Inhalt
Motion Felix Wettstein (GO) und Mitunterzeichnende betr. Darstellung der Rechnung zum Bericht der sbo/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 14. Dezember 2017
- Verfasser/Beteiligte
- Wettstein Felix
- Beschreibung
- Am 21. Juni 2017 wurde im Gemeindeparlament von Felix Wettstein und Mitunterzeichnenden eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Der Stadtrat wird aufgefordert, in seinen jährlichen Bericht und Antrag an das Gemeindeparlament zum Geschäftsbericht und zur Rechnung der Städtischen Betriebe Olten sbo die folgenden Informationen aufzunehmen:
a) Darstellung der Bilanz zum Anfang und zum Ende des Berichtsjahres sowie der Veränderungen; die Aktiven aufgeschlüsselt nach Verwaltungsvermögen und nach Finanzvermögen, inkl. Nachweis der stillen Reserven.
b) In der tabellarischen Darstellung der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung die drei Spalten „Rechnung Berichtsjahr“, „Budget Berichtsjahr“, „Rechnung Vorjahr“.
c) Die Geldflussrechnung
Begründung:
Das Gemeindeparlament hat die Aufgabe und Verantwortung, jährlich den Geschäftsbericht der städtischen Betriebe Olten sbo zu genehmigen, den Rechnungsabschluss sowie den Revisionsbericht zur Kenntnis zu nehmen, dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung Entlastung zu erteilen sowie die Revisionsstelle zu wählen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt: Damit die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Aufgabe fundiert wahrnehmen und das Jahresergebnis würdigen können, reicht es nicht, wenn sie nur die Informationen der Erfolgs- und Investitionsrechnung des Berichtsjahres, ergänzt um den Vorjahresvergleich, zur Kenntnis bekommen. Sie müssen zu-sätzliche Vergleichsmöglichkeiten mit dem Budget des Berichtsjahres haben. Weiter müssen sie über die Informationen zur Bilanz und zur Geldflussrechnung haben.
* * *
Stadtrat Benvenuto Savoldelli beantwortet die Motion im Namen des Stadtrates wie folgt:
a) Darstellung der Bilanz
Darstellung der Veränderungen
Der Stadtrat nimmt das Anliegen in der Motion auf und wird zu den im Finanzbericht publizierten Anfangs- und Endwerten der Bilanz in seinem Bericht eine weitere Veränderungsspalte einfügen.
Split Verwaltungs- und Finanzvermögen
Die sbo führen ihre Rechnung nach den Grundsätzen des schweizerischen Obligationenrechtes (OR Art. 957ff), und nicht nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des harmonisierten Rechnungsmodell II (HRM2). Gemäss Art. 959 Abs. 3 und 959a Abs. 1 ist bei den Aktiven zwischen einem Umlaufsvermögen sowie einem Anlagevermögen zu unterscheiden. Die Un-terscheidung wird vor allem aufgrund von Fristigkeiten vorgenommen. Das Anlagevermögen ist in die Subgruppen Finanzanlagen, Beteiligungen, Sachanlagen und immaterielle Werte zu splitten. Beim Anlagevermögen können Anlagen, welche dem Betrieb dienen und unter HRM2 dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen wären, bilanziert sein, aber auch Finanzanlagen, welche unter HRM2 dem Finanzvermögen zuzuordnen wären. Die Beteiligungen werden im Finanzbericht der sbo unter dem Kapitel „Corporate Governance“ näher erläutert.
Ein Transfer der Rechnungslegung sbo in eine Rechnungslegung HRM2 ist somit nicht ohne weiteres möglich. Für eine saubere Trennung müsste eine Schattenrechnung erstellt werden. Der Stadtrat sieht aktuell den Mehrwert für die Erstellung einer weiteren Bilanz nicht.
Ausweis der stillen Reserven
Der Stadtrat ist, wie auch bei der Einwohnergemeinde um eine möglichst hohe Transparenz bei seiner Tochtergesellschaft, der sbo, bemüht. Im Vergleich zur Einwohnergemeinde, welche nahezu nur hoheitliche Tätigkeiten ausübt, steht die sbo in gewissen Leistungsfeldern in Konkurrenz mit anderen Anbietern. Eine komplette Transparenz, wie sie bei der Einwohner-gemeinde gelebt wird, kann dem Unternehmen schaden.
Der Ausweis der Netto-Auflösung von stillen Reserven im Anhang muss erst aufgeführt wer-den, wenn dadurch eine Verbesserung des erwirtschafteten Ergebnisses von mehr als 10 % dargestellt wird. Der Stadtrat ist jedoch bereit, den Gesamtbetrag der Netto-Auflösung bzw. Bildung im jeweiligen Berichtsjahr sowie deren Veränderung segmentneutral in seinem Bericht zu kommunizieren.
b) Darstellung der Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung
Im Gegensatz zu der öffentlichen Rechnungslegung kennt die Rechnungslegung nach Obligationenrecht (OR) den Begriff der Investitionsrechnung nicht. Ausgaben, welche die Aktivierungsgrenze erreichen, werden direkt auf die Anlagen verbucht. Die Investitionen nach OR sind lediglich in der Geldflussrechnung unter dem Geldfluss aus Investitionsrechnung teilweise nachvollziehbar oder in der Bilanz unter den Veränderungen des Anlagevermögens (Zunahme durch Investitionstätigkeit / Abnahme durch Abschreibungen). Die sbo selbst planen ihre Investitionen und führen ein Soll/IST-Vergleich. Die abgeschlossenen Aufträge bzw. die Bauabrechnungen werden dem Verwaltungsrat periodisch zur Genehmigung vorgelegt.
Der Stadtrat wird deshalb künftig nebst den bereits bestehenden Spalten „Rechnung Berichtsjahr“ und „Rechnung Vorjahr“ zusätzlich die Spalte „Budget Berichtsjahr“ einfügen. Dies jedoch nur im Bericht des Stadtrates. Der Finanzbericht der sbo wird unverändert bleiben.
c) Geldflussrechnung
Die sbo führen bereits heute eine detaillierte Geldflussrechnung in ihrem Finanzbericht (Bsp. Bericht 2016: Seite 22). Der Stadtrat ist bereit in seinen Bericht den Geldfluss aus Geschäftstätigkeit, den Geldfluss aus Investitionstätigkeit sowie den Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit summarisch darzustellen. Zusätzlich wird er die wichtigsten Veränderungen in der Geldflussrechnung dokumentieren sowie einen Verweis auf die detaillierte Geldflussrechnung des Finanzberichtes der sbo anbringen.
Aufgrund der erwähnten Überlegungen und der hier durch den Stadtrat vorgelegten Verbesserungsvorschläge beantragt der Stadtrat die Motion nicht erheblich zu erklären. - Fraktion
- Fraktion Grüne Olten
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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