Das vorliegende Budget entspricht den Zielvorgaben gemäss Investitions- und Finanzplan und sieht Reduktionen bei den Steuerfüssen für die natürlichen Personen von 2 bzw. für die juristischen Personen von 5 Steuerpunkten vor. Zudem ist eine weitere Rücklage von 1 Million Franken (als indirekte Abschreibung) für den Investitionsbeitrag an das Gesamtverkehrsprojekt im Voranschlag enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet dem Gemeindeparlament den Voranschlag für das Jahr 2006, basierend auf den Budgetrichtlinien bzw. dem Investitions- und Finanzplan.
1. Ergebnisse auf einen Blick
A Ergebnis der Laufenden Rechnung
Bei einem Aufwand von CHF 120'492'200.-- inkl. interne Verrechnungen von CHF 11'030'800.-- und einem Ertrag von CHF 121'534'800.-- wird im Budget mit einem Mehr-Ertrag von CHF 1'042'600.-- gerechnet und somit das Ziel gemäss Finanzplan praktisch erreicht. Im Aufwand ist eine weitere Einlage von 1 Million Franken für das neue Verkehrsprojekt „Entlastung Region Olten“ enthalten.
B Ergebnis der Investitions-Rechnung
Bei Brutto-Ausgaben von rund 13,585 Millionen Franken und Investitionseinnahmen von 0,840 Millionen Franken sind Netto-Investitionen von 12,745 Millionen Franken vorgesehen. Der Betrag liegt wegen der Vorfinanzierung von Erschliessungskosten für die Einfamilienhäuser im Kleinholz über dem Planwert. Im Investitions- und Finanzplan wurden diese Investitionen neutralisiert, da die bevorschussten Kosten durch Erschliessungsbeiträge zurückfliessen. Dieser Mittelfluss richtet sich nach der Bautätigkeit im genannten Gebiet.
C Reduktion der Steuerfüsse
Die im Finanzplan angekündigten Steuerfussreduktionen auf 108 % für die natürlichen Personen und 114 % für die juristischen Personen werden mit der Budgetvorlage beantragt. Die Steuersätze sollen mittelfristig angeglichen werden.
D Einflussfaktoren für das Budget
Im neuen Voranschlag sind die Auswirkungen von externen und internen Beschlüssen zu berücksichtigen, wie
· weitere Reduktion der Kapitalsteuer für die Steuerperiode 2006 / Auswirkungen der Revision des Steuergesetzes per 1. Januar 2004 in zwei Schritten;
· Erhöhung der Sozialabzüge und Versicherungsprämien für die natürlichen Personen;
· Senkung des Steuerfusses für die Natürlichen Personen um 2 Steuerpunkte;
· Senkung des Steuerfusses für die Juristischen Personen um 5 Steuerpunkte;
· Neuausrichtung Stadttheater;
· Neuausrichtung Eissportbetrieb;
· Weiterführung Projekt Schulsozialarbeit;
· Neuorganisation Steuererklärungsverfahren;
· anhaltende Sockelarbeitslosigkeit
· Neuausrichtung Finanzierung Sonderschule (Pauschalabgeltungen).
Enthalten ist auch der höhere Beitrag für die Subvention der Eismiete zu Gunsten der Oltner Sportvereine. Damit kommt der Stadtrat dem Willen des Gemeindeparlamentes entgegen. In der Diskussion zur Neuausrichtung des Eissportbetriebes hat das Gemeindeparlament an seiner Sitzung vom 29. September 2005 signalisiert, dass ein höherer Beitrag im bisherigen Rahmen durchaus erwünscht ist, weil eine stärkere Belastung die Vereinsfinanzen zu stark strapazieren würde. Der vorgelegte Businessplan der Sportpark AG wird dadurch nicht tangiert, da lediglich die Ertragsstruktur bei der AG verändert wird. Diese vorgenommene Anpassung wirkt sich auf das Stadtbudget für die erste Saisonhälfte 2006/2007 mit CHF 38'500.-- aus.
Nicht enthalten sind die grossen finanziellen Auswirkungen des Kantonsratsbeschlusses betr. Mittelschulgesetz. Diese Mehrbelastung von rund 750'000.-- Franken soll gemäss Auskunft des zuständigen kantonalen Amtes erst im Jahre 2007 in Rechnung gestellt werden können. Für das nächste Budget ist zudem ein Gemeindeanteil an die Verwaltungskosten für die Case-Management-Stellen im Betrage von rund 120'000.-- Franken mitzurechnen, da die solothurnischen Einwohnergemeinden gemäss Volksabstimmung 40 % der Verwaltungskosten für 12 Vollstellen im Kanton übernehmen müssen. Der Kanton rechnet dafür mit 1,7 Mio. Franken oder einem Richtwert pro Einwohner von Fr. 7.--.
E Inhalt des Voranschlages
Das städtische Budget umfasst 119 Funktionen für 6 Direktionen und 1'512 Aufwand- und Ertragskonti sowie 80 Investitionskonti.
2. Zielsetzungen und Zielerreichung
2.1 Zielvorgaben
1. Die Laufende Rechnung ist ausgeglichen zu gestalten.
2. Der Selbstfinanzierungsgrad aller Investitionen muss mindestens 70 % betragen.
3. Als ordentliche Abschreibungen sind 10 % zu budgetieren.
4. Der Steuersatz der natürlichen Personen ist um 2 Steuerpunkte zu reduzieren.
5. Der Steuersatz der juristischen Personen ist um 5 Steuerpunkte zu reduzieren.
6. Das Ausgabenwachstum muss gebremst werden.
2.2 Zielerreichung
Die Ziele sind erreicht, wenn die nicht beeinflussbaren Faktoren ausgeklammert werden. Einerseits wird der veranschlagte Selbstfinanzierungsgrad von 70 % ausgewiesen werden können, wenn die Vorschussfinanzierung für die Neuerschliessung des Gebietes Kleinholz für Einfamilienhäuser nicht mitgerechnet wird. Diese Ausgaben werden durch Perimeterbeiträge in späteren Jahren dem Baufortschritt entsprechend wieder wettgemacht. Andererseits wird das Ausgabenwachstum stark beeinflusst von den gebundenen Kosten im Sozialbereich. Allein die Bruttokosten für die gesetzlichen Unterstützungen liegen um 2,7 Mio. Franken über dem Vorjahreswert. Die gesetzliche Verkürzung der Bezugstage für Erwerbslose sowie die anhaltende Sockelarbeitslosigkeit sind die hauptsächlichen Gründe für dieses Ausgabenwachstum. Für das Vorjahresbudget wurde dieser Budgetposten von der paritätischen Kommission Kanton/Gemeinden doch unterschätzt. Allein diese genannten Mehrkosten entsprechen in etwa dem Saldo des Budgetaufwandzuwachses.
3. Vergleich mit Finanzplan-Zahlen
Das Gemeindeparlament hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2005 von den Ergebnissen des Investitions- und Finanzplanes Kenntnis genommen.
Die Abweichungen zum Finanzplan liegen in einer vertretbaren Grössenordnung und sind auch begründet. Einerseits sind die höheren Beiträge eine Folge der stärker zunehmenden gesetzlichen Sozialleistungen und andererseits sind die tieferen Beiträge in der Sachart 46 weitgehend auf das reduzierte Defizit bei der Sonderschule zurückzuführen. Mit den Sparvorgaben und den höheren Pauschalbeiträgen hat der Kanton weniger Defizitbeiträge zu leisten.
Im Investitionsplan war die Bevorschussung für die Erschliessung der Kanalisationen nicht enthalten in der Annahme, dass sich diese Ausgaben durch Perimeterbeiträge aufheben. Die Perimeterbeiträge fallen aber erst später an. Unter Ausklammerung dieser Bevorschussung wird auch das Ziel von 70 % Selbstfinanzierungsgrad mit dem Budget erreicht.
4. Investitionsprogramm und -bedarf
Im Investitions- und Finanzplan sind Bruttoinvestitionen von 13,585 Mio. Franken und Investitionsbeiträge von 0,840 Mio. Franken für das Jahr 2006 vorgesehen. Die Nettoinvestitionen von 12,745 Mio. Franken sind recht hoch. Als eigentliche Grossprojekte sind im Voranschlag enthalten:
Werkhof-Neubau 1,800 Mio. Franken
Sanierungen Rasenfelder und Leichtathletikstadion 1,700 Mio. Franken
Beitrag an Kanton für die Entlastungsstrasse Region Olten 1,600 Mio. Franken
Bevorschussung Erschliessung Kleinholz für Einfamilienhäuser 1,200 Mio. Franken
Kreisel Sportstrasse 0.550 Mio. Franken
Die bevorschussten Kosten für die Erschliessung Kleinholz werden in den kommenden Jahren mit Perimeterbeiträgen abgedeckt.
Für die übrigen Investitionen sind Nettoausgaben von 5,895 Mio. Franken vorgesehen. Diese können ganz vom Bruttoüberschuss selbstfinanziert werden. Rechnet man die Bevorschussung ab, können die aufgelisteten Grossprojekte immerhin noch mit rund 45 % aus dem sog. cash-flow selbstfinanziert werden. Eine solch rasche Abschreibung von Projekten mit einer langen Nutzungsdauer ist doch bemerkenswert.
5. Begründungen zu den Funktionen
Gemessen an den Nettobelastungen der Hauptfunktionen wird der „Steuerkuchen“ wie folgt aufgeteilt bzw. hat sich in den letzten zehn Jahren unterschiedlich entwickelt.
Die starke Zunahme im Ausgabenbereich Soziales ist auch eine Folge der weniger guten Konjunkturjahre und der damit zunehmenden Arbeitslosigkeit. Die Abnahme der Belastung im Finanzbereich ist auf die guten Rechnungsjahre und das tiefe Zinsniveau zurückzuführen. Trotz einer erheblichen Investitionssumme haben sich die Kapitalfolgekosten (Abschreibungen und Zinsen) doch wesentlich reduziert.
6. Begründungen zu den Sacharten
Sachart 3 Gesamtaufwand
Der Gesamtaufwand liegt mit rund 2,6 Mio. Franken oder 2,2 % über dem Vorjahreswert. Diese Mehrbelastung entspricht in etwa der Erhöhung der gesetzlichen Unterstützungen im Sozialhilfebereich. Zum Teil werden diese Bruttokosten durch den Lastenausgleich der Gemeinden im Ertrag ausgeglichen.
Sachart 30 Personalaufwand
Diese Sachart liegt mit rund 1,1 % über dem Vorjahresbudget. Die budgetierte generelle Lohnanpassung von 1,5 % und die sog. Erfahrungsstufen sowie die Mehrbelastungen für die Pensionskassen werden durch Aufwandverlagerungen zufolge Neuausrichtung im Stadttheaterbetrieb und Sparaufträgen (Heilpäd. Sonderschulbereich) teilweise kompensiert. Die Arbeiten für die laufende Besoldungsrevision sind im Gange. Die Besoldungsrevision soll per 1.1.2007 umgesetzt werden können.
Die Besoldungsordnung für die Lehrkräfte richtet sich nach den kantonalen Vorschriften bzw. dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen Gesamtarbeitsvertrag. Der Regierungsrat hat in diesem Jahr erstmals mit den Personalverbänden über die Lohnrunde 2006 partnerschaftlich verhandelt. Beide Parteien einigten sich darauf, dass dem Staatspersonal auf 1.1.2006 eine Lohnerhöhung um 1,5 Prozent zugestanden wird. Damit wird eine Teuerung ab 1.1.2006 von 107.7 Punkten nach dem Landesindex der Konsumentenpreise (Basis Mai 1993 = 100 Punkte) ausgeglichen.
Sachart 31 Sachaufwand
Dieser doch zum Teil beeinflussbare Aufwandbereich liegt mit über 0,5 Mio. Franken unter dem Vorjahreswert und nach zahlreichen Budgetkürzungen mit 0,7 % noch leicht über dem Finanzplanziel. Weiteren Sparanstrengungen sind Grenzen gesetzt, sind doch einige Kosten in dieser Sachart durch Verträge (Service-Abonnemente etc.) gebunden.
Sachart 32 Passivzinsen
Die guten Rechnungsergebnisse der letzten Jahre und das noch anhaltende sehr tiefe Zinsniveau haben trotz hohen Investitionen günstige Auswirkungen auf diesen Aufwandposten.
Sachart 33 Abschreibungen
In dieser Sachart sind die Abschreibungen auf Steuerguthaben und die eigentlichen Wertberichtigungen auf den Aktivwerten enthalten. Mit einem Abschreibungssatz von 10 % auf dem Verwaltungsvermögen wird ein angemessener Selbstfinanzierungsgrad angestrebt. Die gesetzlichen Minimalabschreibungen betragen 8 %. Im Finanzausgleich werden bis 20 % angerechnet.
Sachart 35 Entschädigungen an Gemeinwesen
Unter diesem Aufwand sind enthalten, die Kosten für
· Betriebskostenbeitrag für die Kläranlage 1,527 Mio. · Abgabe an den Abwasserfonds 0,364 Mio. · Beitrag für die Steuerveranlagung 0,900 Mio.
· Schulgelder für die Sonderschule inkl. HPS 0.720 Mio.
· Standortbeitrg für die Fachhochschule 0,313 Mio.
· Verwaltungskosten für den sog. GASS-Bereich 0,223 Mio.
Sachart 36 Eigene Beiträge
Dieser hohe Aufwandanteil setzt sich im Wesentlichen zusammen aus:
· Beiträge an Kanton 7,066 Mio.
unter anderem
Gemeindebeitrag an El und AHV 2,166
Gemeindebeitrag an öffentl. Verkehr 2,050
Finanzausgleich 1,109
Beitrag für gymnasialer Unterricht 0,541
Alimentenbevorschussung 0,327
Beitrag gem. Suchhilfegesetz 0,275
· Beiträge an Gemeinden 0,997 Mio.
unter anderem
Beitrag an Stadttheaterbetrieb 0,750
· Beiträge an gemeinwirtschaftliche Unternehmen 1,235 Mio.
unter anderem
Beitrag an Eissportbetrieb 0,493
Beitrag für Kinder in Heimen 0,432
· Beiträge an private Institutionen 3,193 Mio.
unter anderem
Beitrag an obligat. Heilkostenvers. 0,700
Beiträge an Kinderkrippen 0,690
Beitrag an Spitexverein 0,550
Beitrag an Robi-Spielplatz 0,201
Beitrag an Jugendzentrum Färbi 0,165
Beitrag an Verein Olten Tourismus 0,120
Dispositionskredit Stadtrat 0,110
Integrationsprojekt 0,090
Beitrag Wirtschaftsförderung Region 0,075
Sachart 38 Einlagen in Spezialfinanzierungen
Der Budgetwert von rund 1,682 Franken ergibt sich aus:
Rücklage für Verkehrsprojekt 1,000
Zweckbindung von 10 % der Parkuhrengebühren 0,150
Überschuss Abwasserbeseitigung 0,436
Überschuss Abfallbeseitigung 0,035
Überschuss Liegenschaft ehemals Schlachthof 0,057
Einlage aus Konfiskatsammelstelle 0,002
Sachart 4 Gesamtertrag
Der Gesamtertrag liegt mit rund 3,135 Mio. Franken oder 2,7 % über dem Vorjahresbudget. Die Einnahmen kompensieren zum Teil die Kosten im Aufwand (z.B. Lastenausgleich im Sozialbereich).
Sachart 40 Steuerertrag
Die letzte Steuergesetzrevision 2004 hat im Budgetjahr 2006 bezüglich der Kapitalsteuer zu Gunsten der juristischen Personen letztmals Auswirkungen. Der Minderertrag wird gemäss Schätzungen der kantonalen Steuerverwaltung auf 4 % der ordentlichen Steuern geschätzt.
Das Steuerbudget basiert auf Angaben von Kanton und Betrieben und die Prognosen sind sehr schwierig, da wegen der Gegenwartsbesteuerung das Basisjahr recht weit weg liegt. So muss die Budgetschätzung auf das Veranlagungsjahr 2003 – also auf das 3 Jahre zurückliegende Basisjahr – aufgebaut werden und beinhaltet demzufolge viele ungewisse Faktoren.
Im vorliegenden Budget sind die im Finanzplan angekündigten Auswirkungen für die Senkung der Steuerfüsse zu Gunsten der
· natürlichen Personen von 110 % auf neu 108 % (Ausfall rund 0,7 Mio. Franken)
und
· juristischen Personen von 119 % auf neu 114 % (Ausfall rund 0,9 Mio. Franken)
eingerechnet.
Die Steuerkraft dürfte sich nach der Bekanntgabe der Neuausrichtung des ATEL-Projektes nicht wesentlich verändern und die letzten Veranlagungsergebnisse sowie Zukunftsprognosen der juristischen Personen lassen eine leichte Zunahme des Steuerertrages für Gewinn- und Kapitalsteuern erwarten. Die Auswirkungen aus der Steuergesetzrevision 2004 und die geplanten Steuerfussreduktionen sind aber in den Budgetzahlen zu berücksichtigen.
Sachart 42 Vermögenserträge
Das tiefe Zinsniveau wirkt sich auch auf den Kontokorrentkredit bzw. Darlehen für die städtischen Betriebe positiv aus. Zudem wird dieses Guthaben gegenüber der Tochtergesellschaft sukzessive abgebaut. Dies wirkt sich sowohl auf der Aufwand- als auch auf der Ertragsseite aus. Die Reduktion zum Vorjahreswert ist hauptsächlich darauf zurückzuführen.
Sachart 43 Entgelte
Während die Benützungsgebühren wegen der Neuausrichtung des Theaterbetriebes abgenommen haben, werden die veranschlagten Rückerstattungen bei der gesetzlichen Sozialhilfe dem Umsatz entsprechend höher liegen.
Sachart 45 Rückerstattungen von Gemeinwesen
Die budgetierten Rückerstattungen sind wegen der neuen Pauschalabgeltung für die Sprachheilklassen und Sonderschule höher als im Vorjahr.
Sachart 46 Beiträge für eigene Rechnung
Die Differenz zum Vorjahr ist weitgehend auf den höheren veranschlagten Beitrag aus dem Lastenausgleich für die gesetzlichen Unterstützungen im Sozialbereich zurückzuführen und ist eine Teilkompensation der stark angestiegenen Ausgaben in der Sachart 36.
Sachart 48 Entnahmen aus Vor- und Spezialfinanzierungen
Mit Fr. 522'100.-- liegen die Reserveentnahmen um rund Fr. 30'000.-- unter dem Vorjahreswert. Die grösste veranschlagte Entnahme mit Fr. 312'700.-- betrifft die Deckung des Standortbeitrages für die Fachhochschule (Pos. 230.485.01).
7. Ergebnisse der Rechnungen mit Spezialfinanzierungen
141 Feuerwehr
Nach der Bauabrechnung beträgt der Nutzungsanteil der Feuerwehr am Neubau rund 70 %. Dieser Schlüssel gilt auch für den Bau- und Betriebsunterhalt. Der Rest geht zu Lasten der Konti Werkhof und Kulturgüterschutz.
Dank den Zuwendungen aus den letzten Rechnungsabschlüssen der allgemeinen Verwaltung werden dadurch die in den letzten Jahren grossen Investitionen doch rasch abgeschrieben. Die nicht eigenwirtschaftlich geführte Spezialfinanzierung wird demzufolge mit weniger Kapitalkosten entlastet. Die Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln beträgt noch rund 0,5 Mio. Franken.
161 Zivilschutz-Ausbildungszentrum Gheid und Kantine
Unter Vorbehalt der vollen Rückfinanzierung hat der Stadtrat dem Projektvorschlag für die Neuausrichtung im Ausbildungszentrum Gheid grundsätzlich zugestimmt. Das zuständige Departement des Kantons Solothurn prüft zurzeit die Projektvorschläge „Interkantonales Feuerwehr-Ausbildungszentrum ifa Balsthal“ und „Olten“. Der definitive Entscheid für die Standortauswahl ist noch offen. Die budgetierten Ausgaben für das regionale Ausbildungszentrum werden gemäss der Vereinbarung über die Entschädigung für die Benützung des kommunalen Zivilschutz-Ausbildungszentrums Gheid zwischen dem Kanton und der Einwohnergemeinde Olten und den vorhandenen Reserven gedeckt. Die Vereinbarung wurde per 1.1.2004 für drei Jahre abgeschlossen. Die weitere bzw. anderweitige Nutzung der Anlage wird vom Entscheid des Kantons abhängig gemacht.
201 und 228 Sonderschulbereich (Sprachheilklassen und Heilpädag. Sonderschule)
Als Folge der kommenden NFA (Neuausrichtung des Finanzausgleichs) und dem Rückzug der Invalidenversicherung (IV) aus der Sonderschulung ergeben sich gemäss der Planung des Amtes für Volksschule und Kindergarten Solothurn verschiedene rechtliche, organisatorische und finanzielle Veränderungen. Aus diesem Grunde wurde ein heilpädagogisches Konzept ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Damit soll eine Grundlage für den Bereich der Sonderschulung auf kantonaler Ebene geschaffen werden. Das zuständige Amt hat bereits für das vorliegende Budget Vorgaben ausgearbeitet, die darauf abzielen, das starke Wachstum in diesem Bereich zu bremsen. Der hohe Aufwand- und Ertragsposten, der in der Oltner Rechnung enthalten ist, verfälscht die Statistiken, weil die Zahlen für die gesamte Region nur auf die Bevölkerung der Stadt ausgerichtet sind. Die Ausgliederung der Rechnungsführung wird deshalb mit dem kantonalen Amt für Gemeinden geprüft. Der Gesamtaufwand für die Funktion 228 ist den Sparvorgaben entsprechend rückläufig und die Verwaltungskosten zu Gunsten der Einwohnergemeinde wurden dem Durchschnittswert für Sonderschulheime angepasst.
Die neue Pauschalierung der Gemeindebeiträge ab 2006 führt zu Mehrkosten für die Gemeinden und zu einer Entlastung des Kantonsbudgets. Gemäss den neuen Perspektiven soll der Kanton nach dem Rückzug der Invalidenversicherung Hauptfinanzierer und somit Risikoträger dieses Bereiches sein.
711 Abwasserentsorgung
In den letzten beiden Jahren konnten die Abwassergebühren dank den guten Rechnungsabschlüssen gesenkt werden. Die Spezialrechnung schliesst wiederum mit einem budgetierten Überschuss von Fr. 435'900.-- ab. Mit diesem Ergebnis und weiteren Reduktionen der Betriebskostenbeiträge an den Zweckverband der Abwasserregion Olten liegt eine weitere absehbare Reduktion der Abwassergebühren in Sicht.
Mit einer – auch in wirtschaftlich weniger guten Jahren – nachhaltigen Investitions- und Abschreibungspolitik wird einerseits der Unterhalt nicht vernachlässigt und andererseits eine ausreichende Selbstfinanzierung sichergestellt.
Die Wiederbeschaffungswerte für die gemeindeeigenen Abwasseranlagen betragen gemäss Angaben des Amtes für Umwelt Kanton Solothurn 84,2 Millionen Franken für Kanalisationen und 1,9 Millionen Franken für Sonderbauwerke. Der abzuschreibende Buchwert beträgt noch rund 8 Millionen Franken.
721 Abfallbeseitigung
Auch die Kosten für die Abfallbeseitigung sind aufgrund von gesetzlichen Vorgaben mit verursachergerechten Gebühren abzudecken. Das Budgetergebnis ermöglicht noch eine Reservebildung von rund Fr. 35'000.--. Während die Gebühren für den Kehricht und das Sperrgut die Kosten decken (Überschuss rund Fr. 150'000.--) sind die Gebühren für Grüngut, Häckseldienst und Kompostierung um etwa diesen Betrag nicht kostendeckend.
731 Liegenschaften ehemals Schlachthof
Der Mehrertrag von 57’400 Franken ist das Ergebnis des Nettomietzinsertrages dieser Liegenschaftenrechnung und wird als Einlage in die entsprechende Spezialfinanzierung verbucht.
783 Konfiskatsammelstelle
Die Aufwendungen der regionalen Konfiskatsammelstelle bewegen sich in etwa im Rahmen der Vorjahre und werden von den angeschlossenen Gemeinden getragen.
8. Konjunkturaussichten für das nächste Jahr
Die Umfrageergebnisse der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) deuten auf eine, wenn auch leichte Konjunkturbelebung hin. Dies gilt auch für den Wirtschaftsraum in der Region Olten. Es gibt auch Prognosen, die dem Wirtschaftsraum Aargau-Olten-Gösgen-Gäu ein leicht höheres Wachstum einräumen als dem gesamtschweizerischen Schnitt. Der Rückgang der Zahl der Arbeitslosen wird in nächster Zeit jedoch nicht gross sein. Es muss deshalb weiterhin mit einer sog. Sockelarbeitslosigkeit gerechnet werden. Dies wirkt sich negativ auf die Budgets der öffentlichen Hand aus.
9. Zusammenfassung
Ein Gemeindebudget wird auch von vielen Vorgaben oder Folgekosten von Entscheidungen bestimmt, die vom Stadtrat nicht beeinflusst werden können. In erster Linie sind dies die gesetzlichen oder gebundenen Beiträge sowie die vom Kanton bestimmten Besoldungskosten für die Lehrkräfte. Ebenso nicht beeinflussbar sind die eingehenden Subventionsbeiträge und die Auswirkungen von Entlastungsprogrammen von Bund und Kanton.
Das Budgetergebnis vermag zu befriedigen, weil die im Finanzplan gesetzten Hauptziele nach vielen Massnahmen doch noch erreicht werden konnten. Dadurch können die geplanten Steuerfussreduktionen verwirklicht und dem Wirtschaftsstandort Olten weitere Impulse für ein Wachstum gegeben werden. Die Laufende Rechnung wird nachhaltig beeinflusst, indem auch die Abschreibungen von 10 % über dem gesetzlichen Mindestwert von 8 % liegen und eine Vorfinanzierung (indirekte Abschreibung) von einer Million Franken für die Finanzierung des Verkehrsentlastungsprojektes – eine Investition mit einer langen Nutzungsdauer – berücksichtigt wird.
Fazit:
Nur mit einem guten Steuersubstrat und dem gemeinsamen Verständnis für einen sparsamen Finanzhaushalt können die Faktoren für den Standort Olten verbessert, die Zentrumslasten und auch das bevorstehende hohe Investitionsvolumen ohne grössere Verschuldung verkraftet werden. Deshalb sind die Ziele gemäss Finanz- und Legislaturplan zwingend einzuhalten.
Beschlussesantrag:
I.
1. Der Voranschlag 2006 der Laufenden Rechnung mit einem Mehrertrag von CHF 1'042'600.-- wird genehmigt.
2. Die Investitionsrechnung der Allgemeinen Verwaltung und der Spezialfinanzierung mit Nettoinvestitionen von CHF 12'745'000.-- wird genehmigt.
3. Die Feuerwehrersatzabgabe wird unverändert auf 9 % der einfachen Staatssteuer festgelegt (Minimum CHF 20.--, Maximum CHF 400.--).
4. Der Stadtrat wird ermächtigt, zur Deckung des gesamten neuen Fremdkapitalbedarfs inkl. Kapitalvermittlungen (Städtische Betriebe, Pensionskasse etc.) maximal 7 Millionen Franken aufzunehmen.
5. Der Steuerfuss für die natürlichen Personen wird um 2 Steuerpunkte auf neu 108 % der einfachen Staatssteuertarife und
6. der Steuerfuss für die juristischen Personen wird um 5 Steuerpunkte auf neu 114 % der einfachen Staatssteuertarife festgelegt.
II.
Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.