Am 29. August 2005 hat Max Pfenninger im Gemeindeparlament folgendes Postulat eingereicht:
«Der Stadtrat wird beauftragt, vor der Weiterplanung Kleinholz, mit der Bürgergemeinde Olten die Frage zu klären, ob der Baurechtsvertrag zwischen PCO und Bürgergemeinde Olten, welcher im Jahre 2010 abläuft, erneuert wird.
Der Stadtrat wird beauftragt, mit dem Bürgergemeinderat von Olten Gespräche aufzunehmen bzw. die Frage zu prüfen, ob der im Jahre 2010 ablaufende Baurechtsvertrag zwischen der Bürgergemeinde und der PCO definitiv abläuft, bzw. nicht mehr erneuert wird.
Kurzbegründung:
Die zahlreichen Einsprachen gegen den Teilzonen- und Gestaltungsplan Steinbruch Born mit Umweltverträglichkeitsbericht und die nun von der Stadt Olten an die Hand genommene Planung «Kleinholz» mit Eröffnung eines Mitwirkungsverfahrens lassen es sehr naheliegend erscheinen, dass im gesamten Planungsablauf diese Frage prioritär behandelt wird. Um zukünftige Bauherren und / oder Investoren zu finden, welche in diesem Gebiet qualitativ hochstehenden und hochwertigen Wohnraum erstellen, ist es von ausserordentlich grosser Bedeutung, ob der Baurechtsvertrag 2010 definitiv abläuft und auch nicht erneuert wird. Eine sinnvolle städtebauliche Zukunftsplanung im Kleinholz kann nur erfolgen, wenn es klar ist, ob in 5 Jahren der Kalkabbau in der Borngrube definitiv beendet ist.
Eine Kopie dieses Vorstosses geht an die Bürgergemeinde, Ammann Felix Frey, und den Bürgerschreiber, Gerhard Reinmann, mit der Bitte, die oben erwähnte Fragestellung mit den Stadtbehörden abzusprechen und an der nächsten Bürgergemeindeversammlung zu traktandieren. Meines Erachtens muss zur Ermöglichung einer sinnvollen Planung des gesamten Areals im Kleinholz die Frage des definitiven Ablaufes und die der Nichterneuerung des Baurechtsvertrages im jetzigen Zeitpunkt definitiv entschieden und mit der Öffentlichkeit und zukünftigen, potenziellen Investoren, kommuniziert werden.»
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Stadträtin Silvia Forster beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Der Baurechtsvertrag zwischen der PCO und der Bürgergemeinde Olten ist eine privatrechtliche Vereinbarung und ist grundsätzlich auch Sache dieser beiden Parteien. Auf telefonische Anfrage hat die Bürgergemeinde Olten denn auch betont, dass gewisse Inhalte dieses Vertrages ausschliesslich Sache der beiden Vertragsparteien sind. Aus diesem Grund sind sie auch nicht bereit, diesen Vertrag auszuhändigen bzw. über diesen mit einer dritten Partei zu verhandeln.
Selbstverständlich müssen die Inhalte des Baurechtsvertrages, welche mit den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Gestaltungsplanes «Steinbruch Born» in Zusammenhang stehen, mit diesen auch vereinbar sein.
Aufgrund der eingegangenen Einsprachen gegen den neu aufgelegten Gestaltungsplan «Steinbruch Born» wird dieser zurzeit, auf Grund verschiedener Untersuchungen durch
externe neutrale Experten, auf seine Zweckmässigkeit überprüft. Es kann durchaus möglichsein, dass der Gestaltungsplan abgeändert und neu aufgelegt wird. Erst auf Grund eines neuen genehmigten Gestaltungsplanes «Steinbruch Born» stellt sich die Frage, in welchen Teilen der Baurechtsvertrag zwischen der PCO und der Bürgergemeinde Olten angepasst werden muss.
Die Planung «Kleinholz» steht nicht im Zusammenhang mit dem Baurechtsvertrag zwischen der PCO und der Bürgergemeinde Olten und es besteht daher keine rechtliche Grundlage, das Gestaltungsplanverfahren «Kleinholz» zu sistieren. Hingegen setzt sich der Stadtrat dafür ein, dass das Kleinholz und auch die Wohngebiete Steinacker und Sportstrasse vom Lastwagenverkehr zum und vom Steinbruch Born möglichst nicht belastet werden.
Der Stadtrat teilt die Auffassung des Postulanten, dass das Gebiet Kleinholz und auch die anderen Wohngebiete, nicht mit unnötigem Lastwagenverkehr belastet werden sollen. Hingegen steht diese Zielsetzung nicht im Zusammenhang mit dem Baurechtsvertrag der PCO und der Bürgergemeinde Olten.
Aufgrund der Erwägungen, empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, das Postulat abzuweisen.