne zusätzliches finanzielles Engagement der bisherigen Aktionäre hervorgegangen. Danach resultierte per Stichtag 1.1.1998 ein neues Aktienkapital von CHF 638'000.-- (Nominalwert CHF 100.-- je Aktie).
Während das Aktienkapital der AGO immer im Besitz der öffentlichen Hand war, lag das Aktienpaket der SOO bis 1972 in privaten Händen. Der damalige Planungsverband der Region Olten-Gösgen-Gäu bzw. der Staat Solothurn, die Gemeinden der Region Olten-Gäu sowie die Gemeinde Aarburg haben die Aktien von nominal CHF 460'000.-- zum Preis von 3 Millionen Franken übernommen.
1.2 Auslösendes Element / Gesuch um Erhöhung des Aktienkapitals
Mit Schreiben vom 25. März 2003 hat der Busbetrieb Olten Gösgen Gäu die Gemeindevertreter/innen zu einem Infoanlass über die geplante Aktienkapitalerhöhung mit finanziellen Auswirkungen für die Aktionärsgemeinden von rund 1,53 Millionen Franken eingeladen. Die konkrete Anfrage folgte dann am 27. Mai 2003. Der Anteil für die Einwohnergemeinde Olten wurde nach dem bisherigen Verhältnis des Aktienanteils berechnet und ergibt einen Betrag von CHF 639'800.-- Franken.
Begründet wird die Kapitalaufstockung auch mit der Liberalisierung im öffentlichen Verkehr. Danach werden in verschiedenen Regionen die öffentlichen Verkehrsangebote zur freien Offertstellung ausgeschrieben. Es ist deshalb denkbar, dass der Regierungsrat des Kantons Solothurn diese neue Praxis anwenden und den Transportauftrag öffentlich ausschreiben wird. Dabei ist es durchaus möglich, dass der Leistungsauftrag einer anderen Transportunternehmung zugeschlagen wird. Die neue Gesellschaft müsste die für das Verkehrsangebot benötigten Mittel gemäss EBG lediglich zum Bilanzwert übernehmen. Zudem wären die Einwohnergemeinden möglicherweise nicht mehr in der neuen Busgesellschaft vertreten. Die Konzession des heutigen BOGG-Liniennetzes läuft am 31. Dezember 2007 ab. Dem Risiko einer Ausschreibung konnte bisher mit einem strikten wettbewerbstauglichen Kostenmanagement begegnet werden. Die BOGG ist deshalb ständig gefordert das Angebot gegenüber dem Besteller bezüglich Kosten und Wirkung zu überprüfen und zu optimieren. Gerade in der jetzigen Phase erfolgt eine Anpassung an die Fahrplankonzeption der SBB ab dem Jahr 2005.
Gemäss den Empfehlungen der Revisionsstelle, Sudan Partner AG, Olten, ist eine Aktienkapitalerhöhung auf mind. 2,5 Mio Franken anzustreben. Die Kapitalerhöhung sollte proportional zur bisherigen Beteiligung, ohne Agio, d.h., zum Nominalwert erfolgen, wobei die Gemeinde Egerkingen bei der Kapitalerhöhung erstmals neu einzubeziehen wäre. Aus Überlegungen der Gleichstellung zu den bisherigen Aktionären, hätte die Gemeinde Egerkingen ein Agio zu zahlen. Die Gemeinde Egerkingen ist die einzige vom BOGG-Bus bediente “Nicht-Aktionärsgemeinde“. Beim Kanton Solothurn ist die Liberierung durch Verrechnung mit Darlehen vorgesehen. Im weiteren würde mit dieser Kapitalerhöhung auch die Diskrepanz gegenüber den übrigen Busbetrieben im Kanton eliminiert.
1.3 Zielsetzung
Die ungenügende Eigenkapitalbasis sowie die bevorstehenden Ersatzinvestitionen von rund 8,5 Millionen Franken in den nächsten Jahren zwingen den Verwaltungsrat zum Antrag einer Aktienkapitalerhöhung. Unter den zukünftig zu tätigenden Investitionen sind insbesondere die Anschaffung von 8 Gasbussen für den innerstädtischen Bereich zu beachten. Auf Empfehlung der Revisionsstelle, Sudan Partner AG, Olten soll deshalb das bisherige Aktienkapital von CHF 638'000.-- auf neu 2,5 Millionen Franken erhöht werden. Ohne Kapitalerhöhung ist die Eigenfinanzierung von nur 12,5 % zu gering und die Bonität der Gesellschaft unbefriedigend. Mit der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung könnte die Eigenkapitalquote auf rund 22 % verbessert werden. Dies wird sich künftig positiv auf die Kreditwürdigkeit der Unternehmung auswirken. Aufgrund der neuen Veränderungen auf dem Kapitalmarkt (risikogerechtes Pricing, Basel II) ist eine Verbesserung der Kapitalstruktur dringend erforderlich, denn unter risikogerechtem Pricing wird ein im Verhältnis zur Bonität des Schuldners entsprechender Risikozuschlag auf die im Markt übliche Marge für erstklassige Schuldner verstanden.
1.4 Strategische Grundlage
Die Kapitalerhöhung basiert auf einem Investitions- und Finanzplan. Danach beträgt der Cash-flow mit Kapitalerhöhung 6,182 Millionen Franken bei einer vorgesehenen Investitionssumme von 8,525 Millionen Franken. Ohne Kapitalerhöhung würde sich der Cash-flow auf ungenügende 4,547 Millionen Franken reduzieren.
