Inhalt
Dringliche Interpellation SP/JSP zur überparteilichen Motion «rechtes Aareufer»
- Geschäftsart
- Dringliche Interpellation
- Datum
- 27. September 2018
- Beschreibung
Mit Mail vom 25. September 2018 hat die Fraktion SP/JSP folgenden Vorstoss dringlich eingereicht:
«Am 21. März 2018 wurde die Überparteiliche Motion „Attraktivierung rechtes Aareufer“ im Parlament erheblich erklärt. Sie verlangt vom Stadtrat folgendes (Auszug):
„Der Stadtrat wird beauftragt, bis im Juni 2018 auf der Basis der offenbar vorhandenen, aber nicht publik gemachten «Grundlagenstudie Entwicklung rechtes Aareufer» einen umsetzungsreifen Vorgehensplan zur Optimierung der Aufenthaltsqualität im Bereich der Aare zwischen dem Bahnhofplatz und der alten Brücke so zu erarbeiten, dass die nötigen Arbeiten unter Nutzung der Synergien mit der vom Tiefbauamt des Kantons für das Jahr 2019 geplanten Sanierung des Bahnhofquais möglichst kostengünstig und gleichzeitig realisiert werden können. Der Umsetzungsplan muss auf einem Stand sein, der abschliessende Entscheide zulässt. ….»
Dieser Umsetzungsplan wurde bis jetzt weder präsentiert noch dem Parlament vorgelegt und
ist für die Septembersitzung nicht traktandiert. Es wurde auch nicht über die Gründe für einen Verzug informiert.
Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:
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Wie weit sind die Arbeiten bei der Stadt fortgeschritten? Was sind die konkreten Absichten des Stadtrates?
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Wann ist mit einem Baubeginn der Sanierung des Bahnhofquais durch den Kanton aus heutiger Sicht zu rechnen?
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Kann mit einer Behandlung in der Parlamentssitzung vom November 2018 gerechnet werden?
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Welches ist aus Sicht des Stadtrates der späteste Termin für verbindliche Beschlüsse, damit die Synergien mit dem Umbau des Bahnhofquais unter Berücksichtigung aller Projektrisiken sinnvoll genutzt werden können?
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Ist sichergestellt, dass die notwendigen Beträge im Budget 2019 und im Finanz- und Investitionsplan enthalten sind?
Begründung der Dringlichkeit:
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An einer Sitzung vor einem Jahr mit dem Stadtpräsidium und den Planern wurde das Vorhaben mit Nutzung von Synergien mit den Sanierungsarbeiten des Kantons am Bahnhofquai bereits als zeitkritisch bezeichnet. Es ist unklar, zu welchen Verzögerungen des Projektes des Kantons die Einsprachen führen.
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Rückfragen bei der Verwaltung haben keine klaren Antworten ergeben.
Für die Diskussion des Finanz- und Investitionsplanes und des Budgets 2019 ist es wichtig, die Absichten des Stadtrates und einen aktuellen Terminplan zu kennen.»
Stadtpräsident Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Grundsätzliches
Angesichts der von den Motionärinnen und Motionären gesetzten, äusserst kurzen Frist stellt sich die Frage, inwiefern mit Vorstössen die in Art. 63 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments reglementierten Behandlungsfristen «übersteuert» werden können. Laut Geschäftsordnung muss dem Gemeindeparlament innert 2 Jahren eine Vorlage unterbreitet werden, wenn eine Motion erheblich erklärt wird.
Zu den einzelnen Fragen
Wie weit sind die Arbeiten bei der Stadt fortgeschritten? Was sind die konkreten Absichten des Stadtrates?
Das Projekt ist mit den Umgestaltungsmassnahmen (UM) Aarburgerstrasse/Bahnhofquai (vorgängige Erstellung der neuen Stützmauer am Bahnhofquai) des Kantons zu koordinieren, weshalb es in diesem Fall Sinn machen kann, bereits vor Ablauf der maximalen Behandlungsfrist eine Vorlage zu unterbreiten. Gegen den Erschliessungsplan für die UM wurden Rechtsmittel ergriffen, das Geschäft liegt zurzeit beim Verwaltungsgericht. Das Projekt wurde daher angesichts der eingeschränkten personellen Ressourcen und infolge anderer Prioritäten noch nicht gestartet.
Wann ist mit einem Baubeginn der Sanierung des Bahnhofquais durch den Kanton aus heutiger Sicht zu rechnen?
Der Verlauf des Rechtsmittelverfahrens ist offen. Der Verwaltungsgerichtsentscheid ist nicht vor Ende 2018 zu erwarten. Die Konsequenzen für das Vorhaben und den Zeitplan für eine Umsetzung sind offen.
Kann mit einer Behandlung in der Parlamentssitzung vom November 2018 gerechnet werden?
Aus den genannten Gründen wird dies nicht möglich sein.
Welches ist aus Sicht des Stadtrates der späteste Termin für verbindliche Beschlüsse, damit die Synergien mit dem Umbau des Bahnhofquais unter Berücksichtigung aller Projektrisiken sinnvoll genutzt werden können?
Schon in der Beantwortung des Vorstosses wurde darauf hingewiesen, dass das Projekt von der vorgängigen Erstellung der neuen Stützmauer abhängig ist. Die UM und Massnahmen zur Attraktivierung des Ländiwegs sind separate Projekte des Kantons und der Stadt, welche entsprechend separat vergeben und realisiert werden müssen. Die Bauabläufe sind zwar zu koordinieren, mit Synergien im Sinne eines Gesamtprojektes (Bauen aus einer Hand) kann aber nicht gerechnet werden. Aus technischer Sicht erkennt der Stadtrat deshalb keinen spätestmöglichen Termin, ebenso nicht in Kenntnis des laufenden Rechtsmittelverfahrens.
Gesetzt den Fall, dass sich die Umsetzung der UM länger verzögern sollte oder das kantonale Projekt überarbeitet werden müsste, müsste die Frage der Koordination beider Projekte neu beurteilt werden. Die Attraktivierung Ländiweg könnte und müsste in diesem Fall auf Massnahmen konzentriert werden, welche von der Erstellung der neuen Stützmauer und den Bauabläufen der UM unabhängig sind. In diesem Sinn sieht der Stadtrat vor, die Vorstudie (SIA-Phase strategische Planung) in den nächsten Monaten aufzunehmen.
Ist sichergestellt, dass die notwendigen Beträge im Budget 2019 und im Finanz- und Investitionsplan enthalten sind?
Ja. Der Stadtrat wird im Budget 2019 den Projektierungskredit über 50'000 CHF beantragen, im Finanz- und Investitionsplan 2019 – 2025 sind total 850'000 CHF, verteilt auf die Jahre 2019 – 2023, für die nötigen Unterhaltsmassnahmen und die Attraktivierung des Ländiwegs eingestellt. Falls die Beschwerden vom Verwaltungsgericht per Ende 2018 abgewiesen und nicht weitergezogen werden, ist eine mit den Bauabläufen der UM koordinierte Umsetzung der Attraktivierungsmassnahmen somit gewährleistet.
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- Fraktion
- Fraktion SP/Junge SP
- Behörde
- Gemeindeparlament
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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