Inhalt
Interpellation Corina Bolliger (SP/JSP) und Mitunterzeichnende betr. Sozialhilferisiko für junge, alleinerziehende Mütter/Beantwortung
- Geschäftsart
- Interpellation
- Datum
- 21. März 2018
- Verfasser/Beteiligte
- Bolliger Corina
- Beschreibung
- Am 22.11.2017 reichten die SP und die Junge SP folgende Interpellation ein:
Der neuste Bericht «Kennzahlenvergleich zur Sozialhilfe in Schweizer Städten, Berichtsjahr 2016» der Städteinitiative Sozialpolitik kommt zum Schluss, dass in allen untersuchten Schweizer Städten über 80% der alleinerziehenden Mütter unter 25 Jahren auf Sozialhilfe angewiesen sind. Als besonders risikobelastet werden Städte mit Zentrumsfunktionen identifiziert. Als löbliche Beispiele für Lösungsansätze wird von der Städteinitiative die Stadt Lausanne genannt. Herausgestrichen werden Massnahmen wie die Familienergänzungsleistungen, die Überbrückungsrente (rente-pont) und gezielte Massnahmen für junge Erwachsene.
In einer Studie des Berner Büros «Bass» von 2013, welche dem Gemeindeparlament im November 2013 vorgelegt wurde, hielten die Studienautor*innen fest, dass in der Sozialregion Olten «Junge Erwachsene […] eine deutlich höhere Sozialhilfequote als in den anderen Sozialregionen des Kantons […] haben».
Der Stadtrat wird in diesem Zusammenhang ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie gross ist der Anteil von alleinerziehenden Müttern unter 25 Jahren an der Sozialhilfequote in der Sozialregion Olten?
2. Sieht der Stadtrat Handlungsbedarf in der betreffenden soziodemografischen Gruppe?
3. Wenn ja: Gedenkt der Stadtrat sich an den Massnahmen der Stadt Lausanne zu orientieren?
4. Wenn nein: Welche Massnahme gedenkt der Stadtrat alternativ zu treffen?
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadträtin Marion Rauber die Interpellation wie folgt:
Im Namen des Stadtrates bedanke ich mich für die interessante Fragestellung.
Alleinerziehende Elternteile und damit auch ihre Kinder haben ein erhöhtes Risiko, Leistungen der Sozialhilfe beanspruchen zu müssen. Neben der Existenzsicherung für den alleinerziehenden Elternteil und die Kinder ist der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit ein wichtiges Ziel. Das Thema wurde deshalb bereits auf kantonaler Ebene aufgegriffen. Im Kanton Solothurn wurden die Familien-Ergänzungsleistungen eingeführt. Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf solche Leistungen, wenn sie die Erwerbsarbeit nicht ganz aufgeben, sondern ein Teil-Einkommen erzielen. Mit den Familien-Ergänzungsleistungen wird das Teil-Einkommen so ergänzt, dass Gesundheitskosten, Wohnkosten, Lebensunterhalt und Kinderbetreuungs-kosten während der Arbeitstätigkeit gedeckt sind. Die Leistungen sind bei der kantonalen Ausgleichskasse AKSO zu beantragen und werden auch von dieser ausgerichtet. Das entsprechende Merkblatt liegt dieser Beantwortung bei.
Für alleinerziehende Elternteile, die keinen Anspruch auf Familien-Ergänzungsleistungen haben und ihren Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe geltend machen, gelten folgende Bestimmungen (internes Sozialhilfe-Handbuch):
«Alleinerziehende Elternteile sollen so rasch wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Hierbei gilt es, einen gewissen Ermessensspielraum im Einzelfall bezüglich der Zumutbarkeit zu beachten. Je nach Einzelfall (Anzahl Kinder, soziales Netzwerk, Möglichkeiten der Kinderbetreuung, Möglichkeiten hinsichtlich Arbeitsintegration) kann die Integration etwas früher oder später erfolgen. Grundsätzlich sollte aber eine Integration angestrebt werden, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Die frühere 3-Jahresregel gilt als veraltet».
Es besteht in der Sozialhilfe somit ein grosszügig anzuwendender Ermessensspielraum, welchen Sozialarbeitende im Einzelfall und sinnvoll begründet selber ausschöpfen. Früher wurden alleinerziehende Elternteile ganz von Arbeitsbemühungen befreit, solange ein Kind unter drei Jahren im Haushalt lebte. Dem steht jedoch das Ziel der Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit entgegen.
Alleinerziehende Elternteile und deren Kinder sind somit in beiden oben erwähnten Hilfssystemen, Familien-Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe wirtschaftlich abgesichert. Sie erhalten im System Sozialhilfe zusätzlich Beratung und Betreuung.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Wie gross ist der Anteil von alleinerziehenden Müttern unter 25 Jahren an der Sozialhilfequote in der Sozialregion Olten?
Von 924 Unterstützungseinheiten (Stand 31.12.2016) handelt es sich bei 18 (ca. 2 %) um alleinerziehende Elternteile (mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Sozialregion Olten und Alter unter 25) und deren Kinder. Allerdings ist der Anteil alleinerziehender Elternteile jeden Alters deutlich höher (ca. 18%). Dies entspricht dem kantonalen Mittel.
2. Sieht der Stadtrat Handlungsbedarf in der betreffenden soziodemografischen Gruppe?
Mit den Familien-Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe stehen aus Sicht des Stadtrats geeignete Hilfssysteme zur Verfügung.
3. Wenn ja: Gedenkt der Stadtrat sich an den Massnahmen der Stadt Lausanne zu orientieren?
Die Massnahmen der Stadt Lausanne sind vorbildlich. U.a. werden dort auch die im Kanton VD auf kantonaler Ebene verankerten Familienergänzungsleistungen ausgerichtet. Es werden Zuschüsse für Mietkosten ausgerichtet. Mit vielen gemeinnützigen und weiteren Anbietern bestehen Vereinbarungen für die Nutzung spezifischer Programme.
Im Kanton Solothurn werden ebenfalls Familienergänzungsleistungen ausgerichtet. Klientinnen und Klienten der Sozialhilfe haben Zugang zu einer grossen Anzahl geeigneter Programme mit u.a. Coaching-Angeboten und Bewerbungshilfen. Diese Programme sind von einer kantonalen Stelle zertifiziert und können über den Lastenausgleich abgerechnet werden. Nicht zertifizierte Programme müssten vom zuweisenden Gemeinwesen selber bezahlt werden. Es ist deshalb sinnvoll, Klientinnen und Klienten zertifizierten Programmen zuzuweisen.
Lausanne richtet Zuschüsse für Mietkosten aus. Dieses Angebot besteht für Personen im Einzugsgebiet der Sozialregion Olten nicht. Allerdings gibt es in der Sozialregion Olten noch günstigen Wohnraum. In Lausanne ist der Wohnungsmarkt für finanzschwache Einwohnerinnen und Einwohner wesentlich härter, weshalb die Stadt auch Zuschüsse eingeführt hat.
Der Stadtrat erachtet die im Kanton Solothurn bestehenden Hilfssysteme aus heutiger Sicht als geeignet und genügend.
4. Wenn nein: Welche Massnahme gedenkt der Stadtrat alternativ zu treffen?
Der Stadtrat erachtet die im Kanton Solothurn bestehenden Hilfssysteme als geeignet und genügend. Dem Stadtrat ist es aber wichtig, dass alleinerziehende Elternteile und deren Kinder gut beraten und grosszügig betreut werden. - Fraktion
- Fraktion SP/Junge SP
Zugehörige Objekte
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