Am 24. Januar 2002 wurde von Daniel Probst (FdP/JL-Fraktion) eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht.
„Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeindeparlament rechtzeitig einen Antrag für die Durchführung einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Sinne und Zweck der nachfolgenden Begründung vorzulegen, damit die Umfrage bis spätestens Mitte 2003 durchgeführt werden kann.
Begründung:
Im Sommer 2001 hat die Fachstelle für Stadtentwicklung der Stadt Zürich zum zweiten Mal eine repräsentative Befragung bei der Wohnbevölkerung durchgeführt. Die Befragung hatte die Themen Zufriedenheit mit den Dienstleistungen der Stadtverwaltung und den Lebensbedingungen in der Stadt Zürich, Beurteilung des Sicherheitsgefühls, der Wohnsituation und des Zusammenlebens von ausländischer und schweizerischer Bevölkerung zum Inhalt. Die Befragung stiess auf eine sehr hohe Akzeptanz (über 86% der Teilnehmenden haben diese als „sehr sinnvoll“ oder „sinnvoll“ bezeichnet) und erfolgte nach den Richtlinien des Datenschutzes.
Auch in der Stadt Olten wäre es sinnvoll, Hinweise darüber zu erhalten, wie die Arbeit der Behörden zu optimieren ist, im Sinne eines gezielt auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abgestimmten Dienstleistungsangebotes der Stadtverwaltung. Eine Befragung würde Aufschluss geben über die Beurteilung der Kommunalpolitik, der Verwaltungstätigkeit und der Lebensqualität durch die Einwohnerinnen und Einwohner. Eine periodische Durchführung der Einwohnerlinnenbefragung würde es möglich machen, Veränderungen in der Wahrnehmung und Beurteilung politischer Massnahmen durch die Bevölkerung festzuhalten.
Die Befragung kann in Zusammenarbeit mit der FHS Olten durchgeführt werden. In einem zweiten Schritt könnten im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) die Ergebnisse aus der Umfrage in einem nach Zielerreichung ausgerichteten Lohnsystem (Führen durch Ziele oder Management by Objectives) beim städtischen Personal inklusive Stadträte eingesetzt werden.“
Stadtpräsident Ernst Zingg beantwortet die Motion im Namen des Stadtrates wie folgt:
1. Formelles und Grundsätzliches: Mit einer Motion verlangt das Parlament vom Stadtrat gestützt auf Art. 60 seiner Geschäftsordnung, einen Reglements- oder Beschlussesentwurf vorzulegen. Die Motion zielt somit generell darauf ab, von der Exekutive etwas zu fordern, was in der Kompetenz der Legislative liegt. Anders als die Motion verlangt das Postulat gemäss Art. 61 Geschäftsordnung vom Stadtrat, zu prüfen, ob ein Reglements- oder Beschlussesentwurf zu erarbeiten oder ob eine Massnahme in der Kompetenz der Exekutive liegt, zu treffen oder zu unterlassen sein.
Das vorliegende Ansinnen beschlägt eine Materie, welche der Exekutivarbeit zugehörig ist. Da der Stadtrat inhaltlich die Ideen des „Motionärs“ und seiner Mitunterzeichnenden als äusserst sinnvoll beurteilt, beantragt er die Umwandlung der Motion in ein Postulat und gleichzeitige Überweisung.
2. Mit der neuen Geschäftsordnung hat der Stadtrat explizit die Aufgabe und das Instrument erhalten, um im Sinne der Kunden- und Wirkungsorientierung eine Erfolgskontrolle zu betreiben. Die Stadtverwaltung hat gestützt auf Art. 36 Geschäftsordnung Stadtrat unter Leitung des/der Stadtschreibers/in im Rahmen eines Konzeptes für ein angemessenes Feedback betreffend ihre Arbeit im Allgemeinen und bei besonderen Anlässen zu sorgen. Diese Auswertung soll Aussagen über die Einhaltung der Grundsätze (Kundenfreundlichkeit, Orientierung auf das Ergebnis, Einbezug ökonomischer und ökologischer Interessen im Sinne der Nachhaltigkeit) der Aufgabenerfüllung machen und dem Controllingprozess dienen. Mit einer ständigen Raumbeobachtung sind sodann Kennzahlen aus der gesamten Umwelt und den Bereichen Wirtschaft und Gesellschaft zu vergleichen und einer nachhaltigen Stadtentwicklung zugrunde zu legen.
3. Somit zeigt sich, dass mit der reglementarisch vorgezeichneten Disposition die im Vorstoss enthaltenen Anliegen der Kompetenz der Exekutive zukommen, im Sinne der Berechtigung wie auch der Verpflichtung. Es kann mithin nicht darum gehen, dass der Stadtrat dem Parlament einen Antrag zur Durchführung einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung stellt, sondern allenfalls darum, dass eine solche reglementskonform durchgeführt wird.
Damit aber trifft der Vorstoss auf offene Ohren und es werden die Anliegen in die Weiterbearbeitung der in Grundzügen vorskizzierten Bevölkerungsbefragung aufgenommen. Im Voranschlag 2003 ist ein entsprechender Posten (Konzeption, Unterstützung bei der Durchführung, Auswertung) eingestellt worden.
Zusammenfassend beantragt der Stadtrat somit wie eingangs erwähnt die Umwandlung der Motion in ein Postulat mit gleichzeitiger Überweisung desselben.