Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat von Olten unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Zusammenfassung
Die Kinderkrippen und der Kinderhort (Kindertagesstätten) sind im Kinderfrühbereich der Stadt Olten nicht mehr wegzudenken. Die Stadt Olten unterstützte die einzelnen Kindertagesstätten in den vergangenen drei Jahren mit einem jährlichen Globalbudget, welches nach den Budgets der einzelnen Kindertagesstätten bemessen war. Entsprechend unterschiedlich fiel die finanzielle Unterstützung aus.
Die Direktion Bildung und Sport will die Finanzbeihilfe für die Kindertagesstätten ab 2007 auf eine neue Grundlage stellen, welche in Form des vorliegenden Reglements dem Parlament zu Genehmigung vorgelegt wird.
Das Reglement legt die Basis für eine einheitliche Subventionierung der Kindertagesstätten. Die bewährten Elemente:
- Qualitätsanforderungen nach Schweizerischen Krippenverband (Details siehe Seite 2)
- einheitlicher Elterntarif
- dreijährige Leistungsaufträge
werden beibehalten. Das Subventionierungsmodell ist jedoch leistungsorientiert, gibt aber den Kindertagesstätten gleichzeitig die erforderliche Planungssicherheit. Die unterstützten Kindertagesstätten werden gleich behandelt.
Die Städte Aarau, Basel, Bern und Zürich haben vergleichbare Modelle vor einigen Jahren eingeführt. Nach anfänglichen Befürchtungen und Verunsicherung insbesondere seitens der Kindertagesstätten habe sich das Subventionierungsmodell nach Aussage der Verantwortlichen erfolgreich bewährt.
Das Reglemente legt nicht die absolute Höhe der Finanzbeihilfen fest; diese Kompetenz obliegt dem Stadtrat. Das Reglement regelt den Bemessungs- und Auszahlungsmechanismus.
2. Ausgangslage
2.1 Bisherige Situation
Die Stadt Olten unterstützt bisher vier Trägerschaften von Kindertagesstätten. Es sind dies:
Kinderkrippen Sonnhalde/Hagmatt 44 Betreuungsplätze
Kinderkrippe Schürmatt 16 Betreuungsplätze
Chinderstube Olten 17 Betreuungsplätze
Kinderhort des Gemeinnützigen Frauenvereins 16 Betreuungsplätze
Die jetzt geltende Lösung wurde in den Jahren 2001 und 2002 geschaffen. Der Stadtrat setzte hierfür eine Arbeitsgruppe ein, bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Kindertagesstätten, der Direktion Bildung und Sport sowie der ehemaligen Präsidentin des Schweizerischen Krippenverbandes als Projektleiterin.
Die Arbeitsgruppe beschloss folgendes:
- Leistungsaufträge mit Globalbudget für die Jahre 2003 bis 2005
- Bemessung der Globalkredite basierend auf den letzten drei Jahren und den für 2003 eingereichten Budgets
3) Installation einer Dachorganisation der Kindertagesstätten in Olten
4) Einheitlicher Tarif für die Betreuungsleistung der Kindertagesstätten
5) Gemeinsame Software für die Leistungsabrechnung
Es konnten alle beschlossenen Elemente umgesetzt werden, ausser der Installation einer Dachorganisation der Kindertagesstätten. Der von der Stadt in der Globalkreditperiode 2003 bis 2005 finanzierte Betrag belief sich auf CHF 690'000.-. Weil das Globalbudget der Kindertagesstätten aufgrund ihrer individuellen Budgets berechnet wurde, fiel die Entschädigung je Kindertagesstätten-Platz entsprechend unterschiedlich aus. Die Kindertagesstätten erhielten zwischen CHF 5’813.80 und CHF 9'687.50 pro Betreuungsplatz.
Die neu eröffnete Kinderkrippe Hagmatt hat zudem in den Jahren 2004 und 2005 Mittel aus dem Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienexternen Kinderbetreuung erhalten. Die Aufbauunterstützung ist auf zwei Jahre begrenzt, so dass die Kinderkrippe Hagmatt keine weiteren Bundesmittel erhalten wird. Eine Verlängerung des Impulsprogramms für die Jahre 2007 bis 2011 wird im Moment in den Räten diskutiert und scheint unbestritten zu sein.
Die Kindertagesstätten einigten sich zusammen mit der Stadt auf einen einheitlichen Tarif für die Betreuung ab 1.1.2004. Im Tarif ist auch festgehalten, dass auswärtige Kinder das Angebot der Kindertagesstätten in Olten mitnutzen können. Die Erziehungsberechtigten zahlen jedoch unabhängig vom Einkommen den maximalen Tarif gemäss Oltner Tarifliste.
