Am 22. März 2007 wurde von Iris Schelbert-Widmer (GO-Fraktion/JA) und Mitunterzeichnende eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Motion Iris Schelbert-Widmer (GO-Fraktion/JA) und Mitunterzeichnende betr. „Schulhaus-, Turn- und Pausenplätze den spielenden Kindern und Jugendlichen“.
Der Stadtrat stellt die Schulhaus-, Turn- und Pausenplätze der Oltner Schulhäuser (Hübeli, Säli, Bifang, Bannfeld und Frohheim) den Kindern und Jugendlichen täglich bis 22.00 Uhr für Spiele aller Art zur Verfügung.
Begründung
Immer weniger Kinder können ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben. Folgen davon sind Übergewicht, Haltungsschäden verursacht durch eine schwache Muskulatur, Bewegungsdefizite und eine abnehmende Leistungsfähigkeit. Zuwenig Bewegung, unausgewogene Ernährung und Stress tragen dazu bei, dass sich die Gesundheit unserer Kinder stetig verschlechtert. Der Oltner Schularzt bestätigt diesen Trend.
Eine Studie aus dem Jahr 2004 errechnet Kosten für die Folgen von Übergewicht, Bewegungsmangel und falscher Ernährung von 2,7 Milliarden Franken.
Bewegung muss ermöglicht, nicht verhindert werden.
Deshalb lancierte Bundesrat Schmid 2005 die bewegte Schule, Diese Aktion wird weitergeführt. Im Jahr 2005 haben 30'000 Schülerinnen und Schüler mitgemacht, bis heute beteiligen sich 947 Klassen an der Bewegungsaktion (20 Minuten tägliche Bewegung in oder ausserhalb der Schule).
Matthias Remund, Direktor Bundesamt für Sport, und Prof. Thomas Zeltner, Direktor BAG, fordern eine Stunde tägliche Bewegung für Kinder und Jugendliche ausserhalb der Schule. „Jugend und Sport“ macht Bewegungsangebote für 5 – 10 Jährige und die Schweizerische Adipositas-Stiftung fordert unter anderem die Gestaltung einer bewegungsfreundlichen Umwelt.
Als positive Nebeneffekte zur vermehrten Bewegung seinen noch die Förderung der Sozialkompetenz, die Gewaltprävention sowie die integrative Wirkung von gemeinsamen Spiel und Sport erwähnt.
Kinder und Jugendliche wollen sich bewegen. Die Oltner Schulhaus-, Turn- und Pausenplätze sollen dafür zur Verfügung stehen, täglich bis 22.00 Uhr.
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Dr. Martin Wey die Motion wie folgt:
Der Motionärin verlangt mit ihrem Vorstoss vom Stadtrat, dass Schulhaus-, Turn- und Pausenplätze der Oltner Schulhäuser den Kindern und Jugendlichen täglich bis 22.00 Uhr für Spiele aller Art zu Verfügung gestellt werden. Zur Begründung wird sinngemäss ausgeführt, dass bei vielen Kindern Bewegungsdefizite bestehen, was sich auf den Gesundheitszustand negativ auswirke. Zudem fördere vermehrte Bewegung die Sozialkompetenz, die Gewaltprävention sowie die integrative Wirkung von gemeinsamem Spiel und Sport. Der Stadtrat geht mit der Motionärin einig, dass Bewegung in der Schule und darüber hinaus zu einer Selbstverständlichkeit werden muss. Das ist auch dringend nötig, denn Bewegung ist heute nicht mehr automatisch in unseren Alltag eingebaut. Wenn wir wollen, können wir in unserem Lebenslauf der aktiven körperlichen Bewegung lange aus dem Weg gehen. Die Konsequenzen daraus spüren wir oft erst später in unserem Leben. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Sport und Bewegung deshalb unverzichtbar, denn sie wirken sich positiv auf die physische, psychische, kognitive und soziale Entwicklung aus. In diesem Sinne hat auch das Bundesamt für Sport BASPO einen Flyer herausgegeben, welcher die Gemeinden ermuntert, Pausen- und Spielplätze bewegungsfreundlich zu gestalten und möglichst ganzjährig zur Verfügung zu stellen.
Die Zahl der übergewichtigen Kinder hat sich in den letzten zwanzig Jahren vervielfacht. Auch diese Entwicklung dürfen wir nicht ignorieren. Regelmässige Bewegung ist ein wichtiges Element für die Vermeidung von Übergewicht. Deshalb ist es unsere Pflicht, unseren Kindern vielfältige und positive Bewegungserfahrungen zu ermöglichen, mit dem Ziel, dass sie auch später regelmässig aktiv sind. Bei Bewegung, Spiel und Sport werden wichtige Erfahrungen für die Gemeinschaft gemacht, wie zum Beispiel Aufbau von Vertrauen, Verantwortung gegenüber anderen und Ausbildung von Führungsqualitäten. Davon profitiert auch die Schule, und dazu leisten verschiedene Projekte wie „Schule.bewegt“ einen wichtigen Beitrag.
Der Stadtrat ist deshalb klar der Meinung, dass die Schulhaus-, Turn- und Pausenplätze, die im Übrigen auch von Vereinen intensiv genutzt werden, nicht nur während den Schulzeiten, sondern auch in der Freizeit unseren Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden sollen. Wie dem Motionstext zu entnehmen ist, verlangt der Vorstoss nicht den Erlass eines städtischen Reglements, sondern die Bereitschaft von Stadtrat und Verwaltung, den möglichen Handlungsspielraum beim Festlegen von Platzvorschriften und Hausordnungen zu Gunsten unserer Jugend auszuschöpfen, wobei es dann auch die nicht immer einfache Durchsetzung der getroffenen Regelungen durch die Hauswarte braucht. Demzufolge handelt es sich beim vorliegenden Vorstoss nicht um eine Motion, sondern um ein Postulat. Im übrigen würde die wortwörtliche Umsetzung der gestellten Forderung im Widerspruch zur geltenden Gesetzgebung stehen.
Die geltende Gesetzgebung lässt den Behörden bei der Umsetzung der mit dem Vorstoss geforderten Handlungsmaxime einen gewissen Spielraum. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Umweltschutzgesetzgebung mit den entsprechenden Lärmvorschriften, sowie das Bau- und Polizeireglement der Stadt Olten. Letzterem sind verschiedene Vorschriften über den Immissionsschutz zu entnehmen. Bei der Festlegung über die Art und das Ausmass der Benutzung von Schulhaus-, Turn- und Pausenplätzen sind, neben den ausgewiesenen Bedürfnissen unserer Jugend, letztlich auch die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. In diesem Spannungsfeld der Interessen gilt es, für die Jugendlichen und die Anwohnerschaft, aus deren Reihen oft Reklamationen kommen, eine Güterabwägung vorzunehmen. Dabei soll im Einzelfall, und unter Einbezug der Direktbetroffenen (Hauswartung, Anwohnerschaft, Jugendliche) eine einvernehmliche und auch nachhaltige Lösung getroffen werden.
Den eingereichten Vorstoss versteht der Stadtrat als politischen Auftrag, seine diesbezügliche Handlungsweise auf das Wohl unserer Jugend, jedoch unter Berücksichtigung der Gesetzgebung und in Würdigung der lokalen Verhältnisse auszurichten.
Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die Motion abzulehnen. Sollte die Motionärin mit der Umwandlung in eine Postulat einverstanden sein, beantragt der Stadtrat, dieses zu überweisen.