2. Erwägungen
2.1 Begründung für Zustimmung zur Aktienkapitalerhöhung
Im Rahmen und unter Berücksichtigung des Gesamtverkehrsprojektes und der auch in Zukunft klar steigenden Bedeutung des Eisenbahnknotenpunktes Olten (Bahnhof Olten, einer der wichtigsten Bahnhöfe der Schweiz – Fahrplanangebot ab 2005 stärkt die Bedeutung des Knoten Olten ganz erheblich) gilt es dem öffentlichen Verkehr im Bereich „Bus“ ebenfalls die entsprechende Bedeutung zuzumessen. Die kann unter anderen geschehen mit einer Stärkung des BOGG. Die vorgesehenen Investitionen (Gasbusse) ermöglichen auch einen Beitrag im Rahmen der Luftreinhaltevorschriften.
Der Stadtrat ist klar der Meinung, dass die Kapitalstruktur des BOGG, im Vergleich zu anderen Busbetrieben (Solothurn 2,745 Mio., Grenchen 2,22 Mio., Aarau 3,191 Mio.) nicht zufriedenstellend ist. Der Stadtrat schliesst sich der Beurteilung des Verwaltungsrates des BOGG an (siehe Kapitel 1.2. „Auslösendes Element/Gesuch um Erhöhung AK und Kapitel 1.3. „Zielsetzung“ hievor). Die Kapitalerhöhung soll, wie vorgeschlagen, nach dem bisherigen Verteilschlüssel erfolgen.
Da der Finanzbedarf für die Ersatzinvestitionen auf die kommenden Jahre verteilt wird, schlägt der Stadtrat ein zweistufiges Auszahlungsverfahren vor. Danach ist der Aktienkapital-Anteil für die Einwohnergemeinde Olten wie folgt zu erhöhen und dementsprechend in Finanzplanung und Budgets aufzunehmen:
Im Jahr 2004 ½ Anteil CHF 319'900.—
Im Jahr 2005 ½ Anteil CHF 319'900.--
2.2 Zuständigkeit
Nach Art. 14 GO unterliegen Beschlüsse mit einmaligen Ausgaben über CHF 600’0000.-- dem fakultativen Referendum. Für die Zuständigkeit gilt der Grundsatz „der Einheit der Materie„ wonach der Betrag der Investition nicht aufgeteilt werden darf, auch wenn er in zwei Jahresraten ausgerichtet wird.
3. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
3.1 Finanzielle Auswirkungen
Mit der Kapitalerhöhung wird eine einmalige Ausgabe, zahlbar in 2 Jahren, von CHF 638'800.-- ausgelöst. Das Aktienkapital ist im Verwaltungsvermögen (Beteiligungen an Unternehmungen mit einer öffentlichen Mehrheitsbeteiligung am Kapital) zu aktivieren und jährlich gemäss den gesetzlichen Vorschriften mit mindestens 8 % des jeweiligen Buchwertes abzuschreiben. Das bisherige Aktienkapital von CHF 224'800.-- (2248 Namenaktien à nominal CHF 100.--) ist bereits vollständig abgeschrieben. Die neue Investition ist im Finanzplan 2004 – 2008 nicht enthalten.
3.2 Bilanz- bzw. Sachwert
Obschon mit der Ausgabe Aktienpapiere gekauft werden, haben diese Aktiven keine Rendite, Renditeaussichten und einen kaum oder nur geringen Handelswert. Es fehlen die gesetzlichen Grundlagen für mögliche Auszahlungen von Dividenden an die Aktionärsgemeinden.
Die der öffentlichen Hand gehörende Busgesellschaft wird aber damit kapitalmässig gestärkt, was sich bei veränderten Rahmenbedingungen wie bspw. Zinssatzerhöhungen wiederum zu Gunsten der AG günstig auswirken wird.
4. Zusammenfassung
Im Regierungsprogramm des Oltner Stadtrates ist folgendes festgehalten: „Die Region Olten im Herzen des Mittellandes und im Schnittpunkt der grossen Schweizer Städte gelegen, verfügt über eine ausgezeichnete Erschliessung durch die öffentlichen Verkehrsmittel Bahn und Bus, was zur Ansiedlung von regional und überregional ausgerichteten Institutionen führte und diese auch weiterhin begünstigt. Laufend wird eine Verbesserung dieses Angebotes angestrebt und in vielen Punkten erreicht, wie jüngste Erfolge in der Fahrplangestaltung oder die Einrichtung zusätzlicher Busspuren zeigen. Zudem verfolgen die Stadtbehörden aktiv das Projekt, in der Agglomeration Olten eine Regio-S-Bahn zu realisieren.“ Auch schon früher wie bspw. mit der zusätzlichen Linie „Fustlig-Meierhof-Kleinholz“ und dem Betriebsneubau in Wangen hat Olten hat die Stadt wesentliche finanzielle Beiträge für den öffentlichen Verkehr getragen.
Beschluss:
I.
1. Dem Gesuch der Busbetrieb Olten-Gösgen-Gäu AG um eine Aktienkapitalerhöhung von bisher CHF 638'000.— auf neu CHF 2'500'000.— wird entsprochen.
2. Der Anteil der Einwohnergemeinde Olten betrug bisher CHF 224'800.--. Er wird erhöht um CHF 639'800.—auf neu CHF 864'600.--, und zwar wie folgt:
Im Jahr 2004 ½ Anteil CHF 319'900.—
Im Jahr 2005 ½ Anteil CHF 319'900.—
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt
II.
Ziffer I.2. untersteht dem fakultativen Referendum gemäss Art. 14 Gemeindeordnung