Derzeit sind drei der vier Trägerschaften der Kindertagesstätten in Olten Mitglied des Schweizerischen Krippenverbandes (SKV). Eine Mitgliedschaft im SKV verpflichtet zur Einhaltung von Qualitätsvorschriften. Der Verband überarbeitet die Vorschriften regelmässig und passt sie den Entwicklungen an. Zudem überprüft der Verband die Einhaltung der Vorschriften und besucht die Kindertagesstätten. Die Qualitätsvorschriften sind in den so genannten Betriebsrichtlinien des SKV festgehalten. Insbesondere sind Richtlinien zu folgenden Qualitätskriterien festgehalten:
- Sozialpädagogische Grundsätze
2. Institutioneller Rahmen
3. Betriebsbeschreibung
3.1. Organisatorisches
3.2. Kindergruppen
3.3. Stellenplan
3.4. Personal
3.5. Personalführung
3.6. Trägerschaft
3.7. Budget
4. Räumliche Gegebenheiten
4.1. Anzahl
4.2. Ausstattung
4.3. Brandschutz
4.4. Aussenräume
5. Hygiene und Sicherheit
Im Vorstandsgremium des SKV sind auch Verantwortliche für Kindertagesstätten von Gemeinden und Städte vertreten.
2.2 Auslösendes Element
Der Verpflichtungskredit der Jahre 2003 bis 2005 und die dreijährigen Leistungsaufträge mit den Kindertagesstätten sind abgelaufen. Der Antrag für einen neuen Verpflichtungskredit ab 2006 wurde an die Ausarbeitung eines Reglements geknüpft. Das Team der Fachhochschule Nordwestschweiz, welches bereits eine Betriebsanalyse der Kindertagesstätten in Olten ausgearbeitet hatte, wurde mit der Ausarbeitung des Reglemententwurfes beauftragt.
Im Jahr 2004 nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Kindertagesstätten Kontakt mit der Fachhochschule Solothurn auf und regten an, als Basis für eine zukunftsgerichtete Finanzierungslösung vorerst eine Betriebsanalyse der Kindertagesstätten zu machen. Die Direktion Bildung und Sport der Stadt Olten übernahm die Auftraggeberschaft. In der Folge reichte die Fachhochschule im Frühjahr 2005 ihren Bericht über die Betriebsanalyse mit einem Vorschlag für ein zukünftiges Finanzierungsmodell durch die Stadt ein.
Auszug aus der „Betriebsanalyse Kindertagsstätten in Olten“ vom 15. April 2005:
“Management Summary:
Die Belegung der Kindertagesstätten hat im Jahr 2004 gegenüber dem Vorjahr um 6.0 % zugenommen; dies teilweise als Ergebnis punktueller Sachverhalte. Die durchschnittliche Auslastung liegt mit 85 % (Vorjahr 80 %) insgesamt auf einem guten Niveau, ist jedoch für die einzelnen Betriebe unterschiedlich. Es wurden 18’550 gewichtete Kindertage geleistet (Tage gewichtet mit einem Faktor für die Betreuungsintensität nach Alter des Kindes).
Die erhobenen Indikatoren zur Qualität wie Betreuungsintensität, verfügbare Fläche pro Kind oder Personalqualifikation sind pro Betrieb unterschiedlich, decken jedoch den Sachverhalt „Qualität“ aus der Sicht des Kunden unzureichend ab. Sie können aber als Einstieg in ein Qualitätsentwicklungssystem gelten.
Die Strukturen und Relationen der Betriebskosten sind eindrücklich unterschiedlich, jedoch, nicht überraschend, stark auslastungsabhängig.
Die durchschnittlichen Pflegegelder pro Kindertag liegen 2004, nach einer Erhöhung des Einheitstarifes, zwischen 55 CHF und 68 CHF. Die Streuung ist aufgrund unterschiedlicher Kundenstrukturen plausibel. Der Kostendeckungsgrad der Kindertagesstätten (Erträge ohne Beitrag Stadt Olten in % des gesamten Aufwandes) ist erstaunlich gleichmässig. Die Subventionierung der produzierten Leistung (Kindertage) durch die Stadt Olten jedoch fällt sehr unterschiedlich aus. Die aktuelle Finanzsituation der Kindertagesstätten kann, mit unterschiedlichen Akzenten, als gut bezeichnet werden (nicht zuletzt wohl aufgrund der letzten zwei Jahre mit Globalkredit).
Die Steuerung der Kindertagesstätten durch die Stadt soll einerseits leistungsabhängige und anderseits leistungsunabhängige Aspekte aufweisen. Wichtig sind eine gewisse Kontinuität und Verlässlichkeit der Finanzierung für die Trägerschaften. Die Finanzierung kann in einem Globalkredit bestehen, welcher aufgrund von Kapazitäts- und Leistungsmerkmalen bemessen wird. Die sozialpolitisch motivierte Preissubventionierung an die Eltern sollte der Transparenz halber von der Subventionierung der Angebotsbereitstellung und der Produktion getrennt und separat an die Kindertagesstätten vergütet werden.“
2.3 Strategische Grundlage (Konzept, Strategie)
Im Regierungsprogramm 2005 bis 2009 ist die Schaffung eines städtischen Reglements für die Kindertagesstätten vorgesehen. Es soll ein ausreichendes Angebot an Kindertagesstätten zur Verfügung stehen.
