Das Gemeindeparlament beschloss am 27. Mai 2004 die Einführung der Tempo 30-Zone in allen Wohnquartieren und beauftragte den Stadtrat zu prüfen, welche Gebiete zusätzlich zu den Wohnquartieren mit Tempo 30-Zonen belegt werden sollen. Nach der erfolgreichen Einführung der Tempo 30-Zonen in allen Wohnquartieren sollen nun auch die Innenstadtbereiche auf den beiden Aareseiten in die Tempo 30-Zonen integriert werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf Fr. 240'000.– inkl. MwSt.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 27. Mai 2004 entschied sich das Gemeindeparlament für die Einführung der Tempo 30-Zonen in allen Wohnquartieren der Stadt Olten. Gleichzeitig und aufgrund verschiedener Hinweise aus der Bevölkerung wie auch dem Gemeindeparlament versprach der Stadtrat zu prüfen, welche weiteren Gebiete in unserer Stadt ebenfalls der Tempo 30-Zone zugeführt werden sollen. Dies mit der Zielsetzung einer erhöhten Verkehrssicherheit auf unseren Strassen wie auch guten Wohnqualität und damit einer noch besseren Lebensqualität in unserer Stadt.
2. Bereits eingeführte Tempo 30-Zonen
Die in allen Wohnquartieren realisierten Tempo 30-Zonen können aus heutiger Sicht insofern als erfolgreich bezeichnet werden, als in letzter Zeit aus den Kreisen der Anwohner/-innen praktisch keine Änderungswünsche mehr bei der Baudirektion eingereicht werden. Daraus lässt sich schliessen, dass das vorsichtige und rücksichtsvolle Fahren auf dem Niveau von Tempo 30 mit seinen positiven Auswirkungen auf Verkehrssicherheit und Lebensqualität bei den Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohnern offensichtlich geschätzt wird.
3. Was ändert sich mit der Einführung der Tempo 30-Zone?
In Tempo 30-Zonen gelten spezielle Verkehrsregelungen. Diese sind bereits im Auszug aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes vom 27. Mai 2004, Prot. Nr. 77, ausführlich dargelegt (Einführung der Tempo 30-Zonen in allen Wohnquartieren). So gilt in Tempo 30-Zonen üblicherweise der Rechtsvortritt und es wird prinzipiell auf Einbahnstrassen wie auch Fussgängerstreifen verzichtet. Mit der Einführung dieser Zonen fallen deshalb die Signale „Stopp“ und „Kein Vortritt“ wie aber auch Fussgängerstreifen grundsätzlich weg. Wichtig dabei ist aber die Tatsache, dass der Stadtrat diesbezüglich in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen kann. So wird die Aufhebung solcher heute bestehender Verkehrsregelungen nur dann vorgenommen, wenn die Änderungen auch eine verbesserte Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer/-innen ermöglichen respektive garantieren. Zudem wird in Einbahnstrassen der Gegenrichtungsverkehr für das Fahrrad wo immer möglich zugelassen.
4. Etappierte Einführung der Tempo 30-Zonen in den innerstädtischen Bereichen
Erklärtes Ziel der Tempo 30 Zonen ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und letztendlich der Lebensqualität in den Quartieren auf der Basis eines tieferen Geschwindigkeitsniveaus und des rücksichtsvollen Fahrverhaltens. Das Sicherheitsempfinden nimmt damit zu und die Lärm- wie auch Schadstoffbelastungen ab. Gerade mit den laufenden Anstrengungen, den öffentlichen Raum in unseren Innenstadtbereichen aufzuwerten und die Innenstadt als regionales Einkaufs- und Dienstleistungszentrum wie auch Begegnungsort zu stärken, ist in Olten die Einführung der Tempo 30-Zonen in den Innenstadtbereichen auf der linken wie rechten Aareseite sinnvoll. Die entsprechenden Bereiche sind im beiliegenden Plan gelb gefärbt und sind nur noch durch die Hauptverkehrsachsen von den in den Wohnquartieren eingeführten Tempo 30-Zonen getrennt.
