Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
In den vergangenen zehn Jahren nahmen die Sozialhilfefälle nicht nur in Olten, sondern gesamtschweizerisch markant zu. Die Fallzahlen haben sich in Olten und in vergleichbaren Gemeinden in dieser Zeit fast verdreifacht. Um die grösser werdenden Fallzahlen bearbeiten zu können, wurde der Personalbestand des Vormundschafts- und Sozialamtes Olten sukzessive angepasst. Die neuen Stellen wurden meistens befristet geschaffen und bei einer nochmaligen Erhöhung der Fallzahlen ins Definitivum umgewandelt. Im Jahre 1990 betrugen die Stellen-prozente im VSA 800%, heute liegen die Stellenprozente bei 1150%. Innerhalb der ganzen Sozialdirektion, also inklusive Sozialversicherungsamt, haben sich die Stellenprozente folgendermassen verändert von 1250% im Jahr 1990 auf heute 1530%.
Das städtische Sozialwesen und dessen Stellendotierung boten verschiedentlich Diskussionsstoff in den politischen Gremien; Vorstösse mit konkreten Forderungen nach Veränderungen lagen aber lange Zeit keine vor. Die Geschäftsprüfungskommission stattete der Sozialdirektion im Jahre 2000 einen Besuch ab, bei welchem sie sich über die Arbeiten im VSA informie-ren liess. Auch von Seiten der GPK erfolgten damals keine Veränderungsforderungen für das VSA; dessen Arbeit wurde positiv beurteilt. Im Herbst 2001 wurden dann mit der Motion Bät-tig, CVP (Controlling im Sozialamt) und Anfang 2002 mit den Motionen von Daniel Probst, FdP (Förderung der Vergabe von Fällen im Vormundschaftswesen an Private/Einführung eines anreizorientierten Sozialhilfesystems) in dieser Richtung Vorstösse eingereicht.
Mit dieser Ausgangslage wurde dem Gemeindeparlament am 24. Oktober 2001 ein Bericht und Antrag vorgelegt, welcher die Verlängerung einer befristeten SozialarbeiterInnenstelle um 1 Jahr zum Inhalt hatte. Diese Stelle war bisher in einem 100%-Pensum besetzt, wurde aber durch die Sozialdirektion von 100 auf 80% gekürzt. Das Gemeindeparlament bewilligte in der Folge die Befristung um ein Jahr und verlangte, dass die administrativen Arbeitsabläufe sowie die Leistungen des Vormundschafts- und Sozialamtes mit externer Unterstützung zu überprüfen seien. Ein entsprechender Bericht sollte bis Ende Juni 2002 vorliegen und dem Gemeindeparlament zur Kenntnis gebracht werden. Mit der Überprüfung wurde die Fachhochschule Solothurn Nordwestschweiz, Bereich Soziales, durch die Professorinnen Regula Dällenbach und Agnès Fritze sowie Beat Uebelhart, Master of Public Administration, beauftragt. Die Überprüfung wurde fristgerecht durchgeführt und abgeschlossen.
2. Schlussbericht Überprüfung Vormundschafts- und Sozialamt Olten
Auf den Schlussbericht „Überprüfung Vormundschafts- und Sozialamt Olten“ wird im folgenden nur schwerpunktmässig eingegangen.
Schwerpunkte des FHSO-Schlussberichtes:
- Die Aktivitäten des VSA Olten sind gesetzeskonform.
- Bei den Sozialhilfefällen wird grundsätzlich das Subsidiaritätsprinzip angewendet.
- Sowohl im Vormundschafts- wie auch im Sozialwesen besteht ein Rechtsanspruch auf materielle Hilfe, so dass das VSA Olten bei der Anzahl Sozialhilfeempfangende kaum einen Handlungsspielraum hat.
- Zum jetzigen Zeitpunkt verfügt das VSA über keinerlei (politische) Vorgaben, welche explizite Leistungs- und Wirkungsziele beinhalten und/oder die Evaluation dieser Ziele beschreiben würden. Erst die Definition klarer und messbarer politischer Vorgaben mit entsprechenden Leistungs- und Wirkungszielen ermöglicht aussage- kräftige Umsetzungs- und Wirkungskontrollen als Basis für ein – künftig vermehrt – gemeinsames Angehen wichtiger sozialer Probleme.
- Gewichtige Standortunterschiede und unterschiedliche Bevölkerungsstrukturen erklärren teilweise die recht unterschiedlichen Fallzahlen in den drei VSA (Ol-ten/Grenchen/Solothurn).
- Im Vergleich zu Solothurn und Grenchen ist das Personal in Olten einer sehr hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Das VSA Olten weist eine Fallbelastung pro Mitarbeitende (inkl. Administration) von 79 Fällen auf; als Vergleich werden in Solothurn und Grenchen 55 Fälle ausgewiesen.
Auch mit dem konsequenten Beizug Privater im Vormundschaftswesen, bei gleichzei-tiger Aufgabe freiwilliger Finanzverwaltungen, wäre die Arbeitsbelastung für die Oltner Mitarbeitenden immer noch um rund 28% höher als für die Beschäftigten in Grenchen und Solothurn.
- Die Einführung einer flachen Hierarchie wird empfohlen.
- Ein aussagekräftiges Controlling-, Benchmarking- und Reportingsystem ist aufzubauen.
- Die Standardisierung in der Fallführung ist zu verbessern.
- Bzgl. Übernahmen freiwilliger Finanzverwaltungen mit dem Ziel, eine vormundschaftliche Massnahme oder eine Sozialhilfemassnahme zu vermeiden, fehlt der explizite Nachweis der Wirtschaftlichkeit.
- In Olten werden viel seltener Private mit vormundschaftlichen Mandaten betraut als in Solothurn und Grenchen.
3. Empfehlungen gemäss Schlussbericht
Der Schlussbericht empfiehlt
Zum Stichwort Fachlichkeit:
- Die Erhöhung des Standardisierungsgrades bezüglich Inhalt der Falldossiers.
- Die Definition wichtiger Begriffe und Optimierungen der Arbeitsabläufe als Grundvoraussetzung für ein aussagekräftiges Controlling und Benchmarking.
- Sämtliche Arbeitsabläufe neu zu strukturieren und in einen überprüfbaren Rahmen stellen.
- Die bisherige Praxis in Bezug auf die Subsidiarität ist dahingehend zu überprüfen, ob vermehrt mit privaten Trägerschaften oder Privatpersonen zusammen gearbeitet werden kann oder Aufgaben an diese delegiert werden können.
- Einführung von regelmässigen Team-Sitzungen mit dem Ziel, bei schwierigen Fällen vom Wissen der Arbeitskolleginnen und Kollegen zu profitieren.
- Erst die Definition klarer und messbarer politischer Vorgaben mit entsprechenden Leistungs- und Wirkungszielen ermöglicht aussagekräftige Umsetzungs- und Wirkungskontrollen als Basis für ein – künftig vermehrt – gemeinsames Angehen wichtiger sozialer Problemstellungen.
- Um die fachliche Kompetenz des VSA Olten durch entsprechende organisatorische Rahmenbedingungen zu stärken, ist das Einführen eines aussagekräftigen Controlling-, Benchmarking- und Reportingsystems dringend notwendig.
- Durch eine zeitlich befristete Zuteilung von zusätzlichen Personalressourcen, verbunden mit klaren Auflagen in Bezug auf Standardisierung und Optimierung von Arbeitsabläufen, ist der Amtsleitung die Möglichkeit zu geben, die notwendigen Korrekturen einzuleiten.
Zum Stichwort Organisation:
- Konsequente und transparente Information der Politikerinnen und Politiker über Problemstellungen, einzuleitende bzw. eingeleitete Massnahmen sowie über hinderliche Faktoren bei der Bearbeitung sozialer Problemstellungen.
- Ein aussagekräftiges Controlling-, Benchmarking- und Reportingystem ist dringend aufzubauen. Damit ist einerseits die notwendige Trendwende in der Informations- und Kommunikationspolitik des VSA Olten, insbesondere gegenüber der Politik, zu erreichen, andererseits können so künftige Problemstellungen frühzeitig erkannt und gemeinsam nach Lö-sungen gesucht werden.
- Innovative Projekte zur Verminderung von Missbräuchen im Sozialwesen.
- Die Transparenz über Einflussmöglichkeiten des VSA Olten, beispielsweise in denjenigen Bereichen, wo Entscheide auf kantonaler oder eidgenössischer Ebene gefällt und die Konsequenzen auf kommunaler Ebene delegiert werden, fördert das Verständnis der Politikerinnen und Politiker für wichtige gesetzliche Änderungen, welche ihrerseits die Ausgabenlast auf kommunaler Ebene vermindern helfen.
- Standardisierung der Fallführung, der Arbeitsabläufe und Modernisierung der Arbeitsunterlagen.
- Die bestehenden Pflichtenhefte sind mit Datum zu versehen, mit den Mitarbeitenden zu besprechen und beidseitig zu unterschreiben. Die Pflichtenhefte müssen die Aufgaben und Kompetenzen für das Personal klar und eindeutig regeln, Doppelspurigkeiten beseitigen und die Arbeitsteilung zwischen Administration und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern eindeutig regeln. In diesem Zusammenhang ist auch die Zusammenarbeit mit dem Sozialversicherungsamt neu zu definieren.
- Das im VSA Olten verbreitete Einzelkämpfertum und der wenig gepflegte und geförderte Austausch (Lernen von den Anderen) sind als Bestandteil einer umfassenden Organisationsentwicklungsmassnahme zu beseitigen.
Zum Stichwort Struktur/Prozesse:
- Die Einführung einer leistungs- und wirkungsorientierten Verwaltungsführung, ist eine zentrale Massnahme zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität im VSA Olten.
- Klären der Aufgaben und des Selbstverständnisses von Politik und Verwaltung.
- Erarbeiten eines strategischen Grundlagenpapiers der städtischen Sozialpolitik
- Vereinbarung von politisch abgestützten Leistungs- und Wirkungszielen mit entsprechenden Indikatoren.
- Bereitstellen der an den Leistungs- und Wirkungszielen orientierten benötigten finanziellen und personellen Ressourcen im Rahmen der Managementverantwortung der Amtslei-tung und Einführung des Führen mit Zielen auf dem Weg zur konsequenten Zielerreichung.
- Aktive Förderung eines Benchmarkingsystems auf kantonaler und regionaler Ebene und Kooperation mit der Städteinitiative „Ja zur sozialen Sicherung“.
- Aktualisierung des Reglements und der Zuständigkeit der Behörden (Vormundschafts- und Sozialhilfekommission), Organisationsstruktur, Aufgaben und Kompetenzen. Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung, insbesondere die Frage der Besetzung eines „Sekretärs“ der Vormundschafts- und Sozialhilfekommission, ist neu zu regeln und die entsprechenden Stellenprozente sind dabei – im Sinne der Kostentransparenz – nicht dem VSA Olten anzu-lasten.
- Die Organisation des VSA Olten ist neu zu definieren, wobei gleichzeitig schlankere Strukturen zu schaffen sind (flache Hierarchie, ähnlich Bau II): die Vorsteherin oder Vorsteher der Verwaltungsleitung im Doppelmandat mit der Leitung des Sozialamtes, des Vormundschaftsamtes oder des Sozialversicherungsamtes.
- Die Aufgabenbereiche von Administration, Controlling und Sekretariats-Pool sind zusammen zu fassen und direkt der Verwaltungsleitung zu unterstellen.
Zum Stichwort Personal/HRM
- Die überwiegend positive Beurteilung des Personal- und HRM Bereichs trägt wesentlich zur allgemeinen Zufriedenheit der Mitarbeitenden mit dem Arbeitsplatz bei. Das gute Arbeitsklima wird auf das positive Verhältnis zu den direkten Vorgesetzten und zu den Arbeitskolleginnen und Kollegen zurückgeführt.
- Die hohen Fallzahlen pro Mitarbeitende im VSA Olten rechtfertigen die Umwandlung und Erhöhung der befristeten 80%-Stelle in eine unbefristete 100%-Stelle. Die Bewilligung dieser Stellenprozente ist dabei an klare Leistungsziele (Optimierung der Arbeitsabläufe, Standardisierung usw.) zu knüpfen. Nach erfolgreicher Einführung des neues Fallführungssystems muss die Personalsituation für das ganze VSA neu beurteilt und mit allfälligen Korrekturmassnahmen aufgrund von Produktivitätsgewinnen verbunden werden.
- Für den Zeitraum der Erarbeitung und für die Einarbeitung ins neue Fallführungssystem sowie für die Modernisierung der Arbeitsunterlagen müssen entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt und nach der Einführung von „KLIB“ wieder abgebaut werden.
- Es wird empfohlen, eine unabhängige Fachkraft einzustellen (Sozialmanager, mit zeitlicher Anstellung), welche für die unvoreingenommene Infragestellung und Optimierung bisheriger Arbeitsabläufe sowie für die Vereinheitlichung bisher unterschiedlicher Praktiken Gewähr bietet.
4. Zusatzinformationen zum Überprüfungsbericht
Als Zusatzinformationen zum Überprüfungsbericht hat das VSA in einem Positionspapier folgende Punkte erwähnt, welche seiner Ansicht nach einen wichtigen Einfluss auf seine Arbeit haben:
- Die Fallkosten variieren gemäss einer Untersuchung im Auftrag der Schweizer Städteinitiative „Ja zur sozialen Sicherung“ zwischen vergleichbaren Gemeinden um bis zu 30%. Olten liegt dabei nur unwesentlich über dem schweizerischen Städtemittel.
- Die Fallkosten können auch innerhalb einer Gemeinde im Jahresvergleich stark abweichen. So wurden in Olten im Jahre 2000 Kosten pro Fall zulasten der Gemeinde von Fr. 7`800.-- ausgewiesen. Im Jahre 2001 lagen die Kosten zulasten der Gemeinde bei Fr. 6451.--.
- Die Fallkosten werden von vielen entscheidenden Faktoren beeinflusst, z.B.: der Anzahl Grossfamilien, Kleinfamilien, Einzelpersonen, Anzahl der Personen im Massnahmenvoll-zug (bei Tageskosten in der Höhe von Fr. 200.—bis Fr. 650.--), Anzahl Drogentherapien, fremdplatzierte Kinder, Beschäftigungs-/Integrationsprogramme, Kosten der ausserkanto-nalen Spezialpflegeheime, Anzahl Working-Poors, Effizienz der kantonalen IV-/EL-Stellen (die Dauer der IV-Abklärung vom Entscheid bis zur IV-/EL-Zahlung kann bis zu drei Jahre dauern), Höhe des Lastenausgleichs.
- In Olten wurde die Übertragung von vormundschaftlichen Mandaten an Private nicht speziell gefördert. Die Gründe liegen darin, dass es nicht einfach ist, geeignete Mandatstragende zu finden, welche über genügend Kenntnisse im Betreuungs- und im Finanzbereich (Buchhaltung) aufweisen. Das VSA sieht beim Einsatz von privaten Mandatstragenden kein Kosteneinsparungspotential.
- In Olten wurden im Jahre 2000 110 freiwillige Verwaltungen ausgewiesen, in Grenchen 8 und in Solothurn 10. Die 110 Dossiers in Olten setzen sich in etwa wie folgt zusammen:
38 Dossiers, unbekannt abwesende Erben, diese Dossiers müssen von Amtswegen geführt werden, bis sie nach der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer aufgelöste werden können. 23 Dossiers, Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen, 22 Dossiers, Alkohol- oder Drogenkranke, 22 Dossiers, Klienten mit psychischen Problemen. Für die letztgenannten Personengruppen werden Renten-/Einkommensverwaltungen auf Vollmachtsbasis geführt. Die Führung dieser freiwilligen Verwaltungen ist in der städtischen Gebührenordnung vorgesehen. Der administrative Aufwand zur Führung dieser Mandate ist kleiner als bei gesetzlichen Mandaten. Das VSA ist der Ansicht, dass die Führung dieser freiwilligen Finanzverwaltungen sinnvoll ist. Insbesondere im Alkohol- und Drogenkrankenbereich ist die Gefahr latent, dass Mieten und Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlt und das Vermögen aufgebraucht würde. Die finanziellen Konsequenzen für die Stadt wären um einiges höher als das Führen dieser Verwaltungen.
- Zunahme von Klientinnen- und Klientenzahlen mit psychischen Erkrankungen, welche einen viel höheren Beratungsaufwand auslösen.
- Die Mitarbeitenden des VSA sind seit Jahren einer grossen Arbeitsbelastung ausgesetzt, welche die Grenzen des Zumutbaren übersteigt.
- Das neue EDV-Programm „KLIB“ bringt mit dem Buchhaltungs- und dem Fallführungsmodul bereits eine gute Übersicht und eine gute Fallablaufsystematik in der Dossierbearbeitung. Das neue Programm ist viel komplexer und hat auch eine entsprechend höhere Aussagekraft. Dies bedingt aber auch die Bewirtschaftung einer grösseren Datenmenge, insbesondere auch die Mitwirkung bei der Bundesstatistik, welche ab 2003/2004 im Sozialhilfebereich gesamtschweizerische Vergleichszahlen liefern soll.
5. Würdigung des Überprüfungsberichtes
Grundsätzlich befürwortet die Sozialdirektion die im Schlussbericht der FHSO aufgeführten Empfehlungen und schliesst sich diesen an. Der Handlungsbedarf für Veränderungen ist eindeutig gegeben. Aufgrund der ausserordentlich hohen Belastung aller Mitarbeitenden konnte dieser Arbeit nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden. Um ein aussagekräftiges Controlling und Benchmarking einzuführen, müssen bei allen Gemeinden einheitliche Begriffe und Vergleichswerte definiert werden. Dazu sind auch klare und messbare politische Vorgaben notwendig.
Erst dadurch wird eine konsequente und transparente Information der Politikerinnen und Politiker über Problemstellungen, einzuleitende oder eingeleitete Massnahmen sowie über hinderliche Faktoren bei der Bearbeitung sozialer Problemstellungen möglich. Dabei können frühzeitig neue Entwicklungen oder Problemstellungen erkannt werden. Es müssen auch innovative Projekte zur Verhinderung von Missbräuchen im Sozialwesen geschaffen werden. Es muss auch versucht werden, die Einflussmöglichkeiten des VSA Olten auf kantonaler oder nationaler Ebene zu verstärken.
Neue Strukturen und Prozesse führen zur Einführung einer leistungs- und wirkungsorientierten Verwaltungsführung, wie sie schon Herr Buschor 1993 definierte. Dazu gehören die Klärung der Aufgaben und des Selbstverständnisses von Politik und Verwaltung. Unabdingbar dazu ist das Erarbeiten eines strategischen Grundlagenpapiers der städtischen Sozialpolitik und die Vereinbarung von politisch abgestützten Leistungs- und Wirkungszielen mit entsprechenden Indikatoren, was die aktive Förderung eines Benchmarking-Systems auf nationaler oder kantonaler Ebene voraussetzt. Schliesslich müssen die Zuständigkeiten der Behörden (Vormundschafts- und Sozialhilfekommission) neu definiert werden. Eine weitere Voraussetzung liegt in der Organisation des VSA Olten, welche neu definiert werden muss, mit gleichzeitiger Einführung schlanker Strukturen und einer flachen Hierarchie.
6. Stellungnahme der Vormundschafts- und Sozialhilfekommission
Die Mitglieder der Vormundschafts- und Sozialhilfekommission haben vom Überprüfungsbericht Kenntnis genommen. Die Kommissionsmitglieder teilen die vom Parlament geäusserten Vorbehalte am VSA in keiner Weise. Sie beurteilen die Unterstützung der Kommissionsarbeit durch das VSA als sehr gut. Die Unterlagen und die Geschäftsvorbereitungen für die Kommissionsentscheide sind hilfreich und zweckmässig. Die Aufgaben der Vormundschafts- und Sozialhilfekommission sind im ZGB und im Sozialhilfegesetz festgeschrieben. Die Vormundschafts- und Sozialhilfekommission (Behörde) vollzieht die ihr durch das Gesetz zugewiese-nen, Aufgaben. Zur internen Organisation und den Arbeitsabläufen des VSA kann die Kommission keine Stellung abgeben. Es gehört nicht in ihren Aufgabenbereich, Organisation und Arbeitsabläufe zu beurteilen.
7. Erwägungen und weiteres Vorgehen
Die Sozialdirektion befürwortet die Einführung einer leistungs- und wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Die Direktion ist bereit, Benchmarking zu betreiben, Kennzahlen zu liefern und das Parlament zu informieren sowie die Verwaltung schlanker zu strukturieren, was einem aktiven Sozialmanagement entspricht. Damit die anstehende umfassende Reorganisation mit gleichzeitiger Einführung schlanker Strukturen und die übrigen im Überprüfungsbericht aufgezeigten Empfehlungen zeitverzugslos umgesetzt werden können, sieht die Direktion folgenden Ablauf vor:
- Als erste (und Sofort-)Massnahme die mit den hohen Fallzahlen pro Mitarbeitende gerechtfertigte Umwandlung und Erhöhung der befristeten 80%-SozialarbeiterInnenstelle in eine unbefristete 100%-Stelle, LK 12 auf den 01.01.2003 (sep. Vorlage folgt im Rahmen der Budgetberatungen). Die Bewilligung dieser Stellenprozente ist dabei an klare Leistungsziele (Optimierung der Arbeitsabläufe, Standardisierung usw.) zu knüpfen. Nach erfolgreicher Einführung des neues Fallführungssystems muss die Personalsituation für das ganze VSA neu beurteilt werden, verbunden mit allfälligen Korrekturmassnahmen aufgrund von Produktivitätsgewinnen (z.B. durch zentrale Datenablage).
- Als zweite, vorläufige und zeitlich beschränkte Massnahme eine auf ein Jahr befristete 100% SozialarbeiterInnensstelle, LK 12, für den Zeitraum der Erarbeitung und für die Einarbeitung ins neue Fallführungssystem sowie für die Modernisierung der Arbeitsunterlagen. Nach der erfolgreichen Einführung von „KLIB“ muss diese Stelle wieder abgebaut werden.
- Als dritte, zukunftsgerichtete Massnahme die Suche und Anstellung einer unabhängigen Fachkraft („Sozialmanager/in“, mit zeitlicher Anstellung), welche für die unvoreingenommene Infragestellung und Optimierung bisheriger Arbeitsabläufe sowie für die Vereinheitlichung bisher unterschiedlicher Praktiken Gewähr bietet.
Für diese Massnahme kommen zwei unterschiedliche Vorgehensweisen in Frage:
a. Beizug einer externen unabhängigen Fachkraft für sechs Monate, welche nach Abschluss des Mandats das VSA wieder verlässt. Für diese Möglichkeit muss mit einem Honorar von bis zu Fr. 200.— pro Stunde gerechnet werden, was sich für sechs Monate auf Fr. 192`000.— belaufen würde. Es dürfte schwierig sein, eine geeignete Person zu finden, welche über die verlangten Fähigkeiten verfügt. Dazu kommt, dass nach dem Weggang dieser Person die Reorganisation zwar umgesetzt ist, aber eventuell nicht mehr in allen Teilen gelebt wird.
b. sechsmonatige Doppelbesetzung der Leitung Soziale Dienste, wobei die neue Stellenin-haberin respektive der neue Stelleninhaber die vorgenannten Aufgaben der „Sozialmanagerin“ bzw. des „Sozialmanagers“ übernimmt. Im Wissen um den Zeitpunkt des Wegganges (Pensionierung) des derzeitigen Leiters und mit Blick auf den Einstieg durch eine potenzielle Nachfolgerin oder einen potenziellen Nachfolger wäre diese Lösung nach einhelliger Auffassung des Stadtrates als erfolgversprechende Variante zu bevorzugen. Ebenfalls ist mit deutlich geringeren Kosten (im Falle einer 100%-Anstellung sechs Monate in Lohnklasse 25 ca. Fr. 70`000.—) zu rechnen.
Es zeichnet sich ab, dass bis zum Abschluss dieser umfassenden Reorganisation der Sozialdirektion mit einem Zeitfenster bis Ende 2004 gerechnet werden muss. Sofern das wirtschaftliche Umfeld keine markante Veränderung erfährt, wird in Aussicht gestellt, dass nach Abschluss der Reorganisation im VSA, gegenüber heute, eine SozialarbeiterInnenstelle LK 12 eingespart werden könnte, was jährlich wiederkehrende Einsparungen im Personalbereich in der Höhe von Fr. 100'000. — ergeben würde.
Beschlussesantrag:
1. Das Gemeindeparlament nimmt Kenntnis vom Bericht „Überprüfung Vormundschafts- und Sozialamt Olten“.
2. Mit dem Vollzug wird der Stadtrat beauftragt.