Der Bericht zur Betriebsanalyse der Fachhochschule Nordwestschweiz schliesst mit Empfehlungen an die Ausgestaltung des zukünftigen Finanzierungsmodells. Neben Qualitätsanforderungen soll das neue Finanzierungsmodell leistungsabhängige und leistungsunabhängige Elemente aufweisen. Zu einem Viertel der Finanzbeihilfe soll die bereitgestellte Kapazität und zu drei Vierteln die produzierte Leistung subventioniert werden. Quartalsweise Anzahlungen auf die budgetierte Finanzbeihilfe und dreijährige Leistungsvereinbarungen gewähren Planungssicherheit für die Kindertagesstätten und für die Stadt. An einer Besprechung am 17. Januar 2006 zwischen dem Projektteam der Fachhochschule und den Vertreterinnen und Vertreter der Kindertagesstätten stimmen diese den Grundsätzen des vorgeschlagenen Finanzierungsmodells zu.
2.4 Rechtliche Grundlagen
Das Reglement stützt sich auf:
- die Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption vom 19. Oktober 1977
- die Pflegekinderverordnung des Kantons Solothurn vom 2. Juni 1987
- Art. 21 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten vom 28. September
2000
2.5 Zielsetzung
Das Reglement soll die finanzielle Unterstützung der Kindertagesstätten durch die Stadt Olten sowie die damit verbundenen Anforderung regeln.
3. Entscheidungsfindung
3.1 Einleitung und Vorgehen
Die Betriebsanalyse, Erfahrungen aus den Jahren 2003 bis 2005 sowie ein Vergleich mit den Finanzierungsmodellen anderer Städte bilden die Grundlagen der Entscheidungsfindung und des vorliegenden Reglements. Das Projektteam der Fachhochschule Nordwestschweiz führte verschiedene Gespräche mit den Verantwortlichen der Kindertagesstätten anderer Städte sowie dem Schweizerischen Krippenverband.
Die wichtigsten Ergebnisse des Vergleichs mit anderen Städten sind im Kapitel Städtevergleich kommentiert. Ausführlichere Informationen befinden sich im Anhang.
3.2 Geprüfte Varianten
Die grossen Städte Zürich, Bern, Basel arbeiten seit einigen Jahren erfolgreich mit dem nachfolgend vorgeschlagenen Modell. Sie gewichten einzelne Elemente leicht unterschiedlich. Die Hauptelemente sind jedoch gleich. Die Stadt Aarau arbeitet ebenfalls nach diesem Modell. Die Lösung scheint sich als schweizerische Standardlösung zu etablieren.
Die Stadt Solothurn unterstützt den Kinderhort Brühl mit CHF 128'300.-. Zudem kauft sie einzelne Plätze bei bestehenden Krippen ein. Sie bezahlt pro Krippenplatz einen Pauschalbetrag von CHF 10'000.-. Insgesamt unterstützt sie 50.5 der gesamthaft 97 Plätze. Somit ergibt sich eine durchschnittliche Unterstützung pro Kinderkrippenplatz von CHF 6'528.- (Gesamtsubventionen durch Anzahl Plätze = 633’000/97)
Die Stadt Grenchen führt zwei eigene Krippen und einen Kinderhort. Eine dritte Krippe unterstützt die Stadt Grenchen mit der Übernahme eines Kostenanteils bei Grenchner Kindern.
3.3 Städtevergleich
3.3.1 Einleitung
Um eine möglichst vergleichbare, einheitliche Datenbasis zu haben, wurden in allen Städten Kindertagesstätten mit speziellen Ausgangslagen und Zielsetzungen aus dem Vergleich herausgenommen. So zum Beispiel die Kindertagesstätte für Staatsangestellte in Solothurn, die Kindertagesstätten von Spitälern, welche keine Unterstützung durch die entsprechenden Städte erhalten, oder in Olten der Kinderhort Jana an der Riggenbachstrasse.
Der Kinderhort Jana arbeitet mit dem Fitnesszentrum Kraftwerk zusammen und ist aufgrund der Öffnungszeiten von 9.00 bis 21.00 Uhr kaum mit den anderen Kindertagesstätten vergleichbar. Über das neue Angebot an der Aarburgerstrasse in Olten war zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Städtevergleichs noch nichts Genaueres bekannt.
Für die untenstehenden Zahlen wurde mit folgenden Kindertagesstätten-Plätzen gerechnet: Olten 93, Solothurn 97, Aarau 136 (siehe auch Anhang). Wenn alle erwähnten Kindertagesstätten mitgerechnet worden wären, würde sich die Anzahl Kindertagesstätten-Plätze in Olten um 30, in Solothurn um 45 und in Aarau um 40 erhöhen.
3.3.2 Verfügbare Plätze auf Anzahl Kinder im Kindertagesstättenalter
Olten Grenchen Solothurn Aarau Zürich
Anzahl
Plätze
auf
100
Kindern
im
Kindertages-
stättenalter 15.43 17.33 17.75 27.00 31.67
Die Stadt Olten hat im Vergleich mit den anderen Städten das kleinste Angebot an Betreuungsplätzen gemessen an der Anzahl Kinder im Kindertagesstättenalter. Auch die Erhöhung des Platzangebotes der Kinderkrippe Chinderstube von 17 auf 19 und der Kinderkrippe Schürmatt von 16 auf 19 Plätze hat daran nichts geändert. In der Stadt Zürich kann jedes dritte Kind in einer Kindertagesstätte betreut werden, in Olten jedes sechste.
3.3.3 Subventionen pro verfügbare Betreuungsplätze
Olten Grenchen Solothurn Aarau Zürich
Subventionen
pro Betreuungsplatz
(insgesamt) 7’366 7’048 6’528 6’029 8’636
Die Stadt Olten unterstützt die Kinderkrippen mit jährlich CHF 685'000.-. Pro angebotenen Kindertagesstättenplatz ergeben sich durchschnittlich CHF 7'366.-. Die Unterstützung übertrifft somit die Subventionen pro Betreuungsplatz der meisten Vergleichsstädte.
3.3.4 Tarifgestaltung
Pro Monat: Olten Grenchen Solothurn Aarau Zürich
Minimale
Elternbeiträge 440 160 - 320 600 420 245.70
Maximale
Elternbeiträge 1’800 1'167 – 2’334 1’750 2’100 2'457.--
Der minimale Tarif kommt bei tiefen Elterneinkommen, der maximal Tarif bei hohen Einkommen zur Anwendung. Der Oltner Minimaltarif bewegt sich im Durchschnitt während der Maximaltarif vergleichsweise tief ist.
3.3.5 Konklusion
Das Angebot an Kindertagesstätten-Plätze kann in Olten noch ausgebaut werden. Bei den Subventionen pro Betreuungsplatz besteht kein Anpassungsbedarf. Die Höhe der Subventionen sollte weiterhin ein qualitativ gutes Angebot ermöglichen.
3.4 Referenzen ähnlicher Lösungsansätze
Als Referenz dienen die Städte Aarau, Basel, Bern und Zürich.
3.5 Interne/externe Lösung
Am 17. Januar 2006 fand das Kick-off-Meeting für die Erarbeitung des vorliegenden Reglements statt. Die Arbeitsgruppe Kinderkrippe wird dabei unterstützt von einem Projektteam der Fachhochschule Nordwestschweiz. Die Kosten für die externe Unterstützung im Rahmen von CHF 11'250.- gehen zu Lasten der laufenden Rechnung.
Der Projektausschuss setzt sich zusammen aus:
- Martin Wey Stadtrat
- Roland Giger Rektor
- Ursula Jäger Kinderkrippe Schürmatt
- Silvia Guldimann Kinderkrippe Chinderstube
- Susanne Schaffner Kinderkrippe Chinderstube
- Marie-Theres Engeler Kinderhort GFVO
- Renate Nünlist Kinderhort GFVO
- Franco Giori Kinderkrippen Sonnhalde und Hagmatt
- Prof. Dr. Rudolf Zobrist Fachhochschule Nordwestschweiz
- Felix Strebel Fachhochschule Nordwestschweiz
Als externe Beraterin wurde die Fachhochschule Nordwestschweiz engagiert, da sie bereits die Betriebsanalyse der Kindertagesstätten in Olten erstellt und sich in die Gegebenheiten eingearbeitet hatte.
4. Lösungsvorschlag
4.1 Ergebnisse der Evaluation
4.1.1 Ziele des neuen Modells
Die bewährten Elemente des bisherigen Modells werden beibehalten:
- Qualitätssicherung durch Mitgliedschaft der Einrichtungen im Schweizerischen Krippenverband
- Angebotssteuerung aufgrund der Nachfrage
- Planungssicherheit für die Trägerschaften der Kindertagesstätten und für die Stadt Olten
- Auswärtige Kinder können das Angebot mitnutzen, solange freie Plätze vorhanden sind. Die Erziehungsberechtigen bezahlen unabhängig vom Einkommen den maximalen Tarif.
- Subventionen erhalten die Trägerschaften nur, wenn sie einen Leistungsauftrag mit der Stadt abgeschlossen haben.
Die neuen Elemente und Vorteile des neuen Modells gegenüber dem bestehenden Modell sind:
- Gleichbehandlung der Kindertagesstätten
- Leistungsorientierte Finanzierung
- Ausgleich unterschiedlicher Elternbeiträge (einkommensabhängig) über die Betriebsbeiträge der Stadt Olten
Das übergeordnete Ziel, die Gewährleistung eines der Nachfrage entsprechenden und qualitativ guten Angebotes an Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung, wird beibehalten.
4.1.2 Begriffe und Funktionsweise des neuen Modells
Die Begriffe des neuen Modells:
Begriff Erläuterung
Gewichteter Kinderbetreuungstag: Die mengenmässige Leistung der Kindertagesstätten wird in gewichteten Kinderbetreuungstagen gemessen. Ein Kind für einen Tag in der Tagesstätte = 1 Kinderbetreuungstag. Die Gewichtung wird mit einem Faktor nach Alter des Kindes berechnet. Kleinkinder bis zum Alter von 18 Monate sind arbeitsintensiv und werden mit dem Faktor 1.5 gewichtet. Bei älteren Kindern im Schulalter wird mit dem Faktor 0.8 gerechnet. Die Faktoren sind vom Schweizerischen Krippenverband empfohlen.
Auslastung: Die Auslastung wird in Betreuungstage gemessen. Bsp.: 100 % Auslastung bei 20 Plätzen und 250 Öffnungstagen pro Jahr beträgt 20x250 => 5'000 Betreuungstage
Normkostensatz: Der Normkostensatz für einen Betreuungstag stellt ein Kostenziel für die Kindertagesstätten dar. Der Stadtrat legt jeweils jährlich den Normkostensatz fest. Er berücksichtigt dabei die reale Kostensituation der Kindertagesstätten. Die Stadt finanziert die Differenz zwischen den Elternbeiträgen pro Betreuungstag (gemäss Einheitstarif) und dem Normkostensatz. Für das Jahr 2007 wird ein Normkostensatz von CHF 80.- empfohlen.
Elternbeitrag: Die Eltern bezahlen einkommensabhängige Beiträge. Für die Kindertagesstätten in Olten mit Leistungsvereinbarung hat der durchschnittliche Elternbeitrag 2005 CHF 55.- pro Betreuungstag betragen.
Pauschale pro Betreuungsplatz: Für die Bereitstellung von Kapazität zahlt die Stadt eine Finanzbeihilfe pro Betreuungsplatz. Diese kapazitätsabhängige finanzielle Unterstützung entspricht rund einem Viertel der gesamten Finanzhilfe an die Kindertagesstätten. Für das Jahr 2007 wird eine Pauschale von CHF 1'800.- pro Betreuungsplatz empfohlen.
4.2 Finanzielle Auswirkungen (einmalig/wiederkehrend)
4.2.1 Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Olten
Die Gesamtsubventionen der Stadt Olten werden nach dem neuen Modell bestimmt durch die Auslastung der Kindertagesstätten, der Höhe des Normkostensatzes und Pauschalbeitrages und der Höhe der Elternbeiträge. Während der Stadtrat die Normkostensätze und den Pauschalbeitrag festlegen kann, muss die Auslastung der Kindertagesstätten und die Höhe der durchschnittlichen Elternbeiträge aufgrund von Erfahrungszahlen und erwarteter Entwicklung jeweils geschätzt werden.
Für das Jahr 2007 wird ein Normkostensatz von CHF 80.-- pro Betreuungstag und von CHF 1'800 pro Betreuungsplatz empfohlen. Mit diesen Zahlen hätte der Finanzierungsbedarf für die Jahre 2003 bis 2005 wie folgt ausgesehen:
2003 2004 2005
Finanzierungsbedarf
durch die Stadt (in CHF) 600'904.- 531'946.- 680'939.-
Die effektiven Subventionen der Stadt betrugen in diesem Zeitraum CHF 685'000.- pro Jahr. Die Differenzen lassen sich wie folgt begründen: Im Jahr 2003 und 2004 erreichte die Auslastung noch nicht die Zielgrösse von 90%. Die Vereinheitlichung der Tarife per 1.1.2004 führte bei den Kinderkrippen Schürmatt, Sonnhalde/Hagmatt und dem Kinderhort GfVO zu einer Tariferhöhung. In der Folge nahmen Eltern mit tieferen Einkommen zum Teil aus Protest ihre Kinder aus den Krippen. In der Kinderkrippe Schürmatt und der Kinderkrippe Sonnhalde/Hagmatt führte dies zu Auslastungsproblemen. Die Elternbeiträge pro Betreuungstag erreichten durchschnittlich ausserordentlich hohe Fr. 60.- pro Betreuungstag. Der Subventionsbetrag durch die Stadt pro Betreuungstag war im Jahr 2004 entsprechend geringer. Im Jahr 2005 brachten Eltern mit tieferen Einkommen nach und nach ihre Kinder wieder in die Krippen. Zudem erhöhte zwischen 2004 und 2005 insbesondere die Kinderkrippe Hagmatt die Auslastung. Die Elterneinkommen im Einzugsgebiet der Kinderkrippe Hagmatt sind vergleichsweise tief. Der durchschnittliche Elternbeitrag sank daher im Jahre 2005 wieder auf rund Fr. 55.-. Da zudem die Anzahl Betreuungstage im Jahr 2005 wesentlich gesteigert werden konnte (+2’373Tage auf rund 90% Auslastung), resultierte ein entsprechend höherer Finanzierungsbedarf für das Jahr 2005.
Eine Veränderung des Normkostensatzes um einen Franken bedeuten Mehr- oder Minderausgaben für die Stadt Olten in der Höhe von CHF 21'375.-. Ein Kindertagesstätten-Platz kostet die Stadt Olten mit dem neuen Finanzierungsmodell durchschnittlich CHF 7'425.- .
Die Kindertagesstätten sind im Moment sehr gut ausgelastet. Sie rechnen auch für die Zukunft mit einer hohen Auslastung. Sie erhöhten das Angebot an gewichteten Betreuungsplätzen um 3 Plätze. Wenn die oben erwähnten Ansätze angewendet werden, steigt der Subventionsbedarf für die Jahre ab 2007 um 3 Plätze auf 95 Plätze zu CHF 7'425.- an, was folgenden Finanzierungsbedarf ergibt: (siehe auch Kapitel Begriffe und Funktionsweise des Modells)
Ab 2007
Finanzierungsbedarf durch die Stadt (in CHF) 705'375.-
4.2.2 Finanzielle Auswirkungen für die Kinderkrippen
Das neue Modell bringt eine Verschiebungen der Subventionen je Kindertagesstätte mit sich. Die Gleichbehandlung der Kindertagesstätten im neuen Modell führt dabei zur grössten Verschiebung von Geldern:
Bis anhin erhielten die Kindertagesstätten zwischen CHF 5'813 und 9'706 je Betreuungsplatz. Nach dem neuen Modell erhalten alle Kindertagesstätten durchschnittlich rund CHF 7'425.-. Abweichungen ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Elternbeiträge und unterschiedlicher Auslastung. Im Jahr 2005 hätte daher die Unterstützung durch die Stadt je Betreuungsplatz zwischen CHF 6'838.- und CHF 7'852.- betragen.
Eine Veränderung des Normkostensatzes um einen Franken hat folgende Mehr- oder Mindereinnahmen je Kindertagesstätte zur Folge:
Chinderstube CHF 4'275.-
Kinderhort GFVO CHF 2'925.-
Schürmatt CHF 4'275.-
Sonnhalde/Hagmatt CHF 9'900.-
Total Mehr-/Mindereinnahmen CHF 21'375.-
Die Kinderkrippe Schürmatt erhöhte in der Zwischenzeit die angebotenen Betreuungsplätze auf 19, was in Zukunft zu entsprechend höheren Beiträgen durch die Stadt führen wird.
4.3 Personelle Auswirkungen
Der Administrative Aufwand für die Stadt erfordert keine personelle Zusatzkapazität. Es ist eine administrativ schlanke Lösung.
5. Realisierung
5.1 Organisation/Zuständigkeiten
Die Direktion Bildung und Sport ist federführend. Sie wird die Leistungsaufträge mit den Kinderkrippen ausarbeiten und abschliessen. Die bisherigen Leistungsaufträge müssen redaktionell den neuen Rechtsgrundlagen angepasst werden, inhaltlich werden sie jedoch im selben Rahmen wie bisher weitergeführt.
5.2 Terminraster
Die Umsetzung des neuen Subventionierungsmodells geschieht in folgenden Phasen:
Mai 2006 Genehmigung durch den Stadtrat zu Handen des Gemeindeparlamentes
Festlegung Budget für die Leistungsvereinbarung der Jahre 2007-2009
29. Juni 2006 Beratung im Gemeindeparlament. Unmittelbar anschliessend Aufnahme der
Verhandlungen mit den Kindertagesstätten zur Vereinbarung von Leistungsaufträgen
Juli bis Sept. 2006 Verhandlungen mit den Kindertagesstätten zur Vereinbarung von Leistungs-aufträgen
September 2006 Abschluss der Leistungsaufträge
5.3 Controllingmassnahmen
5.3.1 Steuerung von Finanzen, Angebot und Leistung
Die von der Stadt zu leistende finanzielle Unterstützung ergibt sich grundsätzlich aus Subventionssatz x Leistungsmenge. Die beiden Subventionssätze für die erbrachte Leistung und für die bereitgestellte Kapazität werden vom Stadtrat jährlich überprüft und festgelegt. Der Pauschalbetrag pro vereinbarten Betreuungsplatz wird direkt festgelegt, der Betrag für einen geleisteten Kinderbetreuungstag wird über den Normkostensatz und die Betreuungsgelder der Eltern festgelegt. Mit dieser Kompetenz sowie mit dem Entscheid zum Abschluss von Leistungsaufträgen kann die Stadt steuernden Einfluss nehmen auf das Angebot an familienbegleitender Kinderbetreuung, auf Qualität und Effizienz der Kindertagesstätten sowie auf die finanzielle Belastung durch die Stadt.
Der Faktor „Menge“ ergibt sich aus der in den Leistungsaufträgen vereinbarten Kapazitätsbereitstellung sowie vor allem aus der effektiv erbrachten Betreuungsleistung. Zur Feststellung der erbrachten Betreuungsleistung dient die von den Kindertagesstätten nach Abschluss des Kalenderjahres zu erstellende Belegungsstatistik. Diese muss gemäss dem vorgeschlagenen Reglement von den Kontrollstellen der Trägerschaften beglaubigt sein und können von der Finanzkontrolle der Stadt zusätzlich überprüft werden.
5.3.2 Steuerung der Qualität
Mit der vorgeschriebenen Mitgliedschaft der Kindertagesstätten im Schweizerischen Krippenverband ist die Erfüllung von fachlich erprobten und abgestützten Qualitätskriterien verbunden. Der Schweizerische Krippenverband überprüft von sich aus mit einer gewissen Periodizität die Einhaltung dieser Qualitätskriterien. Von den 5 Kindertagesstätten, welche die Stadt Olten bisher unterstützt, sind 4 bereits Mitglied im schweizerischen Krippenverband, bzw. von den 4 Trägerschaften sind 3 bereits Mitglied im Schweizerischen Krippenverband.
Es steht der Stadt frei, in den Leistungsvereinbarungen mit den Kindertagesstätten weitergehende Qualitätsanforderungen zu vereinbaren und deren Einhaltung auch selber zu überprüfen.
5.3.3 Ansprechstelle in der Stadtverwaltung
Administrativ verantwortliche Stelle in der Stadtverwaltung und Ansprechstelle für die Trägerschaften der Kindertagesstätten ist das Sekretariat der Direktion Bildung und Sport.
5.4 Berichterstattung
Die Trägerschaften der Kindertagesstätten reichen der Stadt ihre budgetierte Belegung für das Folgejahr, die effektive Belegung im vergangenen Jahr sowie die Jahresrechnungen und -Berichte des vergangenen Jahres ein.
Anlässlich der jährlichen Festlegung des Pauschalbetrages pro Kinderbetreuungsplatz sowie des Normkostensatzes pro Kinderbetreuungstag durch den Stadtrat, formuliert die Direktion Bildung und Sport einen Antrag, welcher die entscheidungsrelevanten Gegebenheiten in den Kindertagesstätten umfasst.
6. Stellungnahmen
6.1 Kindertagesstätten
6.1.1 Einschätzungen der Kindertagesstätten
Am 21. Februar 2006 fand ein Workshop mit den Trägerschafts-Vertreterinnen und Vertretern der Kindertagesstätten und dem Projektteam der Fachhochschule Nordwestschweiz statt. Unter anderem wurden die Auswirkungen des neuen Modells auf die einzelnen Kindertagesstätten bei gleich bleibenden Gesamtsubventionen der Stadt Olten aufgezeigt. Für die Bemessung des Normkostensatzes pro Betreuungstag wurde ein ehrgeiziges Auslastungsziel von 90 % zugrunde gelegt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kindertagesstätten äusserten sich wie folgt zum neuen Subventionierungsmodell:
Den Bestimmungsfaktoren des Modells:
- Mitgliedschaft im Schweizerischen Krippenverband (SKV)
- Gleichbehandlung der Kindertagesstätten
- Outputorientierung
- Ausgleich unterschiedlicher Elternbeiträge über die Betriebsbeiträge der Stadt Olten
- Planungssicherheit sowohl für die Kindertagesstätten als auch für die Stadt Olten
wurde grundsätzlich zugestimmt. Befürchtungen gehen dahin, dass die Risiken für die Kindertagesstätten (Einbruch in der Belegung, unerwartete Sonderkosten u.ä) einseitig von diesen zu tragen sind.
Im einzelnen befürchten die Kindertagesstätten-Vertretenden, dass:
- das Modell zuwenig Planungssicherheit bietet,
- keine Reservebildung möglich ist,
- die vorgeschlagenen Beiträge nicht reichen, um den Betrieb weiterzuführen,
- das durch die Stadt geleistete Subventionsvolumen vor 5 Jahren festgelegt wurde und nicht mehr den heutigen Kosten entspricht.
Es werden verbindlichere und nachvollziehbare Kriterien erwartet, wie der Normkostensatz pro Betreuungstag festgelegt wird. Die Teuerung und allfällige Änderungen von Vorschriften (zum Beispiel des Betreuungsverhältnis), welche sich in den Kosten der Kindertagesstätten niederschlagen, sollen in die Berechnung der Beitragshöhen einfliessen.
Weiter wird diskutiert:
- In einer Übergangsphase einjährige Leistungsaufträge abzuschliessen, um das neue Modell auszutesten
- Das andiskutierte Auslastungsziel von 90 % auf 80 % zu senken.
- Auffangbestimmung für einen Worst-Case (Keine Kinder während einer längeren Zeit etc.)
6.1.2 Stellungnahme des Projektteams der FHNW zur Einschätzung der Kindertagesstätten
Allgemein:
Die Umstellung auf ein leistungsorientiertes Subventionierungsmodell führte in allen von uns befragten Städten am Anfang zu Befürchtungen bei den Kindertagesstätten. Das Modell ist jedoch nach Einschätzung der Verantwortlichen erfolgreich. Die leistungsorientierte Abgeltung, die Gleichbehandlung der Kindertagesstätten und der Ausgleich unterschiedlicher Elterneinkommen über die Betriebsbeträge werden geschätzt.
Stellungnahmen zu den Befürchtungen im Einzelnen
1) Zuwenig Planungssicherheit: Im Hinblick auf die Auslastungszielerreichung weist die Stadt Olten das beste Verhältnis zwischen Kindern im Kinderkrippenalter und Angebot an Betreuungsplätzen auf. Auf hundert Kinder im Kindertagesstättenalter stehen in Olten rund 15 Plätze, in Solothurn deren 19, in Aarau deren 27 und in der Stadt Zürich deren 31 zur Verfügung. Die Erreichung eines Auslastungsziels sollte daher möglich sein. Die Oltner Kindertagesstätten konnten die Auslastung in den letzten Jahren stetig steigern. Ein Einbruch der Nachfrage ist nicht absehbar. Die leistungsorientierten Subventionierungsmodelle der Kindertagesstätten haben in einzelnen Städten jeweils ihre Eigenheiten, während sie im Grundprinzip gleich sind. Eine Eigenheit des „Oltner Modells“ ist die Abgeltung der Kapazitätsbereitstellung. Dieser Subventionsanteil ist leistungsunabhängig. Er beträgt rund ein Viertel der Gesamtsubventionen und soll mithelfen, die betriebliche Kontinuität zu gewähren.
2) Keine Reservebildung möglich: Die Unterstützung der Stadt Olten bewegt sich gemessen am Beitrag pro Kinderkrippenplatz im Durchschnitt der verglichenen Städte. Nicht die absolute Höhe der Beiträge scheint daher das Problem zu sein. Vielmehr wurden die Unterstützungsbeiträge bis anhin uneinheitlich berechnet. In der Folge konnten einzelne Krippen Reserven bilden, während andere nur knapp über die Runden kamen. Die Gleichbehandlung der Kindertagesstätten in Bezug auf die Finanzierung ihrer produzierten Leistung und ihrer Kapazitätsbereitstellung sollte Abhilfe schaffen.
3) Finanzielle Unterstützung durch die Stadt ist zu klein, Kosten und Anforderungen in den letzten drei Jahren sind gestiegen:
Die Höhe der Subventionen von CHF 685'000 waren seit 2003 zwar unverändert, wurden nicht der Teuerung angepasst, brachten den Kindertagesstätten gesamthaft aber eine Verbesserung der finanziellen Situation gegenüber dem Zustand vor 2003. Zudem wirkte sich die Eltern-Tariferhöhung per 1.1.2004 bei einigen Kindertagesstätten positiv auf das finanzielle Ergebnis aus. Die Anpassung an allgemeine Teuerung, Lohnentwicklung (insbesondere Mindestlohnempfehlungen des Schweizerischen Krippenverbandes) erhöhte Qualitätsanforderungen usw., können jährlich durch die Festlegung des Normkostensatzes und der Platzpauschale erfolgen. Es muss im Interesse der Stadt sein, durch eine angemessene Mitfinanzierung leistungsfähige und gesunde Kindertagesstätten zu ermöglichen
4) Nachvollziehbare Kriterien für die Festlegung der Höhe der Beiträge: In allen befragten Städte erfolgt die Festlegung der Normkostenbeiträge über eine Mischrechnung von Anforderungen an die Betreuung (Gruppengrössen, Anzahl Betreuungspersonal und deren Löhne) und einem Auslastungsziel. Bei der Festlegung des Normkostenbeitrags bleibt somit immer ein gewisser Spielraum. Für ein Kostenziel gibt es keine exakte Berechnungsweise, nur Massstäbe. Die Verordnung sieht vor, dass sich der Stadtrat bei der Festlegung der Sätze an der realen Kostensituation der Kindertagesstätten in Olten orientieren muss.
5) Übergangsphase einjährige Leistungsverträge abschliessen: Es spricht nichts gegen eine einjährige Testphase.
6) Das Auslastungsziel von 90 % ist hoch und unflexibel: Die Auslastung beeinflusst den Kostensatz pro Betreuungstag; je höher die Auslastung, je geringer die Stückkosten. Die Stadt soll sich in der Festlegung des Normkostensatzes von der Kostenstruktur von gut ausgelasteten Betrieben leiten lassen. Die Entwicklung in unserer Arbeitsgesellschaft weist auch auf eine steigende Nachfrage nach familienbegleitender Kinderbetreuung hin. Der Normkostensatz muss für die Kindertagesstätten ein Ziel sein, aber ein realistisches Ziel. Es ist liegt in der Verantwortung des Stadtrates, hier den richtigen Weg zu finden.
7) Auffanglösung für einen Worst-Case: Es wurde eine Auffanglösung geschaffen. Der Stadtrat kann nun auf Antrag einer Kinderkrippe im Falle eines ausserordentlichen Ereignisses eine weitergehende Unterstützung beschliessen (neu Artikel 10 1 des Reglements)
6.2 Stabsstellen
6.2.1 Rechtskonsulent der Stadt Olten
Christian Winiger, Rechtskonsulent, der Stadt Olten, bereinigte das Reglement nach formaljuristischen Kriterien. Die Korrekturen sind im vorliegenden Reglement eingearbeitet.
6.2.2 Finanzkontrolle und Controlling der Stadt Olten
Das vorliegende Reglement ermöglicht zusammen mit den Leistungsaufträgen und den jährlich durch den Stadtrat festzulegenden Beiträgen bzw. Kostensätzen sowohl eine überschaubaren Steuerung und Überwachung der Qualität und Effizienz der Kindertagesstätten als auch eine Einflussnahme auf die finanzielle Belastung der Stadt Olten. Damit wird es auch den Forderungen nach vermehrtem Einsatz von wirkungsorientierten Instrumenten mit angemessenem Aufwand gerecht. Die Modellrechnungen zeigen, dass der neue Mechanismus sowohl bei den Anbietern wie auch bei der Stadt Olten – mit zum Teil unterschiedlichen Richtungen – finanzielle Auswirkungen haben wird. Mehrkosten für die Stadt sind durch die jeweils zuständigen Instanzen zu genehmigen.
Beschlussesantrag:
I.
- Das Gemeindeparlament genehmigt das vorliegende neue Kindertagesstättenreglement.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziff. I/1 dieses Beschlussesantrages untersteht dem fakultativen Referendum.