Obwohl es zweifellos wünschbar wäre, diese Gebiete umgehend und flächendeckend der Tempo 30-Zone zuzuführen, ist ein etappiertes Vorgehen angebracht. Dies einerseits aufgrund der laufenden Planungen im Zusammenhang des Verkehrskonzeptes Innenstadt 2006 (separate Vorlage) und aus Rücksichtsnahme auf den industriellen respektive gewerblichen Verkehr.
Die beabsichtigte Einführung der Begegnungszone in der Innenstadt auf der linken Aareseite weist viele gemeinsame Schnittstellen mit der Signalisation der einzuführenden Tempo 30 Zone im Gebiet westlich der Aare und südlich der Achse Ziegelfeldstrasse-Bahnhofbrücke auf und es ist deshalb und nicht zuletzt auch aus Kosten- wie auch Informationsgründen zweckmässig, beide Zonensignalisationen gleichzeitig einzuführen.
Was den industriell und gewerblich bedingten Verkehr betrifft ist zu bemerken, dass die Zufahrt in die Industrie- und Gewerbegebiete südlich der Dünnern bis zur Eröffnung der Entlastungsstrasse Region Olten über die innere Solothurner- bzw. Ziegelackerstrasse erfolgt. Um auch die Bedürfnisse dieses Verkehrs zu berücksichtigen, wird die Zonensignalisation so etappiert, dass dort wo es im Innenstadtbereich vertretbar ist, Tempo 30 erst nach der Inbetriebnahme der Entlastungsstrasse Region Olten eingeführt wird. Ein solches Gebiet stellt das Geviert Ziegelfeldstrasse-Solothurnerstrasse-Ziegelackerstrasse dar, welches im beiliegenden Plan rot schraffiert und gelb unterlegt dargestellt ist.
In die erste Realisierungsetappe fallen demnach alle übrigen Gebiete, so die Innenstadtbereiche auf der rechten Aareseite und das Gebiet nördlich der Froburgstrasse und östlich der Baslerstrasse.
5. Massnahmen
Die Einführung der Tempo 30-Zonen in den innerstädtischen Bereichen lehnt sich an das Vorgehen bei der Einführung der Tempo 30-Zonen in den Wohnquartieren an. Sie wird immer noch nach dem Prinzip „soviel wie notwendig aber so wenig wie möglich“ vorgenommen. Dabei ist zu bemerken, dass sich die Innenstadtbereiche insofern nicht mit den Wohnquartieren vergleichen lassen, als in diesen Gebieten nicht nur gewohnt, sondern auch z. B. eingekauft und gearbeitet wird. Sie stellen einen Ort der Begegnung, einen dichten Kommunikationsraum dar. Auf den entsprechenden Strassenzügen zirkuliert denn auch wesentlich mehr Langsamverkehr und die Verkehrsbelastungen sind höher als in den Wohnquartieren.
Aufgrund dieser Tatsache sind auch allfällige bauliche und gestalterische Massnahmen aus einer anderen Sicht zu betrachten als bei Wohnquartieren. Der Stadtrat wie auch die beratenden Kommissionen für Öffentliche Sicherheit sowie Stadtentwicklung erachten es im Sinne eines pragmatischen Vorgehens und nicht zuletzt auch aus Kostengründen als zweckmässig, vorerst lediglich Tempo 30 zu signalisieren. Die damit verbundenen allfälligen Änderungen an den bestehenden Verkehrsregelungen gemäss Ziffer 3 dieses Berichtes, wie z.B. die Aufhebung eines Stopp-Signales, wird die Baudirektion in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei und der Kommission für Öffentliche Sicherheit sowie der IG Velo klären und dabei selbstverständlich jede einzelne Massnahme bezüglich ihrer Auswirkung auf die Verkehrssicherheit prüfen. Zudem finden bei der Signalisierung der Tempo 30-Zonen die in Olten bereits eingeführten Signalstelen (Signalständer mit Betonsockel) nur dort Anwendung, wo sie nicht verkehrsbehindernd wirken. Ansonsten werden die normalen Signalpfosten im Trottoirbereich verwendet.
Ob und inwieweit später zusätzliche Massnahmen notwendig sind, werden die Erfahrungen respektive die vom Gesetz vorgeschriebenen und spätestens ein Jahr nach der Einführung der Tempo 30-Zonen vorzunehmenden Geschwindigkeitsmessungen zeigen. Sollten dementsprechend weitere Massnahmen in Betracht gezogen werden, müssen diese begründet und der dafür notwendige Kredit im Budget ausgewiesen werden. Bezüglich Massnahmen ist auch festzuhalten, dass aufgrund der knappen Parkplatzsituation in den Innenstadtbereichen keine Massnahmen eingeführt werden sollen, welche die Reduktion von Autoabstellplätzen zur Folge haben.
6. Erweiterung der Tempo 30-Zonen aus polizeilicher Sicht
Unabdingbar für die erfolgreiche Einführung von Tempo 30-Zonen ist die Durchsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Dabei stehen aus polizeilicher Sicht die beiden folgenden Aspekte im Vordergrund:
· Prävention
· Kontrollen
6.1 Prävention
Die Stadtpolizei setzt zur Prävention in den Tempo 30-Zonen das Geschwindigkeitsmess-gerät „Viasis“ ein. Basierend auf Radarmessungen wird den Verkehrsteilnehmenden die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt. Dabei sollen die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker über ihr Fehlverhalten orientiert und zur Einhaltung der Geschwindigkeits-vorschriften angehalten werden. Ziel ist es, die Verkehrsteilnehmenden für die Tempo 30-Zonen zu sensibilisieren und mit dem Einsatz des „Viasis“ bewusstseinsbildend einzuwirken. Deshalb zieht das Fehlverhalten auch kein Strafverfahren nach sich.
Mit dem „Viasis“ können gezielt sensible Strassenabschnitte überwacht werden. Die statistische Auswertung dient auch als Grundlage für die Kontrollen der Stadtpolizei.
6.2 Kontrollen
Bei der Kontrolle setzt die Stadtpolizei ihr Leasermessgerät ein. Festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen werden zur Anzeige gebracht. Aufgrund der Bussenhöhe und dem möglichen Ausweisentzug sollen die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer dazu angehalten werden, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Dabei sollten die Verkehrsteilnehmenden über mögliche Kontrollstandorte im Ungewissen gelassen werden, so dass jederzeit mit einer Geschwindigkeitskontrolle gerechnet werden muss. Selbst-verständlich werden dabei auch die Meldungen der Einwohnerinnen und Einwohner für die Standortwahl der Kontrolltätigkeit berücksichtigt.
Die Durchführung der Kontrollen in den bestehenden Tempo 30-Zonen bedeuten für die Stadtpolizei eine personelle Belastung. Deshalb steht fest, dass bei einer Ausdehnung der Tempo 30-Zonen vermehrte Kontrollen nur mit einer Erhöhung und Verlagerung der übrigen polizeilichen Personalressourcen möglich sind.
7. Termine
Nachdem das Gemeindeparlament der Einführung der Tempo 30-Zonen in den Innenstadtbereichen zugestimmt hat, werden umgehend die Planungs- respektive Projektierungsarbeiten für das Ausführungsprojekt eingeleitet. Unter Einbezug der Empfehlungen der Kommission für Öffentliche Sicherheit und gemäss den in Ziffer 4 dieses Berichtes beschriebenen Etappen wird der Stadtrat die einzelnen Verfügungen beschliessen und zusammen mit der jeweiligen Tempo 30-Zone öffentlich ausschreiben lassen. Es sind folgende Realisierungstermine vorgesehen:
Etappe 1 Innenstadtbereiche auf der rechten Aareseite und das Gebiet nördlich der Froburgstrasse und östlich der Baslerstrasse Winter 2006/2007
Etappe 2 Gebiet westlich der Aare und südlich der Achse Ziegelfeldstrasse-Bahnhofbrücke Herbst 2008
Etappe 3 Geviert Ziegelfeldstrasse-Solothurnerstrasse-Ziegelackerstrasse ca. 2013
8. Kosten
Die Kosten für die Planung und Umsetzung betragen maximal Fr. 240'000.– inkl. MwSt und setzen sich gemäss Angaben des Ingenieurbüros Gruner Ingenieure AG, Olten, wie folgt zusammen:
Projektierung/Planung Fr. 20'000.–
Submission, Begleitung Ausführung (3 Etappen) Fr. 12'000.–
Signalpfosten und Stelen Fr. 100'000.–
Signaltafeln Fr. 50'000.–
Geschwindigkeitsmessungen vorher Fr. 20'000.-
Geschwindigkeitsmessungen nachher Fr. 20'000.–
Kommunikation und Information Fr. 10'000.–
Unvorhergesehenes Fr. 8'000.–
Total Fr. 240'000.–
Damit die Anordnung von abweichenden Höchstgeschwindigkeiten, in diesem Fall Tempo 30, zulässig ist, muss ein vom Gesetz verlangtes und vorgängig erstelltes Gutachten (vgl. Art. 32 Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz) belegen, dass diese Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig ist und keine anderen Massnahmen vorzuziehen sind (Art. 108 Abs. 4 Strassensignalisationsverordnung). Integrierender Bestandteil dieses Gutachtens sind die mit Fr. 20'000.- veranschlagten Geschwindigkeitsmessungen. Die ebenfalls notwendigen Nachmessungen erfolgen spätestens ein Jahr nach der Einführung der Tempo 30-Zonen.
9. Erforderlicher Kredit
Im Budget 2005 Investitionsrechnung Kto. 790.501.09 wurde vom Gemeindeparlament für die Erarbeitung der gesetzlich vorgeschriebenen Grundlagen für die Einführung von Tempo 30-Zonen in der Innenstadt ein Kredit von gesamthaft Fr. 20'000.– bewilligt. Da die Einführung von Tempo 30-Zonen der Zustimmung des Parlamentes bedarf und die Kosten für die Umsetzung damals auch nicht bekannt waren, wurde im Budget vermerkt, dass das Geschäft dem Gemeindeparlament im Rahmen einer separaten Vorlage unterbreitet wird.
Aufgrund den gemäss Ziffer 8 dieses Berichtes für die Realisierung ausgewiesenen Kosten von Fr. 240'000.– inkl. MwSt ist ein Nachtragskredit von Fr. 220'000.– zu Gunsten der Investitionsrechnung Kto. Nr. 790.501.09 erforderlich. Sollten für die Durchsetzung von Tempo 30 weitergehende Massnahmen erforderlich werden, müssen wie bereits erwähnt, die entsprechenden Kredite im Budget aufgenommen und die vorgesehenen Massnahmen in einem Bericht dargelegt werden.
10. Kommissionen
Die Kommissionen Öffentliche Sicherheit und Stadtentwicklung haben an ihren Sitzungen vom 14.08.06 und 17.08.06 der Einführung von Tempo 30-Zonen in den Innenstadtbereichen auf den beiden Aareseiten zugestimmt und jeweils deutlich darauf hingewiesen, dass vorerst von baulichen Massnahmen abzusehen ist und keine Autoabstellplätze aufgehoben werden sollen.
Beschlussesantrag:
1. Der etappierten Realisierung von Tempo 30-Zonen in den Innenstadtbereichen der beiden Aareseiten gemäss Ziffern 4, 5 und 6 dieses Berichtes sowie dem beiliegenden Plan (gelb gefärbt) wird zugestimmt.
2. Für die Realisierung der Tempo 30-Zonen wird ein Nachtragskredit von Fr. 220'000.– inkl. MwSt. zu Gunsten der Investitionsrechnung Kto. Nr. 790.501.09 bewilligt.
3. Mit der Einführung der Tempo 30-Zonen in den Innenstadtbereichen der beiden Aareseiten gemäss beiliegendem Plan (gelb gefärbt) werden in diesen Gebieten grundsätzlich folgende Verkehrsregelungen aufgehoben:
- Signale „Stopp“ und „Kein Vortritt“, es gilt der Rechtsvortritt
- Einbahnstrassen
- Fussgängerstreifen
Der Stadtrat kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen, insbesondere wenn damit die Verkehrssicherheit verbessert wird.
4. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.