Inhalt
Schiessanlage Kleinholz, Altlastensanierung/Umsetzung des Sanierungskonzeptes
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 14. November 2002
- Beschreibung
- Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
1. Ausgangslage
Die Schiessanlage Kleinholz muss wegen der stark erhöhten Belastung der Kugelfänge und Teilen des Bereichs zwischen Schützenhaus und Kugelfängen saniert werden. Bei den Laboruntersuchungen wurden insbesondere hohe Gehalte an Blei, Quecksilber und Antimon (Problem der Verlagerung in tiefere Bodenschichten) festgestellt.
Das Konzept der HOAG TEAM AG zeigt auf, welche Anlageteile saniert werden müssen und welche Verfahren dafür zur Anwendung gelangen werden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Gesamtsanierungskosten wesentlich von der optimalen Triage des zu entsorgenden Materials abhängt und eine dauernde Überwachung durch ein geeignetes Ingenieurbüro während der Sanierung notwendig ist. Mit Brief vom 13.9.2002 hat die kantonale Fachstelle das Konzept der Altlastensanierung der HOAG TEAM AG genehmigt und die vorgesehenen Massnahmen als richtig und ausreichend bestätigt.
2. Umsetzung des Sanierungskonzeptes
Basierend auf dem Sanierungskonzept vom 26. Juni 2000 und unter Beizug der kantonalen Fachstellen sind für eindeutig festgelegte Teilbereiche Sanierungsmassnahmen und mögliche Etappierungen festgelegt ( vgl. Beilage ). Im Bericht wird festgehalten, dass der ganze Projektperimeter sinnvoll auf zwei Sanierungsetappen aufgeteilt werden kann. In einer ersten Phase werden das Schützenhaus abgebrochen und der Kugelfang der 50m Schiessanlage sowie ein kleiner, stark belasteter Hügel, welcher dem Büchsenmacher zum Einschiessen diente, saniert. Damit wird die Parzelle GB 927 mit ca. 25’800 m2 altlastenfrei.
In diesem Gebiet ist der Ersatz eines Sportfeldes geplant, welches durch den Wegfall der zwei Fussball- und Trainingsfelder, verursacht duch den Neubau "Platanen", nötig wird.
In einer zweiten Phase werden der 300m Kugelfang, die vorgelagerte Prallzone, der entsprechende Büchsenmacherhügel und das gesamte Zwischengelände saniert.
3. Ausführungstermin
Die Entsorgungsarbeiten, insbesondere die Aufarbeitung und Weiterverarbeitung des kontaminierten Materials werden ausgeschrieben. Mit den Abbruch- und Sanierungsarbeiten kann nach der Arbeitsvergabe sofort begonnen werden.
4. Finanzen/Kredit
Für die gesamte Sanierung der Schiessanlage ist mit Kosten von. 1.6 Mio. Franken zu rechnen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Abbruch Schützenhaus und Sanierung Abschussbereiche: Fr. 148'000.—
Zwischenbereich 50m Stand: Fr. 24'000.—
Zwischenhügel 1 und 2: Fr. 80'000.—
Kugelfang 300m: Fr. 703'000.—
Kugelfang 50m: Fr. 195'000.—
Prellplattenbereich: Fr. 80'000.—
Technische Begleitung, Forstarbeiten, Labor: Fr. 250'000.—
Total: Fr. 1'480'000.—
Mehrwertsteuer: Fr. 113'000.—
Total Gesamtsanierung: Fr. 1'600’000.—
Im Budget 2002 ist in der Investitionsrechnung ( Kto-Nr. 151.503.01 ) der Betrag von 1.6 Mio angemeldet.
Die erste Etappe ( Schützenhaus, Kugelfang 50m Stand und Zwischengelände inkl. Anteil technische Begleitung ) wird Kosten von Fr. 550'000.— verursachen, welche sich wie folgt zusammensetzen:
Abbruch Schützenhaus und Sanierung Abschussbereiche: Fr. 148'000.—
Zwischenbereich 50m Stand: Fr. 24'000.—
Zwischenhügel 1: Fr. 40'000.—
Kugelfang 50m: Fr. 195'000.—
Technische Begleitung, Forstarbeiten, Labor: Fr. 104'000.—
Total: Fr. 511'000.—
Mehrwertsteuer: Fr. 39'000.—
Total Sanierung erste Etappe: Fr. 550'000.—
Mit den zuständigen Bundesstellen laufen gegenwärtig Abklärungen durch den Rechtskonsulenten der Stadt Olten, ob und in welchem Umfang sich der Bund allenfalls an den Kosten der Altlastensanierung beteiligt. Der Rechtskonsulent wurde beauftragt, nach Massgabe der einschlägigen Rechtsbestimmungen der Militär- und Umweltgesetzgebung zuständigenorts ein Gesuch um Beteiligung an den Sanierungskosten einzureichen.
Beschlussesantrag:
I.
1. Der vorgesehenen Sanierung der Schiessanlage Kleinholz gemäss Konzept HOAG TEAM AG, sowie dem dazugehörigen notwendigen Kredit in der Höhe von 1.6 Mio. Franken, wird zugestimmt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I., 1., dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.
Zugehörige Objekte
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