Inhalt
Motion Michael Neuenschwander und Mitunterzeichnende (Fraktion Grüne) betr. Zusammenlegung von Altstadtkommission und Baukommission/Beantwortung
- Geschäftsart
- Motion
- Datum
- 15. Dezember 2016
- Verfasser/Beteiligte
- Michael *Neuenschwander (keine Funktion)
Michael Neuenschwander (keine Funktion) - Beschreibung
- Am 29. September 2016 wurde im Gemeindeparlament von Michael Neuenschwander und Mitunterzeichnenden der Fraktion Grüne eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Die Altstadtkommission und die Baukommission der Stadt Olten sollen zu einer einzigen Kommission vereinigt werden. Diese heisst Baukommission und nimmt die Aufgaben beider Gremien wahr. Sie besteht aus 11 Mitgliedern.
Begründung:
Mit der revidierten Gemeindeordnung werden in der Stadt Olten die allermeisten Kommissionen aufgehoben. Nur im Bauwesen sollen weiterhin zwei Gremien weiterbestehen. Dies leuchtet nicht ein: Es muss einer Fachkommission zuzutrauen sein, in einem reglementierten Umfeld Geschäfte zu beraten, welche Neu- und Umbauten betreffen, wie auch orts- und denkmalschützerische Gegebenheiten zu berücksichtigen.»
* * *
Stadtrat Thomas Marbet beantwortet die Motion wie folgt:
Erst Anfang Juni 2016 hatten die Oltner Stimmberechtigen über vier, per 1. August 2017 in Kraft tretende Teilrevisionen der Gemeindeordnung zu befinden. Bei den Änderungsvorschlägen im Bereich der Kommissionen obsiegte per Volksentscheid die Variante, welche nur noch die Baukommission und die Altstadtkommission als ausserparlamentarische Kommissionen vorsieht. Die zur Abstimmung gelangte Vorlage beruhte auf den Vorschlägen einer nichtständigen parlamentarischen Kommission (SpezKo GP) respektive einem Mehrheitsbeschluss des Parlaments. Die SpezKo hatte die Vereinigung der beiden Kommissionen beraten und in ihrer Vorlage bewusst auf einen entsprechenden Antrag verzichtet.
Angesichts der vorgenannten Ausgangslage erstaunen Inhalt und Zeitpunkt der vorliegenden Motion.
Für die Solothurner Gemeinden ist die kantonale Bauverordnung (711.61) verbindlich. Die Anwendung der Verordnung ist Sache der Baubehörde. Baubehörde ist die Baukommission. Gemeinden mit einer hauptamtlichen Bauverwaltung, wie bspw. die Stadt Olten, können diese auch als Baubehörde einsetzen.
Die Tätigkeit der Altstadtkommission richtet sich nach der kantonalen Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler (436.11). Im § 17, Absatz 2, wird für die Altstadt von Olten festgehalten, dass die Befugnis zur Zustimmung bei Baugesuchen für Bauten, die bloss als Teile eines Ortsbildes unter Schutz stehen, einer besonderen Fachkommission übertragen werden kann. Auf dieser Grundlage berät in Olten heute die Altstadtkommission Bauwillige und Projektierende, prüft die Gesuche und entscheidet diesbezüglich selbständig. Die zuständige kantonale Fachstelle ist mit beratender Stimme im Gremium vertreten.
Würde die Stadt Olten diese «besondere Fachkommission» nicht aufrechterhalten, wären sämtliche Baugesuche, die sich auf die vom Kanton geschützten historischen Kulturdenkmäler und auf die bekannten geschützten archäologischen Fundstellen und deren Umgebung beziehen, der zuständigen kantonalen Fachstelle zur abschliessenden Zustimmung einzureichen.
Die Aufhebung der Altstadtkommission ginge mit dem Verlust einer gewissen Gemeindeautonomie in den Fragen des Orts- und Objektschutzes einher und hätte wohl im Übrigen auch einen negativen Einfluss auf die Verfahrensökonomie.
Eine Zusammenlegung von Baukommission und Altstadtkommission erscheint aufgrund der dargelegten übergeordneten Gesetzesgrundlage, aber auch inhaltlich und vom Zeitpunkt des Vorstosses her als nicht opportun.
Aufgrund der vorerwähnten Erwägungen beantragt der Stadtrat, die Motion abzulehnen. - Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|