Zusammenfassung
Auf dem Areal westlich des Feuerwehrmagazins soll basierend auf dem Wettbewerbsprojekt der Werkhofneubau mit Kulturgüterschutzraum errichtet werden. Der dafür notwendige Baukredit beträgt knapp 7 Mio. Franken.
Das Projekt überzeugt durch seine äusserst kompakte Bauweise. Damit wird einerseits wenig wertvolles Bauland beansprucht und anderseits werden die Gebäudeflächen auf ein Minimum reduziert, die für einen effektiven und effizienten Betrieb des Werkhofes absolut notwendig sind. Die ebenerdig – auf gleichem Niveau – angeordneten Lager-, Fahrzeug-, Maschinen- und Magazinhallen ermöglichen optimale Betriebsabläufe. Das Projekt bietet die gewünschte Flexibilität, in dem mit kleineren Investitionen (z. B. Trennwände) bei einem später allfällig kleineren Raumbedarf für den Werkhofbetrieb Gebäudeteile abgetrennt und anderweitig genutzt oder fremd vermietet werden können. Gleichzeitig kann der Werkhofhaupttrakt bei Bedarf um zwei Raster erweitert werden. Insgesamt bietet das Projekt eine massgeschneiderte und wirtschaftlich vertretbare Lösung für die heutigen Bedürfnisse des Werkhofbetriebes und ist gleichzeitig auch anpassungsfähig auf die sich verändernden Rahmenbedingungen.
Mit dem im Untergeschoss angeordneten Kulturgüterschutzraum wird ein langjähriges Anliegen erfüllt, nämlich die für unsere Stadt wertvollen und zum grössten Teil nicht ersetzbaren Kulturgüter für die Zukunft und damit für unsere nachfolgende Generationen sicher zu erhalten. Die über die ganze Stadt verstreuten Lagerräumlichkeiten, welche gravierende Mängel für die sichere Aufbewahrung der Kulturgüter aufweisen, können damit ca. zu 2/3 im neuen Kulturgüterschutzraum zentral untergebracht werden. Damit können betriebliche und auch personelle Synergien erzielt werden. Die Notwendigkeit der Realisierung dieses Kulturgüterschutzraumes wird mit der Subventionszusage des Bundes von rund Fr. 1 Mio. klar bekräftigt.
Dank der bereits erwähnten kompakten und damit landsparenden Bauweise wird eine zusammenhängende Baulandfläche von ca. 8'900 m2 frei, auf welcher die sbo ihr geplantes Neubauvorhaben realisieren können. Das Gemeindeparlament hat am 23. März 2006 den Verkauf dieses Areals an die sbo genehmigt, womit das gesamte Areal im Interesse einer nachhaltigen Stadtentwicklung optimal genutzt und überbaut werden kann.
Der Stadtrat und die zuständigen Kommissionen sind überzeugt, dass mit dem vorliegenden Projekt eine insgesamt hinsichtlich Bau- und Betriebskosten wirtschaftliche Lösung realisiert werden kann, sind doch gegenüber dem ursprünglichen Projekt Kosteneinsparungen von insgesamt Fr. 1.7 Mio. erzielt worden. Damit werden auch die vom Gemeindeparlament am 1. Juli 2004 geforderten Überarbeitungen und Optimierungen des ursprünglichen Wettbewerbsprojektes erfüllt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat von Olten unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
1.1 Vorgeschichte und baulicher Zustand der Werkhof-Gebäude
Vor über 30 Jahren bezog der Werkhof der Baudirektion die bestehenden, ca. 100 Jahre alten Fabrikgebäude der ehemaligen Schuhfabrik Strub. Schon damals sprach man von einem Provisorium.
Die Bausubstanz und die Infrastrukturen des bestehenden Werkhofgebäudes sind in einem dermassen schlechten Zustand, dass man generell von einem Abbruchobjekt sprechen muss. Einzelne Räume können seit Jahren nur noch unter Gefahr betreten werden oder wurden wegen Einsturzgefahr bereits gesperrt. In den letzten Jahren wurden bewusst nur noch die notwendigsten Reparaturarbeiten ausgeführt. Die sanitären und elektrischen Installationen sind veraltet und entsprechen zum Teil nicht mehr den Sicherheitsanforderungen. Eine komplette Sanierung des alten Werkhofes wäre aus Kostengründen nicht zu verantworten, zumal sich die Gebäulichkeiten und die internen Verkehrswege für einen effektiven und effizienten Werkhofbetrieb nicht eignen und zuviel wertvolles Bauland beanspruchen.
1.2 Projektwettbewerb
Auf Grund des äusserst schlechten Bauzustandes des bestehenden Werkhofes mit ungenügenden Infrastrukturen und Einrichtungen sowie der ungenügenden Räumlichkeiten für die Feuerwehr an der Konradstrasse schrieb der Stadtrat im Juni 1998 einen öffentlichen Projektwettbewerb für die Neubauten des Feuerwehrmagazins, des Kulturgüterschutzraumes (Stadtarchiv) und des Werkhofes mit Reparaturwerkstätten aus. Das Preisgericht war erfreut über die sorgfältige und professionelle Arbeit der Teilnehmenden und über das gesamthaft gesehen hohe Niveau der abgegebenen 19 Projekte. Die Durchführung dieses Projektwettbewerbes hat sich für die Veranstalterin als sehr wertvoll und zweckmässig erwiesen, haben doch die Projektverfassenden mit ihren Entwürfen wertvolle und interessante Beiträge zur Lösung der schwierigen Aufgabe geleistet.
Das Preisgericht empfahl der Veranstalterin einstimmig, das Projekt "Overdrive" realisieren zu lassen und die Projektgewinner, Architektengemeinschaft Schmuziger und Stäuble, mit der Weiterbearbeitung des Wettbewerbsprojektes zu beauftragen.
Nachdem das Feuerwehrmagazin mit Reparaturwerkstätte und Kulturgüterschutzraum (Stadtarchiv) im Jahr 2001 fertig gestellt und in Betrieb genommen wurde, steht nun der Neubau des Werkhofes zur Diskussion.
1.3 Genehmigung des Projektierungskredites durch das Gemeindeparlament
Gestützt auf das überarbeitete Wettbewerbsprojekt "Vorprojekt" und auf eine Kostenschätzung der Gesamtbaukosten von Fr. 8.7 Mio. hat das Gemeindeparlament am 27. September 2001 den Projektierungskredit für den Neubau des Werkhofes im Betrag von Fr. 580'000.00 bewilligt.
Bereits im Vorfeld der Parlamentssitzung vom 27. September 2001 hat der damalige Präsident des Gewerbeverbandes Adolf Aerni darauf aufmerksam gemacht, dass die vorgesehene Arbeitsvergabe an die Architektengemeinschaft Schmuziger und Stäuble rechtswidrig sei. Er bestand darauf, dass die Vergabe im Rahmen einer Submission ausgeschrieben werden muss, ansonsten er bei der Schätzungskommission Beschwerde einreichen werde. Auf Grund dieser Situation hat der Stadtrat dem Gemeindeparlament zugesichert, dass die Frage der Rechtmässigkeit der vorgesehenen Vergabe beim Rechtsdienst des SIA schriftlich abgeklärt wird. Die aus Sicht des SIA-Rechtsdienstes zusätzlich notwendigen rechtlichen Abklärungen wurden im Auftrag des Stadtrates von Peter Rechsteiner, lic. iur., Solothurn (Spezialist im Vergabewesen), abgehandelt. Im Juli 2002 wurde dem Stadtrat das Gutachten von Peter Rechsteiner und die schriftliche Stellungnahme des SIA unterbreitet. In beiden Schriftstücken wird die Rechtmässigkeit und Zweckmässigkeit der Vergabe an die Architektengemeinschaft Schmuziger und Stäuble bestätigt. Der Stadtrat konnte somit nach einer zeitlichen Verzögerung von rund 9 Monaten die Vergabe des Architekturauftrages vornehmen.
1.4 Auftragserteilung und Einsetzung der Spezialkommission durch den Stadtrat
Der Stadtrat hat am 8. Juli 2002 die Architektengemeinschaft Schmuziger und Stäuble mit der Erarbeitung des Projektes mit Kostenvoranschlag beauftragt und gleichzeitig eine Spezialkommission zur Begleitung der Projektierungsarbeiten eingesetzt, deren nachfolgende Mitglieder angehörten.
Dr. Martin Wey, Stadtrat
Silvia Forster, Stadträtin
Rolf Mettauer, Vertreter der Baukommission
Beat Moser/Iris Schelbert/Candidus Waldispühl, Vertreter/in der Geschäftsprüfungskommission
Peter Haus/Urs Kissling, Stadtingenieur
Pietro Prina, Leiter Stabsstelle Planung
Hanspeter Oertig, Leiter Werkhof
Adrian Balz, Leiter Hochbau
mit beratender Funktion:
Roland Hofmann, Bauleiter Hochbau
1.5 Beschwerde gegen den Vergabebeschluss des Stadtrates vom 8. Juli 2002
Gegen den Vergabebeschluss des Stadtrates vom 8. Juli 2002 an die Architektengemeinschaft Schmuziger und Stäuble hat Adolf Aerni, Olten, eine Beschwerde bei der Kantonalen Schätzungskommission eingereicht. Ein Meinungsaustausch zwischen der für Submissionsbeschwerden zuständigen Kantonalen Schätzungskommission und dem Departement des Innern, welches die Beschwerde zur Instruktion zugewiesen erhalten hatte, ergab, dass die Beschwerde als Aufsichtsbeschwerde durch den Regierungsrat zu behandeln sei.
Mit Beschluss vom 27. Januar 2003 hat der Regierungsrat den Vergabebeschluss des Stadtrates vom 8. Juli 2002 an die Architektengemeinschaft Schmuziger und Stäuble als rechtmässig beurteilt und die Aufsichtsbeschwerde von Adolf Aerni abgelehnt.
Nach dieser sieben monatigen zeitlichen Verzögerung konnten die Arbeiten für die Projektierung des Werkhofneubaues in Angriff genommen werden.
1.6 Dringliche Motion betreffend Dienstleistungsangebot des Werkhofs
Am 15. Mai 2003 hat das Gemeindeparlament eine dringliche Motion überwiesen, welche den Stadtrat beauftragt, dem Gemeindeparlament einen Bericht und Antrag über die Art, die Notwendigkeit und den Umfang des Dienstleistungsangebots des Werkhofbetriebes zu unterbreiten.
Auf Grund dieser Motion hat der Stadtrat das Projekt "strategische und betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Werkhofes" initiiert. Für die Erarbeitung der Analyse und der Formulierung der strategischen und betriebswirtschaftlichen Ziele wurde eine Arbeitsgruppe unter Beizug eines externen Beraters eingesetzt.
Die Projektierungsarbeiten wurden verständlicherweise gestoppt, bis der vorerwähnte Bericht vorlag und dem Gemeindeparlament unterbreitet wurde.
2. Strategische und betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Werkhofbetriebes
Im Rahmen des Projektes "strategische und betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Werkhofes" wurde der Betrieb eingehend analysiert, die Produkte des Werkhofes neu definiert und die strategische Ausrichtung sowie die optimalen Betriebsabläufe aufgezeigt. Die wesentlichen Punkte können wie folgt zusammengefasst werden:
Oberstes Ziel bei der Neuausrichtung ist die Zufriedenheit unserer Einwohnerinnen und Einwohner, was den Wandel von der Projektorientierung zur Kundenorientierung beinhaltet. Basierend auf dieser Zielsetzung wurden die sechs nachfolgend aufgeführten Produktegruppen (Kerngeschäfte) definiert.
· Beratung/Hilfeleistungen
· Entsorgung
· Grünflächenpflege/Baumpflege/Sportanlagen/Kinderspielplätze
· Reinigung/Strassen- und Gehwegunterhalt/Signalisierung/Winterdienst
· Kanalisationsunterhalt (Abwasser)
· Friedhof und Krematorium
Die Erfahrungen – auch anderer Städte – haben gezeigt, dass die Dienstleistungen dieser sechs Produktegruppen den grössten Nutzen für die Bevölkerung enthalten und von dieser auch verlangt werden. Der Werkhofbetrieb wurde denn auch in der Zwischenzeit noch vermehrt auf dieses Dienstleistungsangebot ausgerichtet, sodass dieses zur grossen Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden fachkompetent und termingerecht erfüllt wird.
Die Rahmenbedingungen für den Werkhofbetrieb können sich auf Grund äusserer Einflussfaktoren ändern, wie z. B. sich ändernde Wirtschaftslage, Bedürfnisse der Politik und Bevölkerung, Kooperationen mit anderen Gemeinden, Ausgliederungen einzelner Dienstleistungsangebote aus Kompetenz- und Konkurrenzgründen. Sich abzeichnende Entwicklungen müssen frühzeitig erkannt werden und das Dienstleistungsangebot bzw. der Dienstleistungsauftrag entsprechend den sich ändernden Bedürfnissen überprüft und wenn nötig und zweckmässig neu formuliert werden. Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung des Werkhofsbetriebes müssen die strategischen Ziele wie bei jedem Unternehmen dauernd überprüft werden.
Am 1. Juli 2004 hat das Gemeindeparlament den Bericht über die strategische Ausrichtung des Werkhofbetriebes zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde vom Gemeindeparlament beschlossen, dass der Projektierungsauftrag für den Werkhofneubau mit den nachfolgenden ergänzenden Abklärungen fortgesetzt werden soll.
· Durchführung der Submissionsphase des Wettbewerbsprojektes unter Vorbehalt der Änderung im UG-Bereich.
· Oberirdische Anordnung der im Projekt im UG vorgesehenen Lagerflächen als Variante mit strategischen Landreserven.
· Einbezug von neuen Entsorgungslösungen als Option in die Werkhofplanung.
· Die Optimierungsmöglichkeiten im Projekt sind aufzuzeigen und zu belegen.
3. Überarbeitung des Projektes Werkhofneubau
3.1 Erkenntnisse und Auswirkungen auf Grund der Neuausrichtung des Werkhofes auf die Überarbeitung des Projektes
Eine wirtschaftlich sinnvolle Entwicklung des Unternehmens Werkhof ist auf längere Sicht kaum abzuschätzen, da diese von äusseren Einflussfaktoren abhängig ist, wie z. B. sich ändernde Wirtschaftslage, Bedürfnisse der Politik und Bevölkerung, Kooperationen mit anderen Gemeinden, Ausgliederungen einzelner Dienstleistungsangebote aus Kompetenz- und Konkurrenzgründen. Der Umfang des Dienstleistungsauftrages des Unternehmens Werkhof kann sich also verändern, was sich in der Grösse des Werkhofbetriebes (Personal- und Infrastrukturbestand) niederschlagen kann. Selbstverständlich können sich damit auch die effektiv notwendigen Raumbedürfnisse ändern. Wichtig ist dabei die sich ändernden Rahmenbedingungen frühzeitig zu erkennen und die sich daraus ergebenden Chancen zu nutzen und die erforderlichen Massnahmen möglichst rasch umzusetzen. Aus diesen Gründen wäre es falsch, einen «fixen» kaum veränderbaren Werkhof für die nächsten 50 Jahre mit gleich bleibender Nutzung zu realisieren. Viel mehr gilt es, den Werkhofneubau so zu konzipieren, dass dieser möglichst mit kleinen Investitionen erweitert oder durch entsprechende Abtrennungen (mittels Wände), sinnvolle Einheiten anderweitig genutzt oder fremdvermietet werden können. Das flexible Konzept des Werkhofgebäudes ist somit eine Grundvoraussetzung um die erwünschte Anpassungsfähigkeit auf die sich ändernden Bedürfnisse zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das Unternehmen Werkhof seit längerer Zeit mit Erfolg zusätzliche Dienstleistungen für andere Gemeinden erfüllt, so z. B. für Starrkirch-Wil und Trimbach. Im Bereich Entsorgung haben weitere Aussengemeinden oder Gruppen von Aussengemeinden (OGG) mit der Stadt Olten zusammen kostengünstige Lösungen erreicht.
3.2 Änderungen und Einsparungen auf Grund der Überarbeitung
Im Vordergrund standen selbstverständlich sämtliche Optimierungsmöglichkeiten die auch zu Kosteneinsparungen führten. Ziel war dabei auf möglichst kleiner Baulandfläche und kleinem Bauvolumen das absolut Notwendige zu bauen und sämtliche Lager-, Fahrzeug-, Maschinen- und Magazinhallen ebenerdig auf gleichem Niveau zu realisieren. Die Anordnung der verschiedenen Nutzungen sollen kurze Arbeitswege und optimale Arbeitsabläufe unter Einhaltung aller Sicherheitsaspekte ermöglichen. Auf "luxuriöse" Einrichtungen, die für den optimalen Betrieb des Werkhofes nicht notwendig sind, wird verzichtet.
Auf Grund der Submission erwies sich, dass das vorgesehene Untergeschoss mit Rampenanlagen für die Lagerung von Werkhofmaterial zu teuer ist. Aus diesem Grund wurde auf diese Unterkellerung für den Werkhofbetrieb verzichtet. Hingegen zeigte sich, dass ein solcher Raum sich als Kulturgüterschutzraum eignet und damit ein langjähriges Anliegen, nämlich die wertvollen und grösstenteils nicht mehr ersetzbaren Kulturgüter möglichst zentral und sicher zu erhalten (vgl. nachfolgende Ziffer 4).
Im Weiteren konnten nachfolgende Optimierungen bzw. Einsparungen erzielt werden:
· Ersatzloses Weglassen des Liftes und der Servicetreppe im Kopfbauwerk
· Ersatzloses Weglassen der Tankstelle mit unterirdischem Tankraum
· Ersatzloses Weglassen des gedeckten Entsorgungsplatzes
· Anstelle eines neuen Gewächshauses wird das bestehende Gewächshaus neu installiert
· Einfachere Ausgestaltung des Waschplatzes
· Verzicht auf verschiedene Einrichtungen und Mobiliar
Auf Grund dieser Optimierungen bzw. Änderungen konnten die Erstellungskosten für den neuen Werkhof (exkl. Kulturgüterschutzraum) gegenüber den geschätzten Kosten des ursprünglichen Projektes von Fr. 8.7 Mio. auf rund Fr. 7 Mio. reduziert werden – also Einsparungen im Betrage von Fr. 1.7 Mio.
4. Kulturgüterschutzraum
4.1 Heutige Situation bezüglich Kulturgüter-Lagerung
Die städtischen Kulturgütersammlungen sind seit dem 19. Jahrhundert kontinuierlich gebildet und erweitert worden. Sie umfassen heute Materialien aus sehr vielen kulturellen Bereichen, darunter wertvolle und seltene Einzelobjekte und wichtige Belegsammlungen verschiedener Themenbereiche. Hinzu kommen umfangreiche in Olten gelagerte Teile der kantonalen archäologischen Sammlungen. Ein ausgewählter, kleiner Teil der Sammlungsbestände der Museen wird dauernd oder abwechselnd in den Ausstellungen präsentiert. Der Grossteil jedoch befindet sich ebenso wie Buchbestände der Stadtbibliothek in Sammlungslagern in folgenden Gebäuden:
- Museumsgebäude Kirchgasse
- Museumsgebäude Konradstrasse
- Stadtbibliothek
- Untergeschoss Hübelischulhaus
- Rötzmattweg 8
- Kellerräume Sälischulhaus
- Ehemaliger Schlachthof
- Aussenfläche beim Werkhof
Die Lagerung in den vorgenannten Räumlichkeiten ist nicht zu verantworten, will man die wertvollen und grösstenteils nicht ersetzbaren Kulturgüter für die Zukunft und damit für unsere nachfolgenden Generationen erhalten. Die Räume erfüllen in keiner Weise die Anforderungen, welche an einen Kulturgüterschutz gestellt werden müssen. Bauart, Sicherheit, Raumklima, Schutzeinrichtungen und Ausstattungen sind völlig ungenügend um die Kulturgüter schadlos zu erhalten. Auf Grund dieser ungünstigen Lagerbedingungen – insbesondere wegen extremen Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen (seit 2003 wurden regelmässig Messungen durchgeführt) sind bei etlichen Sammelobjekten erhebliche Schäden entstanden, die kostspielige Restaurierungen erforderlich machen.
Es wäre verantwortungslos, das Risiko einzugehen, wichtige Teile der früheren und auch künftigen Kulturgeschichte unserer Stadt zu gefährden oder im schlimmsten Fall zu verlieren.
4.2 Kulturgüterschutzraum im Untergeschoss des Werkhofgebäudes
Im Rahmen der Optimierung des Projektes Werkhofneubau hat sich auf Grund der Submission erwiesen, dass die Lagerung von Werkhofmaterial und -geräte in einem Untergeschoss zu kostspielig und zudem vom Betrieb her ungeeignet ist. Hingegen haben eingehende Abklärungen zwischen der Baudirektion und den Kulturverantwortlichen schnell gezeigt, dass die Realisierung eines Kulturgüterschutzraumes unter dem Werkhofgebäude eine einmalige Chance darstellt. Gespräche mit dem zuständigen Bundesamt für Bevölkerungsschutz haben dies auch bestätigt, was mit der Subventionszusicherung von rund Fr. 1 Mio. auch eindrücklich dokumentiert wird.
Auf Grund eingehender Analysen und Erhebungen des Flächenbedarfs können mit dem neuen Kulturgüterschutzraum ca. 2/3 der Kulturgüter zentral im neuen Kulturgüterschutzraum gelagert werden. Neben der erwünschten Sicherung unserer Kulturgüter kommt bei einer zentralen Lagerung hinzu, dass wertvolle Synergien entstehen zwischen den Betrieben der Museen, der Stadtbibliothek und des Werkhofes, welcher die Objekttransporte und Umladearbeiten für die Museen ausführt. Die zentrale Lagerung ist überdies sinnvoll, da die 3 Museen über einen gemeinsamen technischen Dienst (Museumstechnik) verfügen, der Transporte und Sammlungsbetreuung für die verschiedenen Museen ausführt. Insgesamt bietet die Realisierung eines zentralen Kulturgüterschutzraumes unter dem Werkhofgebäude eine einmalige Chance, die es zwingend zu nutzen gilt, umso mehr, als es sich dabei um eine vergleichsweise kostengünstige Lösung handelt. Würde all diese Argumente nicht überzeugen, so hätte der Bund wohl kaum den Subventionsbeitrag von Fr. 1 Mio. zugesichert.
4.3 Anforderungen an den neuen Kulturgüterschutzraum
Auf Grund der vorerwähnten Abklärungen bezüglich Standort und Fläche wurde in der Folge zusammen mit den 3 Museen und der Stadtbibliothek die erforderliche Qualität eines Kulturgüterschutzraumes erhoben. Wesentliche Anforderungen der Kulturbetriebe sind:
- gesamte Fläche auf einem gleichen Raumniveau
- direkter Zugang mit grosser, gut gesicherter Eingangstür ohne Schwelle
- (möglichst gedeckte) Zufahrt für LKW
- Sicherheitseinrichtungen (Einbruch- und Brandmeldeanlagen)
- Schleuse und Bearbeitungsraum für Kontrolle, Reinigung, Bearbeitung und Verpackung von Museumsgut, Einrichtung für Fotografie, Begasungsraum für die Desinfizierung organischer Materialien, Lager für Hilfsmaterial
- Genügende Tragfähigkeit des Bodens
- Gleich bleibendes Raumklima (Luftfeuchtigkeit, Temperatur)
- Hochwasserschutz
- Keine Fremdleitungen von höheren Geschossen
- Getrennte Lagerabteilungen für diverse Nutzer
5. Projekt für den Neubau des Werkhofes mit Kulturgüterschutzraum
5.1 Konzept, Gestaltung, Konstruktion und Materialisierung
Das vorliegende Neubauprojekt ergänzt das im Jahr 2001 fertig gestellte Feuerwehrmagazin zu einer räumlich geschlossenen Gesamtanlage. Die Grundlage zu dieser architektonischen Gesamtkomposition bildet das Wettbewerbsprojekt.
Die in einem 90 Grad-Winkel um das Feuerwehrmagazin angeordneten Gebäude des Werkhofes (Haupttrakt und Magazin) bilden zwei unterschiedlich proportionierte Aussenhöfe. Diese dienen als Manövrier-, Abstell- und Arbeitsflächen sowie als Parkplätze. Die zentrale Einfahrt zwischen Haupttrakt und Magazin sorgt für übersichtliche und kurze Verkehrswege. Die separate Erschliessung des Werkhofes garantiert zudem, dass die ein- und ausrückende Feuerwehr durch den Werkhofbetrieb nicht gestört wird.
Die architektonische Gestaltung des Feuerwehrmagazins wird folgerichtig beim Neubau Werkhof weitergeführt. Das Grundkonzept basiert auf geometrisch einfachen Gebäudekuben. Die vorherrschenden Betonfassaden, die grosszügigen Glasfronten bei der Fahrzeughalle, die mit Stallgitter-Schiebetüren versehenen Öffnungen beim Magazin und die gezielt eingesetzten Einzelfenster im Kopfbauwerk sorgen für ein "ruhiges" und gleichzeitig für ein spannungsvolles Erscheinungsbild. Die Verwendung möglichst weniger Materialien steht im Einklang mit dem – auf einem Raster aufgebauten – einfachen und durchgehend angewendeten Konstruktionssystem.
Der Grüngürtel entlang der Dünnern wird soweit möglich erhalten und die Flachdächer werden extensiv begrünt.
Insgesamt bildet das Projekt eine äusserst kompakte Gesamtanlage mit optimal genutzten Gebäudevolumen und Aussenflächen. Damit wird ein Minimum an Bauland beansprucht.
5.2 Die einzelnen Gebäude und Nutzungen
Das Kernstück der Anlage bildet der Haupttrakt mit Kopfbauwerk, Fahrzeughalle und unterirdischem Kulturgüterschutzraum. Der Haupttrakt ist das einzige Gebäude mit Unterkellerung. Im Bereich des Haupttraktes und des Magazins bieten grosszügige Vordächer gute Voraussetzungen für das Arbeiten im Freien. Die Flachdächer werden extensiv begrünt (Retention).
Kopfbauwerk
Im zweigeschossigen Kopfbauwerk sind im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss die Räumlichkeiten für die Verwaltung, die Administration, den Empfang, den Aufenthaltsraum und die Materialausgabe untergebracht. Im Untergeschoss befinden sich die Garderoben, die Dusch- und WC-Anlagen, die Räume zum Trocknen der Arbeitskleider, die Technikräume und Lagerräume.
Der Empfangsraum ist richtigerweise so angeordnet, dass er einerseits für Kundinnen und Kunden gut auffindbar ist und andererseits die Mitarbeitenden der Administration direkte Sicht auf das gesamte Werkhofareal und insbesondere auf die Zu- und Wegfahrt haben.
Fahrzeughalle
Die Halle ist auf sieben Konstruktionsachsen von je 7.70 m mit einem Stützensystem und Unterzügen aus Beton aufgebaut. Die geschlossene Rückwand sorgt dafür, dass die gegenüberliegenden Wohnüberbauungen auf dem Altmattgelände mit keinen Immissionen belastet werden. Die eigentliche Fahrzeughalle ist stützenfrei und ermöglicht somit ein optimales und platzsparendes Aufstellen der Fahrzeuge. In der Halle integriert sind die Abstellflächen – zum Teil zweigeschossig in Form einer Galerie – für Geräte und Zubehör für sämtliche Fahrzeuge. Die nach Bedarf erforderlichen Aus- und Umrüstungen der Fahrzeuge können somit schnell und mit kleinem Aufwand erfolgen. Die Gebäudetiefe ist – wie auch das gesamte Volumen – unter Berücksichtigung optimaler Betriebsabläufe auf das absolute Minimum reduziert. Die geringe Gebäudetiefe ermöglicht eine natürliche Belüftung und grösstenteils auch Belichtung über die grossflächige Glasfront, welche in ihrer gesamten Länge geöffnet werden kann.
Kulturgüterschutzraum
Im Untergeschoss der Fahrzeughalle befindet sich der Kulturgüterschutzraum, welcher über einen separaten Zugang mit integrierter Hebebühne erreichbar ist. Ca. 2/3 der heute in verschiedenen, nicht entsprechend eingerichteten Lagerräumlichkeiten befindlichen Kulturgüter können im neuen Kulturgüterschutzraum zentral untergebracht werden. Die zentrale Lagerung der Kulturgüter ermöglicht Synergien zwischen den Betrieben der einzelnen Museen und insbesondere auch mit dem Werkhofbetrieb, der die Objekttransporte und Umladearbeiten für die Museen ausführt.
Der Kulturgüterschutzraum wird leicht beheizt, belüftet und entfeuchtet. Damit wird eine möglichst konstante Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit erreicht, was zwingend notwendig ist, will man die wertvollen Kulturgüter schadlos erhalten.
Magazin
Das im nördlichen Bereich angesiedelte zweigeschossige Magazin ist auf der Südseite mit Stahlgitter-Schiebetüren abschliessbar. Darin werden Kleingeräte und Arbeitsmaterial gelagert. Die einzelnen "Boxen" sind direkt zugänglich mit den Fahrzeugen und ermöglichen somit ein effizientes Be- und Entladen derselben.
Gewächshaus und Aussenlager
Das bestehende Gewächshaus wird neu installiert. Daneben wird eine offene Lagerhalle in moderner Holzbauweise erstellt. Angrenzend daran befinden sich die notwendigen nicht überdachten Lagerplätze und das bereits früher erstellte Salzsilo.
Bahnverladestation
Die Bahnverladestation für rezyklierbare Stoffe wie Papier, Karton und Glas ist rein aus Platzgründen auf dem Werkhofareal nicht möglich. Die Kostenberechnungen haben zudem gezeigt, dass eine solche Anlage nur zusammen mit einem oder mehreren Partnern wirtschaftlich betrieben werden kann. Aus diesen Gründen ist ein Standort auf dem gemeindeeigenen Land in der Industriezone (Hasli) dem Werkhofareal vorzuziehen (Verkehr, Lärm, Platzverhältnisse usw).
5.3 Heizsystem / Isolation
Beheizt werden grundsätzlich die Räumlichkeiten im Kopfbauwerk und der Kulturgüterschutzraum, wobei selbstverständlich entsprechend den Nutzungen mit verschiedenen Raumtemperaturen. Die Fahrzeughalle wird mit einer Frost- bzw. Überschlagsheizung nur soweit beheizt, dass die Raumtemperatur nicht unter 5 Grad sinkt. Die beheizten Räume, insbesondere im Kopfbauwerk, werden entsprechend isoliert auch gegenüber der Fahrzeughalle u. a. mit einer Zweischalenbetonhülle.
Für die Beheizung der Werkhofräume muss die bereits bestehende mit Gas betriebene Heizzentrale im Feuerwehrmagazin mit einem zweiten Kessel erweitert werden. Gegenüber von Einzelheizungen ermöglicht die Heizzentrale mit zwei Heizkesseln bessere Regulierungsmöglichkeiten, was zu einem grösseren Wirkungsgrad der Heizanlage führt.
5.4 Funktionalität / Betriebsabläufe
Mit dem Neubau des Werkhofes können, dank des auf die Betriebsabläufe optimal ausgerichteten Raum- und Nutzungskonzept und der damit verbundenen kurzen Verkehrswege, die strategischen Ziele des Werkhofbetriebes und damit die aus heutiger Sicht sinnvollen Kernaufgaben effektiv und effizient erfüllt werden. Dies wird anhand von einigen repräsentativen Beispielen nachfolgend erläutert.
· Im bestehenden Werkhof sind Geräte und Material in verschiedenen Gebäulichkeiten und zudem noch im Untergeschossbereich untergebracht. Sie sind in den meisten Fällen nicht direkt mit den zu beladenden Fahrzeugen erreichbar. Aus diesem Grund müssen die zum Teil schweren Geräte und Materialien von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Hand zu den Fahrzeugen gebracht werden. Eine zeitraubende und zudem äusserst "schwere" Arbeit. Beim Werkhofneubau sind nun sämtliche Lager auf gleichem Niveau und die Gesamtanlage ist so konzipiert, dass die Geräte und das Material direkt mit Fahrzeugen erreichbar sind.
· Im bestehenden Werkhof sind die Betriebswege von den Garderoben über die Materialausgabe zum "Arbeitsplatz" (Fahrzeuge, Geräte usw.) äusserst kompliziert und führen praktisch durch das ganze Werkhofgebäude. Im Werkhofneubau sind die Räume entsprechend den Betriebsabläufen so angeordnet, dass die Mitarbeitenden ihren "Arbeitsplatz" auf kürzestem Weg von den Garderoben direkt über die Materialausgabe erreichen.
· Die Fahrzeughalle mit integrierten Abstellflächen für fahrzeugspezifische Geräte und Ausrüstungen ist so konzipiert, dass die Fahrzeuge nach Einsatzplan auch zweckmässig aufgestellt und mit möglichst kleinstem Aufwand entsprechend den zu verrichtenden Arbeiten aus- und umgerüstet werden können.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Raumstrukturen und ihre Beziehungen untereinander im neuen Werkhofgebäude im Interesse effektiver und effizienter Betriebsabläufe optimiert wurden. Damit kann der Werkhofbetrieb seine vom Gemeindeparlament zur Kenntnis genommenen strategischen Ziele umsetzen.
5.5 Flexibilität
Die insbesondere im Bereich der Fahrzeughalle und des Magazins angewendeten Konstruktionssysteme und die damit entstehenden "Arbeits- und Lagerboxen" mit jeweiligem separatem Zugang ermöglichen die geforderte Flexibilität. Sollte sich der Dienstleistungsauftrag des Unternehmens Werkhof in Zukunft reduzieren, so ist es möglich, auf die veränderten Raumbedürfnisse mit kleinen Investitionen zu reagieren, in dem mittels Wände sinnvolle Einheiten abgetrennt und anderweitig genutzt oder fremdvermietet werden können. Die Fahrzeughalle kann auf Grund der Platzverhältnisse um zwei Konstruktionsraster mit insgesamt 15 m Breite baulich erweitert werden. Damit können zusätzliche Raumbedürfnisse im Rahmen von ca. 300 m2 abgedeckt werden.
Das flexible Konzept der Werkhofgebäude erfüllt die Grundvoraussetzung um die erwünschte Anpassungsfähigkeit auf die sich ändernden Bedürfnisse zu gewährleisten.
5.6 Kompakte und landsparende Bauweise
Das Projekt weist eine äusserst kompakte Bauweise auf. Damit wird einerseits wenig wertvolles Bauland beansprucht und anderseits werden die Gebäudeflächen bzw. Gebäudevolumen auf ein Minimum reduziert, die für einen effektiven und effizienten Betrieb des Werkhofes absolut notwendig sind. Diese Optimierung wird im nachfolgenden Vergleich zwischen bestehendem Werkhof und Neubauprojekt deutlich:
Bruttogeschossfläche Umbautes Volumen Beanspruchtes Bauland
Bestehender Werkhof ca. 4'000 m2 ca. 29'700 m3 ca. 17'300 m2
Neubauprojekt ca. 3'700 m2 ca. 20'600 m3 ca. 11'000 m2
Dank der bereits erwähnten kompakten und landsparenden Bauweise wird eine zusammenhängende Baulandfläche von ca. 8'900 m2 frei, auf welche die sbo ihr geplantes Neubauvorhaben realisieren können. Das Gemeindeparlament hat am 23. März 2006 den Verkauf dieses Grundstückteils an die sbo genehmigt, womit das gesamte Areal auch im Zusammenhang mit der Überbauung der Firma Riggenbach als Gewerbe- und Dienstleistungszone optimal genutzt und überbaut werden kann.
5.7 Wirtschaftlichkeit
Die kompakte und landsparende Bauweise, die geometrisch einfachen Gebäudekuben und das durchgehende einfache Konstruktionssystem sowie die Verwendung von möglichst wenig Materialien sind verantwortlich für eine wirtschaftliche Lösung hinsichtlich Erstellungs-, Unterhalts- und Betriebskosten. Im Weiteren ist zu erwähnen, dass die Gebäudeflächen bzw Gebäudevolumen sowie die Aussenflächen auf das für die Gewährleistung optimaler Betriebsabläufe absolut notwendige Mass reduziert wurden. Ein wesentlicher Beitrag zur günstigeren Bauweise liegt auch darin, dass das relativ teure Untergeschoss im Bereich der Fahrzeughalle nicht für Lagerzwecke des Werkhofes, sondern zur Lagerung wertvoller Kulturgüter verwendet wird, was sich auch in der Subventionszusage des Bundes von rund einer Million Franken niederschlägt.
Die Erstellungskosten des neuen Werkhofes (exkl. Kulturgüterschutzraum) konnten gegenüber den geschätzten Kosten des ursprünglichen Vorprojektes von Fr. 8.7 Mio. auf rund Fr. 7 Mio. reduziert werden. Mit dieser Kostenreduktion von Fr. 1.7 Mio. können auch die vom Gemeindeparlament geforderten Massnahmen erfüllt werden, nämlich Überarbeitung und Optimierung des Projektes mit entsprechenden Kosteneinsparungen.
6. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
6.1 Finanzielle Auswirkungen
6.1.1 Einmalige Kosten: Kostenvoranschlag (nach Baukostenplan BKP)
Um eine möglichst hohe Genauigkeit des Kostenvoranschlages sicherstellen zu können, wurden mit Ausnahme kleinerer Positionen sämtliche Arbeiten submissioniert.
Beim nachfolgenden Kostenvoranschlag sind sämtliche bereits bewilligten Kredite im Gesamtbetrage von Fr. 670'000.00 integriert, er enthält keine Landkosten und keine Bauzinsen.
Kostenvoranschlag
(inkl. MWST / Preisstand 1.4.2004 Zürcher Baukostenindex 107.6 Punkte)
0 Erschliessung (Medien) 73'000 100.0 %
Werkhof (Fernleitung ab Zentrale Feuerwehrmagazin) 73'000 100.0 %
1 Vorbereitungsarbeiten 487'000 100.0 %
Werkhof (Räumung, Abbruch best. Werkhof,
Meteorleitung verlegen) 487'000 100.0 %
2 Gebäude 6'295'000 100.0 %
Werkhof (Baugrube, Rohbau, Installationen,
Ausbau, Honorare) 5'032'000 79.9 %
Kulturgüterschutzraum (Baugrube, Rohbau, Installationen,
Ausbau, Honorare) 1'263'000 20.1 %
3 Betriebseinrichtungen 130'000 100.0 %
Werkhof (Lageranlagen, Garderoben) 60'000 46.2 %
Kulturgüterschutzraum (Hebebühne) 70'000 53.8 %
4 Umgebung 750'000 100.0 %
Werkhof (Aussenlager, Einfriedung, Oberbau
und Entwässerung, Installationen) 750'000 100.0 %
5 Baunebenkosten und Übergangskonten 150'000 100.0 %
Werkhof (Bewilligungen, Gebühren,
Versicherungen) 130'000 86.7 %
Kulturgüterschutzraum (Bewilligungen, Gebühren,
Versicherungen) 20'000 13.3 %
6 Reserve 500'000 100.0 %
Werkhof 400'000 80.0 %
Kulturgüterschutzraum 100'000 20.0 %
9 Ausstattung 350'000 100.0 %
Werkhof (Möbel) 100'000 28.6 %
Kulturgüterschutzraum (Einrichtungen, Lager) 250'000 71.4 %
Total Franken 8'735'000 100.0 %
Werkhof 7'032'000 80.5 %
Kulturgüterschutzraum 1'703'000 19.5 %
6.1.2 Zu bewilligender Kredit
Neubau Werkhof Fr. 7'032'000
Kulturgüterschutzraum Fr. 1'703'000
Bruttokosten total Fr. 8'735'000
* ./. Subventionen Kulturgüterschutzraum Fr. -1'075'000
Nettobelastung der Stadt Olten Fr. 7'660'000
** ./. bereits bewilligte Kredite Fr. -670'000
Zu bewilligender Gesamtkredit Fr. 6'990'000
Zu Lasten Konto Nr. 622.503.03
Zusicherung des Bundesbeitrages liegt schriftlich vor
(Bundesamt für Bevölkerungsschutz / 25.7.2005)
Dieser Betrag gilt bis zur Bezahlung des Bundes als
Bevorschussung.
Stadtrat 10.9.2001 / Medienkanal Fr. 90'000
Gemeindeparlament 27.9.2001 Projektierungskredit Fr. 580'000
Total bewilligte Kredite Fr. 670'000
Der zu bewilligende Gesamtkredit von Fr. 6'990'000.00 ist exklusiv der geschätzten Kosten für die Entsorgung der Altlasten gemäss Kapitel 6.2.2.
6.1.3 Folgekosten
a) Amortisation (8 %) und Verzinsung (4.5 %)
Die Aufwendungen für die Amortisation und Verzinsung für die von der Stadt zu finanzierenden Baukosten von rund Fr. 7.66 Mio. betragen über 25 Jahre durchschnittlich pro Jahr rund Fr. 517'000.00.
b) Instandhaltung und Instandsetzung
Für die Instandhaltung und Instandsetzung müssen über längere Frist jährlich ca. 2 % des Gebäudeversicherungswertes von ca. 6.5 Mio. gerechnet werden, was somit einen Aufwand von Fr. 130'000.00 ausmacht. Während den ersten 10 Jahren müssen auf Grund der Erfahrungen lediglich ca. 0,5 % bis 1 % des Gebäudeversicherungswertes für Unterhaltsarbeiten, für Serviceabonnements, usw. aufgewendet werden, was somit jährlich ca. Fr. 40'000.00 ausmachen dürfte.
c) Übrige Betriebs- und nicht quantifizierbare Kosten
Durch die Raumanordnung mit kurzen Wegen auf gleichem Niveau können Betriebsabläufe vor allem zeitlich optimiert werden. Das Unfallrisiko wird durch gute Einrichtungen und ideale Verkehrswege minimiert. Ein modern eingerichteter Bürotrakt mit einer guten Vernetzung gewährleistet eine bessere Kommunikation, d.h. tiefere Telefonspesen, Erreichbarkeit per E-Mail usw. Generell wird im neuen Werkhof weniger Raum beansprucht. Ein gut isolierter Neubau kann geregelt geheizt werden, was sich positiv auf die Energiekosten auswirken wird.
6.2 Mittelrückfluss
Mit der bereits erwähnten kompakten und damit landsparenden Bauweise wird eine zusammenhängende Baulandfläche von ca. 8'900 m2 des heutigen Werkhofareals frei, auf welcher die sbo ihr geplantes Neubauvorhaben realisieren können. Das Gemeindeparlament hat am 23. März 2006 den Verkauf dieses Areals an die sbo mit einem Bruttoverkaufspreis von Fr. 2'153'000.00 genehmigt.
Auf Grund der Baugrund- und Altlastenuntersuchung von Geologe Jörg Haller, Gretzenbach, wurde eine grobe Kostenschätzung für die Entsorgung des belasteten Aushubmaterials vorgenommen. Diese groben Schätzungen präsentieren sich wie folgt:
6.2.1 Baulandfläche "sbo" ca. 8'900 m2
Die grob geschätzten Kosten für die Entsorgung der Altlasten (mit Ausnahme des zu belassenden reaktiven Materials sowie mit dem Neubau des Werkhofes und des Abbruchs des bestehenden Werkhofes verbundenen Kosten für die Altlastenentsorgung) betraben minimal Fr. 163'000.00 (inkl. MwSt) und maximal Fr. 540'000.00 (inkl. MwSt). Am 23. März 2006 hat das Gemeindeparlament den Kredit für die Kosten der Altlastensanierung von maximal Fr. 540'000.00 (inkl. MwSt) bereits bewilligt.
6.2.2 Fläche Neubau Werkhof
Die grob geschätzten Kosten für die Altlastenentsorgung im Zusammenhang mit dem Neubau Werkhof und Abbruch des bestehenden Werkhofes betragen minimal Fr. 162'000.00 (inkl. MwSt) und maximal Fr. 377'000.00 (inkl. MwSt). Um unliebsame Überraschungen möglichst zu eliminieren, müssen für die Kreditbewilligung die von Geologe Jürg Haller geschätzten Maximalkosten von Fr. 377'000.00 (inkl. MwSt) bewilligt werden.
Bruttoerlös aus dem Landverkauf an die sbo abzüglich der grob geschätzten Kosten für die Altlastenentsorgung (Beträge gerundet, inkl. MwSt)
Maximaler Erlös Minimaler Erlös
Bruttoerlös aus dem Grundstücksverkauf
an die sbo Fr. 2'153'000 Fr. 2'153'000
./ Geschätzte Kosten für die Entsorgung
der Altlasten, Areal sbo Fr. 163'000 Fr. 540'000
./ Kosten für die Entsorgung der Altlasten in
Zusammenhang mit dem Neubau Werkhof und
Abbruch best. Werkhof Fr. 162'000 Fr. 377'000
Nettoerlös Fr. 1'828'000 Fr. 1'236'000
7. Realisierung
7.1 Organisation / Zuständigkeiten
Die Baudirektion ist als Baufachorgan für die Ausführung des Neubaus Werkhof mit Kulturgüterschutzraum zuständig und vertritt in dieser Eigenschaft die Einwohnergemeinde Olten.
Die Projektleitung für die Realisierungsphase obliegt dem Hochbauamt. Die von der Ausführung des Neubauvorhabens direkt betroffenenen Abteilungen Kulturwesen (Stadtpräsidium) und Werkhof (Baudirektion) sind zur Mitwirkung zwingend beizuziehen.
Die zur Begleitung der Projektierungsarbeiten vom Stadtrat gewählte Spezialkommission soll auch für die Ausführungsphase eingesetzt werden. Die Spezialkommission wird durch ein Mitglied der Abteilung Kulturwesen (insbesondere für den Bereich Kulturgüterschutz) ergänzt.
Die Vergabe von Aufträgen erfolgt, auf Antrag der Spezialkommission, durch die Baudirektion. Vorbehalten bleibt die Kompetenz des Stadtrates gemäss Art. 17 gemäss Geschäftsordnung des Stadtrats (Aufträge mit einer Kostenfolge von mehr als Fr. 200'000.00).
7.2 Termine
Baukredit Stadtrat und Gemeinderat April-Mai 2006
Baukredit Volksabstimmung September 2006
Vorbereitung Bauausführung Oktober-März 2006-2007
Überarbeitung Projekt und Bewilligungen
Ausführungsprojekt
Offene Ausschreibungen und Vergaben
Spatenstich März 2007
Terrainvorbereitung und Teilabbrüche Werkhof März 2007
Aushub April 2007
Baubeginn Westtrakt Mai 2007
Fertigstellung Rohbau und Aufrichte Westtrakt Oktober 2007
Fertigstellung Westtrakt Februar 2008
Baubezug Westtrakt März 2008
Abbruch alter Werkhof und Aushub April 2008
Neubau Nordtrakt und Strasse Juni 2008
Baubezug Nordtrakt September 2008
8. Stellungnahmen
8.1 Spezialkommission Werkhof
Die Spezialkommission hat das vorliegende Geschäft an mehreren Sitzungen behandelt und das ursprüngliche Wettbewerbsprojekt überarbeitet und optimiert.
Die Spezialkommission empfiehlt den zuständigen Instanzen, das Projekt und den Baukredit «Neubau Werkhof mit Kulturgüterschutzraum» zu genehmigen.
8.2 Museenkommission
Die Museenkommission hat an ihrer Sitzung vom 22. Februar 2005 mit Freude davon Kenntnis genommen, dass im Zusammenhang mit dem Werkhofneubau die seit langer Zeit mangelhafte Depotsituation der drei städtischen Museen – wie im Übrigen auch der Stadtbibliothek – verbessert werden soll. Neben der heutigen Platznot bestünden auch wesentliche Schwachstellen in Sachen Sicherheit der Kulturgüter; so sei heute der Schutz vor Feuer und Wasser nicht gewährleistet und seien die klimatischen Bedingungen ungenügend. Die Kommission begrüsst ferner die vorgesehene Konzentration der neuen Depoträumlichkeiten an einem Ort und die zu erwartenden Synergien mit dem Werkhof. Die neuen Kulturgüterschutzräume seien von sehr grossem Nutzen, wenn auch die Bedürfnisse der drei Museen recht unterschiedlich seien und nicht alle durch die neuen Depoträumlichkeiten gedeckt werden könnten.
8.3 Stabsstellen
Der vorliegende Bericht und Antrag erfolgte in Zusammenarbeit mit der Finanzdirektion, dem Finanzcontroller und dem Rechtskonsulenten der Stadt Olten.
9. Fazit
Das in einer ersten Etappe errichtete Feuerwehrmagazin mit Reparaturwerkstatt und Stadtarchiv wird mit dem neuen Werkhof mit Kulturgüterschutzräumen für die Museen und die Stadtbibliothek räumlich und betrieblich zu einer äusserst kompakten Anlage zusammengeführt. Dies ermöglicht die zusätzliche Realisierung der Neubauten der sbo und der Firma Riggenbach, wodurch das gesamte Areal optimal genutzt und überbaut wird. Dem Ziel "haushälterischer Umgang mit dem vorhandenen Bauland" wird damit vorbildlich nachgelebt.
Das Projekt für den Werkhofneubau wurde gezielt auf optimale Betriebsabläufe ausgerichtet, sodass der Werkhofbetrieb die vom Gemeindeparlament zur Kenntnis genommenen strategischen Ziele umsetzen kann. Das Projekt beinhaltet eine grosse Flexibilität, welche es ermöglicht, auf die sich ändernden Bedürfnisse und damit auch auf den erforderlichen Raumbedarf des Werkhofbetriebes gezielt zu reagieren.
Das Projekt beansprucht wenig wertvolles Bauland und die Gebäudeflächen und -volumen sind unter Gewährleistung der Betriebabläufe auf ein Minimum reduziert. Die einfachen Gebäudekuben und das durchgehende Konstruktionssystem sorgen zusammen mit den vorerwähnten Argumenten für eine wirtschaftliche Lösung hinsichtlich Erstellungs-, Unterhalts- und Betriebskosten. Die vom Gemeindeparlament geforderten Überarbeitungen und Optimierungen schlagen sich denn auch mit dem nun vorliegenden Projekt in einer Kosteneinsparung von insgesamt Fr. 1.7 Mio. nieder.
Mit dem geplanten Kulturgüterschutzraum kann ein langjähriges Anliegen erfüllt werden, nämlich die für unsere Stadtgeschichte wertvollen und zum grössten Teil nicht mehr ersetzbaren Kulturgüter für die Zukunft und damit für die nachfolgenden Generationen sicher zu erhalten. Immerhin können 2/3 sämtlicher Lagerbedürfnisse der städtischen Kulturbetriebe mit dem vorgesehenen Kulturgüterschutzraum abgedeckt werden. Es handelt sich um eine einmalige Gelegenheit, die nicht verpasst werden sollte, stehen doch für diesen Zweck keine städtischen Liegenschaften langfristig zur Verfügung und es sind in absehbarer Zeit auch keine weiteren städtischen Neubauten geplant, bei denen ein entsprechender Effekt erzielt werden könnte. Die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit dieses Kulturgüterschutzraumes wird denn auch mit der Subventionszusicherung des Bundes von rund Fr. 1 Mio. klar dokumentiert.
Der Stadtrat, die Spezialkommission Werkhof und die Museenkommission sind überzeugt, mit dem vorliegenden Projekt eine in allen Teilen nachhaltige Lösung zu präsentieren und empfehlen dem Gemeindeparlament, die projektierten Neubauvorhaben zu genehmigen.
Beschlussesanträge:
I.
1. Das Projekt für den Neubau des Werkhofs mit Kulturgüterschutzraum wird genehmigt.
2. Der Baukredit exkl. Bauzinsen im Betrage von Fr. 6'990'000.00 wird zu Gunsten der Investitionsrechnung Konto-Nr. 622.503.03 bewilligt.
3. Eine allfällige Bauteuerung nach dem Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2004, Stand 107.6 Punkte, gilt als mitbewilligt.
4. Die maximalen Kosten für die Entsorgung der Altlasten (vergleiche Ziffer 6.2.2 dieses Berichtes) von Fr. 377'000.00 (inkl. MwSt) werden bewilligt.
5. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Dieser Beschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum.