Inhalt
Dringliche Motion Grüne Fraktion betr. "Einbürgerungen sind kein Privileg"
- Geschäftsart
- Dringliche Motion
- Datum
- 28. September 2017
- Beschreibung
- Mit Mail vom 25. September 2017 hat die Grüne Fraktion folgenden Vorstoss eingereicht:
«Der Stadtrat wird beauftragt, folgende Schritte zu unternehmen:
1. Ausländerinnen und Ausländer, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten bis Mitte November 2017 eine schriftliche Einladung, Bürgerin oder Bürger der Stadt Olten und der Schweiz zu werden.
2. Zukünftig werden alle Ausländerinnen und Ausländer, welche die gesetzlichen Minimalbedingungen erfüllen, einmalig persönlich angeschrieben und über die Möglichkeit der Einbürgerung sowie über das Verfahren informiert.
Begründung der Dringlichkeit:
Das verschärfte Bürgerrechtsgesetz tritt per Januar 2018 in Kraft. Die erste schriftliche Einladung muss daher zwingend noch im Jahr 2017 versendet werden.
Inhaltliche Begründung:
In der Schweiz ist ein grosser Teil der Bevölkerung vom politischen Leben ausgeschlossen. Das schwächt die Demokratie. Rund 900'000 Menschen könnten sich in der Schweiz einbürgern lassen, da sie schon über zehn Jahre in der Schweiz leben. In Olten dürften es gut 2000 Personen sein.
Rund 180'000 sind in der Schweiz geboren, also klassische Second@s, rund 120'000 sind als Kinder oder Jugendliche in die Schweiz gekommen. Sie alle prägen die Schweizer Gesellschaft mit und sind Teil davon. Sie tragen zum Wohlstand und zum gesellschaftlichen Leben bei, zahlen Steuern, ohne jedoch über deren Verwendung mitbestimmen zu können.
Doch anstatt das Demokratiedefizit möglichst rasch zu beheben, ist die Schweiz daran, den Einbürgerungswilligen zusätzliche Steine in den Weg zu legen: 2018 tritt ein neues, verschärftes Bürgerrechtsgesetz in Kraft.
Das Erlangen der Schweizer Staatsbürgerschaft ist weder Privileg noch Ehre. Vielmehr geht es um die Anerkennung der Zugehörigkeit zur Schweiz, um das Recht auf politische Mitbestimmung, um den Schutz gegen willkürliche Massnahmen sowie um die Stärkung der BürgerInnenbeteiligung auf allen Ebenen in unserer Demokratie, die stark auf das Milizsystem setzt. Ein langes, umständliches und nicht selten teures Prozedere, um dieses Recht zu erlangen, entwürdigt jene, die mitgestalten wollen.
Wir regen an, dass der Brief der Stadt Zürich als Vorlage für Olten dient (Er ist integrale Beilage dieses Vorstosses; einzusehen auf https://www.stadt-zuerich.ch (Brief Einbürgerung).»
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Zur Dringlichkeit:
Das beiliegende Schreiben zeigt, dass die Stadt Zürich bereits im April potenzielle Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten angeschrieben hat. Drei Monate vor der erwähnten Gesetzesänderung würde nun der Effekt eines solchen Schreibens dadurch in Frage gestellt, dass die meisten der Einbürgerungswilligen die nötigen Unterlagen nicht mehr rechtzeitig zusammentragen und daher die Voraussetzungen gar nicht mehr erfüllen könnten – müssen doch im Zeitpunkt der Gesuchstellung unter anderem ein Sprachstandnachweis (Niveau A2 schriftlich und Niveau B1 mündlich) sowie der Beleg, dass ein Einbürgerungskurs vorgängig besucht wurde, vorgelegt werden.
Zum Inhalt:
Bürgerrechte bestehen in der Schweiz auf den drei Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde. Auf Gemeindeebene sind die Bürgergemeinden zuständig – sofern (anders als in Kanton und Stadt Zürich) vorhanden. Das von den Motionären verlangte Vorgehen ist somit im Falle der Stadt Olten Sache der Bürgergemeinde, welcher die Einwohnergemeinde ein solches Vorgehen höchstens empfehlen könnte, falls erwünscht. Ein Schreiben der Einwohnergemeinde wäre für die Bürgergemeinde ohne Relevanz; es bestünde zudem die Gefahr, dass gegenüber den angeschriebenen Personen falsche Hoffnungen geweckt werden und der Eindruck entsteht, dass die Absenderin für die von ihr angeregte Einbürgerung auch zuständig ist. In einzelnen Fällen könnte das Schreiben als Vertrauensgrundlage betrachtet werden, mit der Folge, dass bei einem abschlägigen Entscheid der Bürgergemeinde das Vertrauensprinzip verletzt ist und Vertrauensschaden geltend gemacht werden kann.
In diesem Sinne empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament die Ablehnung der Motion. - Fraktion
- Fraktion Grüne Olten
Zugehörige Objekte
Name | ||||
---|---|---|---|---|
Grüne-Olten_Dringliche-Motion-Einbürgerungen.pdf (PDF, 413.29 kB) | Download | 0 | Grüne-Olten_Dringliche-Motion-Einbürgerungen.pdf | |
Brief_Einbürgerung.pdf (PDF, 44.29 kB) | Download | 1 | Brief_Einbürgerung.pdf |
Datum | Sitzung